Ziegenhof Tierschutzskandal: Wenn Verantwortung endet, aber Baupläne weitergehen

Der Fall aus Dießen am Ammersee ist kein Randereignis, kein lokaler Betriebsunfall und schon gar kein bloßer Verwaltungsvorgang. Er steht exemplarisch für ein strukturelles Problem im Umgang mit Tierschutzskandalen in der landwirtschaftlichen Praxis – und für die Frage, wie konsequent Staat, Kommunen und Kontrollinstanzen reagieren, wenn massive Missstände offenkundig werden. Der Ziegenhof Tierschutzskandal hat weit über den Landkreis Starnberg hinaus Aufmerksamkeit erregt, weil er nicht nur Tierleid dokumentiert, sondern auch offenlegt, wie unterschiedlich Verantwortung interpretiert wird: juristisch, politisch und moralisch.

Im Zentrum steht ein Ziegenhof bei Dießen, auf dem im Mai des Vorjahres nach einem Hinweis 80 tote Tiere entdeckt wurden. Weitere 41 Milchziegen konnten nur noch geschwächt gerettet werden, rund 150 Tiere gelten bis heute als vermisst. Gegen die Betreiber besteht ein behördliches Tierhalteverbot, eine strafrechtliche Aufarbeitung läuft. Und dennoch: Trotz dieser Ausgangslage beantragten die Betreiber umfangreiche bauliche Erweiterungen ihres Betriebs. Der Bauausschuss der Gemeinde Dießen zog schließlich eine klare Linie – einstimmig.

Dieser Artikel zeichnet den Fall detailliert nach, ordnet die politischen und rechtlichen Dimensionen ein und zeigt, warum der Konflikt weit über einen einzelnen Hof hinausweist.

Der Skandal: Tote Tiere und offene Fragen

Der Auslöser für die öffentliche Debatte war ein Hinweis, der am 6. Mai des vergangenen Jahres bei den Behörden einging. Bei einer anschließenden Kontrolle auf dem Ziegenhof wurden 80 tote Ziegen gefunden – ein Befund, der selbst erfahrene Veterinäre erschütterte. Die Tiere waren offenbar über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend versorgt worden. Laut Anklage sollen sie infolge multipler starker Vernachlässigungen verhungert und verdurstet sein. Die Dimension dieses Befundes hebt den Fall deutlich von alltäglichen Verstößen gegen Haltungsauflagen ab.

Besonders brisant ist, dass neben den aufgefundenen Kadavern rund 150 Tiere weiterhin als verschwunden gelten. Diese Zahl steht im Raum, ohne dass bis heute abschließend geklärt wäre, wo sich diese Ziegen befinden oder was mit ihnen geschehen ist. Zwar betont die Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Landsberg, dass laufende Nachermittlungen nichts mit den verschwundenen Tieren zu tun hätten – doch für die öffentliche Wahrnehmung bleibt diese Leerstelle ein schwer erträglicher Zustand.

Der Betrieb, der sich zuvor unter dem Namen „Ziegenbande“ als Vorzeigebetrieb präsentierte, verlor infolge der Vorwürfe nicht nur seine öffentliche Reputation, sondern auch seine Stellung in Fachverbänden. Sowohl der Ziegenzuchtverband als auch der Öko-Verband Naturland schlossen die Betreiber aus. Ein Schritt, der signalisiert: Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass sie mit den Grundsätzen ökologischer Landwirtschaft und verantwortungsvoller Tierhaltung nicht vereinbar sind.

Juristische Lage und laufende Verfahren

Rechtlich ist der Fall eindeutig ernst. Gegen das Betreiber-Ehepaar wurde vor vier Monaten Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben. Im Raum steht § 17 TierSchG, der bei vorsätzlicher oder länger anhaltender erheblicher Vernachlässigung von Tieren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, ist derzeit noch offen, da das Amtsgericht Landsberg weitere Nachermittlungen angeordnet hat.

Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens gilt jedoch bereits ein behördliches Nutztierhaltungsverbot. Dieses ist kein symbolischer Akt, sondern eine klare verwaltungsrechtliche Maßnahme, die besagt: Unter den gegebenen Umständen dürfen auf diesem Hof keine Nutztiere mehr gehalten werden. Damit wäre die landwirtschaftliche Nutzung des Betriebs in seiner bisherigen Form faktisch ausgeschlossen.

Genau hier beginnt der Konflikt, der schließlich im Bauausschuss der Gemeinde Dießen eskalierte. Denn trotz dieser klaren rechtlichen Ausgangslage beantragten die Betreiber eine sogenannte Tektur-Planänderung – also eine nachträgliche Änderung bereits genehmigter Baupläne.

Baupläne trotz Verbot: Ein politischer Konflikt

Konkret wollten die Betreiber das geplante Melkhaus deutlich vergrößern: von ursprünglich 78 auf 184 Quadratmeter. Zusätzlich beantragten sie den Neubau eines rund 150 Quadratmeter großen Auslaufs am Jungziegenstall, eingefasst mit einer Betonwand, sowie ein Vordach an der Westseite der Halle. Auch eine geänderte Tektur zur Hackschnitzelheizung lag dem Gremium vor.

Diese Anträge sorgten im Bauausschuss für erheblichen Unmut. Mehrere Mitglieder bezeichneten sie angesichts der aktuellen Lage als „verrückt und fast bodenlos“. Die emotionale Wortwahl ist bemerkenswert – sie zeigt, dass es hier nicht um eine routinemäßige Bauausschuss Ablehnung ging, sondern um eine grundsätzliche Haltung: Der politische Wille, diesem Betrieb derzeit weitere Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen, war nicht vorhanden.

Die Bürgermeisterin von Dießen, Sandra Perzul, brachte die zentrale Argumentation auf den Punkt. Solange das Tierhaltungsverbot bestehe, könne dem Antrag nicht zugestimmt werden. Zudem sei angesichts der Vorgänge völlig unklar, ob die landwirtschaftliche Privilegierung im Außenbereich – also die baurechtliche Sonderstellung landwirtschaftlicher Betriebe – überhaupt noch greife. Mit anderen Worten: Wenn unklar ist, ob und wie ein Hof künftig landwirtschaftlich genutzt werden darf, fehlt die rechtliche Grundlage für entsprechende Bauvorhaben.

Landwirtschaftliche Privilegierung auf dem Prüfstand

Der Fall berührt damit einen sensiblen Punkt des deutschen Baurechts. Landwirtschaftliche Betriebe genießen im Außenbereich besondere Privilegien, um ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu ermöglichen. Diese Privilegierung setzt jedoch voraus, dass tatsächlich eine nachhaltige, rechtmäßige landwirtschaftliche Nutzung vorliegt.

Im Fall des Ziegenhofs bei Dießen ist genau das fraglich. Das Nutztierhaltungsverbot, die Tierschutzgesetz Anklage und die massiven Vorwürfe der Vernachlässigung stellen die Grundlage dieser Privilegierung infrage. Die Bürgermeisterin formulierte es deutlich: Ziel der Bauanträge könne es sein, die Gebäude fertigzustellen, um sie „einer Nutzung in irgendeiner Form zuzuführen“. Doch welche Nutzung das sein soll, wisse derzeit niemand.

Diese Unsicherheit ist zentral. Sie zeigt, dass der Konflikt nicht nur rückwärtsgewandt ist – also die Aufarbeitung vergangenen Tierleids –, sondern auch zukunftsbezogen. Es geht darum, welche Nutzung von Flächen und Gebäuden in Zukunft zulässig und verantwortbar ist, wenn das Vertrauen in die Betreiber nachhaltig erschüttert ist.

Politische Verantwortung und klare Grenzen

Dass der Bauausschuss einstimmig gegen die Ausbaupläne stimmte, ist ein starkes Signal. Kommunalpolitik wird oft als zögerlich oder konfliktscheu wahrgenommen, insbesondere wenn es um landwirtschaftliche Betriebe geht. In diesem Fall jedoch zeigte das Gremium eine bemerkenswerte Geschlossenheit.

Auch die Ablehnung der geänderten Tektur für die Hackschnitzelheizung – bei nur einer Gegenstimme – unterstreicht diese Haltung. Der Ausschuss machte deutlich, dass er derzeit keine bauliche Weiterentwicklung des Hofes mittragen will, solange die rechtlichen und moralischen Fragen ungeklärt sind.

Diese Entscheidung ist nicht nur formal korrekt, sondern auch politisch bedeutsam. Sie signalisiert, dass schwere Tierschutzverstöße Konsequenzen haben, die über Bußgelder oder Gerichtsverfahren hinausgehen. Sie betreffen auch die Zukunftsfähigkeit eines Betriebs und seine Einbettung in die kommunale Entwicklung.

Der Blick über den Einzelfall hinaus

Der Ziegenhof in Dießen ist kein isolierter Fall. Immer wieder zeigen Skandale in der Nutztierhaltung, dass Kontrollen zu spät greifen, Warnsignale ignoriert werden oder wirtschaftliche Interessen lange Vorrang haben. Was diesen Fall besonders macht, ist die Klarheit, mit der die Gemeinde reagierte – und die Tatsache, dass die Betreiber trotz der Vorwürfe weiterhin expansive Pläne verfolgten.

Die Diskussion um tote Ziegen, vermisste Tiere und bauliche Erweiterungen wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie lange darf ein Betrieb trotz schwerer Verstöße als landwirtschaftlich privilegiert gelten? Welche Rolle spielen Kommunen bei der Durchsetzung von Tierschutzstandards? Und wie lässt sich verhindern, dass baurechtliche Verfahren losgelöst von tierschutzrechtlichen Realitäten geführt werden?

GERATI begleitet solche Fälle nicht, um zu skandalisieren, sondern um Zusammenhänge sichtbar zu machen. Der Fall Dießen zeigt, wie wichtig es ist, Tierschutz nicht als isoliertes Fachrecht zu betrachten, sondern als Querschnittsthema, das Bau-, Verwaltungs- und Strafrecht gleichermaßen berührt.

Fazit: Konsequenzen statt Verdrängung

Der Ziegenhof Tierschutzskandal in Dießen ist ein Lehrstück über Verantwortung – und über deren Grenzen. Die Entdeckung von 80 toten Tieren, das behördliche Tierhaltungsverbot, die strafrechtliche Anklage und schließlich die klare politische Entscheidung gegen einen Ausbau markieren Stationen eines Konflikts, der noch nicht abgeschlossen ist.

Entscheidend ist, dass die Gemeinde Dießen nicht zur Tagesordnung überging. Die einstimmige Ablehnung der Bauanträge zeigt, dass schwere Tierschutzverstöße nicht folgenlos bleiben dürfen – auch dann nicht, wenn formale Bauanträge auf dem Tisch liegen. Ob es zu einem Gerichtsprozess kommt und wie dieser ausgeht, bleibt abzuwarten. Doch unabhängig davon ist bereits jetzt klar: Vertrauen, einmal verspielt, lässt sich nicht mit Beton, Quadratmetern und Tekturplänen zurückgewinnen.

Für den Tierschutz insgesamt ist dieser Fall ein wichtiger Prüfstein. Er zeigt, dass politische Gremien Handlungsspielräume haben – und sie nutzen können. Und er macht deutlich, dass Tierleid nicht nur ein moralisches Problem ist, sondern eines, das rechtlich und politisch konsequent adressiert werden muss.


Quellen:

Schreibe einen Kommentar