Wachtelhaltung Penzing: Behörden prüfen, Öffentlichkeit schaut hin

Ein Hinterhof, ein Foto und viele offene Fragen

Ein einzelnes Bild reicht manchmal aus, um eine Debatte loszutreten. In Wien-Penzing ist genau das passiert. Ein Foto, verbreitet über soziale Netzwerke, zeigt japanische Legewachteln in einem offenbar sehr kleinen Stall, übereinander in Kisten gehalten. Der Ort: ein Hinterhof in der Breitenseerstraße. Der Vorwurf: mögliche Verstöße gegen gesetzliche Mindestanforderungen der Tierhaltung.

Was folgt, ist kein Skandal mit sofortigen Konsequenzen, sondern ein klassischer Prüfprozess. Die Wachtelhaltung Penzing steht nun unter behördlicher Beobachtung – und unter öffentlicher.

Behördenreaktion zwischen Priorisierung und Kontrolle

Nach Angaben von MeinBezirk ist der Fall der zuständigen Veterinäramt MA 60 bekannt. Das Wiener Veterinäramt und die Tierschutzbehörde bestätigten, dass Hinweise auf mögliche Missstände vorliegen. Ein Lokalaugenschein habe bislang jedoch noch nicht stattgefunden. Dieser sei „voraussichtlich innerhalb von zehn Tagen“ geplant.

Begründet wird die Verzögerung mit internen Abläufen: Hinweise würden nach Priorität abgearbeitet. Konkrete Details zum Fall könne man derzeit nicht nennen. Als Begründung verweist die Behörde auf den Datenschutz – eine Standardantwort, die rechtlich korrekt ist, kommunikativ aber regelmäßig für Unmut sorgt.

Fest steht: Erst nach der behördlichen Kontrolle vor Ort wird klar sein, ob und welche Maßnahmen folgen.

Kritik von Tierschutzseite: Mindestanforderungen nicht erfüllt

Deutlich klarer positioniert sich Tierschutz Austria. Sprecher Stephan Scheidl erklärte gegenüber MeinBezirk, dass der Fall bereits länger bekannt sei. Nach seiner Einschätzung entspreche die Haltung der Tiere nicht den gesetzlichen Vorgaben. Konkret gehe es unter anderem um die vorgeschriebene Mindeststallhöhe 40 cm, die im vorliegenden Fall offenbar unterschritten werde.

Die endgültige rechtliche Bewertung liege jedoch nicht bei Tierschutzorganisationen, sondern beim zuständigen Amtstierarzt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk zwei Optionen vor: ein kurzfristig umzusetzender Verbesserungsauftrag oder die Abgabe der Tiere. Tierschutz Austria habe bereits angeboten, die Wachteln zu übernehmen.

Rolle der Öffentlichkeit und Meldewege

Ausgelöst wurde der Fall durch eine Verdachtsmeldung Tierhaltung, die öffentlich gemacht wurde. Die Hunde-Such-Hilfe Austria hatte das Foto verbreitet und angegeben, mehrere Stellen informiert zu haben – darunter Polizei, die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien und das Veterinäramt.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie sensibel städtischer Tierschutz inzwischen wahrgenommen wird. In dicht besiedelten Räumen geraten private Tierhaltungen schneller in den Fokus – nicht zuletzt durch Smartphones, soziale Medien und eine wachsende Aufmerksamkeit für Tierschutzfragen.

Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Behörden, zwischen Empörung und belegbaren Verstößen zu unterscheiden. Genau dafür sind Kontrollen vorgesehen.

Fazit: Prüfung statt Vorverurteilung

Der Fall aus Penzing ist derzeit kein abgeschlossener Tierschutzskandal, sondern ein laufendes Prüfverfahren. Es gibt Hinweise, Einschätzungen und Kritik – aber noch keine amtliche Entscheidung. Genau diese Differenzierung ist wichtig.

Die Wachtelhaltung Penzing steht beispielhaft für ein Spannungsfeld, das immer häufiger sichtbar wird: zwischen öffentlichem Druck, berechtigter Aufmerksamkeit und rechtsstaatlichen Abläufen. Ob tatsächlich gesetzeswidrige Zustände vorliegen, wird sich erst nach der angekündigten Kontrolle zeigen. Bis dahin gilt: hinschauen, melden – aber nicht vorverurteilen.


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