Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung: Union und SPD wollen Start im Oktober 2027

KI-generiertes Symbolbild zur Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung: Schwein vor einer Stallkulisse, Kalendergrafik und Schriftzug „Kennzeichnung erst Oktober 2027?“.

Union und SPD wollen die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf den 1. Oktober 2027 verschieben und die Änderung am 5. November 2026 im Bundestag beschließen lassen. Dafür sollen die Regelungen über einen Änderungsantrag an die laufende Novelle des Tierschutzgesetzes angehängt werden. Das berichtet AGRA Europe unter Berufung auf den Antrag der Regierungsfraktionen. Für Betriebe ist dabei ein Detail entscheidend: Am neuen Starttag soll die Kennzeichnung bereits verpflichtend verwendet werden, eine zusätzliche Übergangsphase bis Januar 2028 ist nach diesem Bericht nicht vorgesehen.

Ein gemeinsames Verfahren für zwei unterschiedliche Vorhaben

Der Bundestag hat für den 5. November die Entscheidung über das Fünfte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes angekündigt. Nach einer auf 30 Minuten angesetzten Aussprache soll über den Regierungsentwurf abgestimmt werden. Die geplante Verschiebung der Kennzeichnung soll nach dem Bericht von AGRA Europe in diesem Verfahren mitbeschlossen werden. Dieses sogenannte Omnibusverfahren verbindet damit zwei unterschiedliche Regelungsbereiche: die Information über Haltungsformen und die Videoüberwachung in Schlachthöfen. Zum Berichtsstand vom 4. November handelt es sich um einen geplanten Beschluss, nicht um eine bereits verabschiedete Verschiebung.

Der Zeitdruck entsteht durch den bislang vorgesehenen Beginn der Kennzeichnung im Januar 2027. Nach Darstellung von AGRA Europe begründet die Koalition die mittlerweile dritte Verschiebung damit, dass sie für ihre Reformschritte mehr Zeit benötige. Hintergrund seien Einwände der EU-Kommission gegen zentrale Teile der Novelle, unter anderem gegen die Einbeziehung ausländischer Ware. Der neue Termin soll deshalb Zeit für die Überarbeitung schaffen; er beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, wie diese Regelungen ausgestaltet werden. Für die Wirtschaft fallen damit zwei Aufgaben zusammen: sich auf einen späteren Pflichtbeginn einzustellen und die weitere inhaltliche Überarbeitung zu verfolgen.

Weniger Meldungen bei „Stall“ und „Bio“

Neben dem Startdatum wollen Union und SPD laut AGRA Europe die Meldepflichten verändern. Betriebe sollen ihre Haltungsform den Behörden nur noch mitteilen müssen, wenn sie „Stall+Platz“, „Frischluftstall“ oder „Auslauf/Weide“ lautet. Für die Stufe „Stall“ soll die Meldung entfallen. Die Koalition begründet dies damit, dass diese Stufe dem gesetzlichen Mindeststandard entspreche, dessen Einhaltung ohnehin durch Tierschutzkontrollen überprüft werde. Auch für „Bio“ soll keine solche Meldung mehr erforderlich sein, weil dafür die Öko-Kontrollstellen zuständig seien.

Die geplante Entlastung betrifft damit die Mitteilung der Haltungsform an die Behörden. Aus dem Wegfall dieser Meldung folgt keine Freistellung von den Haltungsanforderungen, auf deren Kontrolle die Koalition ausdrücklich verweist. Für die drei dazwischenliegenden Stufen soll die behördliche Meldung dagegen bestehen bleiben. Betriebe müssen bei ihrer Vorbereitung deshalb zwischen dem Beginn der verpflichtenden Kennzeichnung und den nach Haltungsform unterschiedlichen Meldewegen unterscheiden. Die Reform verändert somit nicht nur den Kalender, sondern auch den Verwaltungsaufwand innerhalb des Kennzeichnungssystems.

Verbrauchervertreter verlangen einen verbindlichen Fahrplan

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die politische Einigung auf Oktober 2027 bereits am 16. Oktober begrüßt. Seine Ernährungsexpertin Astrid Goltz verband diese Zustimmung allerdings mit der Forderung, die zusätzliche Zeit für eine verlässliche und praxistaugliche Umsetzung zu nutzen. Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie Gastronomie benötigten einen verbindlichen Fahrplan, erklärte sie. Weitere Verzögerungen müsse die Koalition ausschließen. Die Zustimmung des Verbands zum neuen Zeitplan ist damit an die Erwartung geknüpft, dass aus dem angekündigten Termin tatsächlich eine umsetzbare Pflicht wird.

Inhaltlich fordert der Verband außerdem, die Kennzeichnung nach ihrer Einführung in Handel und Gastronomie zügig über Schweinefleisch hinaus auf weitere Tierarten auszudehnen. Er begründet dies mit dem Informationsinteresse der Verbraucher und dem Ziel, bessere Haltungsbedingungen am Markt sichtbar zu machen. Das ist eine verbraucherpolitische Forderung und keine bereits beschlossene Erweiterung. Für Tierhalter bleibt daneben die Finanzierung tatsächlicher Veränderungen im Stall eine eigene Frage, wie auch der GERATI-Hintergrund zum Agrarhaushalt 2027 und zur Förderung des Tierhaltungsumbaus verdeutlicht. Ein Kennzeichnungstermin und die finanziellen Möglichkeiten eines Stallumbaus betreffen unterschiedliche Voraussetzungen für Veränderungen in der Praxis.

Videoüberwachung bringt eine zweite Umsetzungsfrage mit

Das Gesetzgebungsverfahren, an das die Kennzeichnungsänderung angehängt werden soll, betrifft ursprünglich die Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Bundesregierung will damit die amtliche Kontrolle unterstützen, weil insbesondere in größeren Einrichtungen zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig stattfinden. Aufzeichnungen sollen es den Behörden ermöglichen, bei Unregelmäßigkeiten auch zurückliegende Abläufe zu überprüfen. Nach dem Bericht von AGRA Europe wollen die Koalitionsfraktionen zusätzlich festlegen, dass Unternehmen das Material geordnet bereitstellen müssen: zunächst nach Kamera, anschließend nach Datum und bei mehreren Aufnahmen desselben Tages nach Uhrzeit.

Wie weit die Überwachung reichen soll und wer das Material auswertet, war bereits in der öffentlichen Anhörung vom 11. September umstritten. Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestierärztekammer, Melanie Schweizer, sprach sich für Kameras in allen Schlachtbetrieben aus und warnte vor einem Sichtungsaufwand, der mit dem vorhandenen Behördenpersonal kaum zu bewältigen sei. Der Deutsche Fleischer-Verband begrüßte dagegen die vorgesehene Ausnahme für kleinere Schlachtbetriebe und verwies auf finanzielle, personelle und organisatorische Belastungen. Die Sortierung der Aufnahmen betrifft somit die Handhabung des Materials; die damaligen Einwände betrafen darüber hinaus Reichweite und Ressourcen der Kontrolle. Für die Kennzeichnung liegt die unmittelbar entscheidende praktische Frage beim geplanten Stichtag: Wird die Änderung wie berichtet beschlossen, müssen sich die betroffenen Unternehmen auf eine verpflichtende Verwendung ab dem 1. Oktober 2027 einstellen, ohne anschließend noch eine zusätzliche Übergangsphase bis Januar 2028 einplanen zu können.

Quellen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert