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Petition gegen das geplante Tierversuchsgesetz: Warum auch die Forschung klare Regeln braucht

KI-generiertes Symbolbild zum Tierversuchsgesetz: Petition mit Unterschriften, rotes Tierschutzgesetz und geplanter neuer Gesetzesordner vor Bundestag und Forschungslabor.

Die geplante Neuordnung des Tierversuchsrechts in Deutschland sorgt für Widerstand. Am 12. Oktober 2026 beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit einer Petition, die sich gegen ein eigenständiges Tierversuchsgesetz richtet. Hauptpetent Christoph Maisack forderte, die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz zu belassen und stattdessen die Verwaltungsvorschriften zu modernisieren. Vertreter der Bundesregierung verwiesen dagegen auf erhebliche Unsicherheiten bei der Genehmigung wissenschaftlicher Tierversuche. Hinter dem Streit um die gesetzliche Zuständigkeit steht eine grundsätzliche Frage: Wie lassen sich notwendige medizinische Forschung, praktikable Genehmigungsverfahren und ein wirksamer Schutz der Versuchstiere miteinander vereinbaren?

Mehr als 81.000 Menschen unterstützen Petition gegen Tierversuchsgesetz

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht ausdrücklich die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für wissenschaftliche Tierversuche vor. Damit könnten Regelungen, die bisher Bestandteil des allgemeinen Tierschutzgesetzes sind, in einem separaten gesetzlichen Rahmen zusammengefasst werden. Gegen dieses Vorhaben richtet sich die Petition von Christoph Maisack, dem Vorsitzenden der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Nach Angaben des Bundestages wurde sie von 81.528 Menschen mitgezeichnet. Ein Bündnis aus zehn Organisationen, darunter Ärzte gegen Tierversuche, berichtete am 13. Oktober von mehr als 84.000 Unterschriften.

Maisack befürchtet, dass durch die Herauslösung bestehende Schutzvorschriften geschwächt werden könnten. Er verwies unter anderem auf mögliche Erleichterungen bei der Tötung überzähliger Versuchstiere, Eingriffen ohne Betäubung und Anforderungen an die Unterbringung. Allerdings handelt es sich hierbei um befürchtete Folgen einer zukünftigen gesetzlichen Ausgestaltung und nicht um bereits beschlossene Änderungen. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz bedeutet rechtlich auch nicht automatisch, dass bisherige Schutzstandards entfallen müssen. Entscheidend wäre vielmehr, welche konkreten Vorschriften der Gesetzgeber übernimmt, verändert oder ergänzt.

Forschung braucht Rechtssicherheit statt unnötiger Bürokratie

Matthias Hauer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, sprach während der Anhörung von „extremen Unsicherheiten“ bei der Genehmigungspraxis. Unterschiedliche behördliche Anforderungen und unklare Verfahren können für wissenschaftliche Einrichtungen erhebliche Schwierigkeiten verursachen. Forschungsvorhaben benötigen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, damit Anträge nachvollziehbar bewertet und Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen getroffen werden können. Eine Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren ist deshalb ein berechtigtes Anliegen, das nicht von vornherein mit einer Lockerung des Tierschutzes gleichgesetzt werden darf.

Gerade bei medizinischen Forschungsprojekten ist Planungssicherheit von Bedeutung. Wissenschaftliche Untersuchungen sind häufig Teil längerfristiger Forschungsprogramme, in denen Personal, Finanzierung und aufeinander aufbauende Versuchsreihen koordiniert werden müssen. Verzögerungen durch vermeidbare Verwaltungsprobleme können solche Abläufe erschweren, ohne dass daraus zwangsläufig ein zusätzlicher Schutz für die Tiere entsteht. Allerdings lässt sich daraus ebenso wenig ableiten, dass sämtliche bestehenden Prüfanforderungen überflüssig wären. Sinnvoller Bürokratieabbau muss dort ansetzen, wo Verfahren unnötig kompliziert sind, während wissenschaftlich und tierschutzrechtlich notwendige Kontrollen erhalten bleiben.

Warum Tierversuche weiterhin notwendig sein können

In der politischen Auseinandersetzung gerät ein wesentlicher Aspekt häufig in den Hintergrund: Tierversuche sind in bestimmten Bereichen der biomedizinischen Forschung weiterhin wissenschaftlich erforderlich, wenn geeignete Ersatzmethoden fehlen. Die Entwicklung neuer Medikamente, die Erforschung komplexer Erkrankungen und die Untersuchung biologischer Wechselwirkungen können Fragestellungen aufwerfen, die sich mit isolierten Zellkulturen oder Computersimulationen allein nicht ausreichend beantworten lassen. Insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Organen, Stoffwechsel, Immunsystem und Nervensystem stellen hohe Anforderungen an wissenschaftliche Modelle. Ob ein Tierversuch notwendig ist, muss deshalb anhand der konkreten Forschungsfrage und der verfügbaren Alternativen beurteilt werden.

Auch GERATI hat sich bereits ausführlich mit der wissenschaftlichen Bedeutung von Tierversuchen für die medizinische Forschung beschäftigt. Dabei geht es nicht darum, Tierversuche grundsätzlich zu rechtfertigen oder ihre ethischen Probleme auszublenden. Vielmehr muss anerkannt werden, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinischer Fortschritt nicht durch politische Forderungen ersetzt werden können. Wo belastbare tierversuchsfreie Verfahren zur Verfügung stehen, sollten diese eingesetzt werden. Wo sie noch nicht ausreichen, muss die verantwortbare Durchführung notwendiger Tierversuche unter strengen Schutzvorschriften möglich bleiben.

Diese Position vertrat während der Anhörung auch Forschungsstaatssekretär Hauer. Er verwies ausdrücklich auf Situationen, in denen Tierversuche weiterhin benötigt würden, um ernsthafte Risiken neuer Arzneimittel bei Menschen zu vermeiden. Damit widersprach er der Vorstellung, sämtliche wissenschaftlichen Tierversuche könnten bereits heute vollständig ersetzt werden. Zugleich betonte er, dass klarere rechtliche Regelungen nicht zu einer Absenkung bestehender Tierschutzstandards führen dürften. Die Bundesregierung steht somit vor der Aufgabe, sowohl die berechtigten Interessen der Forschung als auch die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Tiere zu berücksichtigen.

Ärzte gegen Tierversuche: Forderungen brauchen wissenschaftliche Einordnung

Das Bündnis um Ärzte gegen Tierversuche verbindet seinen Widerstand gegen das geplante Gesetz mit der Forderung nach einer grundlegenden Umstellung auf tierversuchsfreie Forschung. Die Weiterentwicklung solcher Verfahren ist wissenschaftlich sinnvoll und kann dazu beitragen, die Zahl der benötigten Versuchstiere zu verringern. Problematisch wird die Argumentation allerdings dort, wo aus der Existenz einzelner Alternativmethoden auf die grundsätzliche Ersetzbarkeit sämtlicher Tierversuche geschlossen wird. Eine Methode, die für eine bestimmte Untersuchung geeignet ist, muss nicht zwangsläufig auch andere biologische Fragestellungen zuverlässig beantworten können. Entscheidend sind ihre wissenschaftliche Aussagekraft, ihre Validierung und ihre Eignung für den jeweiligen Anwendungsbereich.

GERATI hat diese Problematik bereits im Beitrag über die Grenzen vermeintlich sofort verfügbarer tierversuchsfreier Verfahren aufgegriffen. Gerade in der medizinischen Diagnostik zeigt sich, dass neue Technologien nicht beliebig gegen bestehende Verfahren ausgetauscht werden können. Selbst wenn ein Ersatzverfahren technisch verfügbar ist, muss zunächst nachgewiesen werden, dass es die erforderliche Zuverlässigkeit und Aussagekraft besitzt. Andernfalls können Veränderungen an etablierten Testsystemen die Qualität medizinischer Ergebnisse beeinträchtigen. Wissenschaftlicher Fortschritt entsteht deshalb nicht allein durch den Verzicht auf Tierversuche, sondern durch die Entwicklung und sorgfältige Überprüfung geeigneter Alternativen.

Die Forderung nach einer vollständigen tierversuchsfreien Forschung beschreibt somit ein langfristiges Ziel, aber keine bereits für sämtliche Forschungsbereiche verfügbare Lösung. Eine verantwortungsvolle Wissenschaftspolitik sollte alternative Verfahren gezielt fördern, ohne gleichzeitig den Einsatz notwendiger Tiermodelle grundsätzlich infrage zu stellen. Dies entspricht auch dem europäischen 3R-Prinzip: Tierversuche sollen ersetzt werden, wo dies wissenschaftlich möglich ist, die Zahl der eingesetzten Tiere soll reduziert und ihre Belastung möglichst gering gehalten werden. Der Schutz der Tiere und die Weiterentwicklung medizinischer Forschung müssen dabei nicht als unvereinbare Gegensätze behandelt werden.

Modernisierung der Verwaltungsvorschriften als Alternative?

Christoph Maisack schlug in der Anhörung vor, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz, kurz AVV, zu überarbeiten. Auf diesem Weg könnten Genehmigungsverfahren digitalisiert, vereinheitlicht und beschleunigt werden, ohne die Tierversuchsregelungen aus dem bestehenden Gesetz herauszulösen. Auch Martina Englhardt-Kopf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, sah grundsätzlich Spielraum für eine solche Anpassung. Eine abschließende Entscheidung über die zukünftige gesetzliche Ausgestaltung wurde während der Anhörung jedoch nicht bekannt gegeben.

Der Vorschlag verdient eine sachliche Prüfung. Wenn die bestehenden Probleme tatsächlich überwiegend durch uneinheitliche Verwaltungsabläufe entstehen, könnten modernisierte Vorschriften einen Teil der Schwierigkeiten beheben. Allerdings ist damit noch nicht geklärt, ob sämtliche rechtlichen Unsicherheiten allein auf Verwaltungsebene gelöst werden können. Ein eigenständiges Gesetz könnte ebenfalls geeignet sein, Zuständigkeiten, Genehmigungsvoraussetzungen und Schutzpflichten verbindlicher zu regeln. Entscheidend ist deshalb nicht die bloße Frage, ob Vorschriften in einem oder zwei Gesetzen stehen, sondern ob die gewählte Lösung in der Praxis funktioniert.

Europäisches Recht setzt klare Grenzen

Bei jeder Neuordnung muss Deutschland die europäische Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere beachten. Sie stellt Anforderungen an die Genehmigung wissenschaftlicher Projekte und an die Prüfung möglicher Ersatzmethoden. Ebenso müssen Belastungen der Tiere berücksichtigt und geeignete Maßnahmen zu ihrer Verringerung ergriffen werden. Ein schnelleres Genehmigungsverfahren darf daher nicht bedeuten, dass gesetzlich vorgeschriebene Bewertungen einfach entfallen. Die europäischen Vorgaben bilden einen verbindlichen Rahmen, unabhängig davon, ob Deutschland seine Regelungen im bestehenden Tierschutzgesetz oder in einem eigenständigen Gesetz zusammenfasst.

Englhardt-Kopf verwies während der Anhörung ausdrücklich auf die Gefahr eines erneuten europäischen Vertragsverletzungsverfahrens. Dieses Risiko schätzte sie bei einer Neugesetzgebung höher ein als bei der Anpassung der bestehenden Verwaltungsvorschrift. Maisack erinnerte seinerseits daran, dass die Europäische Kommission bereits in der Vergangenheit die behördliche Prüftiefe in Deutschland beanstandet hatte. Aus diesen Hinweisen folgt jedoch nicht, dass jede gesetzliche Neuregelung zwangsläufig gegen europäisches Recht verstoßen würde. Vielmehr muss die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Reform bestehende Verpflichtungen erfüllt und zugleich eine rechtssichere Genehmigungspraxis ermöglicht.

Alternativmethoden fördern, notwendige Forschung ermöglichen

Zur Förderung tierversuchsfreier Forschungsmethoden verwies Hauer auf insgesamt 240 Millionen Euro, die seit 1980 bereitgestellt worden seien. Das Bündnis um Ärzte gegen Tierversuche kritisierte den Umfang dieser Förderung und hält einen grundlegenden Richtungswechsel in der Forschungsfinanzierung für erforderlich. Die genannte Summe erstreckt sich allerdings über mehrere Jahrzehnte und lässt für sich genommen keine abschließende Bewertung der aktuellen Forschungsförderung zu. Ebenso wenig lässt sich daraus unmittelbar ableiten, in welchem Umfang wissenschaftlich geeignete Ersatzmethoden bereits verfügbar sind. Dafür müssten konkrete Forschungsbereiche, Entwicklungsstände und Anwendungsmöglichkeiten getrennt untersucht werden.

Die Förderung tierversuchsfreier Technologien ist auch aus Sicht einer Forschungspolitik sinnvoll, die weiterhin notwendige Tierversuche anerkennt. Moderne Zellmodelle, Organoide und computergestützte Verfahren können wichtige zusätzliche Erkenntnisse liefern und bestimmte Tierversuche ersetzen. Ihr Einsatz muss jedoch auf wissenschaftlicher Eignung beruhen und darf nicht allein durch politische Zielvorgaben bestimmt werden. Bereits in einem früheren Beitrag über medizinische Tierversuche und die ethische Verantwortung der Forschung hat GERATI auf die Bedeutung dieser Abwägung hingewiesen. Der Maßstab sollte nicht die möglichst schnelle Abschaffung einer Forschungsmethode sein, sondern eine zuverlässige medizinische Forschung bei möglichst geringer Belastung der eingesetzten Tiere.

Tierschutz und medizinische Forschung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden

Die Anhörung im Bundestag hat gezeigt, dass sich der politische Streit um das geplante Tierversuchsgesetz nicht auf die Frage nach dem Standort einzelner Vorschriften reduzieren lässt. Die Petition macht auf mögliche rechtliche Risiken aufmerksam, während die Bundesregierung auf bestehende Unsicherheiten und den Bedarf an praktikablen Genehmigungsverfahren verweist. Beide Aspekte verdienen eine ernsthafte Auseinandersetzung. Weder sollte der Schutz von Versuchstieren unter dem Schlagwort Bürokratieabbau pauschal eingeschränkt werden, noch dürfen berechtigte Reformforderungen der Wissenschaft allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie von Forschungseinrichtungen unterstützt werden.

Aus Sicht von GERATI wäre es ebenso falsch, Tierversuche grundsätzlich als überflüssig darzustellen, wie jeden wissenschaftlich beantragten Versuch automatisch für notwendig zu erklären. Medizinische Forschung benötigt geeignete Methoden, nachvollziehbare Genehmigungen und klare ethische Grenzen. Wo Alternativen eine Forschungsfrage zuverlässig beantworten können, müssen sie Vorrang erhalten. Wo dies nicht möglich ist, darf eine verantwortungsvoll durchgeführte und wissenschaftlich begründete Untersuchung mit Tieren nicht allein aus ideologischen Gründen ausgeschlossen werden. Die entscheidende Aufgabe des Gesetzgebers besteht darin, beides zu gewährleisten.

Ob dafür ein eigenständiges Tierversuchsgesetz tatsächlich erforderlich ist oder eine Modernisierung der bestehenden Regelungen ausreicht, muss die Bundesregierung anhand konkreter rechtlicher und praktischer Vorteile beantworten. Die bloße Schaffung eines neuen Gesetzes garantiert noch keine Verbesserung der Forschung, ebenso wenig bedeutet sie automatisch eine Verschlechterung des Tierschutzes. Sinnvoll wäre eine Reform, die Genehmigungsverfahren vereinheitlicht, wissenschaftlich notwendige Projekte ermöglicht und die bestehenden Schutzanforderungen zuverlässig durchsetzt. Daran sollte die geplante Neuregelung gemessen werden und nicht an den grundsätzlichen Forderungen einzelner Interessengruppen.

Quellen

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