Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Kanton Wallis stellt 1,86 Millionen Franken für den Herdenschutz 2026 bereit

Ein wachsamer Wolf vor der Kulisse der Schweizer Alpen als Symbol für die Herausforderungen beim Herdenschutz im Kanton Wallis.

Wallis finanziert Herdenschutz mit mehr als 1,8 Millionen Franken

Der Schweizer Kanton Wallis hat für das Jahr 2026 mehr als 1,8 Millionen Franken für den Herdenschutz vorgesehen. Bereits am 4. März 2026 veröffentlichte die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft ihre Bilanz für das Vorjahr und stellte zugleich die Finanzierung für die neue Alpsaison vor. Die Mittel sollen landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützen, ihre Nutztiere vor Angriffen durch Wölfe und andere Großraubtiere zu schützen. Neben technischen Schutzmaßnahmen werden auch die Haltung von Herdenschutzhunden und der Einsatz zusätzlicher Hirten finanziert.

Die Entscheidung steht vor dem Hintergrund anhaltender Konflikte zwischen der Alpwirtschaft und der Ausbreitung des Wolfs. Gerade in den Walliser Bergregionen stellen steile Hänge, weitläufige Weideflächen und schwer zugängliches Gelände besondere Anforderungen an den Herdenschutz. Nicht jede Maßnahme lässt sich auf jeder Alp gleichermaßen umsetzen, weshalb die örtlichen Bedingungen bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Der Kanton verbindet die finanzielle Förderung deshalb mit Beratung und einer individuellen Beurteilung der Schutzmöglichkeiten.

So werden die Mittel für den Herdenschutz verteilt

Der Kanton hat die vorgesehenen Ausgaben bereits in seiner Mitteilung vom März konkret aufgeschlüsselt. Mehr als eine Million Franken sind für Herdenschutzmaßnahmen vorgesehen, weitere 160.000 Franken für die Haltung von Herdenschutzhunden und 700.000 Franken für die Finanzierung von Hilfshirten. Zusammen ergeben die ausgewiesenen Beträge mindestens 1,86 Millionen Franken, wobei die tatsächliche Gesamtsumme aufgrund des mit mehr als einer Million Franken angegebenen ersten Postens etwas höher ausfallen kann. Die Finanzierung wird durch Bundesmittel ergänzt, deren endgültige Höhe zum Zeitpunkt der kantonalen Ankündigung noch nicht feststand.

Die Unterstützung berücksichtigt damit nicht nur die Anschaffung von Schutzmaterial, sondern auch den zusätzlichen Personalaufwand auf den Alpen. Hilfshirten können beispielsweise die Betreuung und Überwachung von Herden unterstützen, während Herdenschutzhunde eine weitere Schutzmöglichkeit darstellen. Allerdings verursachen solche Maßnahmen laufende Kosten und erfordern eine fachgerechte Umsetzung. Welche Schwierigkeiten der Schutz von Weidetieren mit sich bringen kann, zeigen auch andere GERATI-Berichte zum Herdenschutz, in denen unterschiedliche Schutzkonzepte und ihre praktische Anwendung thematisiert werden.

Bilanz 2025: Weniger Angriffe, aber weiterhin erhebliche Schäden

Im Jahr 2025 wurden im Wallis insgesamt rund drei Millionen Franken in den Herdenschutz investiert. Davon übernahm der Kanton 1,63 Millionen Franken, während der verbleibende Betrag vom Bund finanziert wurde. Die für 2026 angekündigten kantonalen Mittel liegen damit über dem Vorjahreswert. Ein unmittelbarer Vergleich der gesamten öffentlichen Ausgaben ist allerdings erst möglich, wenn auch die endgültigen Bundesbeiträge für 2026 bekannt sind.

Die kantonale Bilanz dokumentiert zugleich einen Rückgang der gemeldeten Großraubtierangriffe. Während 2024 insgesamt 112 Angriffe und 341 gerissene Nutztiere erfasst wurden, waren es 2025 noch 81 Angriffe und 318 getötete Nutztiere. Der Rückgang bedeutet jedoch nicht, dass die Gefahr für die Alpwirtschaft verschwunden ist. Insbesondere im Oberwallis erschweren kleinere Betriebsstrukturen und schwierige topografische Bedingungen den Schutz der Herden.

Die Walliser Behörden führen die Entwicklung unter anderem auf die umgesetzten Schutzmaßnahmen zurück. Gleichzeitig nennen sie weitere mögliche Einflussfaktoren, darunter eine geringere Zahl von Nutztieren auf den Alpen, eine verkürzte Sömmerungsdauer und die Regulierung von Großraubtieren. Welchen Anteil die einzelnen Maßnahmen am Rückgang der Schäden haben, lässt sich aus den veröffentlichten Zahlen allein nicht bestimmen. Auch in anderen Schweizer Kantonen bleibt die Entwicklung der Wolfsrisse und des Wolfsmanagements ein wichtiges Thema für Landwirtschaft und Behörden.

GPS-Halsbänder für Herdenschutzhunde werden obligatorisch

Eine weitere Maßnahme betrifft sämtliche im Wallis eingesetzten Herdenschutzhunde. Nach der Ankündigung vom März müssen diese künftig obligatorisch GPS-Halsbänder tragen, damit ihr Aufenthaltsort nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus arbeitet der Kanton daran, die Anerkennung und Eignungsprüfung der Hunde stärker an den tatsächlichen Einsatzbedingungen auszurichten. Die Prüfungen sollen möglichst direkt auf den Betrieben stattfinden, auf denen die Tiere ihre Aufgaben erfüllen.

Der Einsatz von Herdenschutzhunden bringt allerdings auch Herausforderungen für den Tourismus mit sich. Wanderwege und Mountainbikestrecken führen teilweise unmittelbar durch oder entlang geschützter Weidegebiete, wodurch Begegnungen zwischen Freizeitsportlern und den Hunden entstehen können. Der Kanton will deshalb auch Projekte fördern, die das Zusammenleben von Herdenschutzhunden und Tourismus verbessern. Die obligatorische GPS-Ausstattung ergänzt diese Bemühungen, ersetzt jedoch weder eine angemessene Besucherinformation noch den verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren.

Herdenschutz und Wolfsmanagement bleiben miteinander verbunden

Die finanzielle Förderung ist Teil eines umfassenderen Wolfsmanagements, bei dem Prävention und Bestandsregulierung nebeneinanderstehen. Seit Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Regelungen, die den Kantonen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Möglichkeiten zur Regulierung von Wolfsbeständen einräumen. Im November 2025 beschloss der Bundesrat außerdem, den Bundesbeitrag für Herdenschutzmaßnahmen wieder auf maximal 80 Prozent zu erhöhen. Damit sollen die Kantone und die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe bei der Finanzierung entlastet werden.

Für die Tierhalter bleibt entscheidend, ob sich die vorgesehenen Maßnahmen unter den tatsächlichen Bedingungen ihrer Betriebe umsetzen lassen. Ein wirksamer Zaun auf einer überschaubaren Talweide ist nicht automatisch eine geeignete Lösung für eine weitläufige Alp mit steilen Hängen und schwierigem Gelände. Auch Herdenschutzhunde und zusätzliche Hirten können Angriffe nicht vollständig ausschließen. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Wolfsabschuss nach Angriffen auf geschützte Nutztiere bilden deshalb einen weiteren Bestandteil des Schweizer Wolfsmanagements.

Entscheidend ist die praktische Umsetzung auf den Alpen

Mit den für 2026 angekündigten Mitteln setzt der Kanton Wallis seine finanzielle Unterstützung der Alpwirtschaft fort. Die konkrete Aufteilung berücksichtigt technische Schutzmaßnahmen ebenso wie Herdenschutzhunde und zusätzliches Betreuungspersonal. Die Bilanz des Vorjahres zeigt zwar einen Rückgang der Großraubtierangriffe, dokumentiert aber weiterhin erhebliche Schäden an Nutztieren. Die Zahlen unterstreichen damit, dass der Herdenschutz trotz der bisherigen Investitionen eine dauerhafte Aufgabe bleibt.

Für die Bewertung der Förderpolitik sind nicht allein die bereitgestellten Millionenbeträge ausschlaggebend. Ebenso wichtig sind die tatsächliche Inanspruchnahme der Gelder, die Umsetzbarkeit der Maßnahmen und die weitere Entwicklung der Nutztierrisse. Die im März veröffentlichte Finanzierungszusage ist deshalb von den späteren Ergebnissen der Alpsaison 2026 zu unterscheiden. Erst eine entsprechende Jahresbilanz wird zeigen können, wie die vorgesehenen Mittel eingesetzt wurden und welche Entwicklung sich bei den Schäden feststellen lässt.

Quellen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert