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Artenschutzmaßnahmen in Sachsen: LaNU plant neue Projekte für Rebhuhn und Bachforelle

Ein Rebhuhn in einer Wiese und ein Gebirgsbach als Symbol für die aktuellen Artenschutzmaßnahmen in Sachsen.

In Sachsen sollen bedrohte Tierarten künftig gezielter geschützt werden. Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) richtet ihren Blick dabei unter anderem auf das Rebhuhn und die Bachforelle. Stiftungsdirektor Robert Clemen bezeichnete die Entwicklung verschiedener Arten im Freistaat als dramatisch. Einige Vogelarten wie der Große Brachvogel und die Uferschnepfe kommen nach Angaben der Stiftung in Sachsen inzwischen gar nicht mehr vor.

Die geplanten Maßnahmen zeigen zugleich, wie unterschiedlich Artenschutz aussehen kann. Während beim Rebhuhn eine konkrete Auswilderung gemeinsam mit dem Zoo Leipzig vorgesehen ist, steht bei der Bachforelle die Verbesserung beziehungsweise Sicherung geeigneter Lebensräume im Vordergrund. Entscheidend wird bei beiden Projekten jedoch nicht allein sein, Tiere auszuwildern oder einzelne Schutzmaßnahmen anzukündigen. Langfristiger Erfolg hängt davon ab, ob geeignete Lebensräume dauerhaft erhalten und die Entwicklung der Bestände nachvollziehbar kontrolliert werden.

Rebhuhn-Bestand in Sachsen massiv eingebrochen

Besonders drastisch ist die Entwicklung beim Rebhuhn. Nach Angaben der LaNU ist der Bestand in Sachsen innerhalb der vergangenen rund 30 Jahre auf etwa ein Prozent seines ursprünglichen Niveaus gesunken. Auch beim Kiebitz sieht die Situation kaum besser aus: Sein Bestand soll nur noch rund sieben Prozent des früheren Niveaus betragen. Betroffen sind vor allem Arten, die auf strukturreiche Agrarlandschaften, Wiesen, Weiden und andere geeignete Offenlandlebensräume angewiesen sind.

Gerade beim Kiebitz spielen feuchte Wiesen und Weiden eine zentrale Rolle, während das Rebhuhn unter anderem auf ausreichend Deckung, Nahrung und geeignete Brutflächen angewiesen ist. Veränderungen in der landwirtschaftlich genutzten Landschaft können deshalb erhebliche Auswirkungen auf solche Arten haben. Pauschale Schuldzuweisungen helfen bei dieser Entwicklung allerdings wenig, wenn gleichzeitig offenbleibt, welche konkreten Flächen künftig tatsächlich dauerhaft für den Artenschutz gesichert werden. Entscheidend ist vielmehr, ob Schutzmaßnahmen praktisch funktionieren und langfristig Bestand haben.

Beim Rebhuhn plant die LaNU deshalb gemeinsam mit dem Zoo Leipzig ein Auswilderungsprojekt. Voraussichtlich ab 2027 sollen Tiere auf Flächen der Stiftung freigesetzt werden. Damit übernimmt ein Zoo ausgerechnet bei einer heimischen und bedrohten Tierart eine aktive Rolle im Artenschutz – ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte über Zoos häufig deutlich weniger Aufmerksamkeit erhält als pauschale Kritik an Tierhaltung. Wie viele Tiere zunächst ausgewildert werden sollen, nach welchen Kriterien die Flächen ausgewählt werden und wie der Erfolg des Projekts langfristig kontrolliert wird, ist bislang allerdings noch nicht näher beschrieben.

Zoo Leipzig wird Teil des Artenschutzprojekts

Die geplante Zusammenarbeit mit dem Zoo Leipzig ist besonders bemerkenswert, weil sie erneut zeigt, dass moderne zoologische Einrichtungen nicht ausschließlich Tiere präsentieren. Zuchtprogramme, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wiederansiedlungsprojekte gehören inzwischen bei zahlreichen Einrichtungen zum praktischen Artenschutz. Beim Rebhuhn soll diese Arbeit nun direkt auf Flächen der LaNU in Sachsen sichtbar werden. Ob daraus ein dauerhaft erfolgreicher Bestand entsteht, wird sich allerdings erst nach mehreren Jahren belastbar beurteilen lassen.

Auswilderungen allein lösen die Ursachen eines Bestandsrückgangs nicht automatisch. Werden Tiere in ungeeignete oder langfristig nicht gesicherte Lebensräume entlassen, kann ein Projekt trotz großen Aufwands scheitern. Deshalb wird entscheidend sein, ob ausreichend geeignete Flächen vorhanden sind und diese dauerhaft entsprechend bewirtschaftet oder gepflegt werden. Gerade an diesem Punkt dürfte sich zeigen, wie eng Tierhaltung, Zucht, Flächenschutz und praktischer Naturschutz tatsächlich miteinander verbunden sind.

Bachforelle leidet unter steigenden Wassertemperaturen

Ein weiterer Schwerpunkt der LaNU liegt auf der Bachforelle. Im Erzgebirge soll gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Tschechien untersucht werden, wie die Bedingungen für die Fischart verbessert werden können. Bachforellen benötigen kühle, sauerstoffreiche Fließgewässer und reagieren entsprechend empfindlich auf steigende Wassertemperaturen. Nach Angaben der Stiftung können Temperaturen oberhalb von etwa 15 Grad Celsius zusätzliche Probleme verursachen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um die Temperatur selbst. Bei höheren Wassertemperaturen kann sich auch ein für Bachforellen gefährlicher Leberparasit stärker vermehren, der für die Fische tödlich sein kann. Schutzmaßnahmen müssen deshalb die Qualität der Gewässer insgesamt berücksichtigen und dürfen sich nicht auf einzelne Besatzmaßnahmen reduzieren. Wasserqualität, Sauerstoffgehalt, Beschattung, Gewässerstruktur und die Vernetzung geeigneter Lebensräume können darüber entscheiden, ob eine Population langfristig bestehen kann.

Die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern auf tschechischer Seite ist dabei sinnvoll, weil natürliche Lebensräume und Gewässersysteme nicht an politischen Grenzen enden. Erkenntnisse aus verschiedenen Teilen des Erzgebirges können zusammengeführt und mögliche Schutzmaßnahmen miteinander verglichen werden. Gerade bei klimatischen Veränderungen dürfte eine solche grenzüberschreitende Betrachtung wichtiger werden. Welche konkreten Maßnahmen daraus für einzelne sächsische Gewässer entstehen sollen, muss sich allerdings noch zeigen.

Naturschutzfonds stellt Millionenbeträge bereit

Finanziert werden Naturschutzmaßnahmen in Sachsen unter anderem über den sächsischen Naturschutzfonds. Dabei handelt es sich um ein zweckgebundenes Sondervermögen, aus dem unterschiedliche Projekte zum Schutz von Arten und Lebensräumen unterstützt werden. Die Mittel stammen unter anderem aus Spenden, Erträgen der Lotterie Glücksspirale und Ersatzzahlungen, die beispielsweise bei Eingriffen in Natur und Landschaft anfallen. Dadurch können sowohl einzelne Artenschutzmaßnahmen als auch Flächenkäufe, Umweltbildung und weitere Naturschutzprojekte finanziert werden.

Allein im Jahr 2025 wurden nach Angaben der LaNU 35 Vorhaben mit insgesamt rund 365.000 Euro gefördert. Zusätzlich erhielten 48 Naturschutzstationen zusammen etwa 3,4 Millionen Euro Unterstützung. Diese Zahlen zeigen, dass hinter dem Naturschutzfonds ein durchaus erhebliches Fördervolumen steht. Wie viel davon konkret für das geplante Rebhuhn-Projekt oder die Maßnahmen für die Bachforelle vorgesehen ist, wurde bislang jedoch nicht veröffentlicht.

Umweltbildung und Naturschutzstationen als weitere Säule

Neben einzelnen Artenschutzprojekten setzt die LaNU auch auf Umweltbildung und die Unterstützung regionaler Naturschutzstationen. Solche Einrichtungen können eine wichtige Rolle spielen, weil langfristiger Artenschutz meist kontinuierliche Betreuung vor Ort benötigt. Bestände müssen beobachtet, Lebensräume gepflegt und Entwicklungen über längere Zeiträume dokumentiert werden. Ein einmaliges Projekt kann diese Arbeit nicht ersetzen.

Gerade bei einer geplanten Rebhuhn-Auswilderung wird deshalb entscheidend sein, was nach der Freisetzung der Tiere geschieht. Bestandsentwicklung, Bruterfolg, Verluste und mögliche Wanderbewegungen müssten über längere Zeit verfolgt werden, wenn belastbare Aussagen zum Erfolg getroffen werden sollen. Ähnliches gilt für die Bachforelle, deren Entwicklung unmittelbar mit dem Zustand ihrer Gewässer verbunden bleibt. Die angekündigten Projekte sind daher ein sinnvoller Ansatz – ihren tatsächlichen Wert wird man aber erst daran messen können, ob aus Ankündigungen langfristig funktionierender Artenschutz entsteht.

Quellen

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