CDU und Grüne im Schleswig-Holsteinischen Landtag wollen die Regeln für den Umgang mit Wölfen und Nutrias ändern. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, die Bejagung beider Tierarten unter unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen zu erleichtern. Während beim Wolf Managementpläne den konkreten Umgang mit auffälligen Tieren und wiederholten Nutztierrissen ordnen sollen, steht bei der Nutria vor allem der Schutz von Deichen, Ufern und landwirtschaftlichen Flächen im Mittelpunkt.
Managementpläne sollen den Umgang mit Wölfen ordnen
Rixa Kleinschmit, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, begründete die geplante Änderung mit dem Schutz von Weidetieren. Der Bund habe den Wolf im März in das Bundesjagdrecht aufgenommen, erklärte Kleinschmit. Schleswig-Holstein passe sein Landesrecht nun an diese bundesrechtliche Entwicklung an. Der Gesetzentwurf stellt damit nicht allein eine allgemeine Freigabe der Wolfsjagd in Aussicht, sondern verlagert wesentliche Vorgaben in spezielle Managementpläne.
Nach Angaben des NDR sollen diese Pläne festlegen, unter welchen Bedingungen ein Wolf geschossen werden darf. In der Vergangenheit hatte es in Schleswig-Holstein wiederholt Fälle gegeben, bei denen Wölfe Nutztiere gerissen haben. Bei einzelnen aktuellen Rissereignissen war die Ursache nach den Angaben des NDR jedoch noch offen; in mehreren Fällen sollten Wolfsmanager zunächst DNA-Proben auswerten. Die vorliegenden Angaben belegen nicht, wie diese Prüfung künftig im Einzelnen geregelt werden soll.
Nutria-Regelung zielt auf Deiche und Hochwasserschutz
Für Nutrias verfolgen CDU und Grüne einen anderen Ansatz. Die Tiere gelten in Schleswig-Holstein als invasive Art und breiten sich nach Darstellung des NDR deutlich aus. Ihre Schäden betreffen Deiche, Uferbereiche und landwirtschaftliche Flächen. Dadurch können auch Anlagen des Hochwasserschutzes beeinträchtigt werden.
Der Gesetzentwurf soll deshalb eine ganzjährige Bejagung der Nutria ermöglichen. Damit würde die Regulierung nicht auf bestimmte Jagdzeiten beschränkt. Schleswig-Holstein hat nach Angaben des NDR zudem ein Pilotprojekt zur Nutria-Jagd gestartet und dafür 50.000 Euro bereitgestellt. Nach Angaben des Landesjagdverbands wurden im vergangenen Jahr rund 7.400 Nutrias im Land erlegt.
Landesjagdverband unterstützt die Pläne
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Seine Zustimmung passt zu den praktischen Zielsetzungen des Entwurfs, insbesondere beim Schutz von Weidetieren und Hochwasserschutzanlagen. Eine Verbandsposition ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Ausgestaltung. Die vorliegenden Angaben nennen keine weiteren Einzelheiten zur Position des Verbands.
Rechtlich knüpft die Initiative an die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht an. Schleswig-Holstein hatte den Wolf zudem bereits 2023 ausdrücklich in sein Landesjagdgesetz aufgenommen, um mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der Tierart zu schaffen. Die Neuregelung baut daher auf mehreren Stufen auf: auf der bundesrechtlichen Einordnung, der landesrechtlichen Anpassung und den Managementplänen. Wie die einzelnen Vorgaben im Vollzug ineinandergreifen, ist in den vorliegenden Informationen nicht näher beschrieben.
Für Weidetierhalter soll die Neuregelung klarere Abläufe schaffen, wenn Wölfe wiederholt Nutztiere reißen. Für den Vollzug bleibt maßgeblich, ob die Regeln nachvollziehbar und rechtssicher angewendet werden können. Bei Nutrias steht dagegen die Belastung von Deichen und Ufern im Vordergrund. Der Gesetzgeber behandelt damit zwei verschiedene Probleme mit unterschiedlichen Instrumenten, auch wenn beide Vorhaben unter dem Begriff einer erleichterten Bejagung zusammengefasst werden.
Quellen
- ndr.de – Landesjagdrecht: Jagd auf Wölfe und Nutrias soll erleichtert werden | ndr.de – https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/landesjagdrecht-jagd-auf-woelfe-und-nutrias-soll-erleichtert-werden,shnews-846.html
- schleswig-holstein.de – schleswig-holstein.de – Presse – Mehr Rechtsicherheit im Umgang mit dem Wolf: Landtag verabschiedet Änderung des Landesjagdgesetzes – https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/presse/PI/2023/IV/231213_landesjagdgesetz.html
- ljv-sh.de – Jagd und Recht – Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. – https://ljv-sh.de/unsere-jagd/jagd-und-recht
