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Die PETA Kritik entzündet sich aktuell an einem konkreten Vorfall aus Nordrhein-Westfalen, der exemplarisch zeigt, wie weit öffentliche Empörung und juristische Bewertung auseinanderliegen können. In Neuss erschoss ein Jäger in einer Oktobernacht ein Pferd auf einer Weide – ein Vorgang, der verständlicherweise Entsetzen auslöste und sofort politisiert wurde.
Doch während moralische Bewertungen schnell gefällt sind, folgt der Rechtsstaat anderen Regeln. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, das Verfahren einzustellen, macht deutlich, wie problematisch es ist, strafrechtliche Schuld öffentlich zu behaupten, bevor sie rechtlich nachweisbar ist.
Der Vorfall: Erschossenes Pferd auf einer Weide in Neuss
In der Nacht zum 9. Oktober erschoss ein 32-jähriger Jäger auf einer Weide in Neuss-Rosellen ein Pferd. Nach eigenen Angaben hatte er das Tier mit einem Wildschwein verwechselt. Das erschossene Pony „Lady“ war rund 1,50 Meter groß und gehörte zu einem Reithof in Neuss.
Die Untere Jagdbehörde erstattete daraufhin Anzeige wegen der „unbegründeten Tötung eines Wirbeltiers“. Im Raum stand ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Für die betroffenen Tierhalter war der Schock groß – ein solches Szenario gehört nicht zu den üblichen Sorgen von Pferdebesitzern.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Nach Abschluss der Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren ein. Begründung: Dem Jäger konnte weder vorsätzliches noch fahrlässiges Verhalten mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass eine Verwechslung mit einem Wildschwein vorlag, begünstigt durch einen Höhenunterschied zwischen Waldboden und tiefer gelegener Weide.
Juristisch ist diese Begründung eindeutig. Strafrecht setzt Schuld voraus, die zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Genau daran fehlte es in diesem Fall. Die Einstellung des Verfahrens ist daher keine Bagatellisierung des Geschehens, sondern die konsequente Anwendung rechtsstaatlicher Maßstäbe.
Die Reaktion von PETA und Peter Höffken
Trotz der klaren Entscheidung meldete sich Peter Höffken, Fachleiter bei PETA, mit scharfer Kritik zu Wort. Er sprach von einer „sonderbaren Begründung“ der Staatsanwaltschaft und forderte eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Zudem brachte er öffentlich den Entzug von Jagdschein und Waffenbesitzkarte ins Spiel.
Genau hier setzt die PETA Kritik an. Höffken argumentiert, der Jäger habe sein Ziel nicht zweifelsfrei identifiziert. Das mag eine jagdethische Debatte sein – strafrechtlich ersetzt diese Einschätzung jedoch keine belastbaren Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte gerade diesen Punkt geprüft und kam zu einem anderen Ergebnis.
Strafrecht, Waffenrecht und politische Zuspitzung
Auffällig ist, wie PETA nach der Einstellung des Strafverfahrens auf das Waffenrecht ausweicht. Zwar ist korrekt, dass Jagdschein und Waffenbesitz an die „Zuverlässigkeit“ geknüpft sind. Doch auch hier gilt: Maßnahmen müssen auf Tatsachen beruhen, nicht auf öffentlichem Druck.
Ob der Jäger seinen Jagdschein behält, prüft nun der zuständige Kreis unabhängig vom Strafverfahren. Diese Trennung ist rechtsstaatlich gewollt. Sie wird jedoch von PETA kommunikativ verwischt, um den Eindruck aufrechtzuerhalten, es liege ein klarer Schuldvorwurf vor.
Fazit: Ein Lehrstück über Aktivismus und Rechtsstaat
Der Fall Neuss zeigt exemplarisch, wie schnell ein tragischer Vorfall zum politischen Instrument wird. PETA Kritik entsteht hier nicht aus mangelndem Mitgefühl für das getötete Tier, sondern aus der Missachtung juristischer Grenzen.
Wer Strafanzeigen begleitet, muss akzeptieren, dass Ermittlungen auch zu Einstellungen führen können – insbesondere dann, wenn Vorsatz oder Fahrlässigkeit nicht nachweisbar sind. Der Rechtsstaat ist kein Gegner des Tierschutzes. Er ist sein Maßstab.
Quellen:
- RP Online – Erschossenes Pferd in Neuss: Staatsanwaltschaft hat Verfahren gegen Jäger eingestellt – https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/erschossenes-pferd-in-neuss-staatsanwaltschaft-hat-verfahren-gegen-jaeger-eingestellt_aid-142621953
- GERATI – Hobbyjagd: Fakten vs. PETA Polemik – https://gerati.de/2025/01/07/hobbyjagd-fakten-vs-peta-polemik-q16d/
