Der Allgäuer Tierschutzskandal erreicht vor dem Landgericht eine neue Phase. Vor dem Landgericht Memmingen stehen erneut zwei Landwirte sowie zwei ihrer Mitarbeiter, denen schwere Vorwürfe zur Last gelegt werden. Im Mittelpunkt des aktuellen Prozessauftakts steht jedoch weniger die Anklage selbst als vielmehr die klare Linie der Verteidigung: Der Anwalt des Hauptangeklagten fordert einen vollständigen Freispruch.
Der Fall beschäftigt Justiz, Tierschutzorganisationen und Öffentlichkeit seit Jahren. Nun versucht die Verteidigung, das Bild eines systematischen Versagens umzudeuten – weg von strafbarem Verhalten, hin zu angeblich ordnungsgemäßer Behandlung der Tiere. Ob dieser Ansatz trägt, wird sich in den kommenden Verhandlungstagen zeigen.
Freispruch statt Schuldeingeständnis
Vor dem Landgericht Memmingen machte der Anwalt des 68-jährigen Landwirts unmissverständlich klar, wohin die Reise gehen soll. Sein Mandant habe keine Pflichtverletzungen begangen, vielmehr seien alle betroffenen Tiere tierärztlich versorgt gewesen. Ein schuldhaftes Verhalten lasse sich daraus nicht ableiten. Ziel der Verteidigung ist eindeutig: ein Freispruch in allen Punkten.
Auch der Anwalt des Sohnes, der gemeinsam mit dem Vater einen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach führte, schlug in dieselbe Kerbe. Er kündigte an, die Vorwürfe detailliert zu entkräften und die behördlichen Kontrollen kritisch zu hinterfragen. Seine Stellungnahme war derart umfangreich, dass sie vom Vorsitzenden Richter vorzeitig beendet wurde – ein ungewöhnlicher, aber bezeichnender Moment im Prozessauftakt.
Damit verschiebt sich der Fokus: Nicht die Anklage, sondern die Frage, ob die Ermittlungen und Bewertungen der Behörden tragfähig sind, steht nun im Zentrum.
Schwere Vorwürfe und dokumentiertes Leid
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten insgesamt Verstöße Tierschutzgesetz in 58 Fällen vor. Der Kern des Vorwurfs: Rinder seien über längere Zeit nicht ausreichend medizinisch versorgt worden, um Kosten zu sparen. Laut Anklageschrift hätten die Tiere dadurch länger anhaltende erhebliche Schmerzen erlitten.
Die Beschreibung des Zustands der Tiere liest sich drastisch. Die Rede ist von fiebernden, lahmen Kühen mit offenen Wunden, Entzündungen und massiven Schwellungen. 38 Tiere mussten nach den Kontrollen getötet werden. Zudem sollen einzelne Angeklagte Tiere aktiv misshandelt haben – durch Schläge, Tritte, Stiche mit Werkzeugen und rücksichtsloses Schleifen mittels Radlader. Es geht also nicht nur um Unterlassen, sondern um mutmaßliche Gewalt gegen misshandelte Rinder.
Diese Punkte bilden den harten Kern der Anklage und stehen im klaren Gegensatz zur Darstellung der Verteidigung, die auf laufende tierärztliche Betreuung verweist.
Mitarbeiter zwischen Verantwortung und Weisung
Ein weiterer Aspekt des Verfahrens betrifft die Rolle der Mitarbeiter. Der Anwalt eines angeklagten Beschäftigten beantragte die Abtrennung des Verfahrens und dessen Einstellung. Sein Mandant habe sich in der Probezeit befunden, sei fachlich nicht ausgebildet gewesen und ausschließlich weisungsgebunden gehandelt.
Diese Argumentation knüpft an frühere Verfahrensteile an. Bereits verurteilte Angestellte hatten ausgesagt, sie seien angewiesen worden, keinen Tierarzt zu rufen. Sie beschrieben einen autoritären Führungsstil auf dem Hof. Damit steht auch die Frage im Raum, wie Verantwortung innerhalb eines Betriebs verteilt wird – und ob sich Untergebene auf Weisungen berufen können.
Ein Verfahren mit Vorgeschichte
Der aktuelle Prozess ist nicht der erste im Komplex um den Milchviehbetrieb Bad Grönenbach. Hinweise einer Tierrechtsorganisation aus dem Jahr 2019 hatten umfangreiche Ermittlungen ausgelöst. Nach weiteren Kontrollen und neuem Material kam es im März des vergangenen Jahres erneut zu Durchsuchungen. Während das Verfahren gegen den Vater in einem späteren Ermittlungsstrang eingestellt wurde, laufen die Ermittlungen gegen den Sohn dort noch.
Insgesamt sind 16 Verhandlungstage angesetzt. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, wird Ende Mai ein Urteil erwartet. Es dürfte der letzte große Prozess im Kontext dieses Falls sein – unabhängig vom Ausgang ein weiterer Meilenstein im Allgäuer Tierschutzskandal.
Fazit: Freispruch als Strategie
Die Verteidigung setzt klar auf Konfrontation. Statt mildernder Umstände oder Teilgeständnisse fordert sie den vollständigen Freispruch und stellt die behördlichen Bewertungen infrage. Ob diese Strategie angesichts der detaillierten Anklage und der früheren Geständnisse anderer Beteiligter aufgeht, ist offen.
Fest steht: Der Allgäuer Tierschutzskandal bleibt ein juristischer und gesellschaftlicher Prüfstein. Der Prozess zeigt erneut, wie schwierig die Aufarbeitung systematischer Missstände in der Tierhaltung ist – und wie stark sich juristische Wahrheit und moralische Bewertung voneinander entfernen können.
Quellen:
- pz-news.de – Tierschutzskandal: Anwalt fordert Freispruch im Prozess – https://www.pz-news.de/baden-wuerttemberg_artikel,-Tierschutzskandal-Anwalt-fordert-Freispruch-im-Prozess-_arid,2319054.html
- GERATI – Tierhalteverbot Rinderbetrieb Bad Grönenbach: Neue Eskalationsstufe im Allgäuer Tierschutzskandal – https://gerati.de/2026/01/19/tierhalteverbot-rinderbetrieb-bad-groenenbach-l1zx/
- GERATI – Soko Tierschutz sorgt auf inszenierter Podiumsdiskussion für Tumulte – https://gerati.de/2019/07/22/soko-tierschutz-sorgt-auf-inszenierter-podiumsdiskussion-fuer-tumulte/
- GERATI – Stall-Einbrüche durch Tierrechtsaktivisten: Zwischen Tierschutz und Straftat – https://gerati.de/2025/04/10/stall-einbrueche-durch-tierrechtsaktivisten/
