Schlachthof-Prozess Bad Iburg: Zwei Tierärzte erneut vor Gericht

Der Schlachthof-Prozess Bad Iburg geht in die nächste Runde. Obwohl der Skandalbetrieb längst geschlossen ist, beschäftigt er die Justiz weiterhin. Im März 2026 stehen erneut zwei amtliche Tierärzte vor dem Amtsgericht Bad Iburg. Nicht wegen Tierquälerei – sondern wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug und schwerwiegender Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Der Fall wirft ein grelles Licht auf systemische Kontrolllücken, behördliches Wegsehen und die Frage, wie sicher Fleisch tatsächlich ist, wenn staatliche Kontrolle nur auf dem Papier existiert.

Amtliche Kontrolle mit gravierenden Lücken

Die beiden Angeklagten waren 2018 nebenberuflich für den Landkreis Osnabrück tätig. Ihre Aufgabe: die Überprüfung angelieferter Rinder im Bad Iburger Schlachthof sowie die abschließende Fleischkontrolle. Konkret ging es um die sogenannte Lebendtierschau, eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vor der Schlachtung, und um die Entscheidung, ob Fleisch als genusstauglich in den Verkehr gebracht werden darf.

Nach Erkenntnissen aus früheren Verfahren und nun auch laut Anklage wurden diese Aufgaben jedoch nur unzureichend erfüllt. Trotzdem versahen die Veterinäre das Fleisch mit dem offiziellen Stempel – dem Genusstauglichkeitsstempel. Innerhalb weniger Wochen gelangten so Produkte von schwer kranken oder sogar bereits verendeten Tieren in den Verkauf. Der wirtschaftliche Schaden: rund 240.000 Euro.

Beihilfe zum Betrug statt Tierquälerei

Der neue Prozess unterscheidet sich deutlich vom Verfahren im Jahr 2023. Damals lautete der Vorwurf, die Tierärzte hätten Misshandlungen an der Laderampe geduldet. Das Gericht sprach beide frei – nicht zuletzt, weil ihnen ihre fehlende Anwesenheit zugutegehalten wurde. Ironischerweise spielte dabei eine zentrale Rolle, dass sie auf die vorgeschriebene Lebendschau verzichtet hatten.

Nun rückt genau dieser Punkt ins Zentrum. Die Staatsanwaltschaft wirft den Veterinären Beihilfe Betrug sowie Lebensmittelrecht Verstöße vor. Ihnen sei bewusst gewesen, dass Fleisch ohne vorherige Untersuchung nicht verkehrsfähig ist und dass der Schlachthofbetreiber es dennoch verkaufen würde. Der Ex-Geschäftsführer wurde hierfür bereits rechtskräftig verurteilt.

Systemversagen im Bad Iburg Schlachthof

Der Fall zeigt exemplarisch, wie ein Bad Iburg Schlachthof jahrelang funktionieren konnte, obwohl Hinweise auf massive Missstände vorlagen. Heimlich aufgenommene Videos von der radikalen Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz dokumentierten grausame Szenen: schwer kranke Tiere, Schläge, Elektrotreiber – teils in Anwesenheit der Tierärzte. Was auf den Aufnahmen jedoch fehlte, waren reguläre Kontrollen.

Heute geht es vor Gericht nicht um moralische Bewertungen, sondern um Rechtsfragen: Wussten die Veterinäre, dass ohne Lebendschau kein Fleisch verkauft werden darf? Haben sie dennoch gestempelt? Und trugen sie damit aktiv dazu bei, dass kranke Schlachttiere als Lebensmittel in Umlauf kamen?

Fazit: Der Skandal endet nicht mit der Schließung

Der Schlachthof-Prozess Bad Iburg ist mehr als ein lokaler Justizfall. Er steht für ein strukturelles Problem staatlicher Aufsicht im sensiblen Bereich der Lebensmittelproduktion. Dass Tierquälerei juristisch nicht nachweisbar war, während gleichzeitig gravierende Verstöße gegen Kontrollpflichten im Raum stehen, ist kein Widerspruch – sondern ein Symptom.

Der kommende Prozess wird zeigen müssen, ob die Justiz diesmal dort ansetzt, wo der Skandal juristisch greifbar ist: bei Verantwortung, Wissen und Unterlassen. Für Verbraucher bleibt die unbequeme Erkenntnis, dass Lebensmittelsicherheit nicht nur von Gesetzen abhängt, sondern davon, ob sie auch konsequent durchgesetzt werden.

Quellen:

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