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Als kurz vor Weihnachten 2024 in einer vermeintlichen Hundepension im Ortsteil Delitz am Berge der Stadt Bad Lauchstädt insgesamt 128 verwahrloste Hunde entdeckt wurden, war die öffentliche Empörung groß. Abgemagerte, kranke und teils verletzte Tiere, untergebracht unter katastrophalen Bedingungen – ein klassischer Fall von mutmaßlicher Tierquälerei. Doch jenseits der berechtigten Empörung über die Betreiberin stellt sich eine viel grundlegendere Frage: Wie kann es sein, dass eine Hundepension mit einer derart hohen Tierzahl über Jahre existiert, ohne dass Behörden wirksam eingreifen?
Der Fall ist kein bloßer Einzelfall, sondern wirft ein Schlaglicht auf strukturelle Defizite im behördlichen Kontrollsystem. Denn 128 Hunde sind keine Randerscheinung, kein „Übersehen im Vorbeigehen“. Wer hier nur individuelles Fehlverhalten sieht, blendet ein zentrales Problem aus: das Versagen staatlicher Aufsicht.
128 Hunde – das ist kein Zufall
Bereits die schiere Anzahl der Tiere lässt Zweifel an einer funktionierenden Kontrolle aufkommen. 128 Hunde bedeuten nicht nur erhebliche Anforderungen an Platz, Hygiene, Fütterung, tierärztliche Betreuung und Personal, sondern auch eine deutliche Außenwirkung. Lärm, Geruch, Lieferverkehr, Personalbewegungen – all das bleibt in einem Dorf oder Ortsteil nicht unbemerkt.
Dass eine derartige Tierhaltung dennoch offenbar über längere Zeit Bestand hatte, legt nahe, dass entweder keine regelmäßigen Kontrollen stattfanden oder diese nur oberflächlich durchgeführt wurden. Das zuständige Veterinäramt des Saalekreis hat später selbst eingeräumt, dass die Kontrollen lückenhaft waren. Allein diese Aussage ist bemerkenswert – und problematisch.
Was das Gesetz tatsächlich verlangt
Tierpensionen sind in Deutschland kein rechtsfreier Raum. Wer gewerbsmäßig Tiere hält, betreut oder betreuen lässt, unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zentrale Norm ist § 11 des Tierschutzgesetzes. Danach benötigt jeder, der gewerbsmäßig Wirbeltiere für Dritte hält oder betreut, eine behördliche Erlaubnis.
Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn:
- die notwendige Sachkunde nachgewiesen ist,
- die Räumlichkeiten den tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen,
- eine art- und bedürfnisgerechte Haltung sichergestellt ist,
- und keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person begründen.
Darüber hinaus sind Tierpensionen melde- und genehmigungspflichtig. Sie sind den Veterinärbehörden bekannt, werden registriert und müssen regelmäßig kontrolliert werden. Eine Hundepension mit dreistelliger Tierzahl fällt dabei in einen besonders überwachungsbedürftigen Bereich.
Meldepflicht heißt Kontrollpflicht
Hier liegt der eigentliche Kern des Problems. Eine Genehmigung ist kein Freifahrtschein auf Lebenszeit. Sie begründet vielmehr eine dauerhafte Kontrollpflicht der Behörde. Regelmäßige, unangekündigte Kontrollen sind kein Kann-, sondern ein Muss-Instrument, insbesondere wenn hohe Tierzahlen gehalten werden.
Dass in Bad Lauchstädt dennoch 128 Hunde in einem Zustand entdeckt wurden, der mit tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen unvereinbar ist, lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu:
- Entweder wurde nicht kontrolliert,
- oder es wurde kontrolliert, ohne konsequent zu handeln.
Beides ist inakzeptabel. Denn das Tierschutzgesetz dient nicht der Aktenführung, sondern dem Schutz fühlender Lebewesen.
Kostenexplosion als Folge verspäteten Handelns
Die Folgen dieses Versagens tragen nun nicht die Verantwortlichen, sondern die Allgemeinheit. Rund 350.000 Euro hat der Landkreis bislang für Unterbringung und Versorgung der Hunde aufbringen müssen. Tierheime wurden belastet, Personal gebunden, Ressourcen umgeleitet.
Diese Kosten wären in dieser Höhe vermeidbar gewesen, wenn frühzeitig eingegriffen worden wäre – etwa bei ersten Hinweisen auf Überbelegung, mangelhafte Versorgung oder fehlende Sachkunde. Stattdessen wurde das Problem verschleppt, bis ein massiver Schaden eingetreten war – für die Tiere wie für den Steuerzahler.
Strafverfahren ja – Behördenprüfung nein?
Während gegen die Betreiberin der Pension und ihren Lebensgefährten wegen Tierquälerei ermittelt wird und ein Gerichtsverfahren bevorsteht, wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen die Behörde selbst nicht eingeleitet. Formal mag das korrekt sein, inhaltlich bleibt ein schaler Beigeschmack.
Denn auch wenn nicht jedes behördliche Versäumnis strafbar ist, bleibt die Frage nach der politischen und verwaltungsinternen Verantwortung. Wer genehmigt, muss kontrollieren. Wer kontrolliert, muss handeln. Und wer nicht handelt, trägt Mitverantwortung für die Folgen.
Kein Einzelfall, sondern Systemproblem
Der Fall Bad Lauchstädt reiht sich ein in eine Vielzahl ähnlicher Fälle in Deutschland. Immer wieder werden sogenannte Tierpensionen, private Sammelstellen oder angebliche Tierschutzprojekte erst dann entdeckt, wenn das Leid der Tiere ein Ausmaß erreicht hat, das öffentlich nicht mehr zu ignorieren ist.
Das eigentliche Problem liegt nicht im Gesetz, sondern in seiner Umsetzung. Die bestehenden Regelungen reichen aus – wenn sie konsequent angewendet würden. Was fehlt, sind ausreichende personelle Ausstattung der Veterinärämter, klare Kontrollintervalle und der politische Wille, Tierschutz nicht nur auf dem Papier ernst zu nehmen.
Fazit: Wegsehen ist keine Option
128 verwahrloste Hunde in einer Hundepension sind kein tragischer Zufall. Sie sind das Ergebnis jahrelangen Wegsehens, unzureichender Kontrolle und fehlender Konsequenz. Der Fall Bad Lauchstädt zeigt exemplarisch, dass Tierschutz nicht an Paragrafen scheitert, sondern an ihrer Durchsetzung.
Wenn Tierpensionen melde- und genehmigungspflichtig sind – und das sind sie –, dann müssen diese Pflichten auch gelebt werden. Alles andere ist Augenwischerei. Für die Tiere kam das Eingreifen zu spät. Für die Behörden sollte dieser Fall jedoch ein unübersehbares Warnsignal sein.
Quellen:
- MDR – Verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt: Hohe Kosten für Behörden – https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/bad-lauchstaedt-verwahrloste-hunde-kosten-100.html
- GERATI – Wenn behördliche Kontrollen versagen – Ein Skandal mit System – https://gerati.de/2025/11/01/wenn-behordliche-kontrollen-versagen-th7i/
