PETA Strafanzeige in Bremervörde: Wenn Aktivismus die Realität ignoriert

In Bremervörde hat die Tötung eines Hausschweines ein juristisches Nachspiel – zumindest, wenn es nach PETA geht. Am 13. November wurde das Schwein mit behördlicher Erlaubnis von einer Jägerin erschossen, nachdem es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gekommen war. Was für die Behörden ein klarer Fall von Gefahrenabwehr war, nutzt PETA nun einmal mehr für eine medienwirksame Aktion.

Die Organisation spricht von fehlender Empathie, zieht fragwürdige Vergleiche zu Menschen im Straßenverkehr und reicht – wie so oft – eine Anzeige „gegen Unbekannt“ ein. Grund genug, den Fall genauer unter die Lupe zu nehmen und die Frage zu stellen, ob diese neue PETA Strafanzeige überhaupt irgendeine Substanz besitzt.

Was tatsächlich passiert ist

Das Tier war aus bislang ungeklärten Umständen entlaufen und streunte in der Waldstraße von Bremervörde umher. Schnell wurde klar: Die Lage war nicht harmlos. Wie bereits berichtet, kam es zu mehreren gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Ein ausgewachsenes Schwein, das auf die Straße läuft, kann für Autofahrer lebensgefährlich werden. Genau deshalb griff die Stadt ein.

Die Behörden gaben einer erfahrenen Jägerin die Erlaubnis, das Tier zu töten – ein Vorgehen, das im Rahmen der gesetzlichen Gefahrenabwehr völlig legitim ist.

Warum PETA wieder einmal Anzeige erstattet

PETA argumentiert, es habe „mildere Mittel“ gegeben, um das Tier einzufangen. Welche das sein sollen, bleibt wie üblich unklar. Die Organisation behauptet gern, alles sei ohne Tötung möglich – ganz egal, ob realistisch oder nicht.

Die Anzeige richtet sich offiziell „gegen Unbekannt“, wie die PETA-Referentinnen Lisa Kainz und Julia Weibel erklärten. Das bedeutet im Klartext: Man hat eigentlich keinen Anhaltspunkt – aber eine Anzeige erzeugt mediale Aufmerksamkeit. Und um Aufmerksamkeit ging es PETA schon immer mehr als um Lösungen.

PETA kritisiert außerdem die „geringe Wertschätzung sogenannter Nutztiere“. Das klingt empört, löst aber keinen einzigen realen Sicherheitskonflikt im Straßenverkehr. Wieder einmal steht das gewohnte Narrativ im Vordergrund: Alles sei ein gesellschaftliches Problem, das nur durch vegane Ernährung zu lösen sei. Dass Behörden in akuten Gefahrensituationen handeln müssen, passt dabei nicht ins Drehbuch.

Ist die Strafanzeige gerechtfertigt?

Klar und deutlich: Nein.

Die Stadt Bremervörde handelte korrekt, die Jägerin handelte auf behördliche Anweisung. Genau für solche Fälle gibt es klare Regelungen. Sobald ein Tier eine Gefahr für Menschen darstellt, wird im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit eingegriffen. Das gilt für Wildtiere, entlaufene Haustiere und selbst für Nutztiere – ganz egal, ob sie „neugierig“ oder „verspielt“ wirken.

PETA blendet diese Realität konsequent aus, um eine moralische Empörungsspirale zu erzeugen. Dass dadurch Einsatzkräfte, Behörden oder – wie in diesem Fall – eine einzelne Jägerin öffentlich an den Pranger gestellt werden, scheint der Organisation egal zu sein.

Es wirkt wie ein Muster: Strafanzeigen, die ins Leere laufen, aber Schlagzeilen produzieren. Genau hier zeigt sich die Problematik: Aktivismus ersetzt keine Rechtsgrundlage, und Emotionen ersetzen keine Verantwortung.

Im Ergebnis entsteht ein verzerrtes Bild, das weder der Realität noch dem Tierschutz dient – denn dieser Fall war kein Fall von Misshandlung, sondern ein Fall von notwendiger Gefahrenabwehr.

Fazit

Die PETA Strafanzeige im Fall Bremervörde ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Organisation versucht, legitime Entscheidungen von Behörden öffentlich zu skandalisieren. Die Jägerin hatte eine klare behördliche Erlaubnis, das Tier stellte eine akute Gefahr dar, und die Entscheidung war rechtlich gedeckt.

Anstatt konstruktive Vorschläge zu machen oder realistische Alternativen zu entwickeln, bleibt PETA bei der altbekannten Strategie: Lautstarke Vorwürfe, vegane Appelle und juristische Nebelkerzen. Für ernsthaften Tierschutz ist das ein problematischer Weg.

Quellen:

Schreibe einen Kommentar