Hintergrund des Falls: Neugeborenes Dromedar im Circus Barnum
Ende August 2025 wurde während eines Gastspiels des Circus Barnum in Vöhringen (Landkreis Neu-Ulm) ein junges Dromedar geboren [augsburger-allgemeine.de]. Was für Zirkusdirektor Markus Kaiser ein freudiges Ereignis war, rief jedoch umgehend die radikale Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. auf den Plan [augsburger-allgemeine.de]. PETA betrachtete die Geburt des Dromedars während der laufenden Tournee als tierschutzwidrig und wandte sich mit schweren Vorwürfen an die Behörden.
PETA-Vorwürfe: Verstoß gegen Transport-Richtlinien
PETA erstattete Mitte September 2025 Anzeige beim zuständigen Veterinäramt Neu-Ulm. Zur Begründung verwies die Organisation auf Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wonach hochträchtige und säugende Tiere „ausdrücklich keinen Reisestrapazen ausgesetzt werden“ dürften [presseportal.peta.de]. PETA forderte das Amt daher auf, ein Bußgeldverfahren gegen den Zirkus einzuleiten und „umgehend ein Transportverbot für die Tiermutter und ihr Neugeborenes“ zu verhängen [presseportal.peta.de]. In einer Pressemitteilung malte PETA den Vorgang als klaren Tierschutzverstoß: Es sei „eine gängige Masche der Zirkusbetriebe, mit Tierbabys Publikum anzulocken“, so Dr. Yvonne Würz von PETA [presseportal.peta.de]. Die Zirkusse würden sogar mit hochträchtigen Tieren auf Tournee gehen – „entgegen den ausdrücklichen Tierschutzbestimmungen“ [presseportal.peta.de]. Auch nach der Geburt müssten Muttertier und Junges eine Zeit lang vor Reisestress geschützt bleiben. „Einmal mehr zeigt sich, dass Zirkusbetreiber Tiere nur als Betriebskapital ansehen“, heißt es seitens PETA weiter [presseportal.peta.de]. Mit solchen Worten unterstellte PETA dem Circus Barnum also, gegen geltende Tierschutzvorgaben verstoßen zu haben und Profit über das Tierwohl zu stellen.
Rechtliche Einordnung: Stellungnahme des Veterinäramts
Die offizielle Prüfung durch die Behörde ergab jedoch ein ganz anderes Bild. Auf Nachfrage der Presse erklärte das Veterinäramt Neu-Ulm, dass für reisende Zirkusbetriebe besondere Regelungen gelten [augsburger-allgemeine.de]. Konkret unterliegen Zirkusse nicht der Verordnung, die den Transport trächtiger Tiere sowie von Muttertieren mit Jungtieren generell untersagt [augsburger-allgemeine.de]. Aufgrund häufiger Ortswechsel und kurzer Verweildauer am jeweiligen Spielort gibt es für Zirkustiere Ausnahmen von den allgemeinen Transportbeschränkungen [augsburger-allgemeine.de]. Entsprechend stellte das Amt klar, der Circus Barnum verstoße gegen keine Gesetze oder Auflagen – im Gegenteil: Die Kontrolleure des Veterinäramts haben sich vor Ort davon überzeugt, „dass es Muttertier und Kalb gut geht“ [augsburger-allgemeine.de]. Der Zirkus wird ohnehin regelmäßig wöchentlich behördlich überprüft; auch direkt nach Eingang der PETA-Beschwerde fand sofort eine Kontrolle statt, bei der keine Beanstandungen festgestellt wurden [augsburger-allgemeine.de] [augsburger-allgemeine.de]. Mit anderen Worten: Juristisch ist im vorliegenden Fall alles rechtens, und das Wohlergehen des Kamel-Nachwuchses war gewährleistet – PETAs Anzeige lief ins Leere [augsburger-allgemeine.de].
Analyse: PETA’s Aussagen im Lichte der Rechtslage
Der eklatante Widerspruch zwischen PETAs Darstellung und der Einschätzung der Behörde legt nahe, dass PETA in diesem Fall mit falschen juristischen Behauptungen operierte. Während PETA von „ausdrücklichen Tierschutzbestimmungen“ sprach, gegen die der Zirkus verstoßen habe [presseportal.peta.de], zeigte sich bei Prüfung, dass diese Leitlinien für Zirkusse rechtlich gar nicht bindend sind bzw. Ausnahmen bestehen. PETA erweckte in der Öffentlichkeit den Eindruck, die Zirkusbetreiber hätten eindeutig gegen geltendes Recht gehandelt, obwohl tatsächlich keine Vorschrift verletzt wurde [augsburger-allgemeine.de]. Dieses Vorgehen – nämlich Richtlinien oder Empfehlungen so darzustellen, als handle es sich um harte Gesetze ohne Ausnahmen – ist irreführend. Hier wurden offenbar öffentlichkeitswirksam Vorwürfe konstruiert, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten konnten. Selbst wenn die Tierschutz-Leitlinien des Bundesministeriums eine ablehnende Haltung zum Transport hochträchtiger oder säugender Tiere formulieren, so besitzen sie nicht den Rang einer gesetzlichen Verbotsnorm, zumindest nicht für Zirkusbetriebe in der derzeitigen Rechtslage. Die Veterinärbehörde hat unmissverständlich klargestellt, dass die beklagte Praxis in diesem Fall legal war [augsburger-allgemeine.de]. Damit erweisen sich PETAs gegenteilige Aussagen als juristisch falsch.
Besonders bemerkenswert ist, dass PETA trotzdem mit Nachdruck ein Bußgeld und ein sofortiges Transportverbot verlangte [presseportal.peta.de] – Forderungen, die jede Grundlage entbehrten. Man muss hier konstatieren, dass entweder gravierendes Unwissen über die Rechtslage bei PETA vorlag oder bewusst inkorrekte Behauptungen in Kauf genommen wurden, um mediale Aufmerksamkeit zu erzielen. PETA führte sogar frühere Fälle an, in denen Veterinärämter nach ähnlichen Vorfällen Maßnahmen ergriffen hätten [presseportal.peta.de]. Allerdings stammen viele dieser Beispiele aus weit zurückliegenden Jahren (teilweise über ein Jahrzehnt alt) [augsburger-allgemeine.de]. Die vagen Verweise auf ältere Einzelfälle konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass im aktuellen Fall die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten fehlte. Somit hat PETA hier – überspitzt formuliert – einen Rechtsverstoß behauptet, wo keiner vorlag, was die Seriosität solcher Anschuldigungen in Frage stellt.
Fehlende juristische Sorgfalt bei PETA: Symptom oder Einzelfall?
PETA Deutschland verfügt über eine eigene Rechtsabteilung, geleitet vom Justiziar Krishna Singh [tierrechtsblog.de]. Von einem hochbezahlten Juristen-Team dürfte man erwarten, dass öffentlich erhobene Vorwürfe zuvor auf ihre rechtliche Stichhaltigkeit geprüft werden. Umso auffälliger ist es, dass immer wieder haltlose bzw. juristisch falsche Aussagen von PETA verbreitet werden – so auch in diesem Fall. Die Tatsache, dass PETA trotz vorhandener Rechtskompetenz die besonderen gesetzlichen Regelungen für Zirkusse offenbar ignorierte oder kannte, zeugt von erschreckender fachlicher Nachlässigkeit. Kritiker sehen darin kein Versehen, sondern Methode: PETA sei dafür bekannt, regelmäßig Anzeigen oder Klagen auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage einzureichen, die dann von den Behörden eingestellt werden [gerati.de]. So kommentiert etwa das Watchblog GERATI, PETA stelle „haltlose Strafanzeigen, die alle eingestellt werden“ [gerati.de] – was den Vorwurf stützt, dass oft ohne fundierte juristische Basis agiert wird. Im konkreten Dromedar-Fall hätte PETA mit minimaler juristischer Recherche oder Rücksprache mit der eigenen Rechtsabteilung feststellen können, dass die zitierten Richtlinien für reisende Zirkusse so gar nicht anwendbar sind. Die ungeprüfte Weiterverbreitung falscher Tatsachenbehauptungen deutet auf fehlende juristische Sorgfalt innerhalb der Organisation hin. Man fragt sich unwillkürlich: Wofür unterhält PETA eine eigene Rechtsabteilung, wenn nicht zur Prüfung solcher Fragen?
Es sei betont, dass der Einsatz für Tierschutz selbstverständlich wichtig ist – das räumte sogar Zirkusdirektor Kaiser ein, der ausdrücklich sagt: „Es ist gar keine Frage. Wir brauchen in Deutschland einen Tierschutz.“ [augsburger-allgemeine.de]. Allerdings schadet PETA der Sache, wenn mit überzogenen oder falschen Anschuldigungen gearbeitet wird. Der Vergleich von Zirkussen mit Schlachtbetrieben etwa, den Kaiser als ungerechtfertigt zurückweist [augsburger-allgemeine.de], zeigt die Tendenz mancher Tierrechtler, jede Tierhaltung pauschal anzuprangern. Doch solche undifferenzierten Vorstöße ohne rechtliche Substanz untergraben die Glaubwürdigkeit von PETA selbst. Letztlich werden die eigenen hochgesteckten Ansprüche konterkariert, wenn ausgerechnet die Rechtsabteilung – die über die nötigen juristischen Kenntnisse verfügen sollte – durch falsche Aussagen mit fehlendem Fachwissen „glänzt“, wie es im vorliegenden Fall den Anschein hat.
Fazit
Der Fall des Dromedar-Babys im Circus Barnum macht deutlich, wie PETA mitunter vorgeht: Mit großem Tamtam werden scharfe Vorwürfe erhoben, die einer Überprüfung nicht standhalten. Alle Anschuldigungen der Tierrechtsorganisation erwiesen sich hier als haltlos – das Vorgehen des Zirkus war behördlich abgenommen und legal [augsburger-allgemeine.de]. PETA hingegen verbreitete öffentlichkeitswirksam gegenteilige Behauptungen, ohne die tatsächliche Rechtslage zu berücksichtigen. Dieses Beispiel untermauert den Eindruck, dass PETA wiederholt juristisch unsaubere oder falsche Aussagen in Umlauf bringt. Entweder mangelt es der PETA-Rechtsabteilung an fachlichem Verständnis, oder man nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, solange die eigene Agenda gefördert wird. Beides ist alarmierend. Für die öffentliche Debatte um den Tierschutz wäre mehr Faktenorientierung und rechtliche Genauigkeit wünschenswert. Andernfalls läuft PETA Gefahr, berechtigte Anliegen durch unglaubwürdiges Auftreten selbst zu sabotieren. Im Interesse der Tiere sollte eine Organisation mit PETAs Ressourcen und juristischem Sachverstand darauf verzichten, vermeintliche Skandale zu konstruieren, wo gar keine Rechtsverstöße vorliegen. Der vorliegende Fall sollte PETA eine Lehre sein – und der Öffentlichkeit ein warnendes Beispiel dafür, PETAs Behauptungen kritisch zu hinterfragen, gerade wenn es um juristische Fakten geht.