Fakten statt Polemik – Aufklärung über radikalen Tierschutz

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Wenn das Tier nicht will – und der Landwirt tritt: Der Fall aus Leer und die PETA Strafanzeigen

Ein Bauer steht ratlos vor einer Kuh, die sich weigert, in einen Anhänger zu steigen, während PETA-Aktivisten mit Kameras und Protestplakaten übertrieben dramatisch die Szene filmen – eine sarkastische Darstellung der Situation rund um PETA Strafanzeigen.

In einem ostfriesischen Dorf kam es 2023 zu einem Vorfall, der so oder so ähnlich auf jedem Bauernhof schon einmal passiert ist – mit dem feinen Unterschied, dass diesmal jemand mitfilmen konnte. Ein Landwirt versuchte, eine störrische Kuh auf einen Anhänger zu verladen. Die Kuh allerdings zeigte sich wenig kooperativ. Also griff der Bauer zu der Methode, die offenbar als traditionell gilt: Schubsen, Ziehen, Treten. Eine Mischung aus rustikaler Verzweiflung und mangelnder Tierpsychologie.

Der Transport der Kuh sollte laut späteren Angaben wegen eines Tierarztbesuchs erfolgen – ein an sich legitimer Anlass. Doch die Ausführung geriet zum Stolperstein. Das Video, das diesen Moment festhielt, landete bald darauf bei der Tierrechtsorganisation PETA – und damit war das Drama perfekt. Die Empörungsmaschinerie lief an.

Die Tierrechtsorganisation reichte Anzeige wegen Tierquälerei ein. Schlagzeilen folgten, Empörung kochte hoch, und das Dorf Leer stand plötzlich im Fokus der bundesweiten Tierschutzdebatte. PETA sah einen klaren Fall von Tiermisshandlung – die Staatsanwaltschaft sah: nichts. Jedenfalls nichts Strafwürdiges. Kein Vorsatz, keine nachhaltigen Leiden, keine Grundlage für ein Verfahren.

PETA auf Kriegszug – mit Anzeigen als Waffe

PETA hat sich auf die Fahne geschrieben, für jedes Tier einzustehen, das nicht miauen, bellen oder muhen kann, wenn ihm Unrecht widerfährt. Das ist in der Theorie ein nobler Ansatz – in der Praxis gleicht es oft einem rechtlichen Blindflug durch den Paragrafendschungel. Wie üblich reichte PETA Anzeige ein – dieses Mal gegen den Landwirt aus Leer.

Man kennt das inzwischen: Videoaufnahme, Pressemitteilung, moralische Empörung, juristischer Paukenschlag – und dann… meistens das große Plopp! der fallenden Aktenmappe. Auch diesmal kam es so. Die Staatsanwaltschaft Aurich stellte das Verfahren ein. Die Begründung: Kein Vorsatz, keine erhebliche Leidensverlängerung, kein Interesse an einem Schauprozess gegen einen Mann in Gummistiefeln.

PETA zog weiter zur Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Dort fand man das Video offenbar auch nicht Oscar-würdig genug. Das Verfahren blieb eingestellt. Und mit ihm das mediale Interesse – zumindest bis zur nächsten Videosequenz.

Die hohe Kunst des Verlierens – PETA und der Kampf gegen die Realität

PETA hat eine beachtlich große Rechtsabteilung. Ihre Aufgabe: Strafanzeigen zu formulieren, Öffentlichkeit zu erzeugen und – im besten Fall – Tierquälerei zu sanktionieren. In der Realität jedoch hat sich ein gewisser Trend eingestellt: Nahezu jede zweite, ach was, jede nennenswerte Anzeige von PETA wird eingestellt oder abgeschmettert.

Besonders pikant: Selbst bei Fällen, die vermeintlich klar wirken, bei denen Videoaufnahmen als Beweismaterial vorliegen, versandet die Strafverfolgung. Da stellt sich dem Beobachter schon fast philosophisch-ironisch die Frage: Ist es Dummheit, Naivität oder einfach nur ein sehr kostspieliges Hobby, das da unter dem Deckmantel des Tierschutzes betrieben wird? Oder anders gefragt: Ist die millionenschwere PETA-Rechtsabteilung wirklich so unfassbar unfähig, dass sie es nicht schafft, auch nur EINEN Kuhtritt erfolgreich vor Gericht zu bringen?

Ein Zyniker würde sagen: Es ist schon eine Kunst, so konsequent zu scheitern. Ein Jurist hingegen könnte sagen: Vielleicht kennt man bei PETA das deutsche Strafrecht nur vom Hörensagen. Was bleibt, ist das Schauspiel: Eine Organisation, die mit moralischem Schaum vor dem Mund durch Stallgassen stürmt, und Richter, die milde lächelnd den Staub von den Akten pusten, bevor sie sie ins Regal stellen – unter „E“ wie eingestellt.

Was darf der Mensch – und was nicht? Eine juristische Gratwanderung

Nun ist die Frage durchaus berechtigt: Darf man eine Kuh schlagen oder treten, wenn sie partout nicht in den Anhänger will? Das Tierschutzgesetz (§1 TierSchG) ist hier eigentlich eindeutig: Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zugefügt bekommen.

Doch was ist ein „vernünftiger Grund“? Eine fluchende Kuh in Zeitnot kann durchaus einer sein – jedenfalls, wenn man das Gericht fragt. Die Staatsanwaltschaft bewertete den Vorfall als nicht strafrelevant, weil der Landwirt weder aus „Rohheit“ noch aus Lust an der Gewalt handelte. Vielmehr aus Frust, Notwendigkeit oder eben landwirtschaftlicher Routine. In der Landwirtschaft ist der Umgang mit widerspenstigen Tieren Alltag – und nicht jeder Landwirt ist ausgebildeter Tierpsychologe mit Meditationsausbildung.

Das bedeutet nicht, dass solche Methoden gutzuheißen sind – aber sie liegen im rechtlich geduldeten Graubereich. Ein Tritt ist eben kein Faustschlag, und eine Kuh ist kein Schoßhund. Es ist kompliziert. Und genau dieses „kompliziert“ ist der Raum, in dem Gerichte regelmäßig PETA den Weg zur Verurteilung versperren.

Zwischen Moral und Medienwirksamkeit – PETA als PR-Phänomen

Was PETA aber beherrscht wie kaum eine andere Organisation, ist das Spiel mit der Öffentlichkeit. Sobald ein Video auftaucht, wird es nicht nur juristisch, sondern auch medial ausgeschlachtet. Die Schlagzeilen, die Empörung, die Kommentare – das alles folgt einem bekannten Muster. Was am Ende juristisch passiert, ist da fast schon nebensächlich. Hauptsache, der moralische Zeigefinger wurde erhoben.

Diese Strategie ist medienwirksam, zweifelsohne. Doch sie nutzt sich ab. Die ständige Wiederholung gleicher Muster ohne konkrete juristische Erfolge führt zu einem Glaubwürdigkeitsverlust – nicht nur bei Behörden, sondern auch bei Teilen der Bevölkerung. Wer immer wieder mit großem Getöse vorprescht, muss irgendwann auch liefern. Andernfalls wird aus Empörung schnell Erheiterung.

Der Vorschlag zur Güte: Die PETA-Challenge im Abendprogramm

An dieser Stelle ein Vorschlag – durchaus ernst gemeint, natürlich mit einem Augenzwinkern: Wie wäre es, wenn PETA einfach mal selbst demonstriert, wie man eine widerspenstige Kuh sanft und legal auf einen Anhänger befördert? Am besten live im Fernsehen. „PETA packt an – Die sanfte Seite der Stallarbeit“. Das Ganze moderiert von einem veganen Yogalehrer, untermalt von meditativem Kuhglockengebimmel und mit Live-Schaltung zur nächsten Staatsanwaltschaft.

Einschaltquoten garantiert. Vielleicht sogar ein Grimme-Preis. Die Realität ist nämlich: Wer Tiere transportiert, gerät früher oder später an den Punkt, an dem das Tier einfach nicht will. Dann ist guter Rat teuer – oder eben ein Pressesprecher von PETA in der Nähe.

Das Publikum würde toben. Die Kuh vielleicht auch. Aber wenigstens bekäme man endlich die Chance, zu zeigen, wie es richtig geht – ohne Schlagen, ohne Treten, ohne Anzeigen, ohne juristisches Erdbeben. Vielleicht könnte man auch Prominente einladen: „Stars im Stall – heute mit Influencer XY und einer besonders eigensinnigen Milchkuh“.

Und wer weiß – vielleicht entdeckt PETA auf diese Weise ganz neue Talente im Reality-TV. Tierliebe, Tragikomik und Tierschutz vereint in einem Format. Besser lässt sich die Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit wohl kaum inszenieren.

Fazit: Der Kuhtritt als Symbol der gescheiterten Empörung

Der Fall in Leer steht exemplarisch für das, was bei PETA seit Jahren schiefläuft: Ein Maximum an Empörung bei einem Minimum an juristischem Erfolg. Zwischen Pressemitteilungen und Pathos bleibt die Rechtslage oft auf der Strecke. Statt nachhaltiger Veränderungen gibt es Showeffekte – und zwar solche, die regelmäßig im Nichts verpuffen.

Vielleicht sollte man bei PETA endlich einsehen: Wer nur mit dem Finger zeigt, gewinnt noch keinen Prozess. Und wer Kuhtritte filmen lässt, sollte vorher wissen, ob das Strafgesetzbuch auf seiner Seite ist. Moralische Überlegenheit ersetzt keine juristische Kompetenz.

Bis dahin bleibt nur zu hoffen, dass die nächste Anzeige etwas solider ist – oder wenigstens unterhaltsamer. Im Zweifelsfall: Kamera läuft, Kuh rennt, PETA weint. Und irgendwo in Ostfriesland schüttelt ein Landwirt den Kopf – und steigt zurück in seinen Traktor.

Quellen:

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