In dem vorliegenden Artikel wird die Debatte über die Verwendung von Tierversuchen in der medizinischen Forschung beleuchtet. Während Befürworter argumentieren, dass Tierversuche notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, sehen Kritiker sie als unmoralisch und grausam an. Im Fokus steht hierbei eine Pressemitteilung von PETA, welche die mangelnde Umsetzung der Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen in Bremen kritisiert. Zudem wird der neu vorgestellte Gesetzesentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ erörtert, welcher die Einrichtung von Tierschutzkommissionen an den Hochschulen vorsieht.
Tierversuche sind seit Jahrzehnten ein kontrovers diskutiertes Thema in der Gesellschaft. Während einige argumentieren, dass Tierversuche notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, sind andere der Ansicht, dass die Auswirkungen auf die Tiere zu grausam sind und es alternative Methoden gibt. Diese Debatte geht jedoch weit über ethische und moralische Fragen hinaus und hat auch Auswirkungen auf die Wissenschaft und die Medizin.
Auf der einen Seite argumentieren Befürworter von Tierversuchen, dass sie notwendig sind, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Medikamenten und Behandlungen zu gewährleisten. Tierversuche helfen auch bei der Erforschung von Krankheiten und der Entwicklung neuer Therapien, die sonst nicht möglich wären. Ohne Tierversuche würde die Medizin in ihrer jetzigen Form nicht existieren und die Menschheit hätte keinen Zugang zu vielen wichtigen medizinischen Fortschritten.
Auf der anderen Seite sehen Kritiker Tierversuche als unmoralisch und grausam an. Viele Menschen sind der Meinung, dass Tiere nicht für die Zwecke des Menschen missbraucht werden sollten und dass es alternative Methoden gibt, die ohne Tierversuche auskommen. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Übertragbarkeit von Ergebnissen auf den Menschen und der möglichen Schädigung der Umwelt. Trotz dieser Bedenken bleibt die Notwendigkeit von Tierversuchen in der medizinischen Forschung jedoch bestehen und wird von vielen Wissenschaftlern und Medizinern unterstützt.
PETA-Pressemitteilung polemisch unwissenschaftlich
In einer Pressemitteilung hat die Tierrechtsorganisation PETA die Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen in Bremen kritisiert. Als „unzureichend“ und „vertane Chance“ bezeichnet sie die Änderungen des Hochschulgesetzes, welche ihrer Ansicht nach den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht werden. Konkret sieht die neue Regelung vor, dass Tierschutzkommissionen eingerichtet werden, die aus gleichen Teilen Wissenschaftlern aus der Tierversuchsforschung und von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen. Diese Kommissionen sollen über die Genehmigung oder Ablehnung von Tierversuchen in der Lehre entscheiden.
Problematisch an der Aussage von PETA ist, dass sie die Einführung von Tierschutzkommissionen als „symbolisch“ bezeichnet und behauptet, dass sie lediglich eine Beratungsfunktion haben werden. Tatsächlich haben diese Kommissionen in Bremen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung von Tierversuchen in der Lehre. Die Landesbehörde wird in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen über die Genehmigung von Tierversuchen entscheiden. Diese neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Tierschutz dar, da die Tierschutzkommissionen eine stärkere Kontrolle über die Tierversuche haben werden.
Ein weiteres Problem der Aussage von PETA ist, dass sie behauptet, dass die Kritik an solchen Regelungen, die Forschungsfreiheit einschränken würden, „haltlos“ sei. Tatsächlich gibt es jedoch in der Wissenschaft und der Gesellschaft eine kontroverse Debatte über Tierversuche und deren Notwendigkeit. Die Freiheit der Wissenschaft wird in vielen Ländern als ein hohes Gut angesehen, und es ist wichtig, dass die Forschungsfreiheit auch bei der Diskussion über Tierversuche respektiert wird.
Es ist wichtig, dass die Debatte über Tierversuche in der Wissenschaft und der Gesellschaft weiterhin sachlich und ausgewogen geführt wird. Die Einführung von Tierschutzkommissionen in Bremen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Tierschutz dar, auch wenn es noch weiteren Diskussionsbedarf in diesem Bereich gibt.
Was sagt der neue Gesetzesentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ aus?
Die „Bremische Bürgerschaft“ hat einen Gesetzesentwurf zur Einschränkung von Tierversuchen in der Lehre verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung von sogenannten Tierschutzkommissionen an den Hochschulen vor. Diese Kommissionen sollen zu gleichen Teilen aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Tierversuchsforschung sowie aus von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen. Die Kommissionen sollen künftig über die Genehmigung von Tierversuchen in der Lehre entscheiden.
Das Gesetz stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Die Leitung der Universität Bremen spricht von Verfassungswidrigkeit und auch die oppositionelle CDU sieht den Forschungsstandort Bremen als geschwächt und geschädigt an. Auf der anderen Seite begrüßen Tierrechtsorganisationen wie PETA die Entscheidung, fordern jedoch weitere Maßnahmen zur Einschränkung von Tierversuchen in der Forschung.
Ein Paradigmenwechsel zu tierfreien, humanrelevanten Methoden sei überfällig, so Dr. Tina Stibbe, Science Policy Adviser für PETA Deutschland e. V. Die aktuelle Gesetzesreform betrifft lediglich die Ausbildung von Studierenden und beschränkt somit nicht die allgemeine Forschung. Die Einrichtung von Tierschutzkommissionen sei eher symbolisch zu verstehen, da diese lediglich Beratungsfunktion haben und die Genehmigung von Tierversuchen weiterhin der Landesbehörde unterliegt. Dies mache eine Gefährdung des Forschungsstandorts unwahrscheinlich.
Trotzdem könnte Bremen mit dem neuen Hochschulgesetz seine Attraktivität als Universitätsstandort erhöhen. Viele Studierende wünschen sich schon lange, dass für ihre wissenschaftliche Ausbildung keine Tierversuche mehr notwendig sind. Der Gesetzentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch es bedarf weiterer Anstrengungen, um Tierversuche in der Forschung langfristig zu reduzieren.
Was sagen die Medien zu dem Gesetzesentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“?
Der Artikel des „Weser-Kurier“ vom 06.12.2022 berichtet über den Gesetzentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ zur Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen. Der Artikel beschreibt, dass die neue Regelung vorsieht, dass Tierschutzkommissionen eingerichtet werden, die zu gleichen Teilen aus Wissenschaftlern der Tierversuchsforschung und von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen sollen. Diese Kommissionen sollen über die Durchführung von Tierversuchen entscheiden und die Einhaltung des Tierschutzes überwachen. Der Artikel zitiert die Tierrechtsorganisation PETA, die die Einschränkung der Tierversuche in der Lehre begrüßt, aber eine weitere Beschränkung auf die allgemeine Forschung fordert.
Der Artikel erwähnt auch die Kritik der Universität Bremen und der oppositionellen CDU. Die Universität Bremen sieht in der neuen Regelung eine Einschränkung der Forschungsfreiheit und spricht von Verfassungswidrigkeit. Die CDU kritisiert die Regelung als zu strikt und sieht den Forschungsstandort Bremen in Gefahr.
Insgesamt stellt der Artikel den Gesetzentwurf als eine umstrittene Regelung dar, die sowohl Zustimmung als auch Kritik hervorruft. Die Einschränkung von Tierversuchen wird als positive Entwicklung begrüßt, während die Kritiker die Regelung als zu strikt und einschränkend für die Forschungsfreiheit ansehen.
Was steht im Koalitionsvertrag
Die Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in Bremen hat in ihrer Vereinbarung zur Zusammenarbeit für die 20. Wahlperiode der „Bremischen Bürgerschaft“ von 2019 bis 2023 auch das Thema Tierschutz und Tierversuche behandelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Koalition den Tierschutz in Bremen stärken und ausbauen möchte. Dabei soll insbesondere der Schutz von Tieren in der Forschung und bei Tierversuchen verbessert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Koalition auf konkrete Maßnahmen verständigt. So sollen Tierversuche an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bremen eingeschränkt und möglichst vermieden werden. Dabei soll insbesondere auf die Förderung von alternativen Methoden gesetzt werden, um Tierversuche zu ersetzen. Die Koalition sieht dabei eine Vorreiterrolle für Bremen in Deutschland und Europa.
Des Weiteren soll eine unabhängige Kommission eingerichtet werden, die die Einhaltung von Tierschutzstandards bei Tierversuchen in Bremen überwacht und gegebenenfalls Verstöße aufdeckt und sanktioniert. Dabei sollen auch Tierschutzorganisationen in die Arbeit der Kommission einbezogen werden, um deren Expertise zu nutzen und eine breitere Legitimation zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der Regierungskoalition zeigt somit ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Tierschutzes in Bremen und zum Einsatz alternativer Methoden in der Forschung.
Wie viel Freiraum haben Bundesländer beim Thema Tierschutzgesetz
Das deutsche Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit Tieren in der Bundesrepublik Deutschland und ist somit ein Bundesgesetz. Es ist jedoch möglich, dass die Bundesländer eigene Bestimmungen erlassen, die das Tierschutzgesetz verschärfen oder konkretisieren. Allerdings dürfen diese Bestimmungen nicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen und müssen dessen Anforderungen erfüllen.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz liegt grundsätzlich beim Bund. Die Bundesländer können jedoch in bestimmten Fällen eigene Regelungen treffen, zum Beispiel bei der Haltung von bestimmten Tierarten oder der Durchführung von Tierversuchen. Hierbei müssen die Vorgaben des Bundesrechts jedoch beachtet werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Bundesländer eigene Tierschutzgesetze erlassen können, die über die Vorgaben des Bundesrechts hinausgehen, solange sie mit diesen vereinbar sind. So haben einige Bundesländer zum Beispiel eigene Regelungen für die Haltung von Nutztieren erlassen, um den Tierschutz in der Landwirtschaft zu verbessern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Bundesrecht immer Vorrang vor Landesrecht hat. Wenn es zu einem Konflikt zwischen Bundes- und Landesrecht kommt, gilt das Bundesrecht. Dies bedeutet auch, dass Bundesländer keine Bestimmungen erlassen können, die im Widerspruch zum Bundesrecht stehen oder dieses unterlaufen.
Insgesamt haben die Bundesländer somit einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung von Tierschutzgesetzen. Dieser Spielraum ist jedoch durch das Bundesrecht begrenzt und darf dieses nicht untergraben.
Ausbildung neuer Studenten – wie wichtig sind Tierversuche in der Ausbildung
Die Ausbildung von Studenten ist ein wesentlicher Bestandteil des Hochschulwesens. Insbesondere in den Naturwissenschaften und der Medizin ist es wichtig, dass angehende Fachkräfte praxisnahe Erfahrungen sammeln können. Hierbei spielen auch Tierversuche eine Rolle. Gegner von Tierversuchen argumentieren jedoch, dass es alternative Methoden gibt, die tierleidfrei sind und zudem oft effektiver und ethisch vertretbarer sind.
Befürworter von Tierversuchen argumentieren dagegen, dass sie nach wie vor notwendig sind, um komplexe biologische Prozesse und Krankheiten zu erforschen und neue Therapien zu entwickeln. Insbesondere bei der Entwicklung von Medikamenten müssen Tierversuche durchgeführt werden, um die Wirksamkeit und Sicherheit zu überprüfen, bevor sie am Menschen getestet werden können. Hierbei geht es auch um die Sicherheit von Patienten, die von der Einnahme dieser Medikamente profitieren könnten.
Die Frage, wie wichtig Tierversuche für die Ausbildung von Studenten sind, ist daher eng mit der Frage nach der Notwendigkeit von Tierversuchen insgesamt verknüpft. Für Befürworter von Tierversuchen sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung, um angehenden Wissenschaftlern die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Kritiker argumentieren dagegen, dass alternative Methoden wie Simulationen, Computermodelle und in-vitro-Tests dieselben Lernziele erreichen können, ohne dass Tiere dafür leiden müssen.
Insgesamt bleibt die Frage nach der Bedeutung von Tierversuchen für die Ausbildung von Studenten umstritten. Während einige Universitäten bereits auf tierfreie Methoden umgestiegen sind, werden an anderen Universitäten weiterhin Tierversuche durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich alternative Methoden in der Ausbildung von Studenten weiter etablieren werden und wie sich die Debatte um die Notwendigkeit von Tierversuchen insgesamt entwickeln wird.
Fazit
Der Einsatz von Tierversuchen in der Forschung ist ein kontrovers diskutiertes Thema, das ethische, moralische, wissenschaftliche und medizinische Fragen aufwirft. Befürworter argumentieren, dass Tierversuche notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, während Kritiker sie als unmoralisch und grausam betrachten und alternative Methoden bevorzugen. Das kürzlich verabschiedete Gesetz der „Bremischen Bürgerschaft“ zur Einschränkung von Tierversuchen in der Lehre sieht die Einrichtung von Tierschutzkommissionen an den Hochschulen vor. Diese Kommissionen sollen künftig über die Genehmigung von Tierversuchen in der Lehre entscheiden.
Die Einführung von Tierschutzkommissionen in Bremen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Tierschutz dar, auch wenn es noch weiteren Diskussionsbedarf in diesem Bereich gibt. Es ist wichtig, dass die Debatte über Tierversuche in der Wissenschaft und der Gesellschaft weiterhin sachlich und ausgewogen geführt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neue Regelung auf den Tierversuchseinsatz in der Forschung auswirken wird und ob alternative Methoden in Zukunft vermehrt zum Einsatz kommen werden. Eine Einschränkung von Tierversuchen in der Forschung könnte möglicherweise zu einem Paradigmenwechsel hin zu tierfreien Methoden führen und somit den Tierschutz und die Forschung gleichermaßen unterstützen.
- PETA-Pressemitteilung: Bremische Bürgerschaft beschließt unzureichende Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen – PETAs Statement: „Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht erfüllt“ – https://www.peta.de/presse/bremische-buergerschaft-beschliesst-unzureichende-einschraenkung-von-tierversuchen-an-hochschulen-petas-statement-versprechen-aus-dem-koalitionsvertrag-nicht-erfuellt/
- Bremische Bürgerschaft Landtag – Entwurf eines Sechsten Hochschulreformgesetzes – https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2022-12-06_Drs-20-1705_224e5.pdf
- Weser Kurier – Bremen will Tierversuche an Hochschulen einschränken – https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-will-tierversuche-an-hochschulen-einschraenken-doc7oxid5rqkvdc6bu1mt4
- SPD-Land-Bremen – Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition 2019-2023 – https://spd-land-bremen.de/Binaries/Binary_6302/Koalitionsvereinbarung-RGR-2019-2023-mitU-final.pdf
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Tierversuche in Deutschland – https://www.bmel.de/DE/themen/tierschutz/tierversuche/tierversuche-node.html Diese Website bietet einen Überblick über Tierversuche in Deutschland und enthält Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Forschung und zu alternativen Methoden.
- Deutsches Tierschutzbüro e.V.: Tierversuche – https://www.tierschutzbuero.de/themen/tierversuche/ Das Deutsche Tierschutzbüro gibt einen Überblick über Tierversuche und deren Folgen. Es werden auch alternative Methoden vorgestellt.
- Ärzte gegen Tierversuche: Tierversuche – http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/themen/tierversuche Die Website der Organisation Ärzte gegen Tierversuche bietet wissenschaftliche Argumente gegen Tierversuche sowie Informationen zu alternativen Methoden und zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
- Europäische Kommission: Tierversuche – https://ec.europa.eu/food/animals/welfare/practice/legislation_en Die Europäische Kommission gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tierversuche in Europa und enthält Informationen zur EU-Tierversuchsrichtlinie und zu alternativen Methoden.
- National Institutes of Health (NIH): Animal Research – https://www.nih.gov/about-nih/what-we-do/nih-almanac/animal-research Das NIH bietet Informationen über Tierversuche und deren Rolle in der Forschung. Es werden auch die Grundsätze des Tierschutzes bei Tierversuchen erläutert.