Peta Rechtsabteilung um Dr. Edmund Haferbeck wieder einmal zu tief ins Glas geschaut
Peta Rechtsabteilung um Dr. Edmund Haferbeck wieder einmal zu tief ins Glas geschaut

Peta Rechtsabteilung unter Führung von Dr. Edmund Haferbeck, zeigt Schliefenanlage an! Dumm nur, dass dort keine Jagdhundeausbildung seit 2020 mehr stattfindet!

Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung von Peta, beweist wieder einmal seine eigene persönliche Dummheit! Er erstattet gegen zwanzig Schliefenanlagen, Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Eine Prüfung der Anschuldigungen, die Peta erhebt, fand nachweislich nicht statt. Man suchte einfach im Internet Adressen von diesen Schliefenanlagen heraus und unterstellte diesen eine Straftat, die Edmund Haferbeck überhaupt nicht beweisen kann!

Man darf sich schon fragen, wie Peta einen Menschen, wie Edmund Haferbeck auf die Menschheit loslassen kann, der von Hass und Hetze, gegen andere Menschen so zerfressen zu sein scheint! Wo ein normaler Mensch sich richtig erkundigt und informiert, ob seine Anschuldigungen richtig sind, schlägt Haferbeck sinnlos um sich und macht den Verein Peta lächerlich! Aber vielleicht will man dieses Image auch von Peta. 

Dr. Edmund Haferbeck Anschuldigungen trafen auch schon GERATI Betreiber Silvio Harnos

Im Jahr 2018 zeigte Haferbeck den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, wegen angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz an. Obwohl Haferbeck die Kenntnis besaß, dass Harnos seit 2008 in Indonesien lebte, nutzte er seine privaten Kontakte zu einem Staatsanwalt in Augsburg und lies diesen bei der Einreise in München, vorläufig verhaften!

Über 90 Minuten wurde der GERATI Betreiber, durch die Bundespolizei am Flughafen München festgehalten, obwohl der Anzeige selbst, jegliche gesetzlichen Grundlagen fehlten. Haferbecks verdummte Vorstellungen, den GERATI betreiben, in ein deutsches Gefängnis zu verbringen, scheiterten an seiner persönlichen krankhaften Dummheit! Der Staatsanwalt, an den sich Haferbeck vertrauensvoll telefonisch wendete, schien für die Staatsanwaltschaft Augsburg überhaupt nicht mehr tätig zu sein! Auch die Behauptung in der Anzeige, Harnos würde Civetkatzen in Indonesien halten, entbehrt jeder Rechtsgrundlage! Erstens wäre hier das indonesische Gesetz verantwortlich und zweitens bedeutet der Verkauf von Kopi Luwak nicht gleichzeitig, dass man die Civetkatzen selber halten muss! Die Funktion als Zwischenhändler schien in Haferbecks Kopf nicht hineinzupassen!

Da, in weiteren frei erfundenen Strafanzeigen von Haferbeck, gegen GERATI, nicht der Staatsanwaltschaft Augsburg zuständig war, wurde die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben. Diese stellte das Ermittlungsverfahren nach Stellungnahme von GERATI unverzüglich ein!

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Auch bei den Strafanzeigen gegen die 20 Schliefenanlagenbetreiber offenbahrt Haferbeck seine eigene persönliche Dummheit!

Gänzlich vergessen zu haben schien Haferbeck, dass derzeit eine Pandemie herrscht und die Ausbildung von Jagdhunden derzeit ruht! Angesprochen auf diesen Fakt, antwortete Haferbeck gegen über der Presse kleinlaut!

Auf Anfrage der Lahrer Zeitung erklärt Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung von „Peta“, dass die Organisation seit mehreren Jahren Informationen über Schliefen­anlagen sammele. Die Betreiber seien nur „sehr schwer herauszufinden“, so Haferbeck. Dass eine Anlage zum Zeitpunkt der Anzeige nicht mehr in Betrieb ist, sei kein Einzelfall. Am Tag der Anzeige sei dies bereits bei einer weiteren Anlage herausgekommen. Da die Informationen so lange schon gesammelt würden, könne dies passieren.

Dennoch seien auch stillgelegte Anlagen der „Peta“ weiterhin ein Dorn im Auge. Die Strafanzeige beziehe sich auf die Zeit vor der Stilllegung bis Anfang 2020, da die Verjährungszeit für Tierschutzdelikte drei Jahre betrage. „Also geht die Anzeige bis Mitte 2018 zurück“, erklärt Haferbeck, der auch befürchtet, dass stillgelgte Anlagen, solange sie noch existieren, wieder in Betrieb gehen können.

lahrer-zeitung.de

Haferbeck unterstellt jedem Tierhalter eine Straftat

Weiter heißt es in der Lahrer Zeitung! Haferbeck habe die Strafanzeige mit einem Video begründet, was überhaupt nicht in dieser Anlage gefilmt wurde. Damit macht sich Haferbeck selbst Strafbar, da er hier besseren Wissens, gegenüber Behörden jemanden einer Straftat bezichtigt! 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gesetze-im-internet.de

Der 74-jährige Betreiber gab gegenüber der Zeitung an, dass er bereits Anfang 2020 die Schliefenanlage geschlossen habe. Grund war die Pandemie, die das Arbeiten nicht mehr ermöglichte und sein persönlicher Gesundheitszustand. Anstatt das Haferbeck bzw. Peta bei dem zuständigen Veterinäramt informierte, erstattete Peta eine Strafanzeige gegen den ehemaligen 74-jährigen Betreiber. 

Dieser hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Die Schliefenanlage, die er betrieb, wurde von dem zuständigen Veterinäramt betreut! Gleichzeitig sind solche Anlagen gesetzlich genehmigt, was hier auch die Dummheit von Dr. Edmund Haferbeck aufzeigt. Obwohl ihm mindestens drei ausgebildete Juristen unterstellt sind, macht man im Namen von Peta solche Fehler! Man darf sich schon fragen, welchem Ausbildungsstand die Rechtsanwälte und Juristen haben, die bei Peta offiziell beschäftigt werden. Denn man macht vielleicht einmal einen Fehler, aber das die Arbeit nur aus Fehlern besteht, da sollte man sich schon Fragen, ob die Berufswahl der Juristen ihrem Fachwissen standhält! 

Quellen:

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