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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: Schliefenanlage

  • Schliefenanlage Lemgo: Wenn Tierrecht zur politischen Dauerschleife wird

    Schliefenanlage Lemgo: Wenn Tierrecht zur politischen Dauerschleife wird

    Die Schliefenanlage Lemgo steht erneut im Zentrum einer öffentlich geführten Debatte. Tierschutzorganisationen fordern wiederholt deren Schließung und erheben schwere Vorwürfe gegen eine Praxis, die seit Jahrzehnten Teil der jagdlichen Ausbildung ist. Was auf den ersten Blick wie ein klassischer Tierschutzkonflikt wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein bekanntes Muster tierrechtlicher Eskalation: maximale Forderungen, moralische Zuspitzung und wenig Interesse an Differenzierung.

    Dabei liefert der zugrunde liegende Bericht ein deutlich nüchterneres Bild, als es viele Kampagnen nahelegen. Zuständige Behörden sind eingebunden, Kontrollen laufen, Anpassungen sind angekündigt. Dennoch wird öffentlich erneut das vollständige „Aus“ gefordert – ohne erkennbare Bereitschaft, bestehende Strukturen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

    Schliefenanlage Lemgo und die Kritik der Organisationen

    In der Schliefenanlage in Lemgo werden Jagdhunde im Rahmen eines Jagdhunde Trainings an eine kontrollierte Situation herangeführt, die später auch in der freien Wildbahn auftreten kann. Das künstliche Tunnelsystem orientiert sich am natürlichen Fuchsbau, Ziel ist es, die Hunde auf Einsätze bei der Fuchsjagd vorzubereiten.

    Tierschutzorganisationen kritisieren dabei insbesondere den Einsatz lebende Füchse. Der BUND und weitere Akteure haben einen BUND Antrag beim Landrat des Kreises Lippe gestellt, mit dem Ziel, die Anlage schließen zu lassen. Begründet wird dies unter anderem mit Zweifeln an der Vereinbarkeit der Unterbringung mit aktuellen rechtlichen Vorgaben.

    Auffällig ist jedoch: Konkrete, belegte Rechtsverstöße werden öffentlich nicht benannt. Stattdessen dominiert ein pauschaler Vorwurf, der jede Form dieser Ausbildung grundsätzlich infrage stellt.

    Zwischen Kontrolle und Kampagne

    Der Betreiber der Anlage, der Teckelclub Lippe, weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass bauliche Anpassungen geplant seien. Diese Maßnahmen seien mit dem Veterinäramt abgestimmt. Auch der Kreis Lippe Kontrollen bestätigt, dass man sich mit dem Thema befasst und bereits erste Prüfungen vorgenommen habe.

    Damit zeigt sich ein zentraler Punkt, der in der öffentlichen Debatte häufig untergeht: Es handelt sich nicht um eine ungeregelte oder unbeaufsichtigte Einrichtung. Die Schliefenanlage ist bekannt, überprüfbar und Teil eines behördlichen Zuständigkeitsbereichs. Genau dieser Umstand wird von tierrechtlich geprägten Akteuren jedoch kaum berücksichtigt.

    Statt fachlicher Auseinandersetzung tritt eine bekannte Eskalationslogik. Kontrolle gilt als unzureichend, Anpassung als irrelevant, einzig die Schließung wird als akzeptables Ergebnis dargestellt. Diese Haltung lässt wenig Raum für konstruktive Lösungen.

    Ideologische Ablehnung statt differenzierter Bewertung

    Die Kritik an der Schliefenanlage ist eingebettet in eine grundsätzliche Ablehnung jagdlicher Praxis. Für viele Tierrechtler ist Jagd nicht regulierbar, sondern per Definition illegitim. In diesem Weltbild spielt es keine Rolle, ob eine Ausbildung kontrolliert, behördlich begleitet oder fachlich begründet ist.

    Das Problem daran ist offensichtlich: Wer jede Nutzung von Tieren unabhängig vom Kontext ablehnt, kann keine realistischen Alternativen anbieten. Jagdhunde werden weiterhin ausgebildet werden müssen. Die Frage ist nicht, ob dies geschieht, sondern unter welchen Bedingungen. Genau diese Frage wird durch pauschale Verbotsforderungen ausgeblendet.

    Fazit: Schliefenanlage Lemgo als Symbolkonflikt

    Die Schliefenanlage Lemgo ist weniger ein Skandal als ein Symbol. Sie steht für den wiederkehrenden Konflikt zwischen behördlich regulierter Praxis und tierrechtlicher Maximalforderung. Der Originalbericht zeigt klar: Das Thema ist in Bearbeitung, Aufsicht findet statt, Anpassungen sind vorgesehen.

    Wer dennoch ausschließlich auf politische und mediale Eskalation setzt, trägt kaum zur Verbesserung von Standards bei. Stattdessen wird ein komplexes Thema auf ein moralisches Schlagwort reduziert. Für eine sachliche Debatte über Tierschutz, Jagd und Verantwortung ist das kein Fortschritt – sondern eine Endlosschleife.


    Quellen:

  • Peta Rechtsabteilung um Dr. Edmund Haferbeck wieder einmal zu tief ins Glas geschaut

    Peta Rechtsabteilung unter Führung von Dr. Edmund Haferbeck, zeigt Schliefenanlage an! Dumm nur, dass dort keine Jagdhundeausbildung seit 2020 mehr stattfindet!

    Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung von Peta, beweist wieder einmal seine eigene persönliche Dummheit! Er erstattet gegen zwanzig Schliefenanlagen, Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Eine Prüfung der Anschuldigungen, die Peta erhebt, fand nachweislich nicht statt. Man suchte einfach im Internet Adressen von diesen Schliefenanlagen heraus und unterstellte diesen eine Straftat, die Edmund Haferbeck überhaupt nicht beweisen kann!

    Man darf sich schon fragen, wie Peta einen Menschen, wie Edmund Haferbeck auf die Menschheit loslassen kann, der von Hass und Hetze, gegen andere Menschen so zerfressen zu sein scheint! Wo ein normaler Mensch sich richtig erkundigt und informiert, ob seine Anschuldigungen richtig sind, schlägt Haferbeck sinnlos um sich und macht den Verein Peta lächerlich! Aber vielleicht will man dieses Image auch von Peta. 

    Dr. Edmund Haferbeck Anschuldigungen trafen auch schon GERATI Betreiber Silvio Harnos

    Im Jahr 2018 zeigte Haferbeck den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, wegen angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz an. Obwohl Haferbeck die Kenntnis besaß, dass Harnos seit 2008 in Indonesien lebte, nutzte er seine privaten Kontakte zu einem Staatsanwalt in Augsburg und lies diesen bei der Einreise in München, vorläufig verhaften!

    Über 90 Minuten wurde der GERATI Betreiber, durch die Bundespolizei am Flughafen München festgehalten, obwohl der Anzeige selbst, jegliche gesetzlichen Grundlagen fehlten. Haferbecks verdummte Vorstellungen, den GERATI betreiben, in ein deutsches Gefängnis zu verbringen, scheiterten an seiner persönlichen krankhaften Dummheit! Der Staatsanwalt, an den sich Haferbeck vertrauensvoll telefonisch wendete, schien für die Staatsanwaltschaft Augsburg überhaupt nicht mehr tätig zu sein! Auch die Behauptung in der Anzeige, Harnos würde Civetkatzen in Indonesien halten, entbehrt jeder Rechtsgrundlage! Erstens wäre hier das indonesische Gesetz verantwortlich und zweitens bedeutet der Verkauf von Kopi Luwak nicht gleichzeitig, dass man die Civetkatzen selber halten muss! Die Funktion als Zwischenhändler schien in Haferbecks Kopf nicht hineinzupassen!

    Da, in weiteren frei erfundenen Strafanzeigen von Haferbeck, gegen GERATI, nicht der Staatsanwaltschaft Augsburg zuständig war, wurde die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben. Diese stellte das Ermittlungsverfahren nach Stellungnahme von GERATI unverzüglich ein!

    Unterstütze uns und trage auch du dazu bei, die Zukunft von GERATI zu sichern.

    Hier kannst du unterstützen:

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    Überweisung:

    Kt.Inh. Silvio Harnos IBAN: BE29 9670 2674 3064 BIC: TRWIBEB1XXX Bank: Wise Europa SA

    Auch bei den Strafanzeigen gegen die 20 Schliefenanlagenbetreiber offenbahrt Haferbeck seine eigene persönliche Dummheit!

    Gänzlich vergessen zu haben schien Haferbeck, dass derzeit eine Pandemie herrscht und die Ausbildung von Jagdhunden derzeit ruht! Angesprochen auf diesen Fakt, antwortete Haferbeck gegen über der Presse kleinlaut!

    Auf Anfrage der Lahrer Zeitung erklärt Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung von „Peta“, dass die Organisation seit mehreren Jahren Informationen über Schliefen­anlagen sammele. Die Betreiber seien nur „sehr schwer herauszufinden“, so Haferbeck. Dass eine Anlage zum Zeitpunkt der Anzeige nicht mehr in Betrieb ist, sei kein Einzelfall. Am Tag der Anzeige sei dies bereits bei einer weiteren Anlage herausgekommen. Da die Informationen so lange schon gesammelt würden, könne dies passieren.

    Dennoch seien auch stillgelegte Anlagen der „Peta“ weiterhin ein Dorn im Auge. Die Strafanzeige beziehe sich auf die Zeit vor der Stilllegung bis Anfang 2020, da die Verjährungszeit für Tierschutzdelikte drei Jahre betrage. „Also geht die Anzeige bis Mitte 2018 zurück“, erklärt Haferbeck, der auch befürchtet, dass stillgelgte Anlagen, solange sie noch existieren, wieder in Betrieb gehen können.

    lahrer-zeitung.de

    Haferbeck unterstellt jedem Tierhalter eine Straftat

    Weiter heißt es in der Lahrer Zeitung! Haferbeck habe die Strafanzeige mit einem Video begründet, was überhaupt nicht in dieser Anlage gefilmt wurde. Damit macht sich Haferbeck selbst Strafbar, da er hier besseren Wissens, gegenüber Behörden jemanden einer Straftat bezichtigt! 

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 187 Verleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Gesetze-im-internet.de

    Der 74-jährige Betreiber gab gegenüber der Zeitung an, dass er bereits Anfang 2020 die Schliefenanlage geschlossen habe. Grund war die Pandemie, die das Arbeiten nicht mehr ermöglichte und sein persönlicher Gesundheitszustand. Anstatt das Haferbeck bzw. Peta bei dem zuständigen Veterinäramt informierte, erstattete Peta eine Strafanzeige gegen den ehemaligen 74-jährigen Betreiber. 

    Dieser hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Die Schliefenanlage, die er betrieb, wurde von dem zuständigen Veterinäramt betreut! Gleichzeitig sind solche Anlagen gesetzlich genehmigt, was hier auch die Dummheit von Dr. Edmund Haferbeck aufzeigt. Obwohl ihm mindestens drei ausgebildete Juristen unterstellt sind, macht man im Namen von Peta solche Fehler! Man darf sich schon fragen, welchem Ausbildungsstand die Rechtsanwälte und Juristen haben, die bei Peta offiziell beschäftigt werden. Denn man macht vielleicht einmal einen Fehler, aber das die Arbeit nur aus Fehlern besteht, da sollte man sich schon Fragen, ob die Berufswahl der Juristen ihrem Fachwissen standhält! 

    Quellen: