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- Nach einer stupiden Strafanzeige von Peta platzte der CDU-Politikerin Gitta Connemann der Kragen und sie äußerte in einem Video ihre Meinung zu Peta!
- Jagd erleben: Wie stehen Sie zu Tierrechtsorganisationen?
- Jagd erleben: Wie sollte die Politik in Ihren Augen in der aktuellen Zeit, in welcher Stalleinbrüche oder auch Hochsitzbeschädigungen und Morddrohungen gegenüber Jägern ständig geschehen, auf solche Organisationen reagieren?
- Kommt man mit Strafanzeigen nicht weiter, beginnt man die Kritiker mit haltlosen Klagen zu überschütten!
- Jagd erleben: Wie stehen Sie zu dem Antrag der FDP, dass PETA die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll?
- Jagd erleben: Darf eine Tierrechtsorganisation in Ihren Augen Gewinn erzielen?
Nach einer stupiden Strafanzeige von Peta platzte der CDU-Politikerin Gitta Connemann der Kragen und sie äußerte in einem Video ihre Meinung zu Peta!
Auf dieses Video hat GERATI in einem Livestream reagiert!
Jetzt hat die Zeitschrift „Jagd erleben“ ein Interview mit der CDU Politikerin geführt. Auf einzelne Fragen und Antworten die Frau Gitta Connemann gab, möchte ich in diesem Artikel einmal eingehen. Das komplette Interview findet ihr unter dem Link: https://www.jagderleben.de/news/tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-glorifizierung-712168
Jagd erleben: Wie stehen Sie zu Tierrechtsorganisationen?
Gitta Connemann: Mir fehlt für diese das Verständnis. Das fängt schon beim Ziel an. Tierrechtsorganisationen wollen die Gleichberechtigung von Tieren und Menschen. Sie sind etwas völlig anderes als Tierschutzorganisationen, die sich für Tierwohl einsetzen. Tierrechtsorganisationen stehen dagegen für eine abstrakte Ideologie. Ich liebe Tiere. Aber diese dürfen nicht auf eine Ebene mit Menschen gestellt werden. Genau das wollen aber Organisationen wie PETA. Und damit das Ende jeglicher Haltung von Tieren. Keine Heimtiere, keine Zucht, keine Jagd. Kompromisse gibt es nicht. Zudem entsetzt mich die Wahl der Mittel.
GERATI: Die Forderung nach einer Gleichberechtigung für Mensch und Tier, verstößt meines Erachtens, gegen jedes Rechtsverständnis und ist in einer demokratischen rechtsstaatlichen Gesellschaft, nicht in einklang zu bringen. Natürlich müssen Tiere einen Schutzstatus besitzen, der jedoch seine Grenzen in einer rechtsstaatlichen zivilen Gesellschaft findet.
Tierrechtsorganisationen sind gegen jede Art von Tierhaltung. Offen spricht sich Peta dafür aus, Blindenhunde und weitere Schutzhunde bei Polizei, Zoll und dem Militär zu verbieten. Jede Tierhaltung, selbst die Heimtierhaltung, würde dann nicht möglich sein.
Viele Unterstützer, die solchen Tierrechtsorganisationen mit Spenden finanzieren, haben selbst Haustiere. Im festen Glauben, dass sie niemals Betroffen sein werden, unterstützen sie Peta und andere Tierrechtsorganisationen und ziehen in einen diffamierenden Feldzug.
Jagd erleben: Wie sollte die Politik in Ihren Augen in der aktuellen Zeit, in welcher Stalleinbrüche oder auch Hochsitzbeschädigungen und Morddrohungen gegenüber Jägern ständig geschehen, auf solche Organisationen reagieren?
Gitta Connemann: Mit Haltung und Klarheit. Straftaten müssen als solche benannt werden – und zwar öffentlich. Und diese müssen verfolgt werden. Die Strafverfolgung liegt dann bei Staatsanwaltschaften und Gerichten – wie bei jeder Straftat. Darauf darf Politik keinen Einfluss nehmen. Denn Deutschland ist ein Rechtsstaat ohne politische Justiz. Und ich sehe die Medien in der Pflicht. Sie sollten Aktivisten, die Straftaten begehen, nicht glorifizieren. Es sind Straftäter. Und so müssen sie auch benannt werden.
GERATI: Mit Haltung und Klarheit, welch ein Ausdruck eines Politikers. Wer öffentlich Straftaten, insbesondere über Peta, aufdeckt und dazu seine persönliche Meinung sagt, wird von Peta in Deutschland, mit einer Abmahnung, Strafanzeige oder Klage bedacht.
Selbst FDP Politiker und Bundestagsabgeordneter Gero Hocker, wurde von Peta mit einer Abmahnung bedacht und das nur, weil dieser seine persönliche Meinung zu dieser Organisation sagte.
Ein Bürger, der sich in einem Leserbrief an eine Zeitung wendete, nachdem diese Zeitung sich zu positiv über Peta geäußert hatte, erhielt einen Tag vor Weihnachten eine Abmahnung und sollte darauf bis zum 27.12. reagieren. Dass auch Rechtsanwälte im Weihnachtsurlaub sind, kann insbesondere Herr Haferbeck als Leiter der Rechtsabteilung, nicht wissen.
Wer intensiv die Machenschaften von Peta aufdeckt, wie ich, für den hat insbesondere Herr Haferbeck auch tolle Einschüchterungsmaßnahmen auf Lager.
So besitzt Haferbeck von diversen Staatsanwälten private Telefonnummern, um diesen mitzuteilen, dass ich mit Ort Datum und Zeit, nach Deutschland einreise.
Ich wurde im Februar 2018, wegen angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz, für 90 Minuten bei der Einreise aus Abu Dhabi kommend, von der Bundespolizei in München festgehalten.
Mir wurde das Recht auf öffentliches Gehör verwert und es wurde versucht, mich zu einer Unterschrift unter ein Verhörprotokoll zu zwingen, mit dem Ankreuzen ich mache keine Aussagen. Dabei konnte man mir trotz mehrmaliger Anrufe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, nicht einmal den konkreten Tatvorwurf benennen.
Im Nachhinein müsste ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Augsburg, doch fachlich in der Lage sein, zu erkennen, bzw. zu ermitteln, dass ein Deutscher Staatsbürger der 2008 ausgewandert ist und 2018 nach also fast 10 Jahren das erste Mal wieder deutschen Boden betreten hat, überhaupt nicht gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben kann. Auf mysteriöser Art verschwanden Akten und letztendlich der Anklagepunkt, Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Haferbeck zauberte dann auf die schnelle noch 25 Strafanzeigen, wegen angeblicher Verleumdung aus dem Hut.
Mittlerweile hatte ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg angezweifelt. Peta sitze in Stuttgart und mein Server steht in der Nähe von Görlitz. Da in Deutschland tatortnahe Ermittlung eine Grundvoraussetzung ist, beantragte ich die Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Görlitz!
Erst nach sechs Monaten erhielt die Staatsanwaltschaft Görlitz die Akten und mir wurde endlich das Recht auf Gehör eingeräumt. Am 5. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Ermittlungsverfahren mit der Begründung …
„Es hat sich herausgestellt, dass gegen Sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.“
Diese Erkenntnis konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht erkennen?
Man darf sich schon Fragen welche Vorteilsnahme die Staatsanwaltschaft Augsburg von Peta erhält. Anzumerken ist, dass man in Bayern selbst bei der Generalstaatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt von diesen innerhalb weniger Minuten selbst eingestellt werden kann. So wird letztendlich das Opfer zum Täter gemacht! Danke deutsches Recht!
Kommt man mit Strafanzeigen nicht weiter, beginnt man die Kritiker mit haltlosen Klagen zu überschütten!
So wurde ich jetzt von Haferbeck mit einer Klage bedacht. Wer jetzt denkt, das ist alles kein Problem, dem kann ich einmal Schildern vor welchen Problemen man steht. Peta setzt den Streitwert in der Regel immer mit 25.000 € an, obwohl bereits mehrere Gerichte den Streitwert bei Verleumdungen mit 1.000 bis 4.000 € festlegten! Ab einem Streitwert von 5.000 € ist in Deutschland das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang. Mein Antrag auf Fristverlängerung, begründet auf Corona und Anwaltssuche, wurde vom Landgericht Berlin mit der Begründung abgewiesen, dass nur ein Anwalt beim Landgericht Anträge einreichen kann. Soviel zu einem fairen Prozess.
Mehrere Anwälte sagte mir am Telefon ab. Unter der Hand wurde die Gefahr des Mandatsverlustes genannt. Hier ist die Verleumdungskampagne gegen den Rechtsanwalt Dr. Scheuerle, der von Haferbeck, als Anwalt ohne Moral öffentlich bezichtigt wurde, eine Begründung. Es wurde eine Schmutzkampagne von Peta inszeniert, wo es selbst diverse Webseiten gab, die ein diffamierendes Video von Dr. Scheuerle verbreitet haben. Verständlich, das Rechtsanwälte dann Angst haben, einen Mandanten gegen Peta zu vertreten. Soviel zu einem fairen Prozess.
Ich musste letztendlich innerhalb von 14 Tagen aus Indonesien einen Rechtsanwalt finden, der bereit war die Verteidigung zu übernehmen. Von 25 Rechtsanwälten erhielt ich eine Absage, oder man teilte mir mit, dass man sich beim Antrag von Prozesskostenhilfe mit Mandanten, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, sich nicht auskennt. Bis heute habe ich immer noch keinen Bescheid, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Der Termin für die Verhandlung steht hier aber bereits mit dem 09. März 2021 11:00 Uhr fest.
Aufgrund der fehlenden Zusage der Prozesskostenhilfe, kann ich derzeit keine Widerklage einreichen, die nur solange möglich ist, wie das Verfahren besteht. Zieht Haferbeck jetzt die Klage zurück, muss ich in einem eigenen Verfahren klagen! Was wiederum mit neuen Kosten verbunden wäre! Soviel zu einem fairen Prozess.
Auch hier stellt sich die Frage warum Haferbeck in Berlin klagt und nicht in Stuttgart oder Hamburg, wo der Sitz seiner Rechtsanwältin ist. Hier wirft sich erneut die Frage auf, wie fair ist ein Prozess, für einen Deutschen Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
Jagd erleben: Wie stehen Sie zu dem Antrag der FDP, dass PETA die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll?
Gitta Connemann: Selbst die FDP hat davon meines Wissens nach inzwischen Abstand genommen. Denn der Bundestag kann PETA nicht die Gemeinnützigkeit entziehen. Das kann nur das örtlich zuständige Finanzamt Stuttgart I. Dieses kann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch vorliegen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt das Verfahren gegen attac. Hier hatte das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen. Aber auch ein Finanzamt braucht Hinweise.
GERATI: Auch beim Thema Finanzamt Stuttgart habe ich bereits meine Erfahrungen machen dürfen. Stellt man in Deutschland bei irgendeiner zuständigen Behörde eine Strafanzeige, erhält man nicht nur eine Eingangsbestätigung, sondern hat auch ein Recht zu erfahren, was aus den Ermittlungen geworden ist. Nicht so beim Finanzamt Stuttgart. Zwar wurde eine Akte zu meiner Person eingerichtet, jedoch war diese leer. Also die Strafanzeige gegen Peta, wegen verdachtes des Steuerbetruges, wurde aus dieser Akte entfernt. Dieses erfuhr ich telefonisch. Meine Anfragen auf Eingangsbestätigung meiner Strafanzeige blieben von seitens des Finanzamtes unbeantwortet!
Also wendete ich mich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages. Dieser reichte dann die Petition wegen der Sachlage Peta und der Landeszuständigkeit an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, weiter. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass das Finanzamt keine Eingangsbestätigung einer Strafanzeige erklären müsse. Dieses bezieht sich auf das Steuergeheimnis. Was eine Eingangsbestätigung eines Schreibens mit dem Steuergeheimnis zu tun hat offenbart sich mir nicht!
Wenn man jetzt weiß, wie eng Peta insbesondere Haferbeck mit einigen Staatsanwälten ist, sodass er in der Lage ist einen Haftbefehl, wegen seiner eigenen erfundenen Strafanzeigen erlassen zu lassen, dann frage ich mich schon inwieweit die Vernetzung von Peta in das Finanzamt Stuttgart reicht. Insbesondere da es bereits mehrere Grundsatzurteile gab, die eine verschwenderische Mittelverwendung als Gemeinnützig schädlich ansehen.
- Wie kann es sein das Peta nach Rumänien reist, aber steuerlich keine Reisekosten gegenüber dem Finanzamt abrechnet?
- Wie kann es sein das nach Petas eigenen Angaben, nur 6 Prozent der Spenden, im Tierschutz landen?
- Wie kann es dann sein, das vom Finanzamt diese Angaben nicht hinterfragt werden!
Jagd erleben: Darf eine Tierrechtsorganisation in Ihren Augen Gewinn erzielen?
Gitta Connemann: Rechtlich darf auch ein gemeinnütziger Verein Gewinne machen. Das gilt für alle Vereine in Deutschland. Die Gewinne dürfen aber nicht an den Vorstand oder die Mitglieder ausgeschüttet werden. Persönlich halte ich es aber für bedenklich, dass ein Verein wie PETA Deutschland e.V. im vergangenen Wirtschaftsjahr knapp 2.2 Millionen Euro Gewinn erzielt hat. Der Verbleib dieser Mittel ist nicht transparent. Deshalb setze ich mich auch für eine Transparenzinitiative ein. Parteien müssen genau Rechenschaft ablegen. Wer gemeinnützig ist und ein bestimmtes Volumen erreicht, sollte ebenfalls öffentlich machen, von wem welche Gelder kommen und wie diese genau verwendet werden.
GERATI: Natürlich darf und sollte auch jeder gemeinnützige Verein, Gewinne erwirtschaften dürfen. Fragen sollten dann aber bei der Verwendung der Gewinne und Spenden aber schon möglich sein. Es kann nicht sein, dass ein Verein selbst angibt, nur 6 Prozent seiner Spendeneinnahmen in den in der Satzung festgelegten Verwendungszweck zu stecken. Insbesondere wenn man wie Peta über 10 Millionen Euro an Spenden kassiert und das im Jahr.
Warum verpflichtet man nicht gemeinnützige Vereine, die mehr als 1 Million Euro an Spenden einnehmen, sich dem Deutschen Spenden Siegel zu unterwerfen. Was sind schon ein paar tausend Euro, wenn Spender letztendlich sicher sein können, dass ihre Spende auch da ankommt, wo für sie gedacht ist. Eine Überprüfung der Mittelverwendung bei Peta, würde ein katastrophales Ergebnis liefern. Dieses bestätigte bereits die Stiftung Warentest und der Spiegel, die sich mit gemeinnützigen Vereinen befassten.
Wer ehrenamtlich sich für den Tierschutz einsetzt, der hat auch nichts zu verbergen. Sich bei einer Gemeinnützigkeit, die wie der Begriff bereits erläutert der Gemeinheit dienen soll, sich hinter einem Steuergeheimnis zu verstecken, wobei letztendlich der Steuerzahler für die Steuererleichterung aufkommt, ist gesellschaftlich, wenn nicht sogar rechtlich fragwürdig.
Das sich dann gemeinnützige Vereine hinter dem Sigel der transparenten Zivilgesellschaft verstecken und damit selbst werben, das sie ja zertifiziert sind und die Spenden ordnungsgemäß verwendet werden, zeigt das Defizit, was Deutschland hat.
Die ITZ schreibt selbst – für was sie nicht einstehen!
… und was nicht?
Die ITZ bzw. die Verwendung des Logos garantiert nicht die Richtigkeit der von der Organisation gemachten Angaben, sondern lediglich – und auch nur soweit dies von außen möglich ist – dass die Angaben im Sinne der Selbstverpflichtung vollständig sind.
Durch die ITZ wird weder ein sparsamer Umgang mit Spenden attestiert, noch wird die verantwortungsvolle und satzungsgemäße Verwendung der Mittel bestätigt. Das Logo der ITZ ist kein Siegel, welches den Anspruch hat für eine „gute“ Organisation zu garantieren. Die ITZ macht keine Aussage zur Führungsqualität, Beachtung von arbeitsrechtlichen Standards oder Gesetzestreue einer Organisation.
Es ist kein konkreter Fall bekannt bei dem Betrug, Missbrauch oder andere Arten von Korruption durch die ITZ verhindert werden konnten. Oftmals gehen solche Fälle mit krimineller Energie einher und können auch durch spezifische Kontrollinstrumente nicht verhindert werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen können davon ebenso betroffen sein wie die Wirtschaft, Politik oder die öffentliche Verwaltung. Die ITZ ermöglicht aber spezifische Nachfragen von innerhalb und außerhalb einer Organisation und kann somit das Bewusstsein in Organisationen stärken sich vor solchen Fällen zu schützen.
transparency.de
Dann frage ich mich natürlich, warum dann das ITZ Siegel expliziert bei Peta, nur auf der Spendenseite aufgezeigt wird, wenn dieses nicht suggerieren soll, das die Spenden eine ordentliche Verwendung finden! Natürlich ist auch Transparenz wichtig. Wenn ein Sigel aber letztendlich eine Sicherheit vorgaukelt die nicht existiert, welchen Sinn hat dann dieses Siegel?
Hier sollte sich aber auch der Sigel Herausgeber, der Verantwortung stellen!
2 comments
Hoch interessant!
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag.
Macht mir die CSU gleich etwas sympathischer 😉
ups, sorry CDU 🙂