Staatsanwaltschaft legt im Skandal Urteil wegen dem Freispruch der Kieler Staatsanwaltschaft Revision ein.

Staatsanwaltschaft legt im Skandal Urteil wegen dem Freispruch der Kieler Staatsanwaltschaft Revision ein.

Staatsanwaltschaft legt im Skandal Urteil wegen dem Freispruch der Kieler Staatsanwaltschaft Revision ein.

Wie erwartet und von vielen gewünscht, hat die zuständige Staatsanwaltschaft, Revision gegen das Skandalurteil, gegen die Kieler Staatsanwältin eingelegt.

Der Staatsanwältin wurden in mehreren Fällen Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie habe Tiere Beschlagnahmen lassen und ohne den Beschuldigten rechtlich Gehör zu geben, diese Zwangsveräußert! Die angeklagte Staatsanwältin räumte zu Beginn der 40 Tage andauernden Verhandlung, Fehler ein, widersprach aber dem Vorwurf der Rechtsbeugung!

Das Gericht sah es nicht erwiesen, dass die ehemalige Staatsanwältin vorsätzlich gehandelt habe. In der Urteilsbegründung sprach der Richter von maximalem „Arglosen“ Handeln. Im Verfahren der Beschlagnahme von Tieren, darunter Elefanten und Löwen des Zirkus Vegas, kam ein anderes Gericht, zu einem ganz anderen Urteil. In diesem Verfahren sah das Gericht es als erwiesen an, dass die damalige Staatsanwaltschaft, mehrere Rechtsverstöße begangen habe. Der angeordnete Zwangsverkauf des Elefanten nach Belgien, der durch Peta organisiert wurde, war ein grober Rechtsverstoß. 

Wie kann ein Richter zu so einem Skandalurteil kommen?

Wie kann man, bei allem Rechtsverständnis und den vorgelegten Beweisen, zu einem solchen Urteil kommen, der der Staatsanwältin einen 100 prozentigen Freispruch präsentiert. Ein Rechtsanwalt der einen betroffenen Landwirt vertritt äußerte sich dahingehend, dass dieses Urteil den deutschen Rechtsstaat anzweifeln lässt. Weiterhin äußerte er den Verdacht, dass das Kieler Landgericht nicht neutral genug war, das Verfahren gegen ihre eigene Staatsanwältin zu führen.

Die gegen die ehemalige Staatsanwältin ermittelnde Staatsanwaltschaft, forderte im Gerichtsverfahren, eine Verurteilung von zwei Jahre auf Bewährung. Im Plädoyer sah man es als erwiesen, dass die ehemalige Kieler Staatsanwältin in fünf Fällen, gegen das Recht verstieß und vorsätzlich Rechtsbeugung begann.

Mit der beantragten Revision beim Bundesgerichtshofes, scheint ein neues neutrales Verfahren, gegen die beschuldigte Staatsanwältin vor einem anderen Gericht in Aussicht gestellt und damit die Wiedergutmachung aller betroffenen Tierhalter, die durch teilweise haltlosen Strafanzeigen unter anderem von Peta, mit falschen Verdächtigungen überzogen wurden! 

GERATI hofft auf die Rechtsstaatlichkeit in diesem neuen Verfahren.


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