Am 2. November berichtete GERATI in einem Artikel über einen durch die radikale Tierrechtlerin Sandra Borchert ausgelösten Shitstorm, gegen eine Schäferhundhalterin und das zuständige Veterinäramt!
Ihr wurde ein Video zugespielt, wo ein Schäferhund in einem Keller gezeigt wird. Dieses Video wurde von einem Nachbarn aufgenommen, der zeit geraumer Zeit in einem Rechtsstreit mit der Nachbarin und der Vermieterin steht. Gegen ihn soll eine Räumungsklage laufen!
Wenn Tierschützer vom Tierschutz keine Ahnung haben und dann Straftaten begehen
Ihren Artikel mit dem Video, dass von ihr Veröffentlicht wurde, hat sie mittlerweile gelöscht. Hier lässt sich Vermuten, dass die angedrohte rechtlichen Schritte des Anwalts, von Erfolg gekrönt waren.
Nun lehnt sich diese Tierrechtlerin erneut weit aus dem Fenster und veröffentlicht auf ihrem Facebook Account einen Shitstorm-Aufruf gegen das zuständige Veterinäramt! Ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen, postete sie einen Link des ALF Unterstützers Bounty Schoening! Jener unterstützt terroristische Brandanschläge auf unschuldige Landwirte und andere Unternehmen! Ein Blick in sei Fotoalbum offenbart diese Vorliebe zu diesen terroristischen Anschläge auf unschuldige Tierhalter!
Allein schon die stupide Forderung in diesem Beitrag eines lebenslanges Halteverbot, beweist das Sandra Borchert nicht nachdenkt, oder nicht begreifen möchte, dass die Halterin in keinem Fall gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Zu diesem Thema äußerte sich das zuständige Veterinäramt in ausführlicher Form.
„Die Schäferhündin ist etwa zehn Jahre alt und leidet an Hüftgelenk-Dysplasie und Inkontinenz„, sagt Borchert. Sie sei zwar selbst nicht vor Ort gewesen, habe jedoch viele Informationen vom Nachbarn sowie dessen Vormieterin erhalten.
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In der Praxis gestaltet sich die Angelegenheit jedoch weitaus zäher. „Nicht alles, was unschön ist, lässt sich verbieten„, bringt Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh, die Problematik auf den Punkt. Eine Veterinärin des Kreises sei vor Ort gewesen und habe sich davon überzeugt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. „Der Hund wird nachweislich nicht die ganze Zeit im Keller gehalten“, sagt Focken. So etwas sehe ein Veterinär einem Tier an. Ob das Tier allerdings den von der Halterin zugesicherten täglichen Auslauf erhalte, könne man natürlich nicht im Detail überprüfen.
„Das Gesetz gibt es aber nicht her, dass wir hier einschreiten„, sagt Focken. Die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgehaltenen Mindestanforderungen seien erfüllt. Der Hund werde, so Focken, nicht ganztägig im Keller gehalten, so dass er auch das vorgeschriebene Tageslicht erhalte. Allerdings habe man der Hundehalterin auch Verbesserungen auferlegt. So habe sie etwa dafür zu sorgen, dass die Hündin nicht länger „auf dem nackten Beton“ liegen muss und ihr zumindest eine Decke zugestanden wird.
Anstatt den Kontakt mit der Tierhalterin zu suchen und ihr als angebliche Tierschützerin Hilfe anzubieten wird dazu aufgerufen das Veterinäramt mit E-Mails zu bombardieren. Somit wird eine Behörde wieder einmal sinnlos mit Arbeit überhäuft, wo echte Tierschutzverstöße letztendlich liegen bleiben!
FAZIT:
Liebe Tierrechtler schaltet doch einfach Mal euer Gehirn ein, bevor ihr so ein Mist fabriziert!