Gestern machte mich ein Leser von GERATI darauf aufmerksam, dass die Partei „Die Linken“ aus Lüneburg ein Wildtierverbot fordern und deshalb eine Pressemitteilung herausgegeben hatten.
25.07.2017 Die Linken – Tierschutzverstöße, die keine Tierschutzverstöße sind
GERATI schaute sich diese Pressemitteilung der Partei „Die Linken“ an und stieß auf fragwürdige Formulierungen, die zweifelhaft erscheinen. Mehr noch man könnte meinen, diese Pressemitteilung wurde von PeTA verfasst, da diese ja immer wieder unbewiesene Behauptungen aufstellen.
In einer Presseanfrage wendete man sich deshalb an das zuständige Veterinäramt und an den Vorstand der Partei „Die Linken“, um drei konkrete Fragen beantwortet zu bekommen.
Hier aber erst einmal die Pressemitteilung der Partei „Die Linken“ aus dem Landkreis Lüneburg.
4. JULI 2017 David Amri
Tierschutzrechtliche Verstöße bei jeder zweiten Zirkuskontrolle
Bei nahezu jeder zweiten Kontrolle von Zirkusbetrieben durch das Veterinäramt im Landkreis Lüneburg werden tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Dies ist das Ergebnis einer Anfrage, welche die Linke Kreistagsfraktion gestellt hat.„Wir wollten wissen, wie viele Kontrollen im Zeitraum der letzten 5 Jahre stattfanden. Der Landkreis ist dabei bemüht, jeden Zirkusbetrieb mindestens einmal pro Gastspiel zu kontrollieren. Insgesamt fanden von 2012 bis Juni 2017 laut Angaben des Kreises in 14 verschiedenen Zirkussen insgesamt 49 Tierschutzkontrollen statt. Davon wurden in 23 Fällen Verstöße festgestellt, das ist fast bei jeder zweiten Kontrolle. Dieses Ergebnis ist erschreckend. Es zeigt, dass Tiere im Zirkus leiden und gerade Wildtiere dort nicht hingehören“, so der linke Kreistagsabgeordnete und Umweltaktivist Christoph Podstawa.
„Für die Stadt Lüneburg versuchen wir gemeinsam mit anderen Fraktionen im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ein rechtsicheres Wildtierverbot zu erarbeiten“ erklärt David Amri von der Linken Stadtratsfraktion. „Leider ist Tierschutz allein juristisch gesehen kein ausreichender Grund für eine Kommune, ein Wildtierverbot für Zirkusse zu erlassen. Das haben verschiedene Urteile gezeigt. Die aktuellen Zahlen aus dem Landkreis zeigen aber, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Gerade kündigt auch schon wieder der nächste Zirkusbetrieb sein Gastspiel für Lüneburg mit zahlreichen wildlebenden Tierarten an. Dem wollen wir ein Ende setzen und hoffen auf konstruktive Mitarbeit der Verwaltung und der anderen Fraktionen, um ein rechtssicheres Verbot zu formulieren. Es gibt zahlreiche Zirkusse mit tollen akrobatischen und artistischen Vorführen, die ganz ohne Tiere auskommen, sodass niemand auf Zirkusshows verzichten muss“, so Amri weiter.
Ein Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr, in dem der Antrag der Linken weiterbearbeitet wird, steht noch nicht fest.
https://www.dielinke-lueneburg.de/index.php?id=57860&no_cache=1&tx_news_pi1[news]=187035&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
Ich habe einmal die fragwürdigen Behauptungen blau und fett markiert und daraufhin an das zuständige Veterinäramt und dem Vorstand der Partei „Die Linken“ eine Presseanfrage gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Silvio Harnos und ich recherchiere derzeit im Bereich Zirkuskontrollen durch Veterinärämter in Deutschland.
Die Linke – Kreisverband Lüneburg, schrieb in einer Pressemitteilung vom 04.07.2017 das im Zuständigkeitsbereich ihres Veterinäramtes in den Jahren 2012 bis Juni 2017, 49 Tierschutzkontrollen bei Zirkussen durchgeführt worden sind. In 23 Fällen wurden angeblich Mängel festgestellt. Pressmitteilung Die Linke – Kreisverband Lüneburg: https://www.dielinke-lueneburg.de/index.php?id=57860&no_cache=1&tx_news_pi1[news]=187035&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
Nun meine Fragen:
Leider lässt sich aus der Pressmitteilung der Linken nicht herausschließen, um welche Grad sich die Verstöße handelten und ob und in welcher Form und Weise das Veterinäramt Forderungen an die an die kontrollierten Zirkusse stellte.
- Gab es schwerwiegende Verstöße in diesem Zeitraum die mit einem Auftrittsverbotvon Tieren verbunden waren.
- Gab es Zirkusse, die in diesem Zeitraum ohne Verstöße kontrolliert wurden, wenn ja welche?
- Wurde die Mangelbeseitigung überprüft?
Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort auf meine drei Fragen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
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GERATI – Gegen Ratikalen Tierschutz
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Das zuständige Veterinäramt antwortete bereits kurze Zeit später auf meine Anfrage wie folgt:
Sehr geehrter Herr Harnos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt, obwohl für mich nicht erkennbar ist, welches Pressemedium Sie vertreten.zu 1: nein
In dem Zeitraum mussten lediglich 3 Bußgeldverfahren eingeleitet werden, weil der Zirkusbetrieb sich entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nicht vor seinem Gastspiel im Veterinäramt angemeldet hatte.zu 2: ja
Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen die Namen nicht nennen.zu 3:
Mängel werden ins Bestandsbuch eingetragen und spätestens vom nächsten kontrollierenden Veterinäramt überprüft.Die Linke-Kreistagsfraktion bezieht sich auf eine öffentliche Anfrage im letzten Kreistag am 19.06.2017, die Sie hier finden:
https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Sitzungskalender.aspxMit freundlichen Grüßen
Im AuftragSigrid Rxxx
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Fassen wir doch einmal zusammen
Die Linken behaupten es gäbe bei 49 Zirkus Tierschutzkontrollen im Landkreis Lüneburg, 23 Verstöße! Wie das zuständige Veterinäramt mitteilte, handelte es sich nicht um schwere Verstöße. In dem gesamten Zeitraum wurden 3 Bußgeldverfahren eingeleitet und nicht wegen Tierhaltungsproblemen, sondern, da der Zirkus die Voranmeldung beim Veterinäramt vergaß.
Dieses sehen „Die Linken“ also als Grundlage für Ihre Forderung für ein Wildtierverbot auf öffentlichen Plätzen des Landkreises Lüneburg. Diese Aussagen können fast identisch mit der angeblichen Prangerliste die PeTA allein gegen den Cirkus Krone führt, verglichen werden. Auch hier ergibt sich bei Nachfrage, dass es keine Tierschutzgesetzverletzungen gibt, die PeTA aufführt.
Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“
Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“
Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristi
– Quelle: https://www.shz.de/10546091 ©2017
Von seitens der Partei „Die Linke“ lag bis zur Erstellung dieses Artikels keine Stellungnahme vor. Sollte diese uns noch erreichen, werden wir diese in einem Upgrade in diesen Artikel einfügen.
Fazit:
Die Partei „Die Linken“, bewegen sich hier in Lüneburg auf sehr dünnem Eis. Wenn Tiere im Zirkus nicht richtig gehalten werden, muss selbstverständlich unverzüglich gehandelt werden. Das man hier aber verwaltungstechnische Grundlagen nimmt, um ein generelles Wildtierverbot zu fordern, zeigt die Verbundenheit dieser Partei mit radikalen Tierrechtsorganisationen, die selbst vor Straftaten nicht zurückschrecken.
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