Urteil gegen PeTA und Animal Peace

Vor einpaar Wochen veröffentlichte PeTA illegalerweise ein Video was einen Bauern zeigen soll, der eine Kuh angeblich misshandelte.

17.07.2017 Urteil gegen PeTA und Animal Peace

Die anscheinend psychisch Kranke Silke Ruthenberg von Animal Peace trat daraufhin als nörgelnde Trittbrettfahrerin auf und veröffentlichte die komplette Adresse des auf dem Video angeblich gezeigten Bauern. Der Bauer machte das einzig richtige. Er erließ eine einstweilige Verfügung und klagte auf Unterlassung.

Urteil rechtsgültig

Urteil gegen PeTA und Animal Peace
Urteil gegen PeTA und Animal Peace

PeTA wurde nun rechtsgültig verurteilt und darf dieses Video in keiner Weise mehr veröffentlichen. Dasselbe gilt für die Irre von Animal Peacedie immer wieder in Partylaune gerät, wenn ein Mensch durch ein Tier getötet wird. Aber auch der Nachbar des Bauern erhielt sein rechtliches Fett weg. Auch er akzeptierte die Unterlassung und muss in Zukunft dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Videoaufnahmen in Richtung des von ihm gehassten Nachbarn erfolgen können.

Richter urteilen gegen Selbstjustiz und Prangerlisten

Das Urteil belegt, dass die von PeTA und Co immer wieder genutzte Selbstjustiz und das an den öffentlichen Pranger stellen von angeblichen Tierquälern sich nicht mit dem deutschen Gesetz vereinbaren lässt.

Betroffene, die von PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen ohne rechtsgültiges Urteil verleumdet werden, indem manipuliertes Videomaterial veröffentlicht wird, haben nun ein rechtsgültiges Urteil auf das sie sich in ähnlichen Fällen berufen können.

Sofort nach Kenntniserlangung einstweilige Verfügung erwirken

Eine einstweilige Verfügung ist der schnellste Weg um eine illegale, oder falsche Behauptung von den sozialen Netzen zu bekommen. GERATIsind bereits mehrere Fälle bekannt, wo PeTA sofort den Schwanz eingezogen hatte und sämtlich illegalen Äußerungen aus dem Netz entfernte. Das zeigt, wie rechtstreu die Arbeit von PeTA ist. Der Pranger ist ein mittelalterliches Mittel, den PeTA auf perfider Art und Weise immer wieder aufs Neue einsetzt. Das Urteil in diesem Fall zeigt, das Meinungsfreiheit doch ihre Grenzen für radikale Tierrechtler hat.

Pranger für PeTA = Tierrechtsarbeit

PeTA selbst betreibt keinen aktiven Tierschutz. Bisher sah man PeTA´s Arbeit nur darin, dass man unschuldige Menschen immer wieder öffentlich an den Pranger stellte. Eine in Deutschland geltende Unschuldsvermutung, bis zu einem rechtsgültigen Urteil gibt es für PeTA nicht. Aber was will man von einem Verein auch verlangen, der als Rechtsberater einen Menschen wie Dr. Edmund Haferbeck einstellt, der keine juristische Grundausbildung besitzt. Die Kosten des jetzt verlorenen Verfahrens werden wieder, wie üblich bei PeTA aus Spendenmittel getragen.

Wie vielen Tieren hätte man damit wohl helfen können? 

3 Kommentare

  1. Glücksbärchi
    18. Juli 2017

    Bitte Beschlussnummer und Gericht angeben. Sonst ist das alles nicht glaubhaft.

    Und Korrekturlesen wäre prima…

    • Silvio
      18. Juli 2017

      Wurde bereits durch verschiedene Medienquellen bestätigt!

  2. mha
    18. Juli 2017

    Zitat: Bitte Beschlussnummer und Gericht angeben. Sonst ist das alles nicht glaubhaft.

    Mal Google fragen, so einfach ist das!

    Zitat: Und Korrekturlesen wäre prima…

    Hier schreibt kein ausgebildeter Journalist oder Germanist. Also sollte man über manche Fehler hinweg lesen.

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