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PeTA ´s Legitimität auf dem Spiel

PeTA ´s Legitimität auf dem Spiel. Europäische Union fordert soziale Netzwerke auf, gegen sogenannte „Fake News“ vorzugehen.

28.12.2016 PeTA ´s Legitimität auf dem Spiel

Insbesondere PeTA und auch andere unter dem Deckmantel des Tierschutzes operierende Tierrechtsvereine schmeißen in den sozialen Netzwerken immer wieder mit solchen „Fake News“ um sich. PeTA nutzt hierbei expliziert soziale Netzwerke dazu, um durch „Fake News“ die Meinung der Nutzer unterschwellig zu beeinflussen.

PeTA setzt dabei auf Lügen und Falschmeldungen

Dieses zeigte sich insbesondere im letzten großen Beispiel in der Landwirtschaft. Hier verbreitete PeTA die Behauptung in den Ställen von führenden Politikern würde es von Tierquälerei nur so stinken. Um diese Behauptung zu untermahlen, erstattete PeTA gleichzeitig eine Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Gleichzeitig veröffentlichte PeTA diese gestellten Strafanzeigen, mit der Nennung der Opfernamen in PeTA ´s negativer PR-Kampagnen.

Damit verletzt PeTA im Vorhinein die in einem Rechtsstaat geltende Unschuldsvermutung und stellt wissentlich ihre ausgewählten Opfer an den öffentlichen Pranger. Der verblendete Tierrechtsmob übernimmt dann die Arbeit von PeTA und denunziert massenwirksam in den sozialen Medien die Opfer dieser Kampagne.

Um den Tierrechtsmob in Bewegung zu setzen, setzt PeTA auf das Verbreiten von unhaltbaren Anschuldigungen

Dieses hat man in den letzten Jahren an der Anti-Zirkus Kampagne von PeTA sehen. Keine der von PeTA aufgestellten Behauptungen, die angeblich mit Videomaterial belegt sind, konnten zum Schluss Tierquälerei belegen. Gleichzeitig wurde bekannt, das PeTA die vorgelegten angeblichen Beweise vorsätzlich manipuliert hat.

Auch in der zuerst angesprochenen Kampagne gegen deutsche Politiker ist dieses nachzuvollziehen. Die von PeTA aufgestellten Behauptungen wurden mittlerweile durch Untersuchungen der Staatsanwaltschaften und zuständigen Veterinärämtern widerlegt.

PeTA selbst verliert darüber kein Wort mehr

Nachdem die gesetzeskonformen Stellen die Anschuldigungen von PeTA widerlegt haben, zieht sich PeTA aus der Verantwortung zurück. Nichts mehr liest man bei PeTA über den Anfangsverdacht der Tierquälerei in den Stählen der Politiker. PeTA selbst hat ja ihr Ziel erreicht und kann nun ja Belegen sie würden sich sooo für den Tierschutz einsetzen. Der Spendenrubel rollt und das auf Kosten der Ehrbarkeit von Bürgern und des Steuerzahlers.

Die Europäische Union forderte nun Facebook und andere sozialen Medien auf, gegen solche Falschmeldungen vorzugehen

Dabei äußerte sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Junker wie folgt gegen über den Medien.

Es sei im eigenen Interesse der sozialen Netzwerke, dabei „einen gewissen Ehrgeiz“ zu entwickeln. Schließlich sei „Glaubwürdigkeit ihr wichtigstes Kapital.“

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) warnte bereits im Vorfeld, dass soziale Netzwerke durch das streuen von gezielten Falschmeldungen im Internet, die politische Lage beeinflussen können. Hier ist insbesondere die Anspielung auf die Beeinflussung dieser radikalen Kräfte bei der anstehenden Bundestagswahl zu sehen.

PeTA hat ja auch hier bereits Erfahrungen

Im September 2016 versuchte PeTA gezielt die Landtagswahl in verschiedenen Bundesländern zu manipulieren. Dazu veröffentlichte PeTA einen angeblichen Fragebogen an Parteien. Die hier gestellten Fragen wurden so formuliert und gestellt, dass Parteien die nicht ins Gemeinbild von PeTA passten, hierbei schlecht abschlossen. Der unvoreingenommene Leser konnte natürlich bei dieser „Fake News“ Kampagne von PeTA herauslesen, dass man die Partei Bündnis 90 / Die Grünen fokussiert und seinen Anhängern empfahl, das Kreuz jener Partei zu geben.

Siehe Artikel:

Wie PeTA den Wahlkampf manipuliert

Die Gefahr erkannt, damit ist sie jedoch noch nicht gebannt

Ob Facebook und Co nun sich der Ansage der Europäischen Union fügen, bleibt fraglich. Genauso, welche Mittel die EU hat, gegen sogenannte „Fake News“ vorzugehen. In der Regel beruft sich unteranderen auch PeTA auf den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes. Dieser Artikel 5 wurde bereits letztes Jahr dem Deutschen Tierschutzbüro gewährt, die die falsche Aussage in den sozialen Medien verbreiteten „Circus Krone begeht Tierquälerei“.

Wer sich die Urteilsbegründung anschaut, erkennt schnell, dass das Gericht hier expliziert auch feststellt, dass die getätigte Behauptung des Deutschen Tierschutzbüros nicht der Wahrheit entspricht, da es keine Beweise gibt die diese Tatsachenbehauptung belegen. Gleichzeitig sei aber diese falsche Behauptung durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Wo dieses hinführt, hat Deutschland ja bereits 1933 erlebt.

Auch damals wurde gezielt die Meinung manipuliert und Deutschland zum Schluss ruiniert.

Fehlende gesetzliche Grundlagen, insbesondere die den Schutz der geltenden Unschuldsvermutung sicherstellen, fehlen in Deutschland gänzlich. Zwar gilt die Unschuldsvermutung vor einem deutschen Gericht, jedoch kann man gezielt durch PR-Kampagnen in den sozialen Netzwerken diese gegenüber der Öffentlichkeit umgehen.

Und hierbei ist PeTA spitze!

Im Jahr 2016 gab es auf keine von PeTA gestellte Strafanzeige eine rechtsgültige Verurteilung. Auch wenn PeTA dieses gern in den sozialen Netzwerken anders darstellen möchte. Eine Verurteilung kann nur durch ein Gericht erfolgen und nicht auf die fehlgeleitete Moralvorstellung einiger weniger Tierrechtsfanatiker.

Die Betroffenen haben in der Regel keine Change sich gegen die Kampagne zur Wehr zu setzen. Es lebe die Meinungsfreiheit und PeTA ist der größte Betrugsverein, den es gibt auf der Welt!

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