Gestern kam wieder einmal Post, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der zuständige Staatsanwalt stellt das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, aufgrund meiner Strafanzeige wegen Titelmissbrauches §132a StGB, nach einer Stellungnahme von Herrn Dr. Edmund Haferbeck ein.
Als ich mir diese Einstellungsverfügung durchlas, bekam ich gleich mehrfach einen Lachanfall.
Aber schauen wir uns die Begründung, die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens führte, einmal genauer an.
Anzumerken ist, dass ich natürlich gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde und wenn notfalls notwendig, auch ein Klageerzwingungsverfahren anstreben werde.
- „Der Beschuldigte wurde von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, erschien jedoch nicht.“
Ja wer was zu verbergen hat, versteckt sich natürlich. Wobei das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, ja ganz einfach eingestellt werden könnte, wenn er mit seinem angeblich vorhandenen Diplom, bei der Polizei aufmarschiert wäre und hätte dieses dort vorgezeigt hätte.
Fazit: Endwender hat Peter Höffken tatsächlich kein Diplom, oder er hat seinen Gönner und Mentor Dr. Edmund Haferbeck ein gefälschtes vorgelegt.
Dr. Edmund Haferbeck behauptet ja öffentlich das Diplom zu kennen!
2. „Allerdings legitimierte sich für ihn Rechtsanwalt Loukidis, der Akteneinsicht erhielt.“
Jener Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis, stammt aus Schwerin und tritt als Verteidiger, Spendensammler, von Tierrechtsstraftätern auf.
Siehe:
- Spendenaufruf zur Deckung von Prozesskosten! – lift.blogsport.de/2012/06/19/spendenaufruf-zur-deckung-von-prozesskosten/
- de – www.tierbefreier.de/direkteaktionen.html <- ALF
Genau jenen Rechtsanwalt, beauftragte Peter Höffken als Verteidiger!
3. „Der Verteidiger des Beschuldigten, gab jedoch selbst keine Stellungnahme ab,…“
Legte Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis sein Mandat nach der Akteneinsicht und der daraus resultierenden Erfolgsaussicht nieder, oder ging Peter Höffken das Geld aus?
4. „…stattdessen meldete sich Dr. Haferbeck und nahm in einem Schreiben Stellung.“
Herr Dr. Edmund Haferbeck ist kein Rechtsanwalt, noch besitzt er eine juristische Ausbildung. Dennoch schien es ihm wichtig zu sein, seinen Schützling Peter Höffken zu verteidigen, da er persönlich dazu wahrscheinlich nicht in der Lage zu sein schien.
Genau jener Dr. Edmund Haferbeck behauptete bereits, vor der Strafanzeige von Gerati.de , öffentlich in einer Pressemitteilung, dass ihm das Diplom von Peter Höffken persönlich vorgelegen habe und es keine Fälschung sei.
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Nun würde sich natürlich Dr. Edmund Haferbeck selbst einer Falschaussage belasten, wenn sich bestätigen würde, dass Peter Höffken kein Diplom besäße. PeTA ´s Glaubwürdigkeit, die bereits sehr großen Schaden getragen hat, würde gegenüber der Presse und den Medien weiter zusammenbrechen.
Es ist deshalb auch verständlich, dass hier Dr. Edmund Haferbeck aufgrund einer persönlichen und im Namen des Vereins PeTA, veröffentlichte falsche Behauptung Verteidigung ergreift, und mit allen Mitteln verhindern möchte, dass man ein nichtvorhandenes Diplom von Herrn Peter Höffken vorzeigt muss.
Selbst den Behörden verweigert Dr. Edmund Haferbeck dieses Diplom, mit der Begründung er wolle ein Shitstorm gegen die Universität verhindern.
Mal ehrlich, wie sollte ein Shitstorm aussehen, wenn Herr Peter Höffken tatsächlich ein echtes Diplom besäße. Mir würden ja mit dem Vorzeigen des Diplomes und auch wenn es nur gegenüber den ermittelnden Behörden wäre, ja sämtliche Winde aus den Segeln genommen.
Der zuständige Staatsanwalt stellte das Ermittlungsverfahren ein, da es nicht wirklich konkrete Verdachtsmomente gebe.
Verdachtsmomente sind auch keine, wenn eine Person sich weigert, auf eine Vorladung zu reagieren, ein Rechtsanwalt wie es den Anschein hat, sein Mandat niederlegt, nachdem er Akteneinsicht hatte und ein Zeuge als Leumund auftritt, der selbst die Behauptung öffentlich, vor der Anzeige vertreten hat, das ein Diplom existiere.
Das Tragen eines akademischen Titels ist und bleibt eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von einen Jahr, oder einer Geldstrafe, geahnte.
Man kann wohl von den zuständigen Behörden erwarten, dass es bei so einer Beweislast, sich wenigstens eine Gewissheit verschafft, ob eine Straftat ausgeräumt werden kann.
So wie sich Herr Peter Höffken verhält, sind wohl Verdachtsmomente gegeben.
Wie bereits angekündigt werde ich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die Rechtsmittel der Beschwerde nutzen und gegebenenfalls auch ein Klageerzwingungsverfahren beantragen.