Wie auch im misslungenen Eintagsküken-Klageverfahren von PeTA, das regellos scheiterte, geht auch der Neue Klageversuch von PeTA, deutlich in die Hosen.
Dass der Leiter der PeTA Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck, juristisch überhaupt keine Ahnung hat, dürfte mittlerweile jedem bekannt sein. Nun sollte man doch aber erwarten können, dass ein unfähiger Hobbyjurist, vor seinem Klagebegehren, mehr als nur die „Gelben Seiten“ liest, um zu einem stupiden Klageumschlag auszuholen.
Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass PeTA Deutschland nur den Blick in die „Gelben Seiten“, wagte, bevor PeTA deutschlandweit Klagen gegen Schlachthöfe verteilte. In den gelben Seiten findet man alle Schlacht- und weiterverarbeitende Fleischbetriebe und deren Anschriften. Dieses reicht PeTA aus um unschuldige Unternehmen mit einer Klagewelle zu diffamieren.
Wie geht PeTA bei seinen angeblichen Klagebegehren immer wieder vor?
Im neuerlichen Fall, klagt PeTA gegen Schlachtbetriebe, die angeblich mit CO2 Gas Tiere, vor der Schlachtung betäuben! PeTA will aus eigenen Recherchen ermittelt haben, dass Tiere durch das Gas nicht richtig betäubt werden.
Dieses ist der Bundesregierung bekannt, denn diese äußert sich dahingehend, dass es derweil keine Alternativen gebe.
Allein aus dieser Aussage kann man erahnen, dass es für das Klagebegehren des dubiosen Tierschutz Vereins PeTA Deutschland e.V., keine gesetzlichen Grundlagen existieren. Demnach wird PeTA dieses Klagebegehren genauso um die Ohren fliegen, wie der Versuch Zuchtanlagen für Eintagsküken zu verklagen.
PeTA Lügt und Betrügt
Anders lässt sich diese Aussage nicht treffen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass durch PeTA verklagte Unternehmen, überhaupt nicht Schlachten sondern weiterverarbeiten. Oder wie im Fall des aus Schöppingen stammenden Betriebes, mit Strom die Tiere betäubt werden.
PeTA hat selbst recherchiert!!!!
Nun kann man sich fragen, was PeTA in diesen Betrieben recherchiert hat. Das einzige was Herr Dr. Edmund Haferbeck recherchiert hat, sind die „Gelben Seiten“, um hier die Adressen der Schlachtbetriebe zu erhalten.
Mittlerweile musste PeTA, selbst mehrere Klagen zurückziehen.
Eine Entschuldigung aufgrund der falschen Verdächtigungen, blieb bisher wie erwartet aus. Man kann nur hoffen, dass sich hier ein betroffenes Unternehmen findet, um PeTA aufgrund der falschen Verdächtigungen, in Folge der Rufschädigung auf Schadenersatz zu verklagen. Das dieser Betrag dann wieder aus Spendengeldern, die für den Tierschutz gedacht waren, getragen wird, ist eine Schande.
Scheinheilige sektenähnlich fungierende Vereine wie PeTA, sammeln unter dem Deckmantel des Tierschutzes Spenden und investieren dieses Geld lieber in Werbung und ominösen Strafanzeigen, als Tieren tatsächlich zu helfen. Aus diesen Werbungen generiert PeTA wiederum Spenden, sodass dem eigentlichen Tierschutz die finanzielle Unterstützung ausgeht.
Gleichzeitig, kämpfen Tierheime, aufgrund fehlender Spendeneinnahmen, um das Überleben!
Hier kann man sich wirklich fragen, wer tut tatsächlich was für den Tierschutz????