Da hat sich doch wohl unser Möchtegern-Jurist Dr. Edmund Haferbeck nun wohl doch, mit seinen Verdachtsklagen zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Die Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Chemnitz Frau Ingrid Burghard lehnte die von PeTA Deutschland e.V. eingereichte Verdachtsklage, gegen die Aviagen GmbH in Hilbersdorf als unbegründet ab und fordert PeTA auf, Beweise für ihre Anschuldigungen vorzulegen.
PeTA Behauptungen, wie in der Vergangenheit unbewiesen
So erstattete PeTA, gegen die Aviagen GmbH Strafanzeige, da diese angeblich männliche Küken, nach dem schlüpfen vergasen, schreddere und zerhacke. Dieser Strafanzeige legte PeTA, wie auch in den letzten Monaten bei anderen unbegründeten Strafanzeigen keine Beweise bei.
Das beklagte Unternehmen wiedersprach den Behauptungen von PeTA und sagte, dass in dieser Brüterei, keine Tiere für den Legehennenbereich gezüchtet werden, sondern ausschließlich Masttiere. Deswegen sei ein aussortieren von männlichen Küken nicht notwendig.
PeTA sucht sich seine Opfer in den Gelben Seiten
Stellte in den letzten Monaten PeTA Strafanzeigen gegen Bauern, deren Gehöfte gerade abgebrannt waren, ohne einen einzigen Anfangsverdacht, oder Beweise zu haben, weitet PeTA nun seine Klagewut weiter aus.
Um Potenzielle Opfer von PeTA´s Klagewut zu finden, scheint nun Herr Dr. Edmund Haferbeck selbst auf die Gelben Seiten zurück zu greifen und alle Tierproduktionsfirmen wegen angeblicher Verletzung des Tierschutzgesetzes verklagen zu wollen.
Trotz Einladung von diversen Landwirtschaftlichen Erzeugern und Herstellern von natürlichen Nahrungsmitteln, weigert PeTA sich vehement, diese zu besuchen und beharrt auf die Verleumderische Behauptungen, dass jeder Betrieb angeblich gegen das Tierschutzgesetz verstoße.
Beweise kann PeTA leider nicht liefern.
So bekam PeTA, nun eine schon längst fällige Abfuhr in seiner Klagewut. Die Sachsen haben ja da schon einige Erfahrungen sammeln können, mit Klagewütigen und Ordnungsliebenden Klagewütigen älteren Herren. 😉
Es wäre schön, wenn andere Staatsanwaltschaften nun nachziehen und von PeTA auf rechtssichere Beweise pochen würden. Damit könnten dem Deutschen Staat Millionen von Steuergeldern erspart werden, die diese sinnlosen Klagen eines Herrn Dr. Edmund Haferbeck kosteten, nur weil er sich selbst eine Existenzberechtigung als angeblicher Rechtsberater ohne juristische Kenntnisse, bei PeTA sichern möchte.
Weitere Infos zu diesem Thema