Update: 16.02.2021 nach Kenntniserlangung wurde Verloren in abgegeben korrigiert!
Gerati kann nun beweisen, dass systematischer Titelmissbrauch bei PeTA herrscht. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart sah das bisher anders.
25.08.2016 Systematischer Titelmissbrauch bei PeTA
Gerati hat bereits drei Strafanzeigen gegen PeTA Mitarbeiter gestellt, mit dem Verdacht des Titelmissbrauches nach § 132 a. Die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht hier kein Verstoß. Merkwürdig ist nur, dass die zuständige Staatsanwaltschaft diesen Verein mit Samthandschuhen anfasst.
Aber schauen wir uns einmal die Strafanzeigen gegen PeTA und deren Mitarbeiter einmal genauer an.
Strafanzeige 1 gegen Peter Höffken und PeTA Deutschland e.V.
Am 01.10.2014 erstattete ich die Strafanzeige gegen Peter Höffken, der sich bis zu diesem Zeitpunkt immer als Diplomzoologe und Wildtierexperte in der Presse und anderen Medien präsentierte.
http://gerati.de/wp-content/uploads/strafanzeigepeterhoeffkenundpeta.pdf
Genau drei Tage später nach Eingang meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart degradierte PeTA Deutschland ihren geliebten Diplomzoologen und Wildtierexperten zum Fachreferenten. Seit diesem Zeitpunkt wird in Presse und in anderen Medien, das Diplom in Zusammenhang mit Peter Höffken nicht mehr erwähnt.
Ein Diplom würde ja in jedem Fall sein Expertenwissen stützen, aber auch die Bezeichnung Wildtierexperten verlor Peter Höffken bei PeTA. Er ist jetzt Fachreferendar für Tiere in der Unterhaltungsbranche. Demnach besitzt er auch nach PeTA´s Meinung kein spezielles Grundlagenwissen.
Das Peter Höffken selbst bei Medienauftritten im Fernsehen wie z. B. bei Sat.1 auf seinen Diplomtitel verzichtet zeigt wohl eher das Fehlen des Titels und damit die begangene Straftat des Peter Höffken.
Fraglich ist natürlich auch, warum gerade 3 Tage nach Eingang der Strafanzeige die Bezeichnung gewechselt wurde, gab es hier ein Tipp von der Staatsanwaltschaft?
Deckt die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Straftaten von PeTA?
Dieses kann man bei der schleppenden Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart wohl vermuten. Genau ein Jahr nach meiner Strafanzeige stellte ich eine Anfrage über den Ermittlungsstand gegen Peter Höffken.
Antwort auf meine Statusanfrage zur Strafanzeige gegen Peter Höffken
In der Antwort auf meine Anfrage teilte man mir dann mit, dass die Ermittlungen gegen Peter Höffken andauern und eine Stellungnahme des Verteidigers ausstehe. Zu Deutsch, 12 Monate passierte also nichts. Wo doch der Sachverhalt so einfach durch Aufzeigen des Diploms, gegenüber der Staatsanwaltschaft, aufgeklärt worden könnte.
Am 20.04.2016 erhielt ich dann die endgültige Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken, deren Begründung die deutsche Justiz wohl gänzlich ins lächerliche zieht.
Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Stuttgart – Strafanzeige gegen Peter Höffken §132a StGB
Um das Ganze einmal kurzzufassen was die Begründung der Staatsanwaltschaft war das Ermittlungsverfahren einzustellen, hier die Punkte
- Herr Peter Höffken wurde vorgeladen, erschien aber nicht zur Vernehmung
- Bei der erneuten Aufforderung gab sich ein Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis aus Schwerin, als sein Verteidiger aus und verlangte Akteneinsicht
- Nach erfolgter Akteneinsicht lies der Verteidiger sein Mandat fallen, denn er reagierte einfach nicht mehr auf Schreiben der Staatsanwaltschaft Stuttgart
- Nachdem man jetzt wieder direkten Kontakt zu Herrn Peter Höffken aufnahm, meldete sich jetzt ein gewisser Dr. Edmund Haferbeck als sein Verteidiger ohne Rechtsanwaltszulassung.
Die Aussagen des Dr. Edmund Haferbeck kann man im oberen Link nachlesen.
Beschwerde über die Einstellung durch die Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen
Dieses konnte man sich denken und wohl mehr als erwarten. Eine Krähe pickt der anderen nicht die Augen aus um das Vorgehen einmal mit einem deutschen Sprichwort zusammen zufassen.
Strafanzeige 2 gegen Dr. Edmund Haferbeck und PeTA Deutschland e.V.
Zwischenzeitlich stellte ich am 10.09.2015 Strafanzeige gegen Dr. Edmund Haferbeck wegen desselben Straftatbestandes.
http://gerati.de/wp-content/uploads/2015/09/Strafanzeige-Dr.-Edmund-Haferbeck-und-PeTA.pdf
Dass der Begriff „Anwalt der Tiere“ grenzlastig ist, war mir bewusst, ich sah hier nur eine akute Verwechselungsgefahr, da Herr Dr. Edmund Haferbeck, ja als Nichtjurist die Rechtsabteilung von PeTA Deutschland leitete, was in der Regel immer durch Rechtsanwälte geschieht.
Dieser Verdacht bestätigte sich nun, als die Onlinezeitung westfalen-blatt.de am 10.08.2016, als PeTA-Rechtsanwalt betitelte!
Strafanzeige 3 gegen Krishna Singh und PeTA Deutschland e.V.
Alle guten Dinge sind drei und so gelang es Gerati eine Ausgabe des neuesten „Tierrechtsreport 2016“ von PeTA zu ergattern.
Dort wurde Herr Krishna Singh als Rechtsanwalt aufgeführt, wobei er diesen Titel am 12.01.2016 abgegeben hatte und sich somit nicht mehr so bezeichnen darf.
Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart füge ich unten im Artikel mit bei.
Insbesondere folgender Satz in der Einstellungsbegründung stellt Fragen bei mir auf.
Der Beschuldigte habe sich dahin gehend eingelassen, für die Veröffentlichung der Berufsbezeichnung nicht verantwortlich gewesen zu sein. Auch sei der Titel kurz nach Erscheinen des Buches wieder korrigiert worden.
Und was ist mit den Printausgaben, die bereits gedruckt und im Handel ausliegen. Hier hätte eine Rückrufaktion durch den Herausgeber PeTA Deutschland gestartet werden müssen und den Käufern neue Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Aber auch hier denkt die Staatsanwaltschaft nicht so weit.
Auch fehlt der gewisse Ermittlung Spürsinn, was man eigentlich erwarten könnte, wenn drei Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter eines Vereins geführt werden, dem bereits durch ein Gericht bestätigt wurde, dass die Mitarbeiter von PeTA keine Straftaten scheuen.
In meiner letzten Strafanzeige bat ich die Staatsanwaltschaft diese erneute Strafanzeige, der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken der Generalstaatsanwaltschaft beizufügen, damit diese Kenntnis davon erlangt. Ich hoffte, dass diese Strafanzeige in ihre Entscheidung mit einfließen würde.
Dieses schien von seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht getan worden zu sein, jedenfalls findet man im Schreiben darüber kein einziges Wort.
Gerati wäre nicht Gerati, wenn er nicht mühsam weiterforschen würde
Anzumerken sei, dass gerade jener Dr. Edmund Haferbeck den Betreiber des Informationsportales Gerati.de schon einmal in einer Pressemitteilung, „Als Spinner aus Indonesien“ bezeichnet hatte.
Dieser Spinner tritt natürlich insbesondere solchen Herren gern auf die Hühneraugen, damit es so richtig wehtut.
So gelang es Gerati, nach stundenlanger Recherche einen Beschluss des Amtsgericht Marburg in die Finger zu bekommen, wo sich Herr Dr. Edmund Haferbeck im Jahr 2007 als Rechtsanwalt und Verteidiger ausgab.
Natürlich stellte Gerati sofort eine Anfrage bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Die am 17.08.2016 per Fax antworteten.
Nun werde ich mich, als erneut einmal an die Staatsanwaltschaft Stuttgart wenden und um eine Stellungnahme bitten, wie es sein kann, dass dieses in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zur Kenntnis gelang. Genauso werde ich die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaft einen als Verteidiger für Herrn Peter Höffken die Glaubwürdigkeit schenkt, wenn dieser denselben Straftatbestand bereits vor einem deutschen Gericht durchgeführt hatte.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.