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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Zoos Media

  • FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    Auf FragDenStaat läuft derzeit eine auffällig spezifische Informationsanfrage an die Gemeinde Timmendorfer Strand. Antragstellerin Daniela Baier verlangt sämtliche E-Mail-Korrespondenzen aus dem Zeitraum vom 23. März bis einschließlich 30. April 2026, in denen entweder der Name „Kroiß“, die „stadt land Fluss GmbH“ vorkommen oder Absender der Domain @zoos.media auftauchen. Die Gemeinde hat die Anfrage bislang nicht beantwortet und beruft sich wegen Umfang, rechtlicher Prüfung und personeller Ressourcen auf eine Fristverlängerung. Damit steht bislang lediglich fest, wonach gesucht wird – nicht jedoch, welche Kommunikation tatsächlich stattgefunden hat.

    Die Anfrage fällt in die Zeit der öffentlichen Auseinandersetzung um den gestrandeten Buckelwal Timmy und die Rolle des bekannten Aktivisten Robert Marc Lehmann. Im weiteren Verlauf entwickelte sich daraus eine politische Affäre um E-Mails, in denen Lehmann massiv angegriffen worden sein soll, sowie um die Behauptung von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke, sein Account beziehungsweise sein Mobiltelefon seien gehackt worden. GERATI hat die Hintergründe der E-Mail-Affäre, des behaupteten Hackerangriffs und der strafrechtlichen Ermittlungen bereits ausführlich aufgearbeitet. Die jetzigen FragDenStaat-Anfragen könnten deshalb neue Informationen darüber liefern, welche Kommunikation im entscheidenden Zeitraum tatsächlich stattgefunden hat.

    Zoos Media wird gesondert herausgefiltert

    Bemerkenswert ist zunächst die Konstruktion der FragDenStaat-Anfrage. Gesucht wird nicht allgemein nach Medienkontakten der Gemeinde oder nach sämtlicher Kommunikation mit Journalisten während der Auseinandersetzung. Stattdessen werden mit Philipp J. Kroiß, der stadt land Fluss GmbH und Zoos Media konkrete Suchbegriffe beziehungsweise ein bestimmtes Medium vorgegeben. Rechtlich ist eine solche Eingrenzung grundsätzlich möglich. Ein Informationszugangsantrag muss nicht sämtliche möglichen Beteiligten gleichermaßen erfassen.

    Für die spätere Interpretation der Ergebnisse spielt diese Auswahl jedoch eine wesentliche Rolle. Werden ausschließlich bestimmte Akteure gesucht, können die gefundenen Dokumente zunächst nur belegen, welche Kommunikation mit genau diesen Akteuren stattgefunden hat. Sie können für sich genommen nicht beantworten, ob andere Medien, Journalisten oder Beteiligte ebenfalls Kontakt zur Gemeinde hatten oder vergleichbare beziehungsweise deutlich schärfere Aussagen des Bürgermeisters erhielten.

    Das ist gerade deshalb relevant, weil Kritik an Robert Marc Lehmann damals keineswegs nur bei Zoos Media erschien. NEWS5 veröffentlichte bereits am 8. April das Bürgermeister-Interview mit deutlichen Vorwürfen. T-online berichtete später über die eskalierende Auseinandersetzung und zitierte Partheil-Böhnke mit der Bezeichnung Lehmanns als „inkompetenten Influencer“.

    Gleichzeitig läuft eine zweite Anfrage zu Robert Marc Lehmann

    Die Zoos-Media-Anfrage steht allerdings nicht isoliert. Am selben 10. August – nur wenige Minuten zuvor – stellte Daniela Baier eine weitere Informationsanfrage. Darin verlangt sie sämtliche E-Mail-Korrespondenz von Sven Partheil-Böhnke, die im selben Zeitraum die Begriffe „Robert Marc Lehmann“ oder „Lehmann“ enthält. Auch diese Anfrage wartet derzeit auf eine Antwort der Gemeinde.

    Damit wird nicht ausschließlich nach Zoos Media gesucht. Die zweite Anfrage könnte vielmehr einen deutlich größeren Teil der internen und externen Kommunikation zum Konflikt erfassen. Dennoch bleibt eine Besonderheit bestehen: Zoos Media, Kroiß und die stadt land Fluss GmbH werden zusätzlich in einer eigenen Anfrage separat herausgestellt. Warum gerade diese Akteure gesondert untersucht werden, lässt sich aus den bislang öffentlich sichtbaren Unterlagen nicht sicher ableiten.

    Genau deshalb sollte man bei der Interpretation Vorsicht walten lassen. Aus der Existenz einer speziell auf Zoos Media zugeschnittenen Anfrage folgt weder, dass eine problematische Verbindung bestand, noch dass Zoos Media für die später entstandene öffentliche Kritik an Lehmann verantwortlich war.

    Bürgermeisterkritik war bereits öffentlich verfügbar

    Zoos Media veröffentlichte am 9. April einen Artikel zum Einsatz Lehmanns. Grundlage waren unter anderem Aussagen des Bürgermeisters und das bereits öffentlich vorliegende NEWS5-Interview. Der Artikel zitierte Partheil-Böhnkes Einschätzung, Lehmann habe sich nicht als der Experte erwiesen, den der Bürgermeister zunächst erwartet habe.

    Am selben Tag veröffentlichte Zoos Media zudem einen weiteren Beitrag zur Frage, ob Lehmann überhaupt ein belastbares Konzept zur Rettung des Wals vorgelegt hatte. Dabei bezog sich das Medium unter anderem auf Auskünfte des zuständigen Ministeriums.

    Diese zeitliche Abfolge ist für die Bewertung entscheidend. Eine spätere E-Mail zwischen Gemeinde und Zoos Media wäre nicht automatisch ein Beweis dafür, dass die öffentliche Kritik ihren Ursprung bei Zoos Media hatte. Man müsste jeweils prüfen, wann die betreffende Nachricht verschickt wurde, welchen Inhalt sie hatte und welche Informationen zu diesem Zeitpunkt bereits öffentlich verfügbar waren.

    Erst die Dokumente erlauben belastbare Schlussfolgerungen

    Derzeit existiert auf FragDenStaat noch kein Ergebnis der Anfrage. Die Gemeinde hat lediglich erklärt, dass die Prüfung mehr Zeit benötigt. Bis zur tatsächlichen Herausgabe der Unterlagen wäre jede Behauptung über Umfang, Inhalt oder Zweck möglicher Kontakte spekulativ.

    Sollten E-Mails veröffentlicht werden, wird deshalb nicht nur entscheidend sein, ob Kontakte existierten. Relevant wären vor allem Zeitpunkt, Inhalt und Kontext. Ebenso müsste geprüft werden, ob vergleichbare Kommunikation mit anderen Medien existierte. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Zoos Media lediglich öffentlich zugängliche Aussagen aufgegriffen hat, zusätzliche Informationen erhielt oder in anderer Weise in die Kommunikation eingebunden war.

    Die FragDenStaat-Anfrage kann also interessante Erkenntnisse liefern. Sie sollte aber nicht mit ihrem Ergebnis verwechselt werden. Eine gezielte Suche nach bestimmten Akteuren beantwortet zunächst nur die Frage, was sich über diese Akteure finden lässt – nicht automatisch, welche Rolle sie im gesamten Konflikt gespielt haben.

    Quellen

  • Alexander Boos und der Fall „Timmy“: Wo die juristische Kritik selbst angreifbar wird

    Alexander Boos und der Fall „Timmy“: Wo die juristische Kritik selbst angreifbar wird

    In einem aktuellen Video setzt sich Rechtsanwalt Alexander Boos ausführlich mit ZOOS Media und verschiedenen Beiträgen zum Fall des Buckelwals „Timmy“ auseinander. Dabei werden nicht nur juristische Argumente kritisiert, sondern auch ZOOS Media und meine Person ausdrücklich genannt. Da meine Beiträge und Einschätzungen öffentlich thematisiert werden, halte ich es für selbstverständlich, auf die vorgebrachten Vorwürfe zeitnah zu reagieren.

    Boos wirft ZOOS Media unter anderem „Fake News“ und „juristischen Unsinn“ vor. Wer seine Ausführungen jedoch genauer betrachtet, stellt fest, dass ausgerechnet dort, wo Boos absolute Gewissheit beansprucht, die Rechtslage keineswegs so eindeutig erscheint, wie er sie darstellt. Zwar enthält seine Analyse durchaus nachvollziehbare Aspekte, an mehreren Stellen werden offene Rechtsfragen jedoch zu schnell als abschließend geklärt präsentiert.

    § 45 BNatSchG: Hier liegt Boos im Grundsatz richtig

    Dass sich die beteiligten Behörden auf § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz stützen konnten, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Ein hilfloser Buckelwal fällt grundsätzlich unter diese Vorschrift. Auch eine Verbringung in geeignetere Gewässer kann Teil einer zulässigen Rettungsmaßnahme sein.

    Insoweit ist die Argumentation von Boos keineswegs unvertretbar. Gerade deshalb stellt sich jedoch die Frage, weshalb jeder Hinweis auf mögliche weitere artenschutzrechtliche Probleme sofort als „Fake News“ bezeichnet wird. Denn selbst wenn § 45 Abs. 5 BNatSchG die Maßnahme grundsätzlich decken sollte, beantwortet dies noch nicht automatisch sämtliche Fragen des europäischen Artenschutzrechts.

    Artenschutzrecht auf den Handel reduziert

    Boos erklärt mehrfach, die EU-Artenschutzverordnung 338/97 sei nicht anwendbar, da kein Handel stattgefunden habe. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Zwar beziehen sich zahlreiche Regelungen der Verordnung auf kommerzielle Aktivitäten, die Verordnung enthält aber nicht ausschließlich Handelsvorschriften.

    Insbesondere Artikel 9 regelt die Beförderung lebender Exemplare streng geschützter Arten innerhalb der Gemeinschaft. Ob dieser Artikel im Fall Timmy tatsächlich einschlägig ist, kann juristisch diskutiert werden. Die Behauptung, jede gegenteilige Auffassung sei „juristischer Unsinn“, erscheint deshalb selbst als problematische Vereinfachung einer komplexen Rechtsmaterie.

    Fehlende Einfuhrgenehmigung als Argument überzeugt nicht vollständig

    Besonders bemerkenswert ist die Argumentation von Boos, wonach Artikel 9 deshalb nicht greifen könne, weil für den Buckelwal nie eine Einfuhrgenehmigung existiert habe. Genau diese Schlussfolgerung erscheint jedoch keineswegs zwingend. Weder der Wortlaut der Verordnung noch deren Schutzzweck legen nahe, dass streng geschützte Wildtiere automatisch außerhalb der Vorschriften stehen, nur weil sie ohne „Papiere“ in ein Gebiet gelangt sind.

    Gerade bei wandernden Wildtieren wirkt diese Argumentation wenig überzeugend. Vielmehr könnte man ebenso vertreten, dass für den Aufenthaltsstaat entsprechende Zuständigkeiten und Nachweispflichten bestehen. Die Rechtsfrage ist damit nicht erledigt, nur weil Boos sie in seinem Video für erledigt erklärt.

    Aus offenen Rechtsfragen werden plötzlich „Fake News“

    Mehrfach bezeichnet Boos die juristischen Bedenken von ZOOS Media als „Fake News“ oder „Unsinn“. Dabei handelt es sich jedoch um Rechtsfragen, die keineswegs abschließend geklärt sind. Die Frage, ob Artikel 9 der Verordnung 338/97 Anwendung findet, ist keine abwegige Behauptung, sondern eine legitime juristische Prüfung.

    Gleiches gilt für die Frage, ob grenzüberschreitende Transporte zusätzliche Genehmigungen erfordern und welche Nachweise gegebenenfalls notwendig gewesen wären. Allein die Tatsache, dass unterschiedliche Auffassungen existieren, macht die Gegenmeinung nicht automatisch zu Desinformation. Gerade im Artenschutzrecht sind unterschiedliche Auslegungen keine Seltenheit.

    Widerspruch am Ende des Videos

    Am Ende seines Videos erklärt Boos selbst, dass er gar nicht wisse, ob möglicherweise zusätzliche Ausnahmegenehmigungen vorlagen. Gleichzeitig behauptet er jedoch kategorisch, dass überhaupt keine Genehmigungen erforderlich gewesen seien. Diese absolute Gewissheit steht im Widerspruch zu seiner eigenen Aussage.

    Wer nicht weiß, welche Unterlagen tatsächlich existieren oder welche behördlichen Entscheidungen im Hintergrund getroffen wurden, sollte mit endgültigen Schlussfolgerungen vorsichtig sein. Gerade bei grenzüberschreitenden Maßnahmen mit streng geschützten Arten erscheint eine differenzierte Betrachtung angemessener. Die bloße Behauptung, es sei alles eindeutig, ersetzt keine belastbare rechtliche Prüfung.

    Persönliche Angriffe ersetzen keine juristische Auseinandersetzung

    Statt sich ausschließlich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen, widmet sich Boos über weite Strecken seines Videos ZOOS Media, meiner Person, angeblichen Netzwerken und verschiedenen Akteuren. Dadurch entsteht der Eindruck, dass weniger die juristische Fragestellung im Mittelpunkt steht als vielmehr die Diskreditierung von Kritikern. Eine sachliche Diskussion über die rechtlichen Grundlagen des Transports hätte hingegen völlig ausgereicht.

    Persönliche Seitenhiebe und Spekulationen über Verbindungen oder Hintergründe tragen zur Klärung der Rechtslage nichts bei. Sie ersetzen keine juristische Argumentation und sie beantworten auch nicht die Frage, welche artenschutzrechtlichen Anforderungen bei einem solchen Transport tatsächlich zu beachten waren. Wer anderen „Fake News“ vorwirft, sollte umso genauer zwischen Tatsachen, Bewertungen und offenen Rechtsfragen unterscheiden.

    Fazit

    Alexander Boos hat mit seiner Einschätzung zu § 45 Bundesnaturschutzgesetz und zur Tiertransportverordnung durchaus nachvollziehbare Argumente vorgebracht. Die Schlussfolgerung, sämtliche artenschutzrechtlichen Bedenken seien „Fake News“ oder „juristischer Unsinn“, wird durch sein eigenes Video jedoch nicht belegt. Gerade bei komplexen Fragen des europäischen Artenschutzrechts sollte Zurückhaltung wichtiger sein als absolute Gewissheit.

    Wer offene Rechtsfragen pauschal als Unsinn abtut, läuft Gefahr, die juristische Komplexität des Falles selbst zu stark zu vereinfachen. Im Fall „Timmy“ bleibt deshalb festzuhalten: Es ist legitim, die Maßnahmen der Behörden und Beteiligten juristisch zu hinterfragen. Ebenso legitim ist es, auf überzogene Kritik zu reagieren, wenn aus einer offenen Rechtsfrage plötzlich ein persönlicher Vorwurf konstruiert wird.

  • Colin Goldner vom Great Ape Project fängt an rumzuheulen

    Es muss grausam sein für Colin Goldner, der sich als Nichtexperte hinter dem Great Ape Project versteckt. Sein im September veröffentlichte Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ floppte und brachte es nur auf 14 Verkäufe im gesamten deutschsprachigem Raum! So ist es auch nicht verwunderlich, dass er die Schuld, wie bei Tierrechtlern üblich, bei anderen sucht!

    So postete er auf seiner Facebook-Seite „Great Ape Project“ folgendes …

    Kroißsche Schmähkritik Einer, der seit Jahren auf einem Internetblog namens „zoos.media“ (samt angeschlossener Facebookseite) gegen Tierschutz- bzw. Tierrechtsorganisationen und insbesonderere gegen das Great Ape Project zu Felde zieht, ist ein journalistisch und/oder fachwissenschaftlich durch NICHTS ausgewiesener Möchtegernlobbyist namens Philipp J. Kroiß. In zahllosen Hetz- und Schmähtiraden wendet Kroiß sich seit je gegen Tierschutz- und Tierrechtsaktive, in deren Reihen er ausschließlich „Pseudo-Experten“ am Werke sieht, die mittels gezielter „Fehl- und Desinformation“ sowie „manipulierter Bilder“ nichts als „Lügen“ verbreiteten, wobei es ihnen letztlich nur um das Sammeln von Spendengeldern gehe. In Zusammenhang mit der Brandkatastrophe im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/20, bei der 50 Tiere, darunter sieben Menschenaffen lebendigen Leibes verbrannten, sprach er von „ökoterroristischen Anschlägen der Tierrechtsindustrie“ und insinuierte, der Brand sei womöglich von Tierrechtsaktiven selbst gelegt oder wenigstens „inspiriert“ worden. Denn: „sie sehen Tiere lieber tot als in Menschenobhut“. Das Great Ape Project überlegte immer wieder, Kroiß seiner fortgesetzt diffamierenden Falschbehauptungen wegen rechtlich zu belangen, nahm aber der gänzlichen Irrelevanz seiner Schmähseiten wegen immer wieder davon Abstand. Nachdem er nun aber seit Geraumem mit anderen schmähkritischen Netzseiten gemeinsame Sache macht, in denen sein eigenes Niveau noch bei Weitem unterschritten wird, erschien die Zeit gekommen, seinem Treiben Einhalt zu gebieten; zumal er sich seit je als vom weithin bekannten Loro Parque Zoo auf Teneriffa gefördert ausgab, was seinen posts ein gewisses Gewicht verlieh. Ein Schreiben des Great Ape Project an den Loro Parque Zoo, man möge zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen Kroiß samt seinen unwahren und herabwürdigenden Behauptungen unter bessere Kontrolle nehmen bzw. sich von ihm und seinen Verlautbarungen distanzieren, beantwortete der Gründer und Präsident des Parks, Herr Wolfgang Kiessling, mit persönlich gehaltenem Schreiben vom 15.12.2021: im Namen des Loro Parque Zoo distanzierte Kiessling sich ausdrücklich von Kroiß, dessen zum Ausdruck gebrachte Meinungen NICHT die des Loro Parque Zoos sondern nur seine eigenen repräsentierten.

    Facbook „Great Ape Project“

    Wenn Tierrechtler mit den eigenen Mitteln, die sie verwenden, geschlagen werden, ist es für sie Hetze!

    Argumentationen und Kritik, die sich gegen Tierrechte aussprechen, sind für Tierrechtler von vornherein immer Hetze! Versucht man wie ich, mit Argumenten auf der Tierrechts-Facebook-Seite, einen Dialog anzustoßen, werden die Kommentare gelöscht und der Kommentator gesperrt! Wie das bei Great Ape Project und mir ablief, wird in einem zukünftigen Artikel, auf GERATI aufgezeigt!

    Es werden immer wieder Behauptungen aufgestellt, wo letztendlich gänzlich die Beweise fehlen. Sei es mit der falschen Tatsachenbehauptung und üblen Nachrede, ich sei jemals rechtsradikal gewesen. In diesem Fall habe ich Strafanzeige, verbunden mit einem Strafantrag, gestellt und bereite gerade eine zivile Unterlassungsklage gegen Great Ape Project, Colin Goldner und dem Alibri-Verlag vor.

    So präsentierte Colin Goldner in seinem Facebook Artikel folgende Screenshots als Beweise für seine Behauptungen gegen Philipp J. Kroiß!


    Screenshot Facebook-Seite "Great Ape Project"
    Screenshot Facebook-Seite „Great Ape Project“

    Screenshot Facebook-Seite "Great Ape Project"
    Screenshot Facebook-Seite „Great Ape Project“

    Screenshot Facebook-Seite "Great Ape Project"
    Screenshot Facebook-Seite „Great Ape Project“

    Einen Beweis, dass sich der Loro Parque Zoo, gegen Philipp J. Kroiß von Zoos.media ausgesprochen hatte, wurde jedoch nicht präsentiert. Das ist auch typisch für Tierrechtler. Man versucht, mit angeblichen Fakebeweisen, die man präsentiert, das fehlende hauptsächliche Beweismittel zu übermalen.

    Letztendlich ist es auch die Aufgabe eines Journalisten, frei und unabhängig, seine Meinung zu äußern und damit dem Leser Denkanstöße zu liefern. Journalismus ist wichtig für die Meinungsbildung in einer Demokratie. Aber genau das wollen Tierrechtler immer wieder verhindern und versuchen dem Autor eines Artikels fehlenden Sachkenntnis nachzusagen. Nur wie man an dem Colin Goldner auf der Facebook-Seite von „Great Ape Project“ gepostete Beitrag sehen kann, ist die fehlende Sachkenntnis, ehern auf der Seite der Tierrechtler angesiedelt.

    Journalist keine geschützte Berufsbezeichnung

    Jeder der in einen Blog regelmäßig Artikel schreibt, ist in der beruflichen Begriffserklärung ein Journalist! Auf Wikipedia wird der Begriff „Journalist“ so erläutert … 

    Ein Journalist beteiligt sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Medien“ (Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes). Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

    Wikipedia

    Ich hatte bisher nicht behauptet, ich sei ein Journalist. Dieses hatte ich von Haus aus immer abgestritten. Jedoch ist das Landgericht Berlin dieser Meinung, dass meine Artikel eine journalistische Arbeit sind. Die Klage im Verfahren 27 O 519/19 Edmund Haferbeck – PETA ./. Silvio Harnos – GERATI, wurde vom Gericht selbst in ein Presserechtsverfahren umbenannt.

    Wer Kritik erhält, sollte einmal überlegen, sich dieser zu stellen

    Das Löschen von argumentativen Kommentaren, nur weil diese Kritik enthalten, zeigt ehern die Angst und Verzweiflung der Tierrechtsbewegung auf. Anstatt sich einem Dialog auf Augenhöhe zu stellen, löscht und sperrt man kritische Kommentare, aus purer Angst und Verzweiflung aus. Gern wird dann behauptet, der Kommentar war eine Beleidigung! Wie kann die Wahrheit eine Beleidigung sein, vor allem wenn man diese löscht und anderen diese damit zur Prüfung vorenthält?

    Das Verbreiten von falschen Tatsachenbehauptungen und Halbwahrheiten ist eine Straftat. Wer dann noch Gegenargumente und Beweise, unter diesem Beitrag löscht, nur um die tatsächliche Wahrheit zu verhindern, ist ein Hetzer. Nun darf sich jeder selbst fragen, wo die Hetzer stehen. 

    Auf GERATI’s Facebook Seiten „PETA – Nein DANKE“ und „GERATI“ darf jeder sich an einem DIALOG beteiligen. Gesperrt wurden hier nur Personen, die tatsächlich Beleidigungen aussprechen und nach Ermahnung dieses nicht unterlassen!

    Wie kann es also sein, dass ich, Silvio Harnos, auf Tierrechtsseiten immer wieder gesperrt werde, nur wenn ich versuche einen argumentativen Dialog aufzubauen! Um was geht es den Tierrechtlern? Um pure Hetze gegen Menschen, die nicht ihrem eigens erfundenen ethischen Rechtsverständnis folgen, oder um einen Dialog, bezogen auf den Tierschutz und einer Verbesserung der Tierhaltung?

    Bei mir kann sich jeder melden und eine persönliche Diskussion auf Augenhöhe starten. Sei es in einem Facebook-Post, unter einem Kommentar auf gerati.de oder persönlich über Telefon oder WhatsApp. Alle Kontaktmöglichkeiten sind auf den von mir verwalteten Seiten, transparent abrufbar!