Wolfsregulierung im Kanton Schwyz: Abschüsse und Herdenschutz sorgen für Streit
Im Schweizer Kanton Schwyz sorgt das Chöpfenberg-Wolfsrudel für einen politischen Streit. Während der Kanton bereits den Abschuss von vier Jungwölfen genehmigt hat, fordert SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf die vollständige Entnahme aller acht Tiere. Gleichzeitig stellt die Kantonsregierung fest, dass bei mehreren Weidekontrollen erhebliche Mängel im Herdenschutz festgestellt wurden. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf die Wolfsregulierung gehen, wenn gleichzeitig vorhandene Schutzmaßnahmen nicht konsequent umgesetzt werden?
SVP-Politiker fordert Abschuss des gesamten Wolfsrudels
Der Schwyzer SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf verlangt eine deutlich härtere Gangart gegenüber dem Chöpfenberg-Rudel. Der 29-Jährige sieht im Wolf eine wachsende Gefahr für die Nutztierhaltung und fordert deshalb die vollständige Entnahme des Rudels. Nach seiner Vorstellung soll nicht erst gehandelt werden, wenn weitere Schafe oder Ziegen gerissen wurden. Vielmehr müsse der Wolfsbestand vorsorglich reguliert werden, um zukünftige Schäden zu verhindern.
Lütolf betreibt zudem den sogenannten Wolfticker, eine WhatsApp-Gruppe, über die Sichtungen von Wölfen gemeldet werden können. Seine Forderung geht erheblich über die bisherige Entscheidung des Kantons hinaus, die ausschließlich vier Jungtiere betrifft. Der Politiker begründet seine Haltung mit dem Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und den Belastungen für die betroffenen Tierhalter. Die vollständige Entnahme eines Rudels stellt allerdings einen besonders weitreichenden Eingriff in den Wolfsbestand dar, der nicht allein mit politischen Forderungen begründet werden kann.
Kanton Schwyz genehmigt Abschuss von vier Wolfwelpen
Der Schwyzer Regierungsrat verfügte am 18. August 2026 die Regulierung des Chöpfenberg-Rudels. Vorgesehen ist der Abschuss von vier der sechs nachgewiesenen Jungwölfe, entsprechend zwei Dritteln des diesjährigen Nachwuchses. Der kantonale Jagdverwalter Rinze Zgraggen verteidigt diese Entscheidung als Mittelweg zwischen dem Schutz der Landwirtschaft und dem Erhalt des Wolfsrudels. Zugleich betont er, dass die Tierhalter ihre Herden besser schützen müssen.
Bemerkenswert ist, dass die betroffenen Jungwölfe nach den vorliegenden Angaben bislang nicht durch problematisches Verhalten aufgefallen sind. Auch bestätigte Schäden an geschützten Nutztieren werden dem Chöpfenberg-Rudel in der Kritik an der Verfügung nicht zugeschrieben. Dennoch erlaubt das Schweizer Jagdrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine präventive Regulierung, bei der nicht erst ein konkreter Schadensfall abgewartet werden muss. Entscheidend bleibt allerdings, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die vorgesehenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Eine Abschussbewilligung ist zudem nicht mit einem bereits vollzogenen Abschuss gleichzusetzen. Für die tatsächliche Entnahme der Jungtiere ist deren Anwesenheit nachzuweisen. Dieser Unterschied ist insbesondere dann relevant, wenn über den Umfang der Regulierung und die tatsächlichen Eingriffe in ein Rudel diskutiert wird. Politische Forderungen, behördliche Bewilligungen und vollzogene Abschüsse müssen deshalb klar voneinander getrennt bleiben.
Regierung stellt erhebliche Mängel beim Herdenschutz fest
Besonders interessant ist die Einschätzung des Schwyzer Regierungsrats zum Herdenschutz. In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoß erklärte die Kantonsregierung, dass bei Kontrollen verschiedene Mängel an Weidesicherungen festgestellt worden seien. Dazu gehörten nicht eingezäunte Teilflächen, nicht elektrifizierte Metallgitterzäune und zu große Abstände zwischen dem Boden und der untersten Zaunlitze. Solche Schwachstellen können es Wölfen erleichtern, in eine Weide einzudringen und Nutztiere anzugreifen.
Die Regierung sieht deshalb ausdrücklich auch die Tierhalter in der Verantwortung. Wer Schafe oder Ziegen in Wolfsgebieten hält, muss die zumutbaren und notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen, damit Angriffe möglichst verhindert werden. Gleichzeitig darf daraus nicht der Eindruck entstehen, dass jeder Wolfsriss automatisch auf ein Versäumnis des Tierhalters zurückzuführen ist. Auch funktionierende Schutzmaßnahmen können keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten.
Im Jahr 2026 wurden im Kanton Schwyz bis zum Berichtszeitpunkt fünf Rissereignisse erfasst, bei denen mehrere Schafe und mindestens eine Ziege getötet wurden. Für die Bewertung solcher Ereignisse ist jedoch entscheidend, unter welchen konkreten Bedingungen die betroffenen Tiere gehalten wurden. Ein Angriff auf eine ungeschützte Weide ist anders zu bewerten als ein wiederholter Angriff auf eine ordnungsgemäß gesicherte Herde. Genau diese Unterscheidung muss bei einer sachgerechten Wolfsregulierung berücksichtigt werden.
Herdenschutz ist notwendig, hat aber praktische Grenzen
Die Forderung nach besserem Herdenschutz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Elektrifizierte Zäune, Herdenschutzhunde und eine angepasste Weideführung können dazu beitragen, das Risiko von Wolfsangriffen zu reduzieren. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erheblich. Während sich eine kleine, ebene Weide vergleichsweise einfach einzäunen lässt, können steile Berghänge, weitläufige Alpflächen und wechselnde Weidegebiete den Schutz deutlich erschweren.
Hinzu kommen Kosten für Material, Wartung, Personal und gegebenenfalls Herdenschutzhunde. Auch der Tourismus kann zusätzliche Schwierigkeiten verursachen, insbesondere wenn Wanderwege durch Gebiete mit Herdenschutzhunden führen. Deshalb wäre es zu einfach, die Verantwortung für sämtliche Wolfsangriffe ausschließlich den Landwirten zuzuschieben. Umgekehrt darf die Schwierigkeit einzelner Schutzmaßnahmen aber auch nicht als generelle Rechtfertigung dienen, auf Herdenschutz zu verzichten.
GERATI hat bereits im Zusammenhang mit dem Wolfsabschuss im Kanton Bern auf diese Problematik hingewiesen. Dort wurde ein einzelner Wolf nach wiederholten Angriffen auf geschützte Nutztiere zum Abschuss freigegeben. Der Fall zeigt, weshalb eine gezielte Entnahme unter bestimmten Voraussetzungen ein legitimes Instrument des Wolfsmanagements sein kann. Entscheidend ist jedoch, dass tatsächliche Schäden, vorhandene Schutzmaßnahmen und die gesetzlichen Vorgaben nachvollziehbar bewertet werden.
Tierschutzorganisation CHWolf kritisiert präventive Abschüsse
Der Verein CHWolf aus Einsiedeln lehnt die Regulierung des Chöpfenberg-Rudels entschieden ab. Christina Steiner bezeichnet den Umgang des Kantons mit dem Wolf als „mehr als bedenklich“ und kritisiert die Entscheidung als wissenschaftlich nicht ausreichend begründetes Wolfsmanagement. Am 3. September 2026 teilte die Organisation mit, eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Regulierung eingereicht zu haben. Im Mittelpunkt der Kritik steht insbesondere die Frage, ob die Voraussetzungen für den präventiven Abschuss tatsächlich erfüllt sind.
Nach Darstellung der Kritiker hat das betroffene Rudel bislang keine bestätigten Schäden an geschützten Nutztieren verursacht. Daraus leiten sie Zweifel an der Notwendigkeit ab, vier der sechs Jungwölfe zu töten. Eine solche Argumentation ist rechtlich und fachlich relevant, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Denn das Schweizer Recht sieht präventive Eingriffe ausdrücklich vor, sofern die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden.
Ebenso wäre es falsch, jede Kritik an einer Abschussentscheidung automatisch als grundsätzliches Nein zur Wolfsregulierung zu verstehen. Zwischen einem gezielten Eingriff nach dokumentierten Schäden und der vorsorglichen Entnahme eines erheblichen Teils des Nachwuchses bestehen Unterschiede. Diese müssen auch von Organisationen berücksichtigt werden, die den Wolf besonders schützen möchten. Wer eine Regulierung ablehnt, sollte ebenso konkret darlegen, wie Schäden unter den jeweiligen örtlichen Bedingungen verhindert werden können.
Weniger Wolfsrisse trotz steigender Rudelzahlen
Die Gruppe Wolf Schweiz verweist auf rückläufige Risszahlen und sieht darin einen Hinweis auf die Wirksamkeit des Herdenschutzes. Nach Angaben der Organisation wurden in Graubünden zeitweise 35 Prozent weniger Nutztierrisse festgestellt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, obwohl die Zahl der Welpen deutlich gestiegen sei. Für Ende Juli 2026 berichtete die Gruppe außerdem von gut 180 gerissenen Nutztieren in ihrer damaligen schweizweiten Zwischenbilanz, gegenüber etwas mehr als 400 im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Diese Angaben sind allerdings keine vollständige Jahresbilanz und müssen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erfassungszeitraum und der Datengrundlage betrachtet werden.
Der Rückgang ist dennoch bemerkenswert, weil sich der Wolfsbestand in der Schweiz in den vergangenen Jahren ausgedehnt hat. Allerdings lässt sich aus den Zahlen allein nicht eindeutig ableiten, welchen Anteil verbesserter Herdenschutz, Abschüsse, Veränderungen der Weideführung oder andere Faktoren am Rückgang hatten. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen mehr Schutzmaßnahmen und weniger Rissen ist noch kein vollständiger Nachweis einer einzelnen Ursache. Für eine belastbare Bewertung müssen die unterschiedlichen Einflüsse gemeinsam betrachtet werden.
Auch GERATI berichtete bereits über rückläufige Wolfsrisse in der Schweiz. Die dort dargestellten Entwicklungen zeigen, dass die Zahl der Wölfe allein kein ausreichender Maßstab für die tatsächliche Schadensentwicklung ist. Gleichzeitig können regional sinkende Risszahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass einzelne Landwirtschaftsbetriebe weiterhin erheblich betroffen sein können. Für die Betroffenen zählt schließlich nicht nur die landesweite Statistik, sondern auch die konkrete Sicherheit ihrer eigenen Nutztiere.
Schweiz genehmigt mehr präventive Wolfsregulierungen
Die Debatte in Schwyz ist Teil einer größeren Entwicklung in der Schweiz. Zu Beginn des Herbstes 2026 lagen für 39 Rudel rechtskräftige Bewilligungsentscheide vor, während es im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 22 waren. Für 18 Rudel wurde die Entnahme von bis zu zwei Dritteln der diesjährigen Jungtiere genehmigt. Darüber hinaus wurden auch vollständige Rudelentnahmen bewilligt, darunter für die Rudel Calderas und Giarsiom.
Als wesentlichen Grund für die gestiegene Zahl der Regulierungsanträge nennt das Bundesamt für Umwelt die Zunahme der Wolfsrudel. Zwischen 2022 und 2025 stieg deren erfasste Zahl von 26 auf 40. Rund zehn dieser Rudel leben grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Besonders betroffen ist Graubünden, wo zahlreiche Rudel und entsprechende Regulierungsmaßnahmen verzeichnet werden.
Die größere Zahl bewilligter Eingriffe bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sämtliche vorgesehenen Abschüsse bereits stattgefunden haben. Ebenso wenig lässt sich allein aus steigenden Rudelzahlen auf eine proportional zunehmende Gefährdung der Nutztierhaltung schließen. Hierfür müssen tatsächliche Schäden, regionale Verteilung, Schutzmaßnahmen und die Entwicklung einzelner Rudel berücksichtigt werden. Gerade bei weitreichenden Eingriffen in geschützte Wildtierbestände sind transparente behördliche Entscheidungen wichtig.
200 Jäger für Wolfsregulierung ausgebildet
Der Kanton Schwyz hat nach den vorliegenden Angaben rund 200 Jäger zur Unterstützung der Wildhut bei der Wolfsregulierung ausgebildet. Damit verfügt der Kanton über zusätzliche personelle Möglichkeiten, wenn genehmigte Eingriffe praktisch umgesetzt werden sollen. Eine solche Vorbereitung ist angesichts der besonderen Anforderungen bei der Bejagung von Wölfen grundsätzlich nachvollziehbar. Sie darf allerdings nicht mit einer generellen Freigabe zur Jagd auf das gesamte Chöpfenberg-Rudel verwechselt werden.
Auch die Ausbildung zusätzlicher Jäger beantwortet noch nicht die Frage, welche Form der Regulierung langfristig am wirksamsten ist. Eine erfolgreiche Entnahme kann in bestimmten Fällen unmittelbare Schäden verhindern, während verbesserter Herdenschutz auf eine dauerhafte Verringerung des Angriffsrisikos abzielt. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche, teilweise ergänzende Ziele. Ein funktionierendes Wolfsmanagement muss deshalb festlegen, wann welche Maßnahme erforderlich und angemessen ist.
Artenschutz darf nicht auf Kosten der Nutztierhalter gehen
Bei der Diskussion um den Wolf wird häufig übersehen, dass auch Schafe und Ziegen schutzbedürftige Tiere sind. Ein Wolfsangriff bedeutet nicht ausschließlich einen finanziellen Verlust, sondern kann mit erheblichen Verletzungen und Leiden der betroffenen Nutztiere verbunden sein. Dieses Tierleid darf in einer ernsthaften Tierschutzdebatte nicht ausgeblendet werden. Gleichzeitig rechtfertigt der Schutz von Nutztieren nicht automatisch jeden denkbaren Eingriff in einen geschützten Wildtierbestand.
Ein wirksames Management muss daher beide Seiten berücksichtigen. Landwirte benötigen praktikable Schutzmöglichkeiten, angemessene Unterstützung und die Gewissheit, dass bei wiederholten Problemen wirksam gehandelt wird. Die Behörden wiederum müssen sicherstellen, dass Abschüsse auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhen und nicht allein durch politischen Druck bestimmt werden. Nur so können Artenschutz und landwirtschaftliche Tierhaltung dauerhaft nebeneinander bestehen.
Dass auch ungewöhnliche Lösungsansätze zur Vermeidung von Wolfsangriffen diskutiert werden, zeigt der GERATI-Bericht über ein Kettenhemd als möglichen Schutz für Schafe. Solche Entwicklungen verdeutlichen, wie groß der Bedarf an zusätzlichen Schutzmöglichkeiten ist. Nicht jede Idee wird sich in der Praxis bewähren oder tierschutzrechtlich zulässig sein. Dennoch sollte die Suche nach wirksamen Alternativen nicht auf die bekannte Gegenüberstellung von Abschuss oder Zaun reduziert werden.
Wolfsregulierung im Kanton Schwyz braucht klare Kriterien
Der Streit um das Chöpfenberg-Rudel zeigt, wie unterschiedlich die Erwartungen an den Umgang mit Wölfen ausfallen. Während Samuel Lütolf sämtliche acht Tiere abschießen lassen möchte, beschränkt sich die kantonale Entscheidung auf vier Jungwölfe. Gleichzeitig fordert die Regierung von den Tierhaltern eine konsequentere Umsetzung des Herdenschutzes. Gerade die festgestellten Mängel an verschiedenen Weidesicherungen machen deutlich, dass die Diskussion nicht allein auf die Zahl der Wölfe reduziert werden darf.
Aus Sicht von GERATI ist eine gezielte Wolfsregulierung dort gerechtfertigt, wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zumutbare Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Ebenso selbstverständlich muss jedoch sein, dass bestehende Möglichkeiten zum Schutz der Nutztiere ausgeschöpft werden. Weder ein pauschales Abschussverbot noch die vorsorgliche vollständige Entnahme eines Rudels allein aufgrund politischer Forderungen sind ein überzeugendes Managementkonzept. Entscheidend sind dokumentierte Schäden, die praktische Umsetzbarkeit des Herdenschutzes und eine nachvollziehbare Bewertung der jeweiligen Situation.
Der Kanton Schwyz steht deshalb vor einer Aufgabe, die weit über das Chöpfenberg-Rudel hinausgeht. Er muss den Schutz von Nutztieren gewährleisten, die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen und gleichzeitig die gesetzlichen Grenzen des Wolfsmanagements einhalten. Wer dauerhaft Akzeptanz für den Wolf erreichen möchte, darf die Sorgen der Tierhalter nicht ignorieren. Wer weitergehende Abschüsse verlangt, muss jedoch ebenso begründen können, weshalb mildere und bereits verfügbare Maßnahmen nicht ausreichen.
Quellen