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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Wolfsangriffe auf Schafe

  • Bauernversammlung in Pfunds: Forderung nach ganzjähriger Wolfsbejagung

    Bauernversammlung in Pfunds: Forderung nach ganzjähriger Wolfsbejagung

    Bei der Bauernversammlung in Pfunds haben Tierhalter Schutz vor Wolf und Bär sowie ein entschiedeneres Eingreifen der Politik verlangt. Organisator Martin Köhle schilderte persönliche Tierverluste; Stefan Brugger, Obmann der Weidezone Tirol, forderte eine ganzjährige Bejagung des Wolfs. Nach dem Bericht von top agrar kamen am 23. Oktober etwa 800 Landwirte zusammen. Aus dem Informationsabend wurde zugleich ein Protest gegen Landespolitik und bäuerliche Interessenvertretungen, denen die Redner mangelnde Unterstützung vorwarfen.

    Wie groß der Andrang genau war, wird unterschiedlich angegeben. Während top agrar etwa 800 Landwirte nennt, berichtete MeinBezirk von mehr als 1.000 Menschen nach Veranstalterangaben und mehr als 500 nach Einschätzung neutraler Beobachter. Diese Angaben beziehen sich zudem auf unterschiedliche Gruppen: einmal auf Landwirte, einmal auf sämtliche Besucher. Übereinstimmend beschreiben die Berichte jedoch einen stark besuchten Abend, an dem die Folgen von Weidetierrissen und der Umgang mit den betroffenen Haltern im Mittelpunkt standen.

    Köhle schildert Tierverluste und Grenzen des Herdenschutzes

    Köhle begründete die Veranstaltung damit, dass er von vielen Stellen keine Antworten erhalte. Der Bergbauer aus Pfunds berichtete nach Darstellung von top agrar von einem Bärenangriff auf zwei seiner Esel im Juli 2025. Ein Tier sei vollständig gefressen worden, vom zweiten sei kaum etwas übrig geblieben. Mit diesen persönlichen Erfahrungen verband er die Forderung nach einem klaren politischen Bekenntnis zum Schutz der Weidetiere. Seine Schilderung machte deutlich, weshalb der Abend für ihn weit über eine allgemeine Diskussion über große Beutegreifer hinausging.

    Auch Wolfsangriffe auf Schafe und deren Folgen für die Halter waren Thema. Köhle sprach über tote, verletzte und vermisste Tiere und darüber, wie belastend die zurückbleibenden Bilder seien. Er wandte sich gegen die Vorstellung, ein Beutegreifer töte grundsätzlich nur ein einzelnes Tier und ziehe anschließend weiter. Aus seiner Sicht können Angriffe innerhalb einer Herde zahlreiche Tiere treffen. Damit richtete er den Blick auf die betroffenen Herden und auf Verluste, die sich für ihre Halter nicht auf einen einzelnen Tierkörper reduzieren lassen.

    Beim Herdenschutz stellte Köhle vor allem die praktische Umsetzbarkeit auf den betroffenen Almen infrage. Er bezweifelte, dass Schutzmaßnahmen dort überall praktikabel seien, und verwies auf die schwierigen Bedingungen der Almwirtschaft. Eine kleine Herde aufzutreiben, deren Tiere anschließend dennoch gerissen würden, könne für ihn keine Lösung sein. Seine Kritik betraf damit die Frage, wie eine Beweidung unter den örtlichen Bedingungen überhaupt fortgeführt werden kann. Dass die Verantwortung von Tierhaltern nach Wolfsübergriffen selbst zum Streitpunkt werden kann, behandelte GERATI bereits in einem gesonderten deutschen Fall über eine anonyme Anzeige nach Wolfsangriffen auf Schafe.

    Brugger verlangt Jagdmöglichkeiten auch im Winter

    Stefan Brugger setzte bei der politischen Umsetzung an. Der Obmann der Weidezone Tirol kritisierte, dass die Bauern dem Wolf aus seiner Sicht immer nur hinterherliefen, und verlangte deshalb eine ganzjährige Bejagung. Besonders im Winter sei die Jagd nach seiner Einschätzung leichter, weil Spuren besser erkennbar seien. Seine Forderung zielte somit ausdrücklich auch auf eine Zeit außerhalb der sommerlichen Almbeweidung. Die behauptete bessere Möglichkeit, Wolfsspuren im Winter zu verfolgen, war dabei seine Begründung für einen weiter gefassten Jagdzeitraum.

    Brugger verknüpfte diese Forderung mit Kritik am Monitoring. Nach seiner Darstellung war bereits 2018 auf Ebene der Arge Alp eine Erhebung zu Wölfen und anderen Beutegreifern vereinbart worden. Er habe Landesvertreter 2022 auf deren Fehlen angesprochen und sehe die ausstehende Umsetzung weiterhin als Kernproblem. Ebenso wandte er sich gegen Schutzvorschläge, die er auf den betroffenen Almen für kaum praktikabel hält. Den politischen Vertretern hielt er damit zwei unterschiedliche Versäumnisse vor: unzureichende Erfassung der Beutegreifer und aus seiner Sicht fehlende Handlungsmöglichkeiten für die Praxis.

    Die Forderung nach ganzjähriger Jagd betrifft allerdings eine andere Frage als die Zuordnung eines einzelnen Risses. Im gesonderten Pitztaler Fall eines getöteten Wolfs berichtete GERATI über die genetische Zuordnung von sechs Ziegenrissen, während die Zulässigkeit des Abschusses weiter geprüft wurde. Der dort geschilderte Stand zeigt die praktische Trennung zwischen der Klärung des Verursachers und der Beurteilung eines konkreten Eingreifens. In Pfunds verlangte Brugger darüber hinaus eine grundsätzliche Erweiterung der Jagdmöglichkeiten. Seine Forderung war eine politische Position und keine Mitteilung über eine bereits beschlossene Regelung.

    Das Land hatte seine Absage vorab begründet

    Das Fehlen eingeladener politischer Vertreter wurde während der Veranstaltung wiederholt kritisiert. Köhle betonte, die Angegriffenen hätten Gelegenheit gehabt, zu seinen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Allerdings hatte das Land Tirol seine Absage bereits vor dem Abend schriftlich erläutert, wie MeinBezirk im Vorbericht wiedergab. Darin äußerte das Amt der Tiroler Landesregierung Verständnis für die Emotionen nach persönlichen Tierverlusten, wies den Vorwurf bewusst zurückgehaltener Informationen aber entschieden zurück. Die Landesposition lautete damit: Verständnis für die Betroffenheit bedeutete keine Zustimmung zu Köhles Vorwürfen.

    Zur Begründung der Absage verwies das Land laut diesem Bericht auf eine eigene Informationsveranstaltung wenige Wochen zuvor. Außerdem gebe es keine neuen Entwicklungen; vor diesem Hintergrund würden die angesprochenen Landesvertreter am 23. Oktober nicht teilnehmen. Die Abwesenheit war also vorab angekündigt und mit dem aus Landessicht bereits erfolgten Informationsangebot begründet worden. Köhles Vorwurf fehlender Antworten und die Landesposition ausreichender Information standen sich damit unmittelbar gegenüber. Der Streit betraf folglich auch die Frage, ob bisherige Auskünfte die konkreten Sorgen der Tierhalter tatsächlich beantworteten.

    Auch die Landwirtschaftskammer mahnt einen anderen Umgang an

    Eine differenzierte Gegenposition kam im Vorfeld von Peter Frank, Bezirksstellenleiter der Landwirtschaftskammer in Landeck. Gegenüber MeinBezirk äußerte er Verständnis für Unmut und Emotionen und räumte ein, dass Aussagen eines Bärenexperten bei einer früheren Informationsveranstaltung für Menschen, die vor Ort Landwirtschaft betreiben, befremdlich oder das falsche Signal gewesen sein könnten. Zugleich forderte er eine sachliche Diskussion. Mehrere Politiker und Interessenvertreter an den Pranger zu stellen, hielt er für den falschen Ansatz. Damit kritisierte er den Umgangston, ohne die Belastung der Betroffenen grundsätzlich zurückzuweisen.

    Für die Tierhalter lag der praktische Kern des Abends in der Frage, welche Maßnahmen auf ihren Almen Schutz ermöglichen und welche Unterstützung sie dafür erhalten. Köhle stellte die Umsetzbarkeit des Herdenschutzes infrage, Brugger verlangte weiter gehende Jagdmöglichkeiten und verlässlichere Erfassung der Beutegreifer. Das Land verteidigte dagegen seinen bisherigen Umgang mit Informationen; die Landwirtschaftskammer verband Verständnis mit Kritik an persönlichen Angriffen. Eine Einigung entstand aus diesen Positionen nicht. Die entscheidende offene Frage für die betroffenen Betriebe bleibt, wie aus den gegensätzlichen Vorstellungen ein vor Ort umsetzbarer Schutz ihrer Weidetiere werden soll.

    Quellen

  • Kettenhemd gegen Wolfsbisse: Tierschützer bekämpfen ungewöhnliche Schutzidee für Schafe

    Kettenhemd gegen Wolfsbisse: Tierschützer bekämpfen ungewöhnliche Schutzidee für Schafe

    Erfinder will Schafe schützen – doch bereits der erste Praxistest sorgt für Anzeigen

    Ein ungewöhnliches Schutzsystem für Schafe sorgt in Kärnten für eine zunehmend erbitterte Auseinandersetzung. Der 72-jährige Erfinder Rudolf Schaubach hat eine Art leichtes Kettenhemd entwickelt, das Schafe bei Wolfsangriffen vor tödlichen Bissen schützen soll. Die Konstruktion besteht aus einem Netz mit abgedeckten Stacheln beziehungsweise Gummizapfen und soll insbesondere verhindern, dass ein Wolf ungehindert in den Hals- und Körperbereich eines Schafes beißen kann.

    Noch bevor die tatsächliche Schutzwirkung unter kontrollierten Bedingungen überprüft werden konnte, schalteten sich Tierschutzorganisationen und Behörden ein. Gegen Schaubach und einen beteiligten Schafhalter wurde Anzeige erstattet. Ein Amtstierarzt ließ die Schutzvorrichtung von dem Versuchsschaf „Ananas“ entfernen, nachdem die Konstruktion zuvor mehrere Tage auf einer Alm getragen worden war.

    Damit steht nicht nur eine möglicherweise ungewöhnliche Erfindung zur Debatte. Der Fall zeigt auch, wie schnell neue Ansätze zum Schutz von Weidetieren politisiert und mit dem Vorwurf der Tierquälerei belegt werden, obwohl unabhängige Erkenntnisse zur tatsächlichen Belastung und Wirksamkeit bislang fehlen.

    Ein Netz mit Stacheln soll Wolfsbisse erschweren

    Schaubach arbeitet nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren an seiner Erfindung. Das Schutznetz soll ungefähr zwei bis drei Kilogramm wiegen und damit in etwa dem Gewicht der Wolle eines Schafes entsprechen. Die Stacheln sind mit Gummischläuchen abgedeckt, damit sich weder das Schaf noch Menschen beim Umgang mit der Konstruktion verletzen sollen.

    Die Idee dahinter ist vergleichsweise einfach: Beißt ein Wolf in den geschützten Bereich, soll er auf die Zapfen treffen und den Angriff abbrechen. Schaubach geht davon aus, dass der Wolf durch diese negative Erfahrung möglicherweise auch von weiteren Angriffen abgehalten werden könnte. Ob dieser Lerneffekt tatsächlich eintritt und welche Körperbereiche besonders geschützt werden müssen, ist bislang jedoch nicht unabhängig untersucht worden.

    Ein erster praktischer Einsatz fand im Mai 2026 auf einer Alm im Kärntner Gailtal statt. Dort trugen das Mutterschaf „Ananas“, dessen Lamm „Cabanossi“ und mindestens ein weiteres Schaf die Schutzvorrichtung. Eine Kamera sollte mögliche Begegnungen mit einem Wolf dokumentieren, bevor der Test nach dem Eingreifen der Behörden beendet wurde.

    Erfinder weist Vorwürfe einer Belastung zurück

    Schaubach bestreitet, dass das Schutznetz das Schaf erheblich beeinträchtigt habe. Nach seiner Darstellung habe sich „Ananas“ damit niederlegen, wieder aufstehen und normal bewegen können. Auch das Säugen des Lammes sei weiterhin möglich gewesen. Kritiker hätten die Konstruktion teilweise nur anhand von Bildern oder kurzen Videos bewertet, ohne das Tier oder die Schutzvorrichtung selbst untersucht zu haben.

    Auch sein Rechtsanwalt Ulrich Salburg argumentiert, dass mögliche kleinere Einschränkungen gegen den Schutz des Schafes vor einem tödlichen Wolfsangriff abgewogen werden müssten. Das Interesse des Tieres, nicht von einem Wolf schwer verletzt oder getötet zu werden, wiege aus seiner Sicht schwerer als eine bislang lediglich behauptete geringfügige Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

    Diese Abwägung kommt in weiten Teilen der Kritik bisher auffallend wenig vor. Ein Schaf, das von einem Wolf verfolgt, gebissen oder bei lebendigem Leib verletzt wird, ist ebenfalls erheblichem Stress, Angst und Leiden ausgesetzt. Wer eine neue Schutzmöglichkeit ablehnt, müsste deshalb nicht nur mögliche Nachteile der Vorrichtung benennen, sondern auch erklären, welche realistisch umsetzbare Alternative das Tier auf schwer zugänglichen Almflächen tatsächlich besser schützt.

    Tierschutz Austria erstattet Anzeige

    Der Wiener Verein Tierschutz Austria erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Tierquälerei und eines möglichen Verstoßes gegen das österreichische Tierschutzgesetz. Als zentrale Kritikpunkte wurden eine mögliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Gefahr des Verfangens im Gebüsch sowie ungeschützte Körperteile wie Beine und Euter genannt. Die Vereinsvertreterin Madeleine Petrovic bezeichnete die Konstruktion öffentlich als „sehr schlechte Idee“.

    Diese Einwände sind grundsätzlich prüfbar und dürfen nicht einfach beiseitegeschoben werden. Auffällig ist jedoch, dass die Kampagne gegen die Schutzvorrichtung bereits begonnen hatte, bevor ein systematischer und unabhängiger Test vorlag. Statt zunächst belastbare Daten zu Gewicht, Bewegungsfreiheit, Liegeverhalten und Schutzwirkung zu erheben, wurde die Konstruktion öffentlich mit Tierquälerei in Verbindung gebracht.

    Auch die häufig verwendete Beschreibung des Schafes als „lebender Köder“ ist keine neutrale Tatsachenbeschreibung, sondern eine bewusst emotionalisierende Bewertung. Nach dem bislang bekannten Verfahrensstand wurde noch kein Schaf mit behördlicher Genehmigung einem Wolfsangriff ausgesetzt. Der konkrete Test bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor war laut dem Anwalt noch nicht beantragt worden. Sein Mandant habe vielmehr beim zuständigen Ministerium eine Bewilligung für einen möglichen Praxistest in einem Wolfsgehege beantragt.

    Der konkrete Wolfsgehege-Test ist noch nicht genehmigt

    Der ORF berichtete am 11. Juli 2026, dass Salburg zunächst die Einholung eines tierphysiologischen Gutachtens beantragt habe. Damit soll geklärt werden, ob das Tragen des Kettenhemdes tatsächlich gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Der konkrete Antrag, ein ausgerüstetes Schaf in einem Wolfsgehege zu testen, sei bei der Bezirkshauptmannschaft zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich noch nicht gestellt worden.

    Damit war die Formulierung des ursprünglichen Artikels, die Behörde prüfe bereits einen vollständig ausgearbeiteten Versuch mit einem Schaf und echten Wölfen, zu weitgehend. Tatsächlich geht es zunächst um die Frage, ob die Schutzvorrichtung selbst zulässig ist und durch ein unabhängiges Gutachten beurteilt werden kann. Erst danach könnte über ein konkretes Versuchsdesign, Sicherheitsmaßnahmen und mögliche Genehmigungen entschieden werden.

    Ebenso wenig liegt bislang ein öffentlich bekannter Bescheid vor, mit dem ein solcher Test genehmigt wurde. Es ist deshalb journalistisch nicht zulässig, einen unmittelbar bevorstehenden Wolfsangriff auf ein Versuchsschaf als bereits beschlossene Tatsache darzustellen. Bekannt ist lediglich, dass Schaubach und sein Anwalt einen kontrollierten Praxistest anstreben, um die Schutzwirkung der Konstruktion unter realistischen Bedingungen nachzuweisen.

    Unklare Behördenzuständigkeiten müssen sauber getrennt werden

    In der bisherigen Berichterstattung werden verschiedene Behörden genannt. Euronews berichtete im Juni 2026 von einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Villach im Zusammenhang mit der Anzeige. Der ORF bezeichnete im Juli dagegen die Bezirkshauptmannschaft Hermagor als die Behörde, die eine Rechtfertigung zur Konstruktion eingeholt habe.

    Ob es sich dabei um unterschiedliche Verfahrensschritte, verschiedene örtliche Zuständigkeiten oder eine ungenaue Darstellung einzelner Medien handelt, ist bislang nicht abschließend erkennbar. Ein GERATI-Artikel sollte diesen Widerspruch deshalb offen benennen und keine eindeutige Zuständigkeit behaupten, solange kein behördliches Dokument vorliegt.

    Fest steht lediglich, dass die Schutzvorrichtung behördlich beanstandet wurde und Schaubach sich daraufhin anwaltliche Unterstützung holte. Ob daraus ein Verwaltungsstrafverfahren, ein Gutachtenverfahren oder ein gesondertes Genehmigungsverfahren entsteht, bleibt abzuwarten.

    Kritik verdient Prüfung – aber keine Vorverurteilung

    Natürlich muss untersucht werden, ob sich ein Schaf mit der Vorrichtung normal bewegen, fressen, liegen und mit anderen Tieren interagieren kann. Ebenso berechtigt sind Fragen nach möglichen Scheuerstellen, der Gefahr des Hängenbleibens und der Belastung bei hohen Temperaturen. Solche Punkte lassen sich jedoch nicht durch empörte Presseerklärungen oder die Betrachtung einzelner Fotos abschließend beantworten.

    Gerade deshalb ist die Forderung nach einer unabhängigen fachlichen Untersuchung grundsätzlich nachvollziehbar. Ein kontrollierter Test muss nicht automatisch bedeuten, dass ein Schaf schutzlos einem Wolf zum Fraß vorgeworfen wird. Denkbar wären schrittweise Prüfungen mit tierärztlicher Überwachung, klaren Abbruchkriterien, Barrieren und der Möglichkeit eines sofortigen Eingreifens.

    Vor einem direkten Kontakt könnten zudem mechanische Belastungstests, Bewegungsstudien und längere Beobachtungen innerhalb einer Herde durchgeführt werden. Erst wenn die Vorrichtung dabei keine erheblichen Nachteile verursacht, wäre überhaupt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Test mit einem Wolf vertretbar sein könnte.

    Auch konventioneller Herdenschutz hat Grenzen

    Kritiker verweisen regelmäßig auf Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Nachtpferche. Diese Maßnahmen können sinnvoll sein, lassen sich jedoch nicht auf jeder Alm, an jedem Deich und in jedem Gelände gleichermaßen umsetzen. Steile Hänge, große Weideflächen, Wanderwege, Tourismus und die Kosten einer dauerhaften Betreuung begrenzen die praktische Anwendbarkeit.

    Herdenschutzhunde verursachen ebenfalls Aufwand und neue Konflikte. Sie müssen ausgebildet, gefüttert, tierärztlich versorgt und gegenüber Wanderern kontrolliert werden. Zäune können übersprungen, untergraben oder durch Geländeverhältnisse unwirksam werden. Die Behauptung, es gebe längst überall ausreichend funktionierende Standardlösungen, greift deshalb zu kurz.

    Eine Schutzrüstung für jedes einzelne Schaf dürfte bei großen Herden ebenfalls kaum wirtschaftlich und praktisch sein. Dennoch wäre denkbar, zunächst besonders gefährdete Zuchttiere, Muttertiere oder kleinere Herden damit auszustatten. Ob dies sinnvoll ist, kann erst nach belastbaren Tests und einer realistischen Kostenrechnung beurteilt werden.

    GERATI-Fazit: Erst untersuchen, dann urteilen

    Das Kettenhemd für Schafe ist keine nachgewiesene Wunderlösung. Seine Schutzwirkung ist bislang ebenso wenig unabhängig belegt wie seine dauerhafte Unbedenklichkeit. Es bestehen nachvollziehbare Fragen zur Bewegungsfreiheit, zum Tragekomfort, zum Schutz unbedeckter Körperteile und zur praktischen Anwendung in größeren Herden.

    Genauso wenig ist jedoch bewiesen, dass die Vorrichtung eine Form der Tierquälerei darstellt. Das Versuchsschaf soll die Konstruktion nach Angaben des Erfinders mehrere Tage getragen haben, ohne dass öffentlich dokumentierte Verletzungen oder konkrete gesundheitliche Schäden bekannt wurden. Die bislang geäußerten Vorwürfe beruhen vor allem auf Einschätzungen, Befürchtungen und einer öffentlichen Auseinandersetzung, nicht auf einem abgeschlossenen unabhängigen Gutachten.

    Besonders fragwürdig ist, dass ausgerechnet eine Erfindung zum Schutz von Schafen vor Wolfsangriffen unter erheblichen Rechtfertigungsdruck gerät, während die teilweise schwerwiegenden Verletzungen gerissener Weidetiere in der Debatte häufig zur unvermeidbaren Begleiterscheinung des Wolfsschutzes erklärt werden. Tierschutz darf nicht dort enden, wo der Schutzstatus eines Beutegreifers beginnt.

    Die Behörde sollte deshalb weder eine unkontrollierte Konfrontation mit einem Wolf erlauben noch die Erfindung allein aufgrund öffentlicher Empörung verbieten. Erforderlich ist ein stufenweises, transparentes Prüfverfahren mit unabhängiger tierärztlicher Begleitung. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob Schaubachs Kettenhemd eine praktikable Schutzmöglichkeit, eine verbesserungsbedürftige Konstruktion oder tatsächlich eine ungeeignete Idee ist.

    Quellen: