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Schlagwort: TRGS 540

  • Schädlingsbekämpfung im Geflügelstall: Neue Regeln zwischen Tierwohl, Bürokratie und Praxis

    Schädlingsbekämpfung im Geflügelstall: Neue Regeln zwischen Tierwohl, Bürokratie und Praxis

    Schädlingsbekämpfung im Geflügelstall: Neue Regeln zwischen Tierwohl, Bürokratie und Praxis

    Ratten, Mäuse und Parasiten stellen für Geflügelbetriebe ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko dar. Gleichzeitig verschärfen sich die Anforderungen an den Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel, an Sachkunde und Dokumentation. Moderne Überwachungssysteme sollen Landwirten helfen, Schädlingsbefall früher zu erkennen und gezielter zu bekämpfen. Doch während der Gesetzgeber den Einsatz von Rodentiziden stärker reguliert, stellt sich eine entscheidende Frage: Werden Tierhalter durch die neuen Vorgaben tatsächlich bei der Gesundheitsvorsorge unterstützt, oder wächst vor allem der bürokratische Aufwand?

    Schädlingsbekämpfung ist aktiver Tierschutz

    Wer über Tierwohl in der Landwirtschaft spricht, denkt häufig an Platzangebot, Beschäftigungsmöglichkeiten oder Haltungsformen. Ein ebenso wichtiger Bereich findet in der öffentlichen Diskussion deutlich weniger Beachtung: die konsequente Bekämpfung von Schädlingen und Krankheitserregern. Ratten und Mäuse können Futtermittel verunreinigen, bauliche Anlagen beschädigen und zur Verbreitung von Krankheitserregern beitragen. Eine funktionierende Schädlingskontrolle dient deshalb nicht nur wirtschaftlichen Interessen, sondern unmittelbar der Gesundheit der gehaltenen Tiere.

    Besonders in größeren Geflügelbeständen können hygienische Probleme erhebliche Folgen haben. Werden Schadnager erst bemerkt, wenn ihre Population bereits deutlich angewachsen ist, steigt der Aufwand für eine wirksame Bekämpfung. Hinzu kommen Parasiten wie die Rote Vogelmilbe, die bei Geflügel Blut saugt und bei starkem Befall die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere erheblich beeinträchtigen kann. Allerdings sind Milbenbefall und Schadnagerbefall unterschiedliche Probleme, die jeweils eigene Bekämpfungsmaßnahmen erfordern.

    Gerade deshalb ist es verkürzt, moderne Nutztierhaltung ausschließlich anhand der Größe eines Bestandes zu bewerten. Professionelles Gesundheitsmanagement, bauliche Prävention und regelmäßige Kontrollen sind wesentliche Voraussetzungen verantwortungsvoller Tierhaltung. Auch bei der Diskussion über gesetzliche Anforderungen und Kontrollen in der Nutztierhaltung zeigt sich, wie entscheidend praktikable Regeln für die tatsächliche Umsetzung im Betrieb sind. Tierschutz entsteht nicht allein durch politische Vorgaben, sondern vor allem durch Maßnahmen, die im Stall zuverlässig funktionieren.

    Neue Vorschriften verändern die Bekämpfung von Ratten und Mäusen

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel wurden in den vergangenen Jahren verändert. Im Mittelpunkt stehen die Gefahrstoffverordnung, die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 540 und die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Biozidprodukte. Besonders betroffen sind antikoagulante Rodentizide, deren Wirkstoffe die Blutgerinnung hemmen. Ihr Einsatz kann bei der Bekämpfung von Ratten und Mäusen wirksam sein, ist jedoch mit Risiken für andere Tiere und die Umwelt verbunden.

    Eine wesentliche Veränderung betrifft die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung. Dabei werden Giftköder vorsorglich ausgelegt, obwohl kein konkreter Nagetierbefall festgestellt wurde. Nach Angaben des Umweltbundesamtes entfällt diese bisher nur unter engen Voraussetzungen zulässige Anwendung seit dem 1. Juli 2026 im Zuge der Produktzulassungen. Nach Ablauf der vorgesehenen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen von insgesamt einem Jahr dürfen die betreffenden Rodentizide nicht mehr zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung eingesetzt werden.

    Das bedeutet allerdings kein grundsätzliches Verbot chemischer Nagetierbekämpfung. Liegt ein tatsächlicher Befall vor, können entsprechend zugelassene Rodentizide weiterhin eingesetzt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen und Anwendungsbestimmungen eingehalten werden. Auch eine längerfristige Bekämpfung bleibt bei fortbestehendem Befall möglich. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einer nachgewiesenen Schädlingsbelastung und einer vorbeugenden Ausbringung von Giftködern ohne entsprechenden Nachweis.

    Sachkundenachweis: Warum die Fristen für Landwirte entscheidend sind

    Neben den Einschränkungen bei der Anwendung stehen neue Anforderungen an die Qualifikation der Anwender im Mittelpunkt. Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet zwischen allgemeinen Fachkundeanforderungen und besonderen Sachkundepflichten für bestimmte Biozidprodukte. Welche Qualifikation erforderlich ist, hängt unter anderem von der Gefahreneinstufung, der zugelassenen Verwenderkategorie und der konkreten Anwendung ab. Ein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis ist deshalb nicht automatisch für jede Tätigkeit mit Rodentiziden ausreichend.

    Bei den Übergangsfristen ergibt sich allerdings ein erklärungsbedürftiges Bild. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und die Landwirtschaftskammer Hamburg berichteten im Juni 2026 über eine Verlängerung der Übergangsfrist für landwirtschaftliche Betriebe vom 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030. Nach diesen Fachinformationen soll die vorhandene Pflanzenschutz-Sachkunde für bestimmte Anwendungen im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb während der verlängerten Übergangszeit weiter ausreichen. Die öffentlich abrufbare Gesetzesfassung des § 25 Gefahrstoffverordnung und die entsprechenden BAuA-Informationen weisen dagegen noch den 28. Juli 2027 aus.

    Für betroffene Landwirte ist deshalb entscheidend, die tatsächlich geltenden Übergangsbestimmungen mit der zuständigen Behörde zu klären, statt sich allein auf eine allgemeine Fristangabe zu verlassen. Eine Übergangsregelung bedeutet zudem nicht, dass sämtliche anderen Anforderungen an Einkauf, Anwendung und Dokumentation entfallen. Wer bislang keine anerkannte Qualifikation besitzt, kann sich nicht ohne Weiteres auf die Regelung für bereits sachkundige Pflanzenschutzanwender berufen. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine eindeutige und verständliche Kommunikation neuer Vorschriften ist.

    Digitale Fallen sollen die Schädlingskontrolle erleichtern

    Eine Möglichkeit, den Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel zu reduzieren und Befall früher zu erkennen, bieten digitale Überwachungssysteme. Der Hygieneanbieter MS Schippers stellt dafür im Rahmen seines HyCare-Konzepts elektronisch überwachte Schlagfallen vor. Sensoren können registrieren, wenn eine Falle ausgelöst wurde, und entsprechende Informationen an eine Anwendung übermitteln. Der Betriebsleiter erhält dadurch einen Hinweis, an welcher Stelle eine Kontrolle erforderlich ist.

    Die Technik kann insbesondere für Betriebe mit größeren Stallanlagen oder mehreren Gebäuden interessant sein. Statt ausschließlich auf regelmäßige manuelle Kontrollgänge angewiesen zu sein, lassen sich bestimmte Ereignisse gezielt erfassen und dokumentieren. Das kann Arbeitsabläufe erleichtern und dabei helfen, Schädlingsaktivitäten schneller zu erkennen. Ob sich die Anschaffung wirtschaftlich lohnt, hängt allerdings von Betriebsgröße, Anschaffungs- und Betriebskosten sowie dem tatsächlichen Überwachungsbedarf ab.

    Ein digitales System ist jedoch nicht automatisch gleichbedeutend mit einer besseren Bekämpfung. Es muss zuverlässig funktionieren, richtig eingerichtet und regelmäßig gewartet werden. Außerdem ersetzt die automatische Registrierung eines ausgelösten Fanggeräts weder eine fachkundige Befallsbewertung noch andere Hygiene- und Kontrollmaßnahmen. Die entscheidende Leistung besteht deshalb nicht allein in der verwendeten Technik, sondern in ihrer sinnvollen Einbindung in das gesamte Hygienekonzept.

    Branchenexperten erläutern neue Anforderungen – doch die wirtschaftlichen Interessen gehören dazu

    Anlass der aktuellen Diskussion ist eine Folge des Podcasts „Hygieneschleuse“, über die das Branchenportal gefluegelnews.de am 8. Oktober 2026 berichtete. Michael Prior von HygaCert und Esra von Braak von Agro Pest Control beschäftigen sich darin mit wirksamer Schädlingsbekämpfung, digitalen Hilfsmitteln und rechtlichen Anforderungen. Der Beitrag stellt außerdem Dienstleistungen und Produkte aus dem Umfeld von MS Schippers vor. Damit handelt es sich nicht ausschließlich um eine unabhängige fachliche Einordnung, sondern auch um eine von einem Branchenanbieter geprägte Darstellung.

    Das macht die vorgestellten Verfahren nicht automatisch ungeeignet oder die Aussagen der Fachleute wertlos. Unternehmen, die sich auf Betriebshygiene und Schädlingsbekämpfung spezialisiert haben, verfügen häufig über praktische Erfahrungen und können nützliche Lösungen entwickeln. Allerdings sollten technische Produktversprechen und rechtliche Bewertungen voneinander getrennt werden. Ob ein bestimmtes System für einen Betrieb tatsächlich die beste Lösung darstellt, lässt sich nicht allein aus einer Produktvorstellung ableiten.

    Für GERATI ist gerade diese Unterscheidung wichtig. Tierhalter benötigen fachlich belastbare Informationen, mit denen sie Entscheidungen für ihre Bestände treffen können. Weder politische Forderungen nach immer neuen Vorschriften noch kommerzielle Versprechen einzelner Anbieter ersetzen eine sachliche Bewertung der konkreten Situation. Entscheidend ist, welche Maßnahmen nachweislich zur Gesundheitsvorsorge beitragen und unter den jeweiligen Betriebsbedingungen praktisch umsetzbar sind.

    Mehr Dokumentation bedeutet nicht automatisch mehr Tierwohl

    Die zunehmenden Anforderungen an Aufzeichnungen und Qualifikationsnachweise werfen auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Eine nachvollziehbare Dokumentation kann sinnvoll sein, weil sie Schädlingsaktivitäten, durchgeführte Maßnahmen und deren Erfolg überprüfbar macht. Besonders beim Einsatz gefährlicher Wirkstoffe sind klare Zuständigkeiten und verlässliche Nachweise wichtig. Problematisch wird es jedoch, wenn Betriebe einen wachsenden Teil ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben benötigen, ohne dass dadurch ein erkennbarer zusätzlicher Nutzen für die Tiere entsteht.

    Landwirte stehen bereits unter erheblichem wirtschaftlichem und regulatorischem Druck. Investitionen in Stalltechnik, Hygiene und Gesundheitsvorsorge konkurrieren häufig mit anderen notwendigen Betriebsausgaben. Auch die Diskussion über unlautere Handelspraktiken gegenüber Geflügelbauern verdeutlicht, unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Betriebe Entscheidungen treffen müssen. Zusätzliche Anforderungen sollten deshalb nicht nur rechtlich begründet, sondern auch hinsichtlich ihrer praktischen und finanziellen Auswirkungen bewertet werden.

    Gleichzeitig wäre es falsch, Dokumentationspflichten grundsätzlich als überflüssige Bürokratie abzutun. Gerade bei einem Schädlingsbefall können vollständige Aufzeichnungen helfen, wiederkehrende Probleme zu erkennen und Bekämpfungsmaßnahmen anzupassen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die geforderten Nachweise in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Digitale Systeme können dabei unterstützen, sollten aber nicht selbst zum Ausgangspunkt immer neuer Dokumentationspflichten werden.

    Verantwortungsvolle Tierhaltung braucht wirksame Maßnahmen statt pauschaler Vorgaben

    Die Veränderungen bei der Schädlingsbekämpfung zeigen, dass moderne Nutztierhaltung zunehmend technisches Wissen, rechtliche Kenntnisse und organisatorische Planung erfordert. Wer Ratten, Mäuse oder Parasiten wirksam kontrollieren möchte, muss mehrere Maßnahmen miteinander verbinden. Dazu gehören bauliche Abdichtung, sachgerechte Futterlagerung, regelmäßige Befallskontrollen und erforderlichenfalls eine gezielte Bekämpfung. Digitale Überwachung kann dieses Vorgehen ergänzen, ersetzt aber weder praktische Erfahrung noch fachliche Verantwortung.

    Die Begrenzung unnötiger Giftanwendungen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Antikoagulante Rodentizide können auch geschützte Wildtiere gefährden, insbesondere wenn vergiftete Nagetiere von anderen Tieren gefressen werden. Zugleich muss sichergestellt bleiben, dass Geflügelhalter bei einem tatsächlichen Befall schnell und wirkungsvoll handeln können. Ein Regelwerk, das Risiken reduziert, aber notwendige Bekämpfungsmaßnahmen unverhältnismäßig erschwert, würde dem Ziel einer verantwortungsvollen Tierhaltung nicht gerecht.

    GERATI sieht deshalb vor allem die Notwendigkeit, den praktischen Tierschutz stärker in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. Professionelle Schädlingsbekämpfung gehört zur verantwortungsvollen Nutztierhaltung und darf nicht auf die Frage reduziert werden, wie viele Formulare ausgefüllt oder digitale Systeme installiert wurden. Maßgeblich ist, ob Gesundheitsrisiken tatsächlich reduziert, Schädlinge wirksam kontrolliert und Tiere zuverlässig geschützt werden. Moderne Technik und sinnvolle rechtliche Vorgaben können dabei helfen – vorausgesetzt, sie unterstützen die Arbeit im Stall, statt sie unnötig zu erschweren.

    Quellen