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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Transparenz

  • PETA’s Veterinäramt Ranking: Wichtigtuerei oder ernstzunehmende Bewertung?

    Die Tierrechtsorganisation PETA hat ein Ranking der deutschen Veterinärämter veröffentlicht. Doch statt Lob und Anerkennung zu erhalten, hat PETA mit ihrem Vorgehen erneut für Kontroversen gesorgt. Denn anders als viele glauben, ist PETA keine Tierschutzorganisation, sondern eine Tierrechtsorganisation. In ihrem Bestreben, das Leben von Tieren zu verbessern, geht PETA oft unkonventionelle Wege. So auch in diesem Fall, in dem sie Veterinärämter bewerten und das Ergebnis veröffentlichen. Doch wie aussagekräftig sind die Bewertungen und warum hat PETA die erste Pressemitteilung zu ihrem Ranking wieder gelöscht?

    1. PETA – Tierrechtsorganisation statt Tierschutzorganisation
    2. Das Veterinäramt-Ranking von PETA: Wie wird es erstellt?
    3. Kritik an der Methodik: Wie aussagekräftig ist das Ranking?
    4. Warum PETA ihre erste Pressemitteilung löschte: Eine Analyse
    5. Veterinärämter an den Pranger stellen: Vor- und Nachteile
    6. Tierschutz in Deutschland: Eine Übersicht
    7. Fazit: Das Veterinäramt-Ranking von PETA – hilfreich oder kontraproduktiv?
    8. Quellen

    PETA – Tierrechtsorganisation statt Tierschutzorganisation

    PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) bezeichnet sich selbst als Tierrechtsorganisation. Anders als Tierschutzorganisationen verfolgt PETA das Ziel, Tiere nicht nur vor Misshandlung oder Vernachlässigung zu schützen, sondern auch ihre Grundrechte zu wahren. Diese Sichtweise unterscheidet sich grundlegend von der des Tierschutzes, der primär darauf abzielt, das Leid von Tieren zu minimieren. Die Tierrechtsbewegung ist damit politischer und stellt die menschliche Nutzungs- und Eigentumsrechte an Tieren generell infrage. Für PETA bedeutet dies beispielsweise die Forderung nach einem Ende der Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft, der Tierversuche und des Gebrauchs von Tieren für Unterhaltungszwecke.

    Allerdings ist das Vorgehen von PETA nicht unumstritten. Die Organisation ist dafür bekannt, mit provokativen und kontroversen Kampagnen aufzufallen. So sorgte beispielsweise eine PETA-Kampagne mit dem Slogan „Holocaust auf Ihrem Teller“ für Empörung. Zudem geriet die Organisation in die Kritik, als bekannt wurde, dass PETA im eigenen Tierheim bis zu 90 % der Tiere tötet, die in ihre Obhut gelangen.

    In diesem Kontext ist auch das Veterinäramt-Ranking von PETA zu betrachten. Kritiker werfen der Organisation vor, das Ranking als Mittel zur Selbstdarstellung zu nutzen und sich als Vorreiter im Tierschutz zu präsentieren, obwohl ihre Positionen von vielen anderen Tierschutzorganisationen und Tierärzten abgelehnt werden.

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA: Wie wird es erstellt?

    PETA veröffentlicht jedes Jahr ein sogenanntes „Veterinäramt-Ranking“, in dem die Arbeit der Veterinärämter in deutschen Städten bewertet wird. Doch wie wird dieses Ranking eigentlich erstellt?

    Laut PETA werden die Veterinärämter anhand von vier Kriterien bewertet: der personellen Ausstattung, der Sachkunde des Personals, der Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und der Transparenz. Die Informationen werden durch schriftliche Anfragen bei den Veterinärämtern sowie durch eine Online-Recherche ermittelt.

    Nach eigenen Angaben bewertet PETA jedes Jahr alle 401 deutschen Kreise und kreisfreien Städte. Dabei werden die Ergebnisse in Form einer Rangliste veröffentlicht, in der die Städte und Kreise mit der besten Veterinäramts-Arbeit auf Platz eins stehen.

    Allerdings gibt es auch Kritik an der Methodik des Rankings. Einige Tierschutzverbände werfen PETA vor, die Kriterien für die Bewertung der Veterinärämter willkürlich ausgewählt zu haben und dass die Ergebnisse wenig aussagekräftig seien. Zudem werde die Arbeit der Veterinärämter oft nur oberflächlich betrachtet und nicht ausreichend berücksichtigt, dass diese oft unterbesetzt und überlastet sind.

    Kritik an der Methodik: Wie aussagekräftig ist das Ranking?

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA ist seit seiner Veröffentlichung umstritten. Kritiker bemängeln vor allem die Methodik, mit der die Bewertung der Veterinärämter erfolgt.

    Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Ranking nur aufgrund von öffentlich verfügbaren Informationen erstellt wird. Dabei werden jedoch viele wichtige Faktoren nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel die personelle Ausstattung und Qualifikation der Mitarbeiter, die Arbeitsbedingungen und das Budget der Veterinärämter. Auch die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben, die von den Veterinärämtern wahrgenommen werden, wird nicht ausreichend berücksichtigt.

    Zudem wird bemängelt, dass die Kriterien, die PETA zur Bewertung heranzieht, nicht immer aussagekräftig sind. So wird beispielsweise das Vorhandensein von Hunden auf dem Dienstgelände der Veterinärämter als positiver Faktor bewertet, obwohl dies nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit hat.

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA basiert offenbar nicht allein auf objektiven Bewertungskriterien, sondern scheint stark von der Kooperationsbereitschaft mit PETA beeinflusst zu sein. Veterinärämter, die positiv bewertet werden, arbeiten vermutlich eng mit PETA zusammen, während Veterinärämter, die eine Zusammenarbeit ablehnen, eher negativ bewertet werden. Es besteht daher die Vermutung, dass das Ranking in erster Linie als öffentlichkeitswirksame Verleumdungskampagne gegen Veterinärämter dient, die sich nicht mit PETA einlassen möchten. Eine solche Vorgehensweise kann sowohl für die betroffenen Veterinärämter als auch für den Tierschutz insgesamt kontraproduktiv sein.

    Insgesamt wird das Ranking von vielen Experten als wenig aussagekräftig und unzureichend fundiert kritisiert. Auch PETA selbst räumt ein, dass das Ranking nur eine grobe Orientierungshilfe sein soll und nicht als umfassende Bewertung der Veterinärämter angesehen werden darf.

    Warum PETA ihre erste Pressemitteilung löschte: Eine Analyse

    Die Pressemitteilung von PETA bezieht sich explizit auf das Bezirksveterinäramt Berlin-Mitte und dessen Genehmigung für den Einsatz von Kaninchen und Meerschweinchen bei der Aufführung von Richard Wagners „Der Ring der Nibelungen“ in der Berliner Staatsoper. PETA wirft dem Veterinäramt vor, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und die Tierquälerei bei dieser Veranstaltung nicht verhindert zu haben.

    Die Tierrechtsorganisation betont, dass Kaninchen und Meerschweinchen als Fluchttiere besonders empfindlich auf ungewohnte Lautstärke, Lichter und fremde Menschen reagieren. Es könnten sich sogar lebensbedrohliche stressbedingte Erkrankungen entwickeln, wenn diese Tiere auf einer Bühne eingesetzt werden, ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten. PETA betont, dass Tiere nicht dazu da sind, um auf der Bühne als Attraktionen missbraucht zu werden und fordert das Veterinäramt Berlin-Mitte auf, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen und die Ausbeutung von Tieren auf Berliner Bühnen nicht mehr zu genehmigen.

    Tatsache ist, dass in diesem Fall ein Gerichtsverfahren stattfand und die Verwendung von Kaninchen und Meerschweinchen auf der Bühne genehmigt wurde. PETA ist auch darüber informiert. Das Veterinäramt Berlin-Mitte hatte in diesem Fall keine Befugnis, ein Verbot auszusprechen, da es dadurch gegen das Urteil und das Gesetz verstoßen würde. Eine solche Entscheidung hätte rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

    Der Versuch von PETA, das Veterinäramt von Berlin-Mitte in ein schlechtes Licht zu rücken, zeigt die fragwürdige Natur dieses Veterinäramt-Rankings auf. Das Veterinäramt handelte im Einklang mit geltendem Recht und erhielt trotzdem eine negative Bewertung aufgrund seiner Ablehnung der Zusammenarbeit mit PETA. Durch diesen Versuch, das Amt öffentlich zu diskreditieren, wird die Glaubwürdigkeit des Rankings weiter infrage gestellt.

    Die Tatsache, dass diese Pressemitteilung, für die Peter Höffken verantwortlich war, gelöscht wurde, zeigt deutlich, dass PETA Kritik ohne ausreichende Belege willkürlich verteilt. Es ist bedenklich, wenn Organisationen ihre Anschuldigungen nicht sorgfältig prüfen und somit möglicherweise zu Unrecht den Ruf von Personen oder Institutionen schädigen.

    Veterinärämter an den Pranger stellen: Vor- und Nachteile

    Das Anprangern von Veterinärämtern hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits kann es dazu beitragen, Missstände im Tierschutz aufzudecken und zu beheben. Es kann ein Ansporn für Veterinärämter sein, ihre Arbeit zu verbessern und die Einhaltung von Tierschutzstandards zu gewährleisten.

    Andererseits besteht die Gefahr, dass durch das Anprangern von Veterinärämtern eine pauschale Verurteilung stattfindet, die auch diejenigen trifft, die ihre Arbeit gewissenhaft und verantwortungsbewusst ausüben. Es besteht auch das Risiko von falschen Vorwürfen oder unberechtigter Kritik, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in Veterinärämter untergraben kann.

    Insgesamt sollte eine sachliche und differenzierte Betrachtung der Arbeit von Veterinärämtern im Tierschutz angestrebt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten, Veterinärämtern und Tierschutzorganisationen kann dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und das Wohlergehen von Tieren zu gewährleisten.

    Tierschutz in Deutschland: Eine Übersicht

    In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren. Das wichtigste Gesetz ist das Tierschutzgesetz, das den Schutz von Tieren als Mitgeschöpfen des Menschen festlegt. Das Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Tieren, die Haltung, den Transport und das Töten von Tieren sowie den Handel mit Tieren.

    Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind die Veterinärbehörden der einzelnen Bundesländer. Diese haben die Aufgabe, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden und Tiere zu schützen.

    Neben dem Tierschutzgesetz gibt es weitere Verordnungen, die den Schutz von Tieren regeln. Dazu gehören beispielsweise die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Tiertransportverordnung oder die Tierschutz-Schlachtverordnung.

    Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es auch zahlreiche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen. Einige der bekanntesten Organisationen sind der Deutsche Tierschutzbund, PETA, der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Tierschutzverein.

    In den letzten Jahren hat das Thema Tierschutz in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So gibt es immer mehr Menschen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen und für eine tierfreundliche Lebensweise einstehen. Auch in der Politik wird das Thema Tierschutz immer wieder diskutiert und es werden neue Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren erlassen.

    Fazit: Das Veterinäramt-Ranking von PETA – hilfreich oder kontraproduktiv?

    Insgesamt lässt sich sagen, dass das Veterinäramt-Ranking von PETA eher einer PR-Aktion als einem sinnvollen Bewertungssystem gleicht. Es scheint vielmehr ein Versuch zu sein, Veterinärämter zu einer Zusammenarbeit mit PETA zu erpressen, indem negative Bewertungen vergeben werden, wenn eine Zusammenarbeit abgelehnt wird. Diese Vorgehensweise ist fragwürdig, da sie die eigentliche Arbeit der Veterinärämter nicht angemessen bewertet und die Zusammenarbeit mit PETA überproportional gewichtet.

    Ein Bewertungssystem kann einerseits dazu beitragen, dass Tierschutzverstöße stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und das Bewusstsein für Tierschutz gestärkt wird. Allerdings birgt das Ranking auch die Gefahr, dass ein ungerechtfertigter Generalverdacht gegenüber allen Veterinärämtern aufgebaut wird und der Fokus zu sehr auf Mängeln und Verstößen liegt, anstatt auf den positiven Entwicklungen im Tierschutz. Es sollte darauf geachtet werden, dass Bewertungen objektiv und auf fundierten Fakten basieren, um eine gerechte Bewertung zu gewährleisten. Letztendlich kann eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierschutzorganisationen und Veterinärämtern dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern

    Zudem können die Bewertungskriterien und die Methodik des Rankings von PETA kritisch hinterfragt werden. So beruht das Ranking auf Selbstauskünften der Veterinärämter und es werden lediglich die quantitativen Aspekte bewertet, während qualitative Aspekte wie beispielsweise die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter nicht berücksichtigt werden.

    Insgesamt scheint das Veterinäramt-Ranking von PETA eher als ein Instrument zur Erpressung von Veterinärämtern zur Zusammenarbeit mit PETA zu dienen. Der Fokus von PETA liegt nicht in erster Linie auf der Verbesserung des Tierschutzes, sondern es geht vielmehr darum, die eigenen ethischen Vorstellungen in der Gesellschaft durch erpresserische Mittel umzusetzen. Während es wichtig ist, Tierschutzverstöße stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, besteht die Gefahr, dass das Ranking einen ungerechtfertigten Generalverdacht gegenüber allen Veterinärämtern aufbaut und zu sehr auf Mängel und Verstöße fokussiert, anstatt auf positive Entwicklungen im Tierschutz. Kritik an Veterinärämtern ist wichtig, sollte jedoch konstruktiv sein und nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Zusammenarbeit mit PETA besteht oder nicht.

    Quellen:

  • Landratsamt weist Vorwürfe von Tierarzt, gegen Schlachtbetriebe zurück

    In einem Artikel der Mittelbadischen Presse wurden kürzlich Tierschutzverstöße in Schlachtbetrieben im Ortenaukreis aufgedeckt. Ein Veterinär hatte zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz gemeldet, woraufhin das Landratsamt Ortenaukreis reagierte und betonte, dass nur wenige Verstöße festgestellt worden seien. Der Tierschutz genieße in der Region einen hohen Stellenwert und es gebe keine Kompromisse in dieser Angelegenheit. Das Landratsamt kritisierte den Artikel und wies die suggerierten Vorwürfe zurück. Trotzdem bleibt die Frage im Raum, ob alles in Ordnung ist in den Schlachtbetrieben der Ortenau, nachdem der Veterinär von erschreckenden Zuständen berichtet hatte. Eine unabhängige Untersuchung der Zustände in den Betrieben könnte Aufschluss darüber geben.

    In einem Artikel in der Mittelbadischen Presse wurden Tierschutzverstöße in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises angeprangert. Ein Veterinär meldete angeblich zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz. Das Landratsamt Ortenaukreis reagierte auf den Artikel und betonte, dass nur wenige Tierschutzverstöße in den hiesigen Schlachtbetrieben festgestellt werden.

    Landratsamt betont hohen Stellenwert des Tierschutzes

    Landratsamts-Sprecher Kai Hockenjos betonte in seiner Stellungnahme, dass das Veterinäramt des Ortenaukreises einen sehr hohen Wert auf Tierschutz und Tiergesundheit lege. Die Tierschutzpolitik werde auf hohem Niveau praktiziert, um dem festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden. Es gebe keine Kompromisse in dieser Angelegenheit.

    Suggerierte Tierschutzverstöße nicht korrekt

    Das Landratsamt kritisierte den Artikel, der suggerierte, dass es in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises von Tierschutzverstößen nur so wimmele. Diese Behauptung sei nicht korrekt. Vielmehr nähmen die Schlachtbetriebe die Belange des Tierschutzes durchweg ernst, was sich auch in der geringen Zahl festzustellender Verstöße widerspiegele. Alle von dem zitierten Tierarzt gemeldeten Verstöße seien vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet worden.

    Kritik an undifferenzierten Behauptungen

    Das Landratsamt wies außerdem die undifferenzierte Behauptung zurück, dass in hiesigen Metzgereien 85 Prozent der festgestellten Verstöße im Bereich des Tierschutzes liegen würden. Ebenso entsprächen die hiesigen Schlachtbetriebe durchweg den aktuellen rechtlichen Anforderungen, auch wenn es sicherlich auch ältere Betriebe gebe und wenn sich bei regelmäßigen Kontrollen mitunter auch Mängel zeigen und vom Amt abgestellt werden würden.

    Generelle Diskreditierung wird zurückgewiesen

    Mit den Hinweisen auf Gewaltandrohung gegen das Überwachungspersonal, Schlachträume, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen würden, und einer angeblichen Ignoranz der Schlachtenden gegenüber Beanstandungen würden die Ortenauer Schlachtbetriebe generell diskreditiert. Das sei unredlich und falsch und spiegele die Tatsachen vor Ort nicht wider. Das Landratsamt Ortenaukreis wies diese Behauptungen in dieser Form zurück.

    Kritik an Vorgehen des Veterinärs

    Der Veterinär, der die Anschuldigungen erhoben hatte, wurde in der Stellungnahme des Landratsamts nicht direkt erwähnt, jedoch wurde das Vorgehen des Tierarztes kritisch hinterfragt. Die angeblichen Tierschutzverstöße wurden vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet und es liegen keine Beschwerden seitens des Tierarztes vor, dass es bei Anzeigen zu Versäumnissen seitens des Amts gekommen sei. Allerdings bemängelte das Landratsamt, dass der Veterinär die Vorwürfe ohne ausreichende Überprüfung und ohne Rücksprache mit dem Betrieb öffentlich gemacht hatte. Dies könne zu einem erheblichen Imageschaden für den Betrieb führen und sei nicht im Sinne eines konstruktiven Dialogs zwischen Amt und Betrieb. Das Landratsamt betonte zudem, dass es wichtig sei, bei Tierschutzverstößen sachlich und besonnen zu handeln und nicht durch überhastete öffentliche Anschuldigungen unnötig Panik und Verunsicherung zu erzeugen.

    Doch trotz der Bemühungen des Landratsamtes, die Vorwürfe des Veterinärs zu entkräften, bleibt die Frage im Raum, ob tatsächlich alles in Ordnung ist in den Schlachtbetrieben der Ortenau. Der Veterinär hatte in dem besagten Artikel von erschreckenden Zuständen gesprochen und detailliert von seinen Erfahrungen berichtet. So berichtete er von Rindern, die bereits tot in die Betriebe gebracht worden seien, von Tieren, die bei vollem Bewusstsein geschlachtet worden seien, und von einer allgemein herrschenden Atmosphäre, die den Tierschutz nicht ernst nehme.

    Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den Schlachtbetrieben der Ortenau weiterentwickelt. Der Vorwurf des Veterinärs wiegt schwer und sollte nicht einfach abgetan werden. Es bedarf einer unabhängigen Untersuchung der Zustände in den Betrieben, um festzustellen, ob tatsächlich alles in Ordnung ist. Der Tierschutz sollte in jedem Fall ernst genommen werden und es darf keine Kompromisse geben. Nur so kann das Vertrauen in die Betriebe und in die Arbeit des Landratsamtes wiederhergestellt werden.

  • PETA und der politische Lobbyismus

    PETA wurde gezwungen, sich in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages einzutragen! PETA und der Lobbyismus? Im eigentlichen wirft PETA ja anderen Verbänden Lobbyismus vor! Doch wie transparent ist PETA in seiner Meldung, gegenüber des Bundestages?

    Inhalt in diesem Artikel:

    Firmen, Verbände und Vereine, die politisch aktiv sind, müssen sich in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eintragen. Dieses hat PETA am 01. März 2022 getan. Was einen sofort wieder auffällt, dass PETA die notwendige Transparenz, die das Lobbyregister fordert verweigert. Noch vor Monaten warf PETA, dem Bauernverband fehlende Transparenz bei seiner Lobbyarbeit vor und jetzt das!

    PETA betreibt Lobbyismus


    Screenshot Deutscher Bundestag Lobbyregister PETA
    Screenshot Deutscher Bundestag Lobbyregister PETA

    Gleich als Erstes findet man die Information „Angaben teilweise verweigert“. Dabei hat sich doch PETA selbst der transparenten Zivilgesellschaft verpflichtet und verweigert jetzt die transparente Auskunft gegenüber dem Deutschen Bundestages? Ja, in fordern ist PETA immer ganz vorn dabei. Soll PETA aber ihre eigenen Forderungen, für sich selbst umsetze, verwehrt man dieses selbst!

    Schaut man sich dann an, welche transparenten Daten von PETA verweigert werden, muss man erneut erstaunt aufblicken! Die Angaben wurden von PETA verweigert bei den Punkten … 

    1. Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung: Angabe verweigert
    2. Schenkungen Dritter: Angabe verweigert

    PETA verweigert also die Auskunft, welche dritte Parteien Einfluss, auf ihr Handeln haben!

    Die Zeit veröffentlichte in dem Artikel „PETA – die Scheinheiligen“ Beweise, dass PETA selbst von mafiöser krimineller Schutzerpressung nicht zurückschreckt. Der Wiesenhof Konzern übermittelte Daten von der Konkurrenz, damit PETA Wiesenhof nicht mehr behelligt. Dabei schrecken PETA Mitarbeiter selbst vor Straftaten nicht zurück

    Natürlich ist die Frage richtig und auch berechtigt welche Interessen, dritter Parteien PETA sich verschreibt. Insbesondere, da PETA selbst sich der Transparenten Zivilgesellschaft verschrieben hat. Gleichzeitig tönte Dr. Edmund Haferbeck ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung, der jetzt nach massiver Aufdeckung von kriminellen Straftaten durch GERATI anscheinend von PETA selbst degradiert wurde, groß von einer Gründung einer Terrororganisation vergleichbar der Al Quaida und nannte Straftaten von Tierrechtlern (darunter Brandstiftung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Nötigung) ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!

    Dr. Edmund Haferbeck wird nicht als berechtigter PETA Vertreter im Lobbyregister durch PETA angeführt!

    Wer steil aufsteigt und keinen Sachverstand vorweisen kann, wird tief fallen. Offiziell gibt PETA an, dass man Haferbeck aus allen Ämtern entbunden habe, da er in diesem Jahr in Rente gehen möchte! Nun ja, welcher erfolgreiche Mitarbeiter wird tatsächlich zum Ende seines Arbeitslebens degradiert. Es sei denn, man will ihn als unliebsamen Mitarbeiter loswerden!

    Auszug Unterlassungsanspruch gegen meinen ehemaligen Hoster
    Auszug Unterlassungsanspruch gegen meinen ehemaligen Hoster

    Erläuterung:

    • Mandant 2 = PETA Deutschland e.V.
    • Mandant 3 = Dr. Edmund Haferbeck

    Welches Unternehmen degradiert einen SUPER Mitarbeiter vor seinem Gang in Rente? Und das, wo man selbst einräumt, dass es noch nicht feststehe? Dass die Übergabe der Stelle fließend erfolgt ist klar, dazu muss man den in Rente gehenden Mitarbeiter doch keinen neuen Aufgabenbereich zuweisen, der dann noch so absurd klingt, dass dieser aus der Naziherrschaft stammen könnte!

    Haferbeck auch bei politischer Einflussnahme von PETA ausgeschlossen!

    Edmund Haferbeck der eigentlich in den letzten 20 Jahren das Bild von PETA in den Medien widerspiegelte, darf auf einmal nicht einmal mehr „Peanuts“ sagen! Dass man bei PETA, wenn es heiß wird, siehe Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken wegen Verdachtes des Titelmissbrauches, gern neue Berufszweige und Aufgabengebiete erfindet, ist nichts Neues. Peter Höffken wurde von Diplomzoologen und Wildtierexperten zum Fachreferenten degradiert. Der ehemalige Geografiestudent dichtete sich das Diplom in Zoologie nur an. Bis heute war nach dem Ermittlungsverfahren gegen ihn, nie wieder von einem Diplom die Rede! Erstaunt muss man aber auch festhalten, dass gerade Herr Dr. Edmund Haferbeck dieses Diplom mit eigenen Augen gesehen haben wollte!

    Hier noch die Liste der Namen, die im Namen von PETA Lobbyarbeit im Bundestag und bei der Bundesregierung durchführen dürfen … 

      • Vertretungsberechtigte Person 1:
        • Ingrid Newkirk
        • Funktion1. Vorsitzende
        • Telefonnummer+17576227382
        • E-Mails
          • ingridn@peta.org
      • Vertretungsberechtigte Person 2:
        • Harald Ullmann
        • Funktion2. Vorsitzender
        • Telefonnummer+49711860591126
        • E-Mails
          • HaraldU@peta.de
      • Vertretungsberechtigte Person 3:
        • Anthony Lawrence
        • FunktionSchriftführer
        • Telefonnummer+441189344930
        • E-Mails
          • anthony@landb.co.uk
    • Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (16):
      1. Daniel Cox
      2. Krishna Singh
      3. Peter Höffken
      4. Sebastian Nees
      5. Ilana Bollag
      6. Bettina Eick
      7. Sabrina Engel
      8. Anne Meinert
      9. Nadja Michler
      10. Dr. Yvonne Würz
      11. Dr. Tanja Breining
      12. Lisa Kainz
      13. Johanna Fuoß
      14. Jana Hoger
      15. Andreas Stucki
      16. Dr. Tina Stibbe

    Lobbyregister des Deutschen Bundestages -> PETA

    Quellen: