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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: Schweinehaltung

  • Kastenstandhaltung: Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter

    Kastenstandhaltung: Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter

    Die Kastenstandhaltung von Sauen steht erneut im Mittelpunkt einer agrarpolitischen Auseinandersetzung. Beim digitalen Schweinegipfel am 12. August 2026 mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer haben Vertreter der Landwirtschaft nicht nur Soforthilfen wegen der angespannten wirtschaftlichen Situation gefordert, sondern auch verlässlichere Rahmenbedingungen für den Umbau der Tierhaltung. Dazu gehören nach Angaben des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) längere Umbaufristen für Ställe sowie eine stärkere Anpassung nationaler Vorgaben an das europäische Recht. Der Schweinegipfel endete nach Angaben des Tagesspiegel Background allerdings zunächst ohne konkrete politische Ergebnisse.

    Damit rückt eine Auseinandersetzung wieder in den Vordergrund, die Deutschland bereits seit Jahren beschäftigt. Tierschutzorganisationen und Tierschutzbeauftragte verlangen seit Langem eine möglichst weitgehende Abschaffung der Fixierung von Sauen, während Schweinehalter auf praktische Anforderungen, Investitionskosten und langfristige Planungssicherheit verweisen. Hinter der scheinbar einfachen Forderung nach einem Ende des Kastenstandes verbirgt sich deshalb eine wesentlich komplexere Frage nach Stallumbauten, Tiermanagement und der wirtschaftlichen Zukunft der deutschen Sauenhaltung. Gerade für Betriebe, die heute investieren sollen, entscheidet der gesetzliche Rahmen darüber, ob sich Investitionen über viele Jahre überhaupt noch rechnen können.

    Schweinegipfel bringt Kastenstandhaltung erneut auf die politische Agenda

    Anlass des aktuellen Treffens ist die schwierige wirtschaftliche Lage zahlreicher deutscher Schweinehalter. Hubertus Beringmeier, Präsident des WLV und im Deutschen Bauernverband für den Bereich Veredelung verantwortlich, bezeichnet die Marktlage als existenzbedrohend und fordert von der Bundesregierung kurzfristige Liquiditätshilfen. WLV und Deutscher Bauernverband verlangen unter anderem eine frühzeitige Auszahlung der GAP-Direktzahlungen, Unterstützung bei der Erschließung weiterer Exportmärkte sowie bessere Instrumente zum Umgang mit Marktkrisen. Gleichzeitig fordern sie längere Umbaufristen für Ställe und ein Sonderförderprogramm für die Sauenhaltung.

    Diese Forderungen sind zunächst Positionen der landwirtschaftlichen Verbände und noch keine beschlossenen Änderungen der geltenden Regelungen. Der Tagesspiegel Background berichtet, dass der Bauernverband den Schweinegipfel ausdrücklich zum Anlass genommen habe, eine Verschiebung beim Ende der bisherigen Kastenstände zu fordern. Damit erhält eine Debatte neue Aktualität, bei der es längst nicht mehr nur um eine einzelne Haltungseinrichtung geht. Sie verbindet Tierschutzrecht, Investitionssicherheit und die Frage, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen Sauenhaltung in Deutschland künftig überhaupt noch stattfinden kann.

    Was für die Kastenstandhaltung derzeit vorgesehen ist

    Die rechtlichen Veränderungen gehen auf die 2021 geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zurück. Im sogenannten Deckzentrum soll die bisherige Kastenstandhaltung für bestehende Anlagen spätestens zum 9. Februar 2029 auslaufen. Für bestehende Abferkelbuchten gilt eine wesentlich längere Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036; anschließend dürfen Sauen dort grundsätzlich nur noch für einen begrenzten Zeitraum von höchstens fünf Tagen rund um das Abferkeln fixiert werden. Für Betriebe ergeben sich daraus nicht nur neue Anforderungen an die Haltung, sondern in vielen Fällen erhebliche bauliche Veränderungen.

    Gerade das Deckzentrum macht deutlich, wie weitreichend die Umstellung ist. Die künftige Haltung soll den Sauen mehr Bewegungsfreiheit geben und stärker auf Gruppenhaltung setzen, während eine Fixierung nur noch in eng begrenzten Situationen möglich sein soll. Bereits bestehende Betriebe mussten für die Nutzung der Übergangsregelungen Umbaukonzepte vorlegen und gegebenenfalls entsprechende baurechtliche Schritte einleiten. Die Fristen wurden also bewusst über mehrere Jahre gestreckt, damit bestehende Anlagen nicht von heute auf morgen vollständig ersetzt werden müssen.

    Landwirtschaft fordert mehr Zeit und wirtschaftliche Perspektiven

    Aus Sicht der Landwirtschaft trifft der notwendige Stallumbau inzwischen auf eine Branche, die bereits wirtschaftlich stark unter Druck steht. Der WLV verweist auf niedrige Auszahlungspreise, Konkurrenz durch Importware und gleichzeitig steigende Anforderungen an die Tierhaltung. Nach Darstellung des Verbandes werde der grundsätzliche Umbau hin zu höheren Haltungsformen von der Branche mitgetragen, müsse für die Betriebe aber auch finanzierbar bleiben. Werden Investitionspflichten verschärft, während gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage fehlt, steigt aus Sicht der Verbände die Gefahr weiterer Betriebsaufgaben.

    Das Argument der Planungssicherheit lässt sich deshalb nicht einfach als Widerstand gegen mehr Tierschutz abtun. Ein Stallumbau bindet Kapital über viele Jahre, während politische Vorgaben und Förderbedingungen sich innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit verändern können. Wer heute einen Sauenstall umbaut, muss einschätzen können, ob die gewählte Lösung auch nach Ablauf der Übergangsfristen noch zulässig und wirtschaftlich nutzbar ist. Fehlt diese Perspektive, kann für einen Betrieb die Aufgabe der Sauenhaltung wirtschaftlich sinnvoller erscheinen als eine Investition in ein System, dessen langfristige Rahmenbedingungen unsicher bleiben.

    Tierschutzdebatte reicht bis ins Jahr 2020 zurück

    Dass die Übergangsfristen umstritten sind, ist keineswegs neu. Bereits 2020 wurde im Bundesrat intensiv über die damalige Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gestritten, wobei zeitweise sogar eine Übergangsfrist von 17 Jahren diskutiert wurde. Die damalige baden-württembergische Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord forderte dagegen eine vollständige Abschaffung der Kastenstandhaltung und kritisierte insbesondere die starke Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten fixierter Sauen. Diese Position dokumentiert die tierschutzpolitische Seite eines Konflikts, der mit der späteren Verordnungsänderung zwar rechtlich geregelt, politisch aber offensichtlich nicht beendet wurde.

    Die damalige Diskussion sollte allerdings nicht mit der heutigen Rechtslage verwechselt werden. Seit 2021 existieren konkrete Übergangsregelungen, die den Ausstieg beziehungsweise die deutliche Einschränkung der Kastenstandhaltung zeitlich festlegen. Die Forderung der Landwirtschaft im Jahr 2026 zielt daher nicht auf eine Wiederholung der Debatte von 2020, sondern auf die Frage, ob die inzwischen näher rückenden Fristen angesichts der wirtschaftlichen Situation der Betriebe noch realistisch sind. Genau dieser aktuelle Zusammenhang fehlte bei einer rein historischen Betrachtung des Themas.

    Kastenstand ist nicht in jedem Stallbereich dasselbe

    In der öffentlichen Diskussion wird zudem häufig nur vom „Kastenstand“ gesprochen, obwohl unterschiedliche Bereiche der Sauenhaltung betroffen sind. Im Deckzentrum werden Sauen rund um die Besamung zeitweise einzeln gehalten, während der sogenannte Ferkelschutzkorb im Abferkelbereich eine andere Funktion besitzt. Dort soll die zeitweise Fixierung unter anderem verhindern, dass neugeborene Ferkel beim Hinlegen der Sau erdrückt werden. Die unterschiedlichen Einsatzbereiche erklären auch, warum der Gesetzgeber für Deckzentrum und Abferkelstall unterschiedliche Übergangsfristen vorgesehen hat.

    Mehr Bewegungsfreiheit für die Sau ist dabei ein nachvollziehbares Tierschutzziel, kann aber nicht völlig losgelöst von den übrigen Anforderungen einer funktionierenden Tierhaltung betrachtet werden. Stallgestaltung, Ferkelschutz, Arbeitsabläufe und Tierkontrolle müssen bei alternativen Haltungssystemen ebenfalls berücksichtigt werden. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht allein, ob eine Sau fixiert wird, sondern wie lange dies geschieht, aus welchem Grund und welche praxistauglichen Alternativen zur Verfügung stehen. Eine seriöse Tierwohldebatte sollte diese unterschiedlichen Faktoren gemeinsam betrachten und nicht einzelne Aspekte isolieren.

    Zwischen Tierwohl und Strukturbruch

    Die Forderungen vom Schweinegipfel zeigen damit einen grundsätzlichen Konflikt deutscher Agrarpolitik. Einerseits erwartet die Gesellschaft höhere Tierwohlstandards, andererseits müssen die dafür notwendigen Investitionen von Betrieben getragen werden, deren wirtschaftliche Lage nach Darstellung der Branchenverbände zunehmend angespannt ist. Werden immer neue Anforderungen beschlossen, ohne Finanzierung, Marktbedingungen und Investitionszyklen einzubeziehen, kann der politisch gewünschte Umbau am Ende zu weiteren Betriebsaufgaben führen. Dann stellt sich zwangsläufig auch die Frage, ob ein Teil der Produktion lediglich in Länder mit anderen Standards verlagert wird.

    Mehr Tierwohl und wirtschaftlich tragfähige Schweinehaltung müssen deshalb keine Gegensätze sein. Sie werden aber dann zu Gegensätzen, wenn politische Ziele schneller verändert werden als landwirtschaftliche Betriebe ihre Ställe wirtschaftlich sinnvoll anpassen können. Die aktuell geforderte Verlängerung von Umbaufristen verdient daher eine sachliche Prüfung und sollte weder automatisch als Angriff auf den Tierschutz noch als alternativlose Rettungsmaßnahme für die Landwirtschaft bewertet werden. Entscheidend ist, ob Politik, Tierhalter und Tierschutz einen Rahmen schaffen können, der Verbesserungen für die Tiere tatsächlich ermöglicht, ohne gleichzeitig diejenigen Betriebe aus dem Markt zu drängen, die diese Veränderungen umsetzen sollen.

    Quellen

  • Österreich: Vollspaltenboden nicht tierschutzverträglich. Die Frist bis 2040 ist für das Verfassungsgerichts zu lang

    Österreich: Vollspaltenboden nicht tierschutzverträglich. Die Frist bis 2040 ist für das Verfassungsgerichts zu lang

    Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Verwendung von Vollspaltenboden in der Schweinehaltung hat in Österreich eine hitzige Debatte über den Tierschutz entfacht. Die Feststellung des Gerichts, dass der Vollspaltenboden den Tierschutzgrundsätzen widerspricht, hat zu vielfältigen Reaktionen geführt, insbesondere in Bezug auf die lange Übergangsfrist bis 2040. Diese Entscheidung wirft nicht nur Fragen zur ethischen Behandlung von Tieren, sondern auch wichtige Fragen zu Praktikabilität und Auswirkungen des Verbots auf. Während verschiedene Interessengruppen mit den Folgen dieser Entscheidung ringen, verdeutlicht sie den sich wandelnden Rahmen des Tierschutzes und das komplexe Zusammenspiel zwischen gesetzlichen Vorgaben und ethischen Überlegungen.

    VfGH Entscheidung zum Vollspaltenboden

    Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die 17-jährige Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenböden in der Schweinehaltung als unvereinbar mit dem Tierschutz erklärt. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Sieg für Tierschutzorganisationen dar, die sich schon lange gegen den Einsatz von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufgrund der schädlichen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere engagieren.

    Die Entscheidung des VfGH, die Bestimmung zur Zulassung unstrukturierter Vollspaltenböden bis 2040 aufzuheben, erfolgte auf Antrag der Regierung von Burgenland. Als Ergebnis hat der Nationalrat das Tierschutzgesetz geändert und ab 2040 die Verwendung von unstrukturierten Vollspaltenböden in Schweinehaltungsanlagen verboten. Die gesetzliche Änderung wurde jedoch für die Begünstigung des Investitionsschutzes gegenüber dem Tierschutz kritisiert, aufgrund der langen 17-jährigen Übergangsfrist.

    Bestehenden Schweinehaltungsanlagen wurde eine Übergangsfrist bis 2040 gewährt, um unstrukturierte Vollspaltenböden auszuphasen. Im Gegensatz dazu stehen neue Anlagen aufgrund höherer Standards seit 2023 vor höheren Kosten. Dies hat Bedenken hinsichtlich möglicher weiterer Verzögerungen und der Herausforderungen bei der Umsetzung des Verbots innerhalb des festgelegten Zeitrahmens aufgeworfen.

    Das VfGH-Urteil zu Vollspaltenböden hat eine kontroverse Debatte über das Gleichgewicht zwischen Tierschutz und wirtschaftlichen Überlegungen im landwirtschaftlichen Sektor entfacht. Es bleibt abzuwarten, wie die Interessengruppen mit den Herausforderungen der Umstellung auf den Verzicht auf unstrukturierte Vollspaltenböden in der Schweinehaltung umgehen und dabei das Wohlergehen der beteiligten Tiere gewährleisten werden.

    Situation in Deutschland zur Schweinehaltung auf Vollspaltenboden

    Die Situation in Deutschland bezüglich der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden ist ein kontroverses Thema, das sowohl die Landwirtschafts- als auch die Tierschutzverbände spaltet. Der Vollspaltenboden ist eine weit verbreitete Haltungsmethode in der Schweineindustrie, bei der die Tiere auf perforierten Böden gehalten werden, durch die Kot und Urin abfließen können. Diese Praxis wird von Kritikern als tierschutzwidrig angesehen, da sie den Schweinen kaum Raum für natürliche Verhaltensweisen bietet und zu Verletzungen führen kann.

    Trotz der Kritik gibt es bislang in Deutschland keine gesetzlichen Vorgaben, die die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden verbieten. Landwirte argumentieren, dass diese Methode wirtschaftlich effizient ist und es ermöglicht, eine große Anzahl von Tieren auf begrenztem Raum zu halten. Auf der anderen Seite fordern Tierschutzorganisationen strengere Vorschriften, die das Wohlergehen der Tiere gewährleisten und die Verwendung von Vollspaltenböden einschränken.

    In Anbetracht dieser Kontroverse und des steigenden Bewusstseins der Verbraucher für Tierwohl und Nachhaltigkeit, stehen die Verantwortlichen vor der Herausforderung, Lösungen zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen Interessen der Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich in naher Zukunft in Deutschland neue Standards für die Schweinehaltung auf Vollspaltenboden etablieren werden, die den Bedürfnissen der Tiere und den Anforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft gerecht werden.

    Welche Alternativen gibt es zu dem Vollspaltenboden und was sind die Vor- und Nachteile bei der Schweinehaltung?

    In der Schweinehaltung sind verschiedene Bodensysteme verbreitet, die als Alternative zum Vollspaltenboden dienen. Eine dieser Alternativen ist der Tiefstreubereich. Hierbei wird ein Teil des Stallbereichs mit einer dicken Schicht aus Stroh, Hobelspänen oder ähnlichem Material bedeckt. Diese Einstreu bietet den Schweinen eine weichere Liegefläche und ermöglicht es den Tieren, natürliche Verhaltensweisen wie das Wühlen und Scharren auszuleben. Dadurch wird das Wohlbefinden der Tiere gefördert, was sich positiv auf ihre Gesundheit und Leistung auswirken kann.

    Ein weiteres alternatives Bodensystem ist der Auslauf ins Freie. Hierbei haben die Schweine die Möglichkeit, sich im Freien zu bewegen und natürliche Verhaltensweisen wie das Wühlen im Boden und das Sonnenbaden auszuführen. Dies trägt zur mentalen und körperlichen Gesundheit der Tiere bei und kann das Wohlbefinden sowie die Fleischqualität verbessern. Allerdings birgt ein Auslauf ins Freie auch Risiken wie die erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten und Parasitenbefall.

    Ein weiteres Bodensystem in der Schweinehaltung ist der Kombibereich, der aus verschiedenen Bodenarten wie Vollspalten, Tiefstreubereichen und Ausläufen besteht. Durch diese Vielfalt können die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend wählen, wo sie sich aufhalten möchten. Dies kann das Tierwohl verbessern, birgt jedoch auch die Herausforderung der Anpassung und Pflege verschiedener Bodenarten.

    Zusammenfassend gibt es verschiedene Alternativen zum Vollspaltenboden in der Schweinehaltung, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen. Die Wahl des Bodensystems hängt von verschiedenen Faktoren wie den Bedürfnissen der Tiere, den örtlichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Aspekten ab. Die Berücksichtigung des Tierwohls und die Suche nach optimalen Haltungsbedingungen sind dabei zentrale Anliegen in der modernen Schweinehaltung.

    Welche Argumente bringen Landwirte für die Nutzung von Vollspaltenböden?

    Landwirte, die sich für die Nutzung von Vollspaltenböden entscheiden, bringen eine Vielzahl von Argumenten für diese Praxis vor. Eines der Hauptargumente ist die verbesserte Hygiene in den Ställen. Durch den Einsatz von Vollspaltenböden kann eine effiziente Entfernung von Kot und Urin gewährleistet werden, was dazu beiträgt, die Ausbreitung von Krankheiten und die Belastung der Tiere durch Schadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus ermöglicht die gute Belüftung aufgrund der offenen Bodenstruktur eine bessere Kontrolle der Luftqualität, was sich positiv auf das Wohlbefinden der Tiere auswirkt.

    Ein weiteres Argument, das von Landwirten für die Nutzung von Vollspaltenböden vorgebracht wird, ist die Effizienz in Bezug auf Arbeitsabläufe und Ressourcennutzung. Die leichtere Reinigung und Entmistung der Ställe trägt dazu bei, den Arbeitsaufwand zu reduzieren und die Arbeitsprozesse zu optimieren. Zudem ermöglicht die Verwendung von Vollspaltenböden eine effiziente Nutzung von Düngemitteln, da der Kot und Urin separat gesammelt und als natürlicher Dünger verwendet werden können, was wiederum zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen beiträgt.

    Ein drittes Argument, das Landwirte für die Nutzung von Vollspaltenböden anführen, ist die Verbesserung des Tierkomforts. Die offene Bodenstruktur ermöglicht den Tieren eine natürlichere Bewegung und die Möglichkeit, ihr Verhalten selbst zu regulieren. Darüber hinaus kann die Reduzierung von Feuchtigkeit und Schadstoffen im Stall die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere verbessern. Insgesamt sind dies einige der Hauptargumente, die Landwirte für die Nutzung von Vollspaltenböden in der Tierhaltung vorbringen.

    Welche Argumente bringen Kritiker der Vollspaltenböden vor?

    Kritiker der Vollspaltenböden bringen eine Vielzahl von Argumenten vor, die die Verwendung dieser Bodenart in der Tierhaltung in Frage stellen. Eines der Hauptargumente ist, dass Vollspaltenböden das Tierwohl beeinträchtigen. Durch die Gitterstruktur der Böden haben die Tiere keinen festen Untergrund, was zu Schwierigkeiten bei der Fortbewegung und beim Liegen führen kann. Dies kann zu Verletzungen an den Gliedmaßen führen und das Wohlbefinden der Tiere negativ beeinflussen.

    Ein weiteres Argument betrifft die Hygiene und Gesundheit der Tiere. Kritiker behaupten, dass Vollspaltenböden aufgrund der offenen Struktur dazu neigen, sich mit Kot und Urin zu verschmutzen, was zu einer erhöhten Anfälligkeit für Krankheiten führt. Zudem könne die mangelnde Belüftung und der unzureichende Ablauf von Kot und Urin zu einem ungesunden und unhygienischen Umfeld für die Tiere führen.

    Ein weiterer Kritikpunkt an Vollspaltenböden ist ihre Auswirkung auf die Umwelt. Durch die erhöhte Emission von Ammoniak und anderen schädlichen Gasen aus dem Kot und Urin der Tiere können Vollspaltenböden zu einer Belastung der Umwelt beitragen. Darüber hinaus wird argumentiert, dass die Bodenstruktur das Eindringen von Regenwasser und damit die Auswaschung von Schadstoffen in den Boden begünstigt und somit die Umwelt gefährdet.

    Wie sieht die politische Entscheidung für die Zukunft von Vollspaltenböden aus?

    Die politische Entscheidung für die Zukunft von Vollspaltenböden steht im Fokus kontroverser Diskussionen und politischer Debatten. Während Befürworter argumentieren, dass Vollspaltenböden eine effiziente und kostengünstige Lösung für die Tierhaltung darstellen, sehen Kritiker darin eine Tierquälerei und setzen sich vehement für Alternativen ein. Diese Debatte spiegelt sich auch in den politischen Entscheidungen wider, die die Zukunft von Vollspaltenböden maßgeblich beeinflussen werden.

    Ein zentraler Aspekt bei der politischen Entscheidungsfindung ist die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Expertenmeinungen. Hierbei spielen sowohl tiermedizinische als auch ethische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Politiker und Entscheidungsträger müssen sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen von Vollspaltenböden auseinandersetzen, um fundierte und tragfähige Entscheidungen zu treffen.

    Des Weiteren ist die Einbeziehung von Stakeholdern und Interessengruppen von großer Bedeutung. Vertreter der Landwirtschaft, Tierschutzorganisationen, Verbraucher und andere betroffene Parteien müssen in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden, um eine ausgewogene und umfassende Perspektive zu gewährleisten. Nur so kann eine politische Entscheidung getroffen werden, die sowohl den Tierschutz als auch die wirtschaftlichen Belange der landwirtschaftlichen Betriebe angemessen berücksichtigt.

    Insgesamt zeigt sich, dass die politische Entscheidung für die Zukunft von Vollspaltenböden eine komplexe Angelegenheit ist, die eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen erfordert. Es gilt, die wissenschaftlichen Erkenntnisse, ethischen Aspekte und die Bedürfnisse der betroffenen Akteure in Einklang zu bringen, um eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Lösung zu finden.

    Schlussfolgerung

    Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Unvereinbarkeit der 17-jährigen Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenböden in der Schweinehaltung mit dem Tierschutz hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Die Feststellung, dass Vollspaltenböden den Tierschutzgrundsätzen widersprechen, wirft wichtige ethische und praktische Fragen auf. Die Kontroverse verdeutlicht den sich wandelnden Rahmen des Tierschutzes und das komplexe Zusammenspiel zwischen gesetzlichen Vorgaben, ethischen Überlegungen und wirtschaftlichen Interessen. Die politische Entscheidung für die Zukunft von Vollspaltenböden erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen und eine ausgewogene Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, ethischen Aspekten und den Bedürfnissen der betroffenen Akteure.

    Quellen:

    1: https://www.vfgh.gv.at/medien/Vollspaltenboeden.php
    2: https://orf.at/stories/3345043/
    3: https://www.derstandard.at/story/3000000202158/vfgh-kippt-bei-vollspaltenboden-verbot-uebergangsfrist-bis-2040
    4: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/vfgh-uebergangsfrist-vollspaltenboden-verbot-151320562
    5: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/17971061/hoechstgericht-hebt-gesetz-zu-vollspalten-boeden-auf-uebergangsfrist-zu
    6: https://www.5min.at/5202401082050/gruene-begruessen-urteil-vollspaltenboden-nicht-vereinbar-mit-tierschutz/
    7: https://gerati.de/2022/02/20/peta-fordert-enteignung-deutscher-landwirte-wegen-schweinepest-nach-asp-zaun-debakel/