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Schlagwort: Schlechte hygienische Zustände in der Tierhaltung

  • Tierschutzeinsatz in Grimma: Landkreis meldet Fortnahme von 73 Tieren

    Tierschutzeinsatz in Grimma: Landkreis meldet Fortnahme von 73 Tieren

    Veterinäramt und Polizei haben bei einem Einsatz in einem Wohnhaus in der Grimmaer Nicolaistraße insgesamt 73 Tiere fortgenommen und in Tierheimen untergebracht. Nach den vom Medienportal Grimma wiedergegebenen Angaben des Landkreises handelte es sich um 67 Hunde, vier Katzen und zwei Kanarienvögel. Grundlage der Durchsuchung war ein richterlicher Beschluss nach neuen Hinweisen auf eine größere Tierzahl und schlechte hygienische Zustände. Die anschließende Betreuung umfasst neben der Unterbringung auch tierärztliche Einzeluntersuchungen; für geeignete Hunde ist eine Vermittlung an erfahrene Halter vorgesehen.

    Frühere Kontrollen zeigten nur einen Teil der Haltung

    Der Fall beschäftigte den Landkreis bereits seit mehreren Jahren, wie Landrat Henry Graichen gegenüber MDR Sachsen erklärte. Bei früheren, angekündigten Kontrollen seien lediglich wenige Räume zugänglich gewesen. Die Mitarbeiter des Veterinäramts hätten dabei fünf bis zehn Hunde angetroffen. Erst der richterliche Beschluss habe das vollständige Betreten des Gebäudes ermöglicht. Zwischen den früher gesehenen Tieren und den später gemeldeten 67 Hunden liegt damit ein erheblicher Unterschied: Die begrenzten Kontrollen hatten den Umfang der Haltung nicht erfasst.

    Auch aus der Nachbarschaft waren über Jahre Beschwerden gekommen. Bürgermeister Tino Kießig berichtete dem MDR, die Stadtverwaltung habe wiederholt Eingaben zu den Zuständen gemacht. Der benachbarte Kinobetreiber Thomas Hildebrandt schilderte anhaltendes Hundebellen, das auch den Kinobetrieb gestört habe. Die frühere Nachbarin Anna Franke berichtete von Geruch, Geräuschen und dem Versuch, mit Geräuschprotokollen gegen die Belastung vorzugehen. Der Einsatz betraf damit eine Tierhaltung, deren Auswirkungen nach diesen Schilderungen längst über das Wohnhaus hinausreichten.

    Pflegezustand und Verhalten verlangen getrennte Aufmerksamkeit

    Bei den Tieren ergab sich nach der vom Medienportal wiedergegebenen Darstellung des Landkreises ein unterschiedliches Bild. Ihr Fütterungszustand sei meist in Ordnung gewesen, vor allem an Pflege habe es jedoch gemangelt. Viele Tiere seien nicht sozialisiert und hätten teilweise Verhaltensauffälligkeiten gezeigt; gehalten worden seien sie in Gruppen. Ausreichende Fütterung und angemessene Pflege sind hier deshalb getrennt zu betrachten. Für die Betreuung nach der Fortnahme zählt neben dem körperlichen Zustand auch, wie die einzelnen Hunde mit ihrer Umgebung zurechtkommen.

    Alle Tiere wurden zunächst untersucht, wie beide Berichte schildern. Weil nach den wiedergegebenen Landkreisangaben keine tierärztlichen Unterlagen vorgelegen hätten, sollte der Gesundheitszustand anschließend für jedes Tier einzeln überprüft werden. Das ist für die weitere Versorgung bedeutsam, denn die erste Untersuchung und die individuelle gesundheitliche Abklärung sind unterschiedliche Schritte. Der Landkreis berichtete außerdem von einem zunächst mündlich ausgesprochenen Tierhalteverbot. Weitere rechtliche Maßnahmen kündigte er für die Zeit nach der Auswertung der Fortnahme an.

    Mehrere Tierheime übernehmen die Versorgung

    Die Unterbringung wurde auf mehrere Einrichtungen verteilt. Ricarda Höfer, Leiterin des Tierheims Schkortitz, erklärte dem MDR, Tierschutzvereine würden von Behörden üblicherweise im Vorfeld nach freien Aufnahmekapazitäten gefragt. Ihre Einrichtung sollte vorübergehend einen Teil der Tiere versorgen; andere seien nach ihrer Darstellung in Tierheime im Bundesgebiet gebracht worden. Wie viele Tiere dauerhaft in Schkortitz bleiben würden, ließ sie offen. Für die Einrichtungen bedeutet die Fortnahme somit eine gemeinsame Aufnahmeaufgabe, bei der die erste Platzverteilung noch nichts über die spätere Aufenthaltsdauer sagt.

    Welche längerfristige Bedeutung schwierige Vermittlungen für Einrichtungen haben können, behandelt auch der GERATI-Beitrag über das Tierheim St. Pölten und schwer vermittelbare Tiere. Dort beschreibt der Tierschutzverein besonders Tiere aus behördlichen Abnahmen als mögliche Langzeitbewohner. Der Vergleich betrifft den Betreuungsaufwand und die Bindung von Tierheimplätzen. Die österreichischen Finanzierungsverhältnisse lassen sich dagegen nicht auf den Grimmaer Fall übertragen.

    Für die betroffenen Hunde sieht die vom Medienportal wiedergegebene Planung eine zeitnahe Vermittlung geeigneter Tiere an erfahrene und verantwortungsvolle Halter vor. Dabei ist die Einschränkung auf geeignete Hunde entscheidend: Die angekündigte Vermittlung betrifft keine pauschale Abgabe sämtlicher Tiere. Auch die Sicht auf den Halter fällt differenzierter aus als die Beschwerden allein vermuten lassen: Graichen bezeichnete ihn gegenüber dem MDR als kooperativ. Franke schilderte zugleich, die Menschen seien für die Hunde immer da gewesen und hätten sich für sie aufgeopfert. Für die weitere Unterbringung bleibt die konkrete Aufgabe, gesundheitliche Abklärung und die Auswahl passender neuer Halter zusammenzubringen.

    Quellen