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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Oberlandesgericht München

  • Soko Tierschutz vor dem OLG München: Streit um Namensnennung, Drohnenaufnahmen und unbelegte Vorwürfe

    Soko Tierschutz vor dem OLG München: Streit um Namensnennung, Drohnenaufnahmen und unbelegte Vorwürfe

    Am Dienstag beschäftigt sich das Oberlandesgericht München mit einem Rechtsstreit zwischen der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz und dem Betreiber einer Kaninchenanlage im bayerischen Kissing. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob öffentlich über mögliche Missstände berichtet werden darf. Geklärt werden muss vielmehr, ob Soko Tierschutz einen Betrieb, dessen verantwortlichen Leiter und den Standort identifizierbar machen durfte, obwohl einzelne verbreitete Behauptungen nach Auffassung des Landgerichts Augsburg nicht ausreichend belegt waren.

    Zusätzlich geht es um Luftaufnahmen des Betriebsgeländes, die offenbar mithilfe einer Drohne angefertigt und anschließend veröffentlicht wurden. Das Landgericht Augsburg hatte Soko Tierschutz im Februar 2026 im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, den Betrieb namentlich zu nennen und die entsprechenden Aufnahmen weiterzuverbreiten.

    Landgericht sah Pflichten der Verdachtsberichterstattung verletzt

    Nach Auffassung des Landgerichts Augsburg hatte Soko Tierschutz zentrale presserechtliche Anforderungen nicht eingehalten. Wer öffentlich schwerwiegende Vorwürfe gegen eine identifizierbare Person oder einen konkreten Betrieb erhebt, muss seine Tatsachenbehauptungen sorgfältig prüfen, die Betroffenen anhören und ungesicherte Angaben eindeutig als Verdacht kennzeichnen.

    Das Gericht beanstandete insbesondere zwei Aussagen. Soko Tierschutz hatte behauptet, der Leiter des Kaninchenbetriebs sei vor einer Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt gewarnt oder über den Kontrolltermin informiert worden. Außerdem verbreitete die Organisation die Darstellung, es gebe tiermedizinische Alternativen zur betreffenden Kaninchenhaltung, die ohne entsprechendes Tierleid auskämen und beim Menschen sogar bessere medizinische Ergebnisse ermöglichen würden.

    Nach der erstinstanzlichen Entscheidung waren diese Aussagen nicht hinreichend belegt. Gerade weil sie geeignet waren, den Betrieb und dessen Leiter öffentlich erheblich zu belasten, reichte es nach Auffassung des Gerichts nicht aus, Vermutungen oder allgemeine Bewertungen als gesicherte Tatsachen zu präsentieren.

    Betreiber widerspricht der Darstellung von Soko Tierschutz

    Der Betreiber der Anlage begrüßte die Entscheidung des Landgerichts und hofft nun auf eine Bestätigung durch das Oberlandesgericht München. Er fordert zudem ein Ende der öffentlichen Kampagne gegen seinen Betrieb und seine Familie. Nach seiner Darstellung hätten die Veröffentlichungen nicht nur wirtschaftliche und persönliche Folgen gehabt, sondern auch zu wiederholten Drohungen gegen die Einrichtung geführt.

    Im Verfahren wurden Unterlagen vorgelegt, die nach Auffassung der Augsburger Richter glaubhaft machten, dass im fraglichen Zeitraum keine entsprechende Kontrolle des Veterinäramts stattgefunden hatte. Damit geriet insbesondere die Behauptung einer angeblichen Vorabinformation unter erheblichen Rechtfertigungsdruck.

    Soko Tierschutz beantwortete eine Medienanfrage vor dem Berufungstermin offenbar nicht. Die Organisation hatte zuvor Videomaterial veröffentlicht, auf dem Mitarbeiter beim groben Umgang mit Kaninchen zu sehen sein sollen. Solche Aufnahmen können Anlass für behördliche Prüfungen sein, ersetzen jedoch nicht den Nachweis sämtlicher zusätzlicher Behauptungen, die im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne verbreitet werden.

    Aufnahmen allein belegen nicht jede Begleitbehauptung

    Der Fall verdeutlicht ein wiederkehrendes Problem aktivistischer Veröffentlichungen. Bildmaterial wird häufig mit weitreichenden Aussagen über Behörden, Betriebsabläufe, medizinische Alternativen oder ein angeblich grundsätzlich rechtswidriges System verbunden. Ob diese zusätzlichen Behauptungen tatsächlich durch Dokumente, Gutachten oder belastbare Zeugenaussagen gestützt werden, bleibt für die Öffentlichkeit oftmals kaum überprüfbar.

    Nach den bislang bekannten Gerichtsunterlagen liegen keine öffentlich dokumentierten amtlichen Veterinärbefunde vor, die die konkrete Behauptung einer Vorabinformation durch das Veterinäramt bestätigen. Ebenso fehlen bislang erkennbare fachliche Gutachten, mit denen die von Soko Tierschutz dargestellten medizinischen Alternativen und die behaupteten besseren Ergebnisse eindeutig belegt werden könnten.

    Das Landgericht bewertete damit nicht pauschal jede Kritik an der Kaninchenhaltung als unzulässig. Beanstandet wurde vielmehr die Art der Berichterstattung und die unzureichende Absicherung konkreter, rufschädigender Tatsachenbehauptungen.

    Öffentliches Interesse ist kein Freibrief

    Soko Tierschutz bezeichnet seine Arbeit regelmäßig als investigatives Aufdecken von Missständen. Auch Tierrechtsorganisationen dürfen selbstverständlich öffentlich informieren, Bildmaterial veröffentlichen und politische oder gesellschaftliche Forderungen stellen. Sobald jedoch konkrete Personen oder Unternehmen identifizierbar an den Pranger gestellt werden, gelten dieselben rechtlichen Sorgfaltspflichten wie für andere publizistisch tätige Akteure.

    Das öffentliche Interesse an Vorgängen in der Tierhaltung hebt den Schutz der Persönlichkeitsrechte und des eingerichteten Gewerbebetriebs nicht automatisch auf. Je schwerwiegender ein Vorwurf ist, desto stärker müssen die Belege sein. Besonders problematisch wird es, wenn eine NGO durch emotionalisierte Beiträge erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die behaupteten Hintergründe aber erst später oder überhaupt nicht gerichtsfest belegen kann.

    Ein nachträgliches Verbot kann den bereits entstandenen Schaden nur begrenzt korrigieren. Namen, Standorte, Bilder und Vorwürfe verbreiten sich über soziale Netzwerke oftmals innerhalb weniger Stunden, während eine gerichtliche Klärung Monate dauern kann.

    Diese Fragen muss das OLG München klären

    Das Oberlandesgericht München muss nun prüfen, ob die rechtliche und tatsächliche Bewertung des Landgerichts Augsburg Bestand hat. Entscheidend ist zunächst, ob Soko Tierschutz neue Dokumente, Zeugenaussagen oder andere belastbare Beweise für die behauptete Vorabinformation durch das Veterinäramt vorlegen kann.

    Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Aussagen über tiermedizinische Alternativen auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen oder lediglich Teil einer politischen und aktivistischen Bewertung waren. Ebenfalls muss geklärt werden, ob die identifizierende Nennung des Betriebs und seines Leiters sowie die Veröffentlichung der Drohnenaufnahmen zur öffentlichen Information tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig waren.

    Sollte das Oberlandesgericht die Entscheidung bestätigen, wäre dies ein deutliches Signal an kampagnenorientierte Organisationen: Auch unter Berufung auf Tierschutz oder Tierrechte dürfen ungesicherte Tatsachenbehauptungen nicht als feststehende Wahrheit verbreitet werden.

    Ein Verfahren mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus

    Der Rechtsstreit ist mehr als eine persönliche Auseinandersetzung zwischen einem Anlagenbetreiber und einer bekannten Tierrechtsorganisation. Er betrifft die grundsätzliche Frage, welche publizistischen Pflichten NGOs erfüllen müssen, wenn sie mit Videos, Namensnennungen und emotionalen Vorwürfen öffentlichen Druck auf Einzelpersonen oder Betriebe ausüben.

    Tierschutzrelevante Hinweise müssen geprüft und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden verfolgt werden. Eine NGO-Kampagne ersetzt jedoch weder behördliche Ermittlungen noch gerichtsfeste Beweise. Das gilt insbesondere dann, wenn neben tatsächlichen Aufnahmen zusätzliche Behauptungen verbreitet werden, die den Ruf und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen nachhaltig beschädigen können.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfte deshalb auch für zukünftige Kampagnen von Soko Tierschutz und vergleichbaren Organisationen von Bedeutung sein.

    Quellen

  • Great Ape Project – Vom großen Anspruch zur bedeutungslosen Reststruktur?

    Great Ape Project – Vom großen Anspruch zur bedeutungslosen Reststruktur?

    Es gab eine Zeit, da wollte das Great Ape Project Deutschland nicht weniger als einen gesellschaftlichen Umbruch erreichen. Grundrechte für Menschenaffen, ein radikales Umdenken im Umgang mit Zoos, Tierhaltung und dem Verhältnis zwischen Mensch und Tier – das waren die großen Schlagworte, mit denen man öffentlich auftrat. Unterstützt wurde das Projekt über Jahre hinweg aus dem Umfeld der Giordano Bruno Stiftung, während Colin Goldner als zentrale Figur der deutschen GAP-Struktur immer stärker in Erscheinung trat.

    Doch blickt man heute auf das Great Ape Project in Deutschland, drängt sich eine ganz andere Frage auf: Existiert diese Bewegung überhaupt noch als relevante Kraft – oder ist sie längst nur noch eine leere Hülle vergangener Internetkämpfe?

    Die öffentliche Aktivität spricht jedenfalls eine deutliche Sprache. Auf der offiziellen Facebook-Präsenz des GAP herrscht weitgehend Funkstille. Seit Monaten fehlt jede sichtbare Dynamik. Keine neuen Kampagnen. Keine großen politischen Forderungen. Keine öffentlichen Aktionen mit relevanter Reichweite. Selbst die aggressiven und polemischen Beiträge, für die das Umfeld des GAP über Jahre bekannt war, scheinen nahezu verschwunden zu sein. Während man früher beinahe täglich gegen Zoos, Tierhalter oder Kritiker schoss, wirkt die heutige Außendarstellung wie ein verlassener digitaler Ort, an dem nur noch vereinzelte Erinnerungen an frühere Konflikte übrig geblieben sind.

    Besonders bemerkenswert ist dabei die völlige Stille rund um die groß angekündigten Klagen gegen Kritiker wie GERATI. Noch vor einiger Zeit wurde öffentlich mit juristischen Maßnahmen geprahlt. Auf Facebook wurden Zustellungen, Verfahren und angeblich sichere Erfolgsaussichten demonstrativ präsentiert. Teilweise entstand der Eindruck, als wolle man Kritiker finanziell und psychologisch zermürben. Das große Narrativ lautete sinngemäß: Wer das GAP kritisiert, werde vor Gericht scheitern.

    Heute hört man davon praktisch nichts mehr.

    Dabei ist die Realität wesentlich nüchterner, als die damaligen Ankündigungen suggerierten. Sämtliche bekannten Verfahren wurden vor dem Landgericht Landshut geführt. Zwei dieser Verfahren endeten letztlich durch Vergleiche, wobei lediglich einzelne Aussagen zurückgenommen werden mussten. Von einem umfassenden juristischen Triumph kann also keine Rede sein. Vielmehr zeigt gerade ein Vergleich regelmäßig, dass beide Seiten Risiken vermeiden wollten und eben keine klare gerichtliche Vollbestätigung der Vorwürfe erfolgte.

    Noch deutlicher wurde die Situation bei dem dritten Verfahren vor dem Landgericht Landshut. Dort wurde die Klage abgewiesen. Erst nach dieser Niederlage ging der Kläger anschließend in Berufung zum Oberlandesgericht München. Doch gerade diese Entwicklung wirft Fragen auf. Denn wenn die angeblich „sicheren“ Verfahren tatsächlich so eindeutig gewesen wären, warum blieb dann am Ende lediglich eine Mischung aus Vergleichen und einer abgewiesenen Klage übrig?

    Auffällig ist außerdem, wie still es um die Verfahren selbst geworden ist. Früher wurden Zustellungen und Zwischenstände öffentlich zelebriert. Heute fehlt plötzlich jede offensive Kommunikation über tatsächliche Ergebnisse. Genau diese Diskrepanz zwischen öffentlicher Ankündigung und späterem Schweigen ist einer der interessantesten Punkte in der gesamten Entwicklung des GAP.

    Hinzu kommt ein weiterer bemerkenswerter Wandel: die organisatorische Veränderung innerhalb der Struktur des Great Ape Project. Lange Zeit war im Impressum die Giordano Bruno Stiftung als verantwortliche Struktur sichtbar eingebunden. Inzwischen wurde dies verändert. Heute steht dort im Wesentlichen Colin Goldner alleine als verantwortliche Person.

    Dieser Wechsel ist weit mehr als eine Formalie. Er zeigt, wie stark sich das Projekt mittlerweile personalisiert hat. Während früher zumindest noch der Eindruck einer größeren organisatorischen Bewegung entstand, wirkt das GAP heute eher wie eine private Reststruktur einzelner Aktivisten, die ihre frühere Reichweite längst verloren haben.

    Dabei war das Great Ape Project ohnehin nie ein klassischer Verein mit breiter demokratischer Basis oder transparenter Mitgliederstruktur. Vielmehr handelte es sich immer eher um einen losen Zusammenschluss ideologisch ähnlich denkender Personen, die unter einem gemeinsamen Label auftraten. Selbst auf der eigenen Unterstützungsseite war eher von einem „Förderkreis“ als von einer klassischen Vereinsstruktur die Rede.

    Und genau darin lag vermutlich auch eines der grundlegenden Probleme dieser Bewegung.

    Denn ursprünglich ging es tatsächlich um große gesellschaftliche Fragen. Das Verhältnis zwischen Mensch und Tier. Die ethische Behandlung von Menschenaffen. Kritik an Zoos. Philosophische Debatten über Bewusstsein und Rechte nichtmenschlicher Lebewesen. Darüber hätte man sachlich und wissenschaftlich diskutieren können.

    Doch stattdessen verlor sich ein Teil der Szene zunehmend in persönlichen Feindbildern, Beleidigungen, öffentlichen Diffamierungen und aggressiven Internetkonflikten. Kritiker wurden nicht selten moralisch entwertet, anstatt sich sachlich mit Argumenten auseinanderzusetzen. Wer anderer Meinung war, galt schnell als unmoralisch, ignorant oder „tierfeindlich“. Genau diese Entwicklung schadete der Glaubwürdigkeit des gesamten Projekts massiv.

    Besonders deutlich zeigt sich dieser Niedergang auch an einzelnen Personen aus dem früheren Umfeld des GAP. Ein Beispiel dafür ist Adrienne Kneis. Gerade nach der tragischen Brandkatastrophe im Zoo Krefeld in der Silvesternacht 2019 gehörte sie zu den lautstärksten öffentlichen Stimmen gegen Zoos. Damals wurde nahezu jede Gelegenheit genutzt, um den Zoo öffentlich anzugreifen und die Ereignisse politisch auszuschlachten.

    Heute dagegen wirkt ihre öffentliche Präsenz deutlich reduziert. Während früher regelmäßig Beiträge auf Facebook erschienen, scheint sie inzwischen überwiegend nur noch in kleineren Gruppen oder geschlossenen Diskussionsräumen aktiv zu sein. Genau das kann man durchaus als Symbol für die gesamte Entwicklung des GAP verstehen: Weg von öffentlicher gesellschaftlicher Relevanz – hinein in kleine ideologische Echokammern.

    Bemerkenswert ist dabei auch die persönliche Entwicklung auf der Gegenseite dieses Konfliktes. Viele der damaligen Auseinandersetzungen liegen inzwischen über fünf Jahre zurück. In dieser Zeit wurden auf allen Seiten Fehler gemacht. Sarkasmus, Provokationen und verbale Eskalationen bestimmten teilweise den Ton der Debatte. Gerade in den frühen Jahren bewegten sich viele Beteiligte zunehmend in einer Spirale gegenseitiger Angriffe, bei der irgendwann kaum noch sachliche Diskussionen möglich waren.

    Doch Entwicklungen bleiben nicht stehen.

    Wer sich GERATI heute anschaut, erkennt durchaus eine andere Ausrichtung als noch vor einigen Jahren. Statt polemischer Gegenangriffe steht inzwischen deutlich stärker der Anspruch im Mittelpunkt, mit Fakten und nachvollziehbarer Recherche auf radikale Strukturen im Tierrechtsmilieu einzugehen. Der heutige Leitsatz „Fakten statt Polemik – Aufklärung über radikalen Tierschutz“ beschreibt diesen Wandel wesentlich besser als die früheren, emotionaleren Auseinandersetzungen.

    Natürlich bedeutet das nicht, dass Kritik eingestellt wird. Irrwitzige Behauptungen, ideologische Verzerrungen oder unwissenschaftliche Narrative werden weiterhin thematisiert werden. Der Unterschied liegt aber zunehmend in der Art der Auseinandersetzung. Statt sich auf dasselbe aggressive Niveau herabziehen zu lassen, erfolgt die Reaktion heute stärker faktenbasiert und sachlich argumentierend.

    Und genau hier scheint ein weiterer interessanter Effekt sichtbar zu werden: Viele frühere Stammleser oder Unterstützer aus dem GAP-Umfeld tauchen mittlerweile in den Kommentarspalten von GERATI auf. Teilweise treten dort weiterhin dieselben Muster auf wie früher – emotionale Behauptungen, persönliche Angriffe oder ideologische Wiederholungen ohne belastbare Belege. Doch anstatt daraus erneut endlose Eskalationen entstehen zu lassen, wird inzwischen deutlich konsequenter moderiert.

    Denn Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass jede Form sinnlosen Spam-Verhaltens dauerhaft toleriert werden muss. Wer sachlich diskutieren möchte, kann dies tun. Wer jedoch lediglich hundertfach dieselben unbelegten Parolen kopiert, offenbart damit häufig eher die eigene argumentative Hilflosigkeit als irgendeine inhaltliche Stärke.

    Das vielleicht größte Problem des Great Ape Project liegt heute aber vermutlich woanders: Die Bewegung wirkt ideologisch erschöpft.

    Die großen gesellschaftlichen Durchbrüche blieben aus. Die juristischen Großoffensiven verpufften weitgehend. Die öffentliche Reichweite schrumpfte. Die organisatorische Struktur wurde immer stärker auf Einzelpersonen reduziert. Und die einst lautstarke Onlinepräsenz wirkt inzwischen wie ein Schatten ihrer früheren Aktivität.

    Formal existiert das Great Ape Project weiterhin. Die Website ist online. Die Facebook-Seite existiert noch. Einzelne Akteure sind weiterhin aktiv. Doch als gesellschaftlich relevante Bewegung scheint das Projekt heute weitgehend entkernt zu sein.

    Vielleicht ist genau das die eigentliche Geschichte hinter dem heutigen Zustand des Great Ape Project: Nicht der plötzliche Zusammenbruch einer Organisation, sondern das langsame Verschwinden einer Bewegung, die einst glaubte, die gesellschaftliche Debatte dominieren zu können – und sich am Ende immer stärker in internen Konflikten, juristischen Auseinandersetzungen und ideologischen Echokammern verlor.