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Schlagwort: Lieferverträge für Landwirte

  • Streit um Tierwohlverträge: Edeka nimmt fristlose Kündigungen zurück

    Streit um Tierwohlverträge: Edeka nimmt fristlose Kündigungen zurück

    Edeka lenkt bei zwei Schweinebetrieben ein

    Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen (NST) hat im Streit um Tierwohlverträge die fristlosen Kündigungen von zwei Schweinemastbetrieben zurückgenommen. Damit korrigiert die Regionalgesellschaft einen Schritt, der zuvor massive Kritik der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) ausgelöst hatte. Die fristgerechten Kündigungen bleiben allerdings bestehen. Für die betroffenen Landwirte ist der Konflikt damit keineswegs beendet.

    Auslöser war die geplante Umstellung der Lieferverträge im sogenannten Bauernschätze-Programm. Edeka NST hatte im Frühjahr bestehende Verträge mit Schweinehaltern gekündigt und neue Vereinbarungen angeboten. Während das Unternehmen die wirtschaftliche Tragfähigkeit des bisherigen Vertragsmodells infrage stellt, kritisiert die ISN insbesondere den Umgang mit den betroffenen Betrieben. Der Streit wirft damit grundsätzliche Fragen zur Verlässlichkeit langfristiger Tierwohlverträge und zur wirtschaftlichen Verantwortung des Lebensmittelhandels auf.

    Streit um neue Langzeitverträge

    Edeka NST begründet die Vertragsumstellung mit der aus Unternehmenssicht wirtschaftlichen Unzumutbarkeit des bisherigen Kostpreismodells. Dieses sollte den teilnehmenden Betrieben ursprünglich eine kalkulierbare Vergütung ermöglichen. Nach Angaben der Regionalgesellschaft wurde das Vertragswerk für Schweinefleisch der Haltungsform 3 zum 1. April 2026 neu aufgestellt. Den bisherigen Vertragspartnern seien neue Vereinbarungen mit einer Laufzeit bis Ende 2030 angeboten worden.

    Nach Darstellung von Edeka NST entschieden sich nahezu alle bisherigen Vertragspartner für das neue Modell. Mit zwei Schweinemastbetrieben kam jedoch keine Einigung zustande. Das Unternehmen verweist darauf, dass zwischen Februar und September 2026 Gespräche über die Vertragsumstellung stattgefunden hätten. Die beiden Betriebe waren nach Darstellung der Regionalgesellschaft nicht bereit, die angebotenen neuen Langzeitverträge zu akzeptieren.

    Entscheidend ist dabei der Unterschied zwischen dem bisherigen Kostpreismodell und dem künftig vorgesehenen Zuschlagsmodell. Während das ursprüngliche Modell auf einer an den Kosten orientierten Vergütung beruhte, sollte die neue Vereinbarung eine andere Preisberechnung ermöglichen. Für landwirtschaftliche Betriebe können solche Veränderungen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Besonders problematisch wird eine Vertragsumstellung dann, wenn zuvor hohe Investitionen im Vertrauen auf langfristige Abnahmevereinbarungen getätigt wurden.

    Tierwohl braucht wirtschaftliche Planungssicherheit

    Der Konflikt zeigt ein grundsätzliches Problem in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Höhere Tierwohlstandards verursachen häufig zusätzliche Kosten für Stallumbauten, Platzangebot, Ausstattung und laufenden Betrieb. Diese Mehrkosten müssen langfristig erwirtschaftet werden können. Andernfalls besteht das Risiko, dass gerade diejenigen Betriebe wirtschaftlich unter Druck geraten, die zuvor in bessere Haltungsbedingungen investiert haben.

    Bereits im GERATI-Artikel über den Schweinegipfel und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten deutscher Schweinehalter wurde deutlich, wie stark niedrige Erzeugerpreise und anhaltend hohe Betriebskosten die Landwirtschaft belasten. Der Streit mit Edeka verschärft diese grundsätzliche Problematik um eine weitere Dimension. Denn selbst langfristig angelegte Tierwohlprogramme bieten nur dann ausreichende Sicherheit, wenn ihre wirtschaftlichen Vereinbarungen tatsächlich Bestand haben. Für Landwirte sind verlässliche Lieferverträge deshalb nicht weniger wichtig als die technischen Anforderungen an ihre Stallanlagen.

    ISN kritisiert den Umgang mit den Schweinehaltern

    Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands begrüßt die Rücknahme der fristlosen Kündigungen ausdrücklich. Gleichzeitig hält sie an ihrer grundsätzlichen Kritik gegenüber Edeka NST fest. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack betont, dass sich die Kritik nicht gegen die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung an sich richte. Vielmehr gehe es um die Art und Weise, wie die Regionalgesellschaft mit ihren Lieferanten umgegangen sei.

    Nach Darstellung der ISN hatten betroffene Schweinehalter auf Grundlage langfristiger Vereinbarungen erhebliche Investitionen in Tierwohlställe vorgenommen. Anschließend seien die Betriebe zum vorzeitigen Wechsel vom bisherigen Kostpreismodell auf ein Zuschlagsmodell gedrängt worden. Diejenigen Landwirte, die an ihren ursprünglichen Verträgen festhielten, hätten schließlich fristlose Kündigungen erhalten. Die ISN bewertet dieses Vorgehen als Ausdruck eines erheblichen wirtschaftlichen Machtgefälles zwischen Lebensmittelhandel und landwirtschaftlichen Erzeugern.

    Staack erklärte, ein ordentlich ausgestalteter Liefervertrag schaffe Klarheit für beide Vertragsparteien. In einem partnerschaftlichen Geschäftsverhältnis dürfe außerdem nicht das „Gesetz des Stärkeren“ gelten. Der Geschäftsführer verwies darauf, dass es auch bei anderen Regionalgesellschaften derselben Handelsgruppe Beispiele für bessere Vertragsmodelle gebe. Die Rücknahme der fristlosen Kündigungen wertet die Interessenvertretung deshalb als wichtigen Schritt, sieht darin jedoch keine vollständige Lösung des zugrunde liegenden Problems.

    Edeka weist Kritik an seinem Vorgehen zurück

    Edeka NST stellt die Auseinandersetzung anders dar und kritisiert insbesondere die öffentliche Kommunikation der ISN. Die Regionalgesellschaft ist der Auffassung, dass die Darstellung der Interessenvertretung den Hintergründen des Konflikts nicht gerecht werde. Nach Ansicht des Unternehmens trage die Kritik eher zur Polarisierung bei, als eine konstruktive Diskussion über die wirtschaftlichen Herausforderungen der Schweinehaltung zu ermöglichen. Edeka verweist außerdem auf die zuvor geführten Verhandlungen und die breite Zustimmung anderer Vertragspartner zum neuen Modell.

    Damit stehen zwei unterschiedliche Bewertungen desselben Vorgangs gegeneinander. Edeka betrachtet die Vertragsumstellung als notwendige wirtschaftliche Neuregelung seines Tierwohlprogramms. Die ISN sieht dagegen insbesondere die Vertragstreue und den Umgang mit denjenigen Landwirten gefährdet, die an bestehenden Vereinbarungen festhalten wollten. Welche konkreten rechtlichen Ansprüche sich aus den ursprünglichen Lieferverträgen ergeben, lässt sich ohne Einsicht in die vollständigen Vertragsunterlagen nicht abschließend beurteilen.

    Rücknahme beendet den Grundkonflikt nicht

    Die Rücknahme der fristlosen Kündigungen verhindert zunächst eine sofortige Beendigung der betroffenen Lieferverhältnisse auf dieser Grundlage. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die bisherigen Verträge dauerhaft unverändert fortgeführt werden. Die fristgerechten Kündigungen bleiben nach den übereinstimmenden Angaben von Edeka und ISN bestehen. Ob und unter welchen Bedingungen die beiden Schweinemastbetriebe künftig weiter am Bauernschätze-Programm teilnehmen können, bleibt damit offen.

    Der Fall verdeutlicht zugleich, dass Tierwohl nicht ausschließlich über Haltungsanforderungen und Kennzeichnungssysteme diskutiert werden kann. Auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob höhere Standards langfristig Bestand haben. Wie wichtig dieses Zusammenspiel ist, zeigt die bereits auf GERATI behandelte Debatte über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und seine Auswirkungen auf Schweinehalter. Werden neue Anforderungen oder besondere Haltungsmodelle wirtschaftlich nicht ausreichend abgesichert, können ausgerechnet die Betriebe unter Druck geraten, die in deren Umsetzung investiert haben.

    Mit dem Verzicht auf die fristlosen Kündigungen hat Edeka NST einen besonders umstrittenen Schritt zurückgenommen. Der grundsätzliche Interessenkonflikt zwischen dem Lebensmittelhandel und den betroffenen Schweinehaltern bleibt jedoch bestehen. Für eine dauerhafte Lösung müssen beide Seiten klären, unter welchen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen eine weitere Zusammenarbeit möglich ist. Der Streit zeigt damit vor allem eines: Glaubwürdige Tierwohlprogramme benötigen nicht nur nachvollziehbare Anforderungen an die Tierhaltung, sondern ebenso verlässliche Vereinbarungen mit den landwirtschaftlichen Betrieben.

    Quellen