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Schlagwort: IT-Gutachten

  • Nach IT-Gutachten zum Handy von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke: Robert Marc Lehmann sieht sich rehabilitiert – doch was ist mit seiner Vita?

    Nach IT-Gutachten zum Handy von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke: Robert Marc Lehmann sieht sich rehabilitiert – doch was ist mit seiner Vita?

    Robert Marc Lehmann sieht sich bestätigt und erhebt neue Vorwürfe

    Nach der Veröffentlichung eines IT-forensischen Gutachtens zum dienstlich genutzten Mobiltelefon des Bürgermeisters von Timmendorfer Strand, Sven Partheil-Böhnke, präsentiert Robert Marc Lehmann in einem knapp 24-minütigen Video seine Sicht auf die Affäre. Er berichtet von zahlreichen Journalistenanfragen, persönlicher Belastung und einer aus seiner Sicht beschädigten Reputation. Zugleich richtet er neue Verdächtigungen gegen Philipp J. Kroiß von zoos.media und stellt Fragen nach möglichen Kontakten zwischen seinem Kritiker, dem Bürgermeister und dem Politiker Till Backhaus. Seine Darstellung vermittelt dabei den Eindruck, die neuen Erkenntnisse bestätigten nicht nur seine Position in der E-Mail-Affäre, sondern stellten auch die seit Jahren gegen ihn gerichtete Kritik grundsätzlich infrage.

    Doch die Untersuchung eines Mobiltelefons beantwortet keine einzige Frage zum früheren Lebenslauf Lehmanns. Sie prüft weder seine Studienbezeichnung noch seine Position im Ozeaneum Stralsund, die Darstellung seiner Fangreisen oder die Bewerbung von Auszeichnungen. Mehrere Kritikpunkte wurden bereits vor Jahren veröffentlicht; einzelne biografische Formulierungen auf seiner Website wurden später verändert. GERATI lehnt persönliche Beleidigungen und mögliche Rechtsverstöße ausdrücklich ab, hält aber ebenso daran fest, dass sachliche Kritik an überprüfbaren Aussagen legitim bleibt. Beides muss getrennt werden, auch wenn Lehmann die verschiedenen Vorgänge in seinem Video miteinander verknüpft.

    Was die IT-Forensik bestätigt – und was sie nicht beweist

    Am 9. Oktober 2026 berichteten unter anderem der NDR und die Lokalzeitung der reporter über die Ergebnisse der von der Gemeinde veranlassten Untersuchung. Laut der veröffentlichten Zusammenfassung des Gutachtens vom 28. Mai 2026 gab es auf dem untersuchten Gerät keinen objektiv belegbaren Befund für Malware, Spyware, Trojaner oder eine Infektion mit Pegasus. Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke hatte bestritten, umstrittene Nachrichten selbst verfasst zu haben, und einen Hackerangriff als Erklärung genannt. Das Untersuchungsergebnis wirft damit Fragen zu seiner Darstellung auf, liefert aber keinen abschließenden Nachweis dafür, wer jede einzelne Nachricht verfasst hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an; die Unschuldsvermutung gilt.

    Lehmann liest im Video ab Minute 1:39 aus angeblichen Nachrichten vor beziehungsweise gibt deren Inhalt teilweise sinngemäß wieder. Er berichtet von Dutzenden E-Mails mit beleidigenden Aussagen und Vorwürfen, sein Lebenslauf sei erfunden und seine Abschlüsse seien gefälscht. Eine vollständige, öffentlich zugängliche und authentifizierte Sammlung dieser Korrespondenz einschließlich ihres jeweiligen Kontexts liegt bislang nicht vor. Deshalb lässt sich weder jede Formulierung noch die technische Urheberschaft jeder einzelnen Nachricht unabhängig anhand der Originale prüfen. Die veröffentlichte Darstellung Lehmanns ist für die Berichterstattung relevant, ersetzt aber keine Einsicht in die vollständigen Dokumente.

    Sollte sich herausstellen, dass der Bürgermeister die beleidigenden Nachrichten persönlich geschrieben und einen Hackerangriff bewusst nur vorgetäuscht hat, wäre das entsprechend rechtlich aufzuarbeiten. Keine ungenaue Selbstdarstellung Lehmanns würde ein solches Verhalten rechtfertigen. Umgekehrt wäre damit keineswegs erwiesen, dass sämtliche früheren öffentlichen Angaben Lehmanns korrekt waren. Genau an dieser Trennlinie muss eine sachliche Recherche ansetzen.

    Die Recherchen zu Lehmanns Vita sind älter als die Wal-Affäre

    Lehmann spricht im aktuellen Video ab Minute 12:53 von einem langjährigen Kritiker und nennt anschließend Philipp J. Kroiß von zoos.media. Er fragt, woher der Bürgermeister die gegen ihn erhobenen Vorwürfe kenne und ob zwischen den Beteiligten Kontakte bestanden hätten. Diese Fragen können gestellt werden, belegen aber für sich genommen weder eine Absprache noch die Unrichtigkeit der veröffentlichten Kritik. Denn die betreffenden Recherchen sind seit Jahren öffentlich zugänglich und hätten grundsätzlich von jedem gelesen werden können. Ihre tatsächliche Richtigkeit muss anhand der jeweiligen Quellen bewertet werden, nicht anhand vermuteter persönlicher Kontakte.

    Bereits 2021 beschäftigte sich zoos.media mit Lehmanns Aussagen über Zoos und die angeblich negative Bildungswirkung von Besuchen. Im Oktober 2022 erschien eine Recherche zur Beschäftigung im Ozeaneum; im Dezember 2023 wurde seine Bali-Geschichte über den Zierfischhandel kritisiert. Weitere Veröffentlichungen befassten sich mit seiner Studienbezeichnung und mit Behauptungen über zoologischen Artenschutz. Auch t-online prüfte 2026 einzelne biografische Angaben durch eigene Anfragen bei der Universität Kiel und National Geographic Deutschland. Diese Chronologie spricht gegen die Vorstellung, die sachlichen Kritikpunkte seien erst durch den Bürgermeister entstanden.

    Diplom-Meeresbiologe: Warum änderte Lehmann seine Website?

    Auf einer archivierten Website-Fassung aus dem Oktober 2025 bezeichnete sich Robert Marc Lehmann als „studierter Diplom-Meeresbiologe“. Die Universität Kiel bestätigte gegenüber t-online, dass die formale Studiengangs- beziehungsweise Abschlussbezeichnung Biologie lautete. Inzwischen verwendet Lehmann auf seiner Website die präzisere Formulierung „Diplom-Biologe mit einer Spezialisierung auf Meeresbiologie“. Sein Biologieabschluss steht damit nicht in Frage, ebenso wenig die Möglichkeit einer späteren meeresbiologischen Tätigkeit. Der Unterschied zwischen einer fachlichen Spezialisierung und einer konkret behaupteten akademischen Abschlussbezeichnung bleibt aber bestehen.

    Die Korrektur allein beweist keine absichtliche Täuschung. Sie zeigt jedoch, dass die frühere Selbstbeschreibung nach der öffentlichen Kritik nicht unverändert geblieben ist. Warum soll diese Kritik nun plötzlich unbegründet sein, wenn die formale Bezeichnung gerade durch die spätere Präzisierung klarer wurde? Die Antwort darauf kann nur eine Auseinandersetzung mit der konkreten früheren Aussage geben. Ein IT-Gutachten zu einem Bürgermeister-Handy ist dafür offensichtlich ungeeignet.

    Ozeaneum Stralsund: Teamleiter statt Leiter des ganzen Aquariums

    Robert Marc Lehmann behauptete in früheren öffentlichen Äußerungen, er habe Europas größtes Aquarium geleitet. Auch die Bezeichnung Abteilungsleiter wurde im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Ozeaneum Stralsund verwendet. Philipp J. Kroiß fragte dazu bereits 2022 beim Deutschen Meeresmuseum nach. Nach der veröffentlichten Auskunft war Lehmann vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009 als Teamleiter tätig. Ihm war eine Abteilungsleiterin übergeordnet, darüber stand die Museumsleitung.

    Damit liegt der relevante Widerspruch in der behaupteten Leitungsfunktion: Lehmann war nach Auskunft seines ehemaligen Arbeitgebers nicht Leiter des gesamten Ozeaneums, sondern Teamleiter innerhalb der Einrichtung. Entscheidend ist die belegte Differenz zwischen Lehmanns früherer öffentlicher Selbstdarstellung und der vom Deutschen Meeresmuseum bestätigten Position. Genau diese Differenz war Gegenstand der bereits 2022 veröffentlichten Kritik.

    Weltweite Fang- und Forschungsreisen: Was wurde tatsächlich bestätigt?

    Auch die Beschreibung seiner Beschaffungsreisen für das Ozeaneum wurde überprüft. Das Deutsche Meeresmuseum bestätigte in der von zoos.media wiedergegebenen Auskunft vier Reisen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, darunter drei nach Norwegen und eine nach Schweden. Daraus folgt keineswegs, dass Lehmann später keine weiteren internationalen Expeditionen unternommen hat; solche Reisen sind unabhängig davon bekannt. Entscheidend ist vielmehr, welchen Auftraggebern er bestimmte Erfahrungen zugeordnet und welchen Eindruck er über seine Tätigkeit im Ozeaneum vermittelt hat. Eine spätere weltweite Tätigkeit kann nicht rückwirkend jede frühere Darstellung einer konkreten Stelle bestätigen.

    Auch bei seiner Diplomarbeit gibt es einen dokumentierten Widerspruch zwischen Lehmanns öffentlicher Darstellung und den tatsächlichen Fakten. Lehmann erklärte in einer früheren Videoaussage, er habe über Fische seine Diplomarbeit geschrieben. Tatsächlich beschäftigte sich seine Diplomarbeit mit dem Wachstum Europäischer Edelkrebse (Astacus astacus). Dabei handelt es sich um Süßwasserkrebse und nicht um Fische. Die öffentliche Aussage über das Thema seiner Diplomarbeit stimmt somit nicht mit dem dokumentierten Inhalt überein. Auch dieser Widerspruch wurde bereits Jahre vor der aktuellen Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister öffentlich kritisiert.

    National Geographic: Echter Preis, aber mögliche Überhöhung

    Robert Marc Lehmann gewann 2015 den deutschen Fotowettbewerb „Wildes Deutschland“, der von National Geographic Deutschland und Olympus veranstaltet wurde. Öffentlich bezeichnete er sich jedoch als „National Geographic Fotograf des Jahres 2015“, ohne dabei stets deutlich zwischen dem deutschen Wettbewerb und dem internationalen National Geographic Photo Contest zu unterscheiden. Den internationalen Wettbewerb gewann 2015 der australische Fotograf James Smart. Die damalige Chefredakteurin von National Geographic Deutschland bezeichnete Lehmanns Darstellung gegenüber t-online als „mindestens irreführend“. Lehmann hatte somit tatsächlich einen Fotowettbewerb gewonnen, allerdings nicht den internationalen Hauptwettbewerb, den seine öffentliche Selbstdarstellung nahelegen konnte.

    Auch bei dieser Auszeichnung zeigt sich ein Muster, das bereits bei Lehmanns Angaben zu seiner akademischen Ausbildung und seiner Tätigkeit im Ozeaneum aufgefallen ist: Seine öffentliche Selbstdarstellung vermittelte einen anderen beziehungsweise weitreichenderen Eindruck als die tatsächlich dokumentierten Qualifikationen und Leistungen. Erst durch kritische Recherchen wurden diese Unterschiede öffentlich herausgearbeitet. Die entsprechenden Nachweise stammen von Hochschulen, ehemaligen Arbeitgebern und im Fall der Fotoauszeichnung sogar aus dem Umfeld des Veranstalters selbst. Dass Lehmann diese Kritik heute im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Bürgermeister als Teil einer gegen ihn gerichteten Diffamierung darstellt, ändert nichts an den dokumentierten Widersprüchen.

    Bali-Zierfischhandel: Die dramatische Darstellung eines öffentlich auffindbaren Geschäfts

    Bei seiner Bali-Produktion über den Zierfischhandel vermittelte Robert Marc Lehmann den Eindruck einer gefährlichen Undercover-Recherche in einem schwer zugänglichen und möglicherweise illegalen Geschäft. In den Filmaufnahmen fordert er seinen Fahrer mit „Go, go, go“ zur schnellen Weiterfahrt auf und erklärt, dass man hier nicht halten könne. Damit vermittelt er seinen Zuschauern eine besondere Gefahrensituation. Tatsächlich handelte es sich bei dem besuchten Betrieb um Riski Aquaria in Denpasar, ein öffentlich zugängliches und regulär auftretendes Zierfischgeschäft mit eigener Onlinepräsenz. Der Betrieb war keineswegs ein geheimer Ort, den man nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen aufsuchen konnte. Für die durch Lehmanns Darstellung nahegelegte Illegalität des Geschäfts wurden keine entsprechenden Belege präsentiert.

    GERATI deckte diese Diskrepanz bereits 2023 auf und dokumentierte, dass der angeblich gefährliche Undercover-Schauplatz ein öffentlich auffindbares Zierfischgeschäft war. Später griff auch Philipp J. Kroiß von zoos.media die Recherche auf. Besonders bemerkenswert ist dabei die Dramaturgie: Lehmann erzeugte durch seine hektischen Anweisungen an den Fahrer und seine Darstellung der Situation den Eindruck einer riskanten Enthüllung. Die öffentlich überprüfbaren Informationen über das Geschäft zeichneten jedoch ein anderes Bild. Damit war nicht die Existenz des Zierfischhandels die fragwürdige Behauptung, sondern die Art und Weise, wie Lehmann seinen Besuch gegenüber den Zuschauern inszenierte.

    Drückerfisch und Hai: Was zeigen die Aufnahmen über Lehmanns eigene Rolle?

    Die Bali-Aufnahmen dokumentieren darüber hinaus auch Lehmanns eigenen Umgang mit den Tieren während seiner Dreharbeiten. GERATI TV veröffentlichte dazu das YouTube-Short „Robert Marc Lehmann begeht Tierquälerei“, in dem entsprechende Szenen aus seiner Produktion gezeigt werden. Darin werden Fische aus dem Wasser genommen und für die Kamera präsentiert. Ein Drückerfisch fällt dabei sogar auf den Boden. Lehmann kommentiert die Präsentationen unter anderem mit „Wow“, „Beautiful“ und „Wonderful“. Bei einer weiteren Szene wird ein Hai aus dem Wasser gehoben, während Lehmann mit „Schnell, schnell, Foto, Foto“ zu einer schnellen Aufnahme auffordert.

    Besonders bemerkenswert ist der Widerspruch zwischen Lehmanns öffentlichem Auftreten als Tierschützer und seinem Verhalten während dieser Aufnahmen. Statt das unnötige Herausnehmen der Fische aus dem Wasser zu unterbinden, reagiert er mit begeisterten Kommentaren und fordert bei dem Hai sogar ausdrücklich eine Fotoaufnahme. Das Herausnehmen von Fischen aus dem Wasser kann erheblichen Stress verursachen und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Ein Sturz auf einen harten Boden birgt zusätzlich erhebliche Verletzungsrisiken. GERATI kritisiert diese Behandlung der Tiere als tierschutzwidrig und sieht insbesondere Lehmanns aktive Beteiligung als erklärungsbedürftig an. Ob die dokumentierten Handlungen darüber hinaus den rechtlichen Tatbestand der Tierquälerei erfüllen, ist davon getrennt zu beurteilen.

    Bereits 2023 machte GERATI auf diese Widersprüche aufmerksam. Nach der Veröffentlichung des kritischen Videomaterials auf GERATI TV folgte eine urheberrechtliche Beanstandung durch LEONINE Studios, die nach der damaligen Korrespondenz im Auftrag Lehmanns handelte. Statt einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den gezeigten Szenen kam es somit zunächst zu einem Streit über die Verwendung des Filmmaterials. Die Aufnahmen und die anschließende Kritik existierten bereits Jahre vor der heutigen Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister von Timmendorfer Strand. Auch dieser Fall zeigt, dass die Kritik an Lehmanns Verhalten keineswegs erst durch die Äußerungen des Bürgermeisters entstanden ist.

    Bali-Delfinarium: Chlor, Wasserqualität und der Unterschied zwischen Verdacht und Messwert

    Robert Marc Lehmann erhob bei seiner Berichterstattung über das Bali Exotic Marine Park schwere Vorwürfe hinsichtlich der Wasserqualität und einer möglichen Gesundheitsgefährdung der dort gehaltenen Delfine. Einen eigenen Laborbefund oder dokumentierte Wasseranalysen, mit denen er eine gesundheitsschädliche Chlorkonzentration nachgewiesen hätte, legte er jedoch nicht vor. Stattdessen verbreitete er seine Anschuldigungen öffentlich, ohne entsprechende Messergebnisse zu präsentieren. Die Betreiber erklärten später gegenüber BBC News Indonesia, dass Chlor zur Wasseraufbereitung eingesetzt werde, die Konzentration jedoch unter 1,5 ppm liege. Eine tatsächlich gesundheitsschädliche Chlorbelastung konnte Lehmann mit seiner Darstellung nicht nachweisen.

    Besonders bemerkenswert war Lehmanns anschließender Aufruf an seine Community, sich per E-Mail an indonesische Botschaften und Auslandsvertretungen zu wenden und gegen die Delfinhaltung im Bali Exotic Marine Park zu protestieren. Damit mobilisierte er gezielt seine Anhänger, um Druck auf die indonesischen Behörden auszuüben. Im Zuge dieser Kampagne gingen bei indonesischen Auslandsvertretungen neben Protestschreiben auch beleidigende Nachrichten und Morddrohungen ein. Die Kampagne führte damit nicht nur zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung, sondern auch zu erheblichen Anfeindungen gegenüber den betroffenen Stellen. Lehmanns Aufruf und die darauf folgenden Reaktionen gehören deshalb zur Bewertung seiner damaligen Vorgehensweise.

    Hier zeigt sich ein auffälliger Widerspruch zu Lehmanns heutigen Beschwerden über angebliche Rufschädigung. Im aktuellen Livestream beklagt er, dass kritische Veröffentlichungen und die Kontaktaufnahme Dritter mit seinen Geschäftspartnern seinen Ruf und seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt hätten. Gleichzeitig hat er bei seiner eigenen Bali-Kampagne seine Community ausdrücklich dazu aufgefordert, diplomatische Vertretungen zu kontaktieren und Druck auf eine von ihm kritisierte Einrichtung auszuüben. Zwar ist eine Beschwerde bei einer Behörde nicht mit einer Beleidigung oder Drohung gleichzusetzen, doch die gezielte Mobilisierung Dritter zur Einflussnahme auf andere gehört in beiden Fällen zum öffentlichen Konflikt. Lehmann kritisiert somit eine Form der öffentlichen Druckausübung, die er bei seinen eigenen Kampagnen selbst als Mittel eingesetzt hat.

    Zoos und Artenschutz: Mehrere pauschale Aussagen halten Gegenbelegen nicht stand

    Auch Lehmanns Aussagen über Zoos und deren Beitrag zum Artenschutz wurden wiederholt kritisiert. In seinen Veröffentlichungen stellte er die Leistungen zoologischer Einrichtungen beim Schutz bedrohter Tierarten wie dem Sumatra-Nashorn oder dem Balistar infrage. Dabei sind die Zuchterfolge des Cincinnati Zoo beim Sumatra-Nashorn ebenso dokumentiert wie die Beteiligung zahlreicher Zoos an Erhaltungszuchtprogrammen und Wiederansiedlungen des Balistars. Diese konkreten Artenschutzerfolge widersprechen pauschalen Darstellungen, nach denen Zoos keinen Beitrag zum Erhalt bedrohter Tierarten leisten. Die tatsächlichen Leistungen zoologischer Einrichtungen bleiben bestehen, unabhängig davon, wie Lehmann deren Bedeutung öffentlich bewertet.

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Lehmanns Aussagen über die angeblich negative Bildungswirkung von Zoobesuchen. Er behauptete öffentlich, dass Kinder nach einem Zoo- oder Aquariumsbesuch weniger wüssten als zuvor, und stellte dies als wissenschaftlich erwiesen dar. Dem stehen wissenschaftliche Untersuchungen gegenüber, die einen Wissenszuwachs durch Bildungsangebote zoologischer Einrichtungen dokumentieren. Seine pauschale Darstellung einer grundsätzlich negativen Bildungswirkung lässt sich damit nicht aufrechterhalten. Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Kritik an Lehmanns Aussagen auf konkreten fachlichen Gegenargumenten beruht und nicht erst durch die Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister von Timmendorfer Strand entstanden ist.

    Angeblich klingelten beide Handys: Wo sind die vielen Journalistenstimmen?

    Besonders auffällig ist der Beginn des aktuellen Videos. Zwischen Minute 0:23 und 0:59 beschreibt Lehmann, wie bereits gegen 7:45 Uhr morgens sowohl sein privates als auch sein geschäftliches Telefon geklingelt hätten. Unbekannte Nummern und zahlreiche E-Mails hätten einen regelrechten Ansturm von Journalisten ausgelöst. Zwischen Minute 1:13 und 1:31 schildert er, die Medienvertreter hätten Stellungnahmen verlangt und wissen wollen, ob er sich nun rehabilitiert fühle. Später berichtet er sogar, welche Antworten er den Journalisten gegeben habe.

    GERATI überprüfte die unmittelbare Medienberichterstattung zur Veröffentlichung des IT-Gutachtens vom 9. Oktober 2026. Weder in den Artikeln des NDR noch in den Veröffentlichungen von der reporter oder den weiteren überprüften Medienberichten vom 9. und 10. Oktober findet sich eine aktuelle Stellungnahme Lehmanns. Kein einziger dieser Artikel gibt eine Antwort auf die von ihm geschilderten Journalistenfragen wieder. Damit steht seiner Darstellung eines regelrechten Medienansturms eine Berichterstattung gegenüber, in der seine angeblich abgegebenen Stellungnahmen überhaupt nicht auftauchen.

    Warum berichtet Lehmann von zahlreichen Journalisten, die ihn telefonisch und per E-Mail kontaktiert und ausführlich befragt haben sollen, wenn anschließend keine seiner Antworten in den überprüften Medienberichten erscheint? Welche Redaktionen waren das, und wo sind die entsprechenden Stellungnahmen geblieben? Gerade angesichts seiner ausführlichen Schilderung wäre eine konkrete Benennung der beteiligten Medien aufschlussreich. Bislang bleibt der von Lehmann geschilderte außergewöhnliche Journalistenansturm jedenfalls öffentlich und unabhängig unbestätigt.

    Wiederholt eine dramatische Geschichte? Der Vergleich mit Bali

    Zwischen Lehmanns Bali-Produktion und seinem aktuellen Livestream zeigt sich eine auffällige Parallele in der Erzählweise. Auf Bali erzeugte Lehmann durch hektische Anweisungen an seinen Fahrer, darunter „Go, go, go“, den Eindruck, sich an einem gefährlichen Ort aufzuhalten, an dem man nicht einfach anhalten könne. Tatsächlich handelte es sich bei dem besuchten Betrieb um ein öffentlich auffindbares Zierfischgeschäft in Denpasar. Nach Veröffentlichung des IT-Gutachtens beginnt Lehmann seinen Livestream mit einer ähnlich dramatischen Schilderung: Beide Telefone hätten bereits am frühen Morgen ununterbrochen geklingelt, zahlreiche Journalisten hätten ihn kontaktiert und sein E-Mail-Postfach sei regelrecht übergelaufen. In den überprüften Medienberichten vom 9. und 10. Oktober 2026 findet sich jedoch keine einzige aktuelle Stellungnahme Lehmanns zu den Gutachtenergebnissen.

    In beiden Fällen nutzt Lehmann die Schilderung außergewöhnlicher Ereignisse, um die Bedeutung seiner Geschichte zu unterstreichen. Während bei der Bali-Produktion ein öffentlich zugängliches Geschäft zum Schauplatz einer vermeintlich gefährlichen Undercover-Recherche wurde, präsentiert er sich im aktuellen Livestream als Mittelpunkt eines außergewöhnlichen Medieninteresses. Die dokumentierten Umstände stehen dabei in einem auffälligen Gegensatz zu der jeweils vermittelten Dramaturgie. Gerade dieser Vergleich zeigt, wie Lehmann durch seine Erzählweise bestimmte Eindrücke beim Publikum erzeugt, während die unabhängig überprüfbaren Informationen ein deutlich weniger spektakuläres Bild zeichnen.

    Philipp J. Kroiß und Till Backhaus: Aus Fragen werden weitreichende Verdächtigungen

    Ab Minute 12:53 widmet sich Lehmann besonders seinem Kritiker Philipp J. Kroiß. Bei Minute 13:21 fragt er nach möglichen Kontakten zwischen Kroiß und dem Bürgermeister, nach weitergegebenen Informationen und nach denkbaren Auswirkungen auf die Entscheidungen von Till Backhaus. Zwischen Minute 14:14 und 15:08 entwickelt er die Möglichkeit von Absprachen, um ihn von der Walrettung auszuschließen. Er bezeichnet einzelne Überlegungen selbst als hypothetisch. Dennoch bekommen die Zuschauer eine konkrete Verbindung mehrerer namentlich genannter Personen nahegelegt, für die das Video keine dokumentierte Kommunikationskette liefert.

    Ein Austausch zwischen einem Journalisten und einem Bürgermeister wäre für sich genommen weder ungewöhnlich noch ein Beweis für eine unzulässige Einflussnahme. Für eine weitergehende Behauptung müsste dokumentiert werden, wer was gesagt hat, welche Entscheidungen darauf beruhten und weshalb diese Entscheidungen problematisch waren. Die Existenz öffentlich zugänglicher kritischer Artikel von zoos.media reicht dafür nicht aus. Ebenso wenig folgt aus einer möglichen Übernahme veröffentlichter Kritik, dass deren Urheber für eigenständige spätere Aussagen oder Handlungen des Bürgermeisters verantwortlich wäre.

    Der schwerste Vorwurf: Eine angebliche Mitschuld am Tod des Wals

    Bei Minute 16:08 bis 16:18 sagt Lehmann sinngemäß, mutmaßliche Aussagen von Philipp J. Kroiß gegenüber dem Bürgermeister, dessen öffentliche Äußerungen und darauf beruhende Entscheidungen von Till Backhaus hätten nach seiner Überzeugung einen wesentlichen Anteil am Tod des Buckelwals gehabt. Bei etwa Minute 19:19 greift er den Vorwurf erneut auf und spricht Kroiß sinngemäß die Eigenschaft eines Tierfreundes ab, weil der Wal dadurch gestorben sei. Das ist eine besonders weitreichende persönliche Zuschreibung. Im Video werden dafür jedoch weder die behaupteten Kontakte noch ein konkreter Einfluss auf Rettungsentscheidungen und auch kein kausaler Zusammenhang mit dem Tod des Tieres belegt.

    Wer solche Zusammenhänge öffentlich behauptet oder nahelegt, muss mit entsprechenden Nachfragen rechnen. Welche Kommunikation soll stattgefunden haben? Welche konkrete Entscheidung soll dadurch ausgelöst worden sein? Welche fachlichen Belege zeigen, dass ein anderer Entscheidungsverlauf das Überleben des Wals ermöglicht hätte? Ohne Antworten auf diese Fragen bleiben die Aussagen Vermutungen und persönliche Überzeugungen. Gerade Lehmann, der selbst die Folgen unbelegter Anschuldigungen beklagt, sollte bei namentlich genannten Kritikern denselben Maßstab anwenden.

    Hunderte negative Artikel: Wo beginnt seine eigene Verantwortung?

    Bei Minute 15:40 spricht Lehmann von Hunderten Artikeln über mehrere Monate und Tausenden negativen Beiträgen. Er schildert die Folgen dieser Berichterstattung für sein Privatleben und für mögliche geschäftliche Kooperationen. Dass es bundesweit umfangreiche und teilweise kritische Berichte über die Walrettung und Lehmanns Rolle gab, ist nachvollziehbar. Eine überprüfbare Zählung der von ihm genannten Größenordnung oder eine belastbare Zuordnung aller negativen Berichte zu den Äußerungen des Bürgermeisters legt er jedoch nicht vor. Außerdem gab es bereits zuvor Kritik von Fachleuten und eigenständige Recherchen zu seiner Biografie.

    Die Frage nach Lehmanns eigener Verantwortung darf dabei nicht mit einer Mitschuld an möglichen Straftaten verwechselt werden. Wer öffentlich ungenaue oder überhöhte Angaben über sich verbreitet, kann damit einen Anlass für legitime Kritik setzen. Wären bestimmte Aussagen von Anfang an genauer gewesen, wären einige konkrete Kontroversen möglicherweise nicht entstanden. Daraus folgt aber keineswegs, dass Lehmann persönliche Beleidigungen verdient hätte oder für eigenständige Rechtsverstöße Dritter verantwortlich wäre. Verantwortlich ist er für die Richtigkeit seiner Aussagen, nicht für unzulässiges Verhalten anderer.

    Sieht sich Lehmann durch das Gutachten auch in seiner Vita rehabilitiert?

    Robert Marc Lehmann vermittelt in seinem aktuellen Livestream den Eindruck, durch die Veröffentlichung des IT-Gutachtens nun umfassend rehabilitiert zu sein. Bei Minute 18:14 erklärt er: „Es gibt nicht meine Sicht und seine Sicht. Es gibt nur eine Sicht und die ist ja jetzt öffentlich.“ Bei Minute 20:16 betont er ausdrücklich: „Das IT-Gutachten spricht für mich.“ Gleichzeitig stellt er die bisherigen Vorwürfe gegen seinen Lebenslauf als Teil einer gegen ihn gerichteten Diffamierung dar und bringt seinen langjährigen Kritiker Philipp J. Kroiß von zoos.media damit in Verbindung. Seine Darstellung legt damit nahe, dass nicht nur die Anschuldigungen des Bürgermeisters, sondern auch die seit Jahren dokumentierte Kritik an seiner beruflichen Selbstdarstellung durch die neuen Erkenntnisse entkräftet worden seien.

    Der entscheidende Widerspruch bleibt jedoch bestehen: Das IT-Gutachten untersucht das dienstlich genutzte Mobiltelefon des Bürgermeisters und nicht die Biografie von Robert Marc Lehmann. Es widerlegt weder die dokumentierten früheren Formulierungen auf seiner eigenen Website noch die Auskünfte des Deutschen Meeresmuseums zu seiner tatsächlichen Position im Ozeaneum. Ebenso wenig verändert es die Angaben der Universität Kiel zu seinem Studienabschluss oder die Einordnung seiner National-Geographic-Auszeichnung. Auch die kritisierten Darstellungen seiner Bali-Produktionen und seine öffentlichen Aussagen über den Artenschutz bleiben davon unberührt. Ein IT-Gutachten über das Handy eines Bürgermeisters kann die nachgewiesenen Widersprüche in Lehmanns früheren Selbstdarstellungen nicht nachträglich beseitigen.

    Fazit: Ein Handy-Gutachten macht frühere Selbstaussagen nicht automatisch richtig

    Die Veröffentlichung des IT-forensischen Gutachtens ist für die Ermittlungen zum Bürgermeister von Timmendorfer Strand bedeutsam. Sollten die ihm vorgeworfenen Beleidigungen oder eine bewusst falsche Hackerbehauptung nachgewiesen werden, wären sie unabhängig von der Walrettung und der Kritik an Robert Marc Lehmann zu bewerten. GERATI distanziert sich ausdrücklich von persönlichen Herabsetzungen und möglichen rechtswidrigen Handlungen. Sachliche Kritik wird dadurch jedoch nicht automatisch falsch, und berechtigte Nachfragen sind keine Beleidigung.

    Lehmanns Studienbezeichnung wurde auf seiner eigenen Website verändert; die Angaben des Deutschen Meeresmuseums zur früheren Hierarchie im Ozeaneum bleiben nachvollziehbar; auch weitere Darstellungen über seine Reisen, seine Auszeichnung und seine Bali-Aufnahmen verdienen eine konkrete Prüfung. Nicht jeder dieser Fälle beweist eine vorsätzliche Lüge. Sie zeigen aber, dass es reale, dokumentierte Anlässe zur Kritik gab, die lange vor dem Bürgermeisterstreit öffentlich diskutiert wurden. Die Verantwortung für die Genauigkeit solcher Selbstaussagen trägt Lehmann selbst.

    Besonders bedenklich ist, dass Lehmann ausgerechnet jetzt schwere Vermutungen über Philipp J. Kroiß und dessen angeblichen Anteil am Tod des Buckelwals äußert, ohne im Video die dafür erforderliche Beweiskette vorzulegen. Zugleich schildert er einen Journalistenansturm, dessen behauptetes Ausmaß in den bislang überprüften Medienberichten nicht bestätigt wird. Beides darf kritisch hinterfragt werden, ohne aus fehlenden Belegen vorschnell eine bewusste Lüge abzuleiten. Die entscheidende Frage bleibt: Warum sollten ausgerechnet die Untersuchung eines Bürgermeister-Handys und die möglichen Verfehlungen eines politischen Amtsträgers die früheren nachprüfbaren Aussagen Robert Marc Lehmanns über seinen eigenen Werdegang richtig machen?

    Das vollständige Video mit Zeitmarken

    Robert Marc Lehmann: „Doch kein Hackerangriff? Neue Infos zum Bürgermeister von Timmendorfer Strand“. Im Video beginnt die Schilderung der Journalistenanfragen bei 00:23, die Darstellung des Gutachtens bei 05:57 und die Auseinandersetzung mit Philipp J. Kroiß bei 12:53. Mögliche politische Absprachen diskutiert Lehmann ab 14:14; die Behauptung einer Mitverantwortung am Tod des Wals folgt bei 16:08. Seine Aussage zur angeblich nur noch einen öffentlichen Sichtweise fällt um 18:14, „Das IT-Gutachten spricht für mich“ um 20:16 und die Schilderung von Zweifeln an seiner Qualifikation um 22:12.

    YouTube Video Robert Marc Lehmann; Doch kein Hackerangriff? Neue Infos zum Bürgermeister von Timmendorfer Strand https://www.youtube.com/watch?v=KvNoyiXdaYg

    Quellen