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Schlagwort: Herdenschutz Schweiz

  • Herdenschutzhunde im Val Sumvitg: Dramatischer Erfahrungsbericht, aber viele Fragen bleiben offen

    Herdenschutzhunde im Val Sumvitg: Dramatischer Erfahrungsbericht, aber viele Fragen bleiben offen

    Vier Hunde, eine Schafherde und ein bislang nicht bestätigter Vorfall

    Ein Wanderer aus Disentis berichtet von zwei Begegnungen mit Herdenschutzhunden auf dem Weg zur Medelserhütte im Val Sumvitg. Nach Darstellung des 71-jährigen Linus Fry liefen zunächst zwei Hunde auf seine vierköpfige Wandergruppe zu, obwohl sich die Schafherde nach seiner Einschätzung rund 400 Meter vom Weg entfernt befunden habe. Auf dem Rückweg seien schließlich alle vier Herdenschutzhunde auf die Gruppe zugelaufen und hätten seine vierjährige Labradorhündin Mia gebissen. Fry erklärte gegenüber dem „Blick“, er habe die Tiere mit Steinen, Tritten und Schlägen abgewehrt. Seine Hündin habe laut aufgeschrien, sei anschließend jedoch unverletzt geblieben.

    Der Bericht klingt dramatisch, beruht bislang aber ausschließlich auf der Schilderung des Wanderers. Fry meldete den Vorfall nach eigenen Angaben weder dem Hirten noch der Polizei und ließ offenbar auch keine Verletzungen seiner Hündin tierärztlich dokumentieren. Damit fehlen zentrale Anhaltspunkte, mit denen sich der genaue Ablauf nachträglich überprüfen ließe. Unklar bleibt insbesondere, wie nah sich die Gruppe tatsächlich an der Herde befand, ob Warnhinweise vorhanden waren und wie sich die mitgeführte Labradorhündin während der Begegnung verhielt. Auch die Frage, ob es sich bei dem beschriebenen Verhalten um einen gezielten Angriff oder um das typische Abdrängen durch Herdenschutzhunde handelte, lässt sich auf Grundlage des Medienberichts nicht beantworten.

    Amtlich untersucht wird ein anderer Zwischenfall

    Zeitgleich sorgt ein weiterer Vorfall im Val Sumvitg für Aufmerksamkeit. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden untersucht eine Begegnung, bei der zwei deutsche Wanderer im Alter von 21 und 22 Jahren leicht verletzt wurden. Nach Angaben der Kantonspolizei waren die beiden von der Fuorcla da Cavel talwärts in Richtung Run Sut unterwegs, als sie auf zwei Herdenschutzhunde trafen. Einer der Wanderer rutschte im weiteren Verlauf rund zehn Meter einen Abhang hinunter, auch der zweite Mann erlitt leichte Verletzungen. Beide wurden mit der Rega zur Kontrolle in ein Krankenhaus nach Ilanz gebracht.

    Bei diesem Ereignis handelt es sich um einen behördlich bestätigten und weiterhin untersuchten Vorfall. Polizei und Veterinäramt prüfen, wie es zu der Begegnung kam und welche Rolle das Verhalten der Hunde und der Wanderer spielte. Die räumliche und zeitliche Nähe zu Frys Schilderung erklärt zwar, weshalb beide Fälle in der Berichterstattung miteinander verbunden werden. Sie beweist jedoch nicht, dass dieselben Hunde, dieselbe Herde oder derselbe Tierhalter betroffen waren. Der bestätigte Vorfall darf deshalb nicht als nachträglicher Beleg für den nicht gemeldeten Bericht über Labradorhündin Mia verwendet werden.

    Herdenschutzhunde sollen keine Wanderer angreifen

    Herdenschutzhunde werden eingesetzt, um Schafe und andere Nutztiere vor Wölfen und weiteren möglichen Gefahren zu schützen. Anders als Blinden-, Rettungs- oder Lawinenhunde werden sie nicht auf einzelne Kommandos und einen ständigen menschlichen Einsatz ausgerichtet. Sie wachsen in engem Kontakt mit der Herde auf und entwickeln die Aufgabe, selbstständig auf ungewöhnliche Annäherungen zu reagieren. Nach Angaben der nationalen Fachstelle Herdenschutz bei Agridea müssen die Hunde zugleich lernen, Menschen und fremde Hunde richtig einzuschätzen. Erst nach einer Prüfung können sie offiziell als Herdenschutzhunde eingesetzt werden.

    Ihre Aufgabe besteht zunächst darin, Abstand zwischen der Herde und einem möglichen Eindringling herzustellen. Dazu nähern sich die Hunde häufig schnell, bellen und positionieren sich zwischen Herde und Wanderern. Ein solches Verhalten kann auf Menschen bedrohlich wirken, ist aber nicht automatisch mit einem gezielten Angriff gleichzusetzen. Fremde Begleithunde stellen für Herdenschutzhunde häufig einen besonders starken Reiz dar, weil sie aus deren Sicht eine größere Gefahr für die Herde darstellen können als einzelne Menschen. Geschwindigkeit, Wanderstöcke, hektische Bewegungen oder direkte Annäherungen können die Situation zusätzlich verschärfen.

    Auch Wanderer mit Hunden tragen Verantwortung

    Wer mit einem eigenen Hund durch ein Herdenschutzgebiet wandert, muss mit einer besonderen Konfliktlage rechnen. Ein öffentlicher Wanderweg bedeutet nicht automatisch, dass sich Menschen und Begleithunde ohne Anpassung ihres Verhaltens durch jede Herde bewegen können. Fachstellen empfehlen, Hunde frühzeitig anzuleinen, große Abstände einzuhalten und eine Herde möglichst weiträumig zu umgehen. Nähern sich Herdenschutzhunde, sollte die Gruppe ruhig bleiben, nicht wegrennen und den eigenen Hund eng bei sich führen. Lässt sich die Situation nicht sicher einschätzen, kann auch das Umkehren die vernünftigste Entscheidung sein.

    Diese Verantwortung entbindet Tierhalter und zuständige Stellen nicht von ihren eigenen Pflichten. Herdenschutzgebiete müssen deutlich gekennzeichnet sein, eingesetzte Hunde müssen für ihre Aufgabe geeignet sein und bekannte Konflikte müssen überprüft werden. Ebenso wichtig ist jedoch, Vorfälle unmittelbar zu melden, damit Behörden und Tierhalter den Ablauf nachvollziehen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können. Wer einen angeblichen Angriff ausschließlich gegenüber einer Zeitung schildert, aber weder Polizei noch Hirten informiert, erschwert eine sachliche Aufklärung erheblich. Genau diese fehlende Dokumentation ist im Fall von Linus Fry das zentrale Problem.

    Medienbericht ersetzt keine unabhängige Prüfung

    Der „Blick“ präsentiert Frys Schilderung als dramatisches Wandererlebnis und verwendet dafür Formulierungen wie „Wander-Horror“. Solche Begriffe erzeugen Aufmerksamkeit, sagen aber wenig darüber aus, was tatsächlich geschehen ist. Nach Frys eigener Darstellung wurde seine Hündin gebissen, blieb jedoch unverletzt. Zugleich soll der Wanderer vier Herdenschutzhunde mit Steinen, Tritten und Schlägen abgewehrt haben, ohne den Vorfall anschließend zu melden. Diese ungewöhnliche Kombination hätte in der Berichterstattung stärker hinterfragt werden müssen.

    Eine kritische Prüfung bedeutet nicht, dem Wanderer automatisch eine falsche Darstellung zu unterstellen. Seine Schilderung kann zutreffen, sie ist bislang jedoch nicht unabhängig bestätigt. Gerade bei emotionalen Themen rund um Wölfe, Weidetierhaltung und Herdenschutzhunde sollten Medien klar zwischen einer persönlichen Erzählung und einem belegten Sachverhalt unterscheiden. Andernfalls entsteht schnell der Eindruck, Herdenschutzhunde seien grundsätzlich unberechenbar und stellten auf Wanderwegen eine kaum kontrollierbare Gefahr dar. Eine solche pauschale Bewertung lässt sich aus den derzeit bekannten Informationen nicht ableiten.

    Unterschiedliche Fälle müssen sauber getrennt werden

    Der amtlich untersuchte Zwischenfall mit den beiden deutschen Wanderern zeigt, dass Konflikte zwischen Herdenschutzhunden und Menschen ernst genommen werden müssen. Er zeigt aber ebenso, weshalb eine genaue Untersuchung notwendig ist. Entscheidend sind der Standort der Herde, der Verlauf des Wanderwegs, die Anzahl und das Verhalten der Hunde sowie das Verhalten der betroffenen Personen. Erst wenn diese Faktoren geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob die Hunde angemessen reagierten oder ob Fehler beim Einsatz und bei der Absicherung des Gebiets vorlagen. Pauschale Schlussfolgerungen helfen weder Wanderern noch Tierhaltern.

    Für Frys Bericht fehlen genau diese überprüfbaren Angaben. Es gibt keine polizeiliche Meldung, keinen bekannten veterinärmedizinischen Befund und keine behördliche Dokumentation des angeblichen Angriffs. Dass seine Geschichte in derselben Woche veröffentlicht wurde, in der ein anderer Vorfall amtlich untersucht wird, macht sie nicht automatisch glaubwürdiger. Beide Ereignisse müssen getrennt betrachtet werden. Alles andere würde einen bestätigten Zwischenfall dazu benutzen, eine unbestätigte Erzählung nachträglich aufzuwerten.

    Fazit

    Herdenschutzhunde arbeiten dort, wo Weidetiere vor Wölfen und anderen Gefahren geschützt werden müssen. Ihr selbstständiges und häufig einschüchterndes Auftreten kann zu Konflikten führen, besonders wenn Wanderer eigene Hunde mitführen. Solche Vorfälle müssen deshalb gemeldet und anschließend sachlich untersucht werden. Im Fall der beiden deutschen Wanderer geschieht genau das. Im Fall von Linus Fry blieb es dagegen bei einem medial verbreiteten Erfahrungsbericht.

    Solange keine unabhängigen Nachweise vorliegen, ist der angebliche Angriff auf Labradorhündin Mia nicht mehr als eine bislang unbestätigte Schilderung. Medien sollten diesen Unterschied deutlich machen und nicht durch dramatische Begriffe den Eindruck eines bereits bewiesenen Geschehens erzeugen. Ebenso wenig dürfen Herdenschutzhunde pauschal als Gefahr dargestellt werden, nur weil sie ihren Schutzauftrag sichtbar und mitunter lautstark erfüllen. Entscheidend bleibt eine faire Prüfung des Einzelfalls, bei der die Verantwortung von Tierhaltern, Behörden und Wanderern gleichermaßen berücksichtigt wird.

    Quellen

  • Kanton Bern ordnet Abschuss des Wolfs M574 im Oberhasli an

    Kanton Bern ordnet Abschuss des Wolfs M574 im Oberhasli an

    Der Kanton Bern hat den Abschuss des Wolfs M574 im Oberhasli angeordnet. Die Verfügung betrifft Teile der Gemeinden Meiringen, Grindelwald und Schattenhalb und gilt bis zum 13. September 2026. Ausgenommen bleibt das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn.

    Grundlage der Entscheidung sind nach Angaben des Kantons mehrere Angriffe auf ausreichend geschützte Nutztiere. Insgesamt sollen mindestens neun Tiere getötet worden sein. Damit wurde die vom Bund vorgegebene Schadschwelle für einen gezielten Einzelabschuss überschritten.

    Neun getötete Nutztiere überschreiten die Schadschwelle

    In der Nacht auf den 10. Juli 2026 wurden vier geschützte Schafe tot aufgefunden. Nach Angaben des Kantons wurden sie Opfer eines Wolfsangriffs. Dieser Vorfall gab den Ausschlag für die erneute beziehungsweise verlängerte Abschussverfügung gegen M574.

    Bereits im Mai waren in Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere getötet worden. Zusammen mit den vier Schafen vom Juli ergibt sich eine Zahl von mindestens neun anerkannten Schäden. Die gesetzlich relevante Schwelle von sechs getöteten, geschützten Nutztieren war damit deutlich überschritten.

    Die Behörden sehen M574 als Verursacher dieser Angriffe an. Zusätzlich soll sich der Wolf wiederholt in der Nähe von Siedlungen aufgehalten haben. Nach Einschätzung des Kantons deutet dieses Verhalten darauf hin, dass das Tier einen Teil seiner natürlichen Scheu vor Menschen verloren haben könnte.

    Verfügung wurde bereits im Juni erlassen

    Die zeitliche Abfolge der Maßnahme ist nicht auf den ersten Blick eindeutig. Bereits am 3. Juni 2026 hatte das Jagdinspektorat des Kantons Bern eine Abschussverfügung gegen M574 erlassen. Diese erste Verfügung war zunächst bis zum 2. August 2026 befristet.

    Nach dem erneuten Angriff vom 10. Juli wurde die Maßnahme am 13. Juli erneut bekannt gegeben und zeitlich verlängert. Die nun geltende Verfügung läuft bis zum 13. September 2026. Damit erhielt das Jagdinspektorat ein weiteres Zeitfenster, um den Wolf unter den festgelegten Bedingungen zu erlegen.

    Der Abschuss darf nicht überall und unabhängig vom Verhalten des Tieres erfolgen. Die Verfügung beschränkt ihn auf Situationen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Angriffen auf geschützte Nutztiere stehen. Damit soll verhindert werden, dass der Wolf außerhalb des festgelegten Schadenszusammenhangs erlegt wird.

    Abschuss darf trotz Beschwerde vollzogen werden

    Zuständig für die Entscheidung ist das Jagdinspektorat des Kantons Bern. Es handelt auf Grundlage des kantonalen Rechts und der bundesrechtlichen Vorgaben für den Umgang mit einzelnen schadenstiftenden Wölfen. Die Verfügung richtet sich ausdrücklich gegen M574 und nicht gegen den Wolfsbestand im Allgemeinen.

    Beschwerdeberechtigte Verbände können rechtlich gegen die Maßnahme vorgehen. Der Kanton hat einer möglichen Beschwerde jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Abschuss darf deshalb grundsätzlich auch dann vollzogen werden, wenn ein Rechtsmittelverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

    Für die betroffenen Weidetierhalter bedeutet die Verfügung vor allem, dass die Behörden nun unmittelbar handeln können. Weitere Angriffe müssen nicht erst erneut ein vollständiges Verwaltungsverfahren auslösen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der Abschuss innerhalb des festgelegten Gebiets und unter den Bedingungen der Verfügung erfolgt.

    Öffentlich zugängliche Angaben bleiben begrenzt

    Die kantonalen Mitteilungen nennen die Zahl der getöteten Tiere und ordnen die Angriffe M574 zu. Vollständige veterinärmedizinische Berichte oder detaillierte genetische Untersuchungsergebnisse werden in den zugänglichen Veröffentlichungen jedoch nicht dargestellt. Für Außenstehende bleibt daher nur eingeschränkt nachvollziehbar, wie die Zuordnung bei jedem einzelnen Riss vorgenommen wurde.

    Das bedeutet nicht, dass entsprechende Untersuchungen nicht stattgefunden haben. Es bedeutet lediglich, dass die vollständigen Nachweise nicht Bestandteil der bislang veröffentlichten Kurzmitteilungen sind. Eine transparentere Darstellung könnte helfen, die Entscheidung auch außerhalb der zuständigen Behörden besser nachvollziehbar zu machen.

    Ähnlich begrenzt sind die veröffentlichten Angaben zum Herdenschutz. Der Kanton bezeichnet die getöteten Tiere als ausreichend geschützt, nennt aber keine ausführlichen Prüfprotokolle zu Zäunen, Herdenschutzhunden oder Nachtpferchen. Für die rechtliche Bewertung ist die amtliche Einstufung entscheidend, für die öffentliche Nachvollziehbarkeit wären zusätzliche Einzelheiten dennoch hilfreich.

    Weidetierhalter brauchen wirksamen Schutz

    Wölfe stehen unter Schutz, doch dieser Schutz ist nicht grenzenlos. Wenn ein einzelnes Tier wiederholt ausreichend geschützte Nutztiere tötet, müssen die zuständigen Behörden reagieren können. Andernfalls verlieren gesetzliche Herdenschutzvorgaben und festgelegte Schadschwellen ihre praktische Bedeutung.

    Tierhalter können nicht dauerhaft allein für die Folgen eines zunehmenden Wolfsbestands verantwortlich gemacht werden. Sie investieren in Zäune, Schutzsysteme und zusätzliche Kontrollen, können Angriffe aber dennoch nicht vollständig ausschließen. Wird ein Wolf trotz wirksamer Schutzmaßnahmen wiederholt auffällig, ist ein gezielter Einzelabschuss ein nachvollziehbares Instrument.

    Dabei geht es nicht um eine pauschale Bekämpfung des Wolfs. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einem geschützten Bestand und einzelnen Tieren, die wiederholt erhebliche Schäden verursachen. Ein funktionierendes Wolfsmanagement muss beides leisten: den Artenschutz sichern und die berechtigten Interessen der Weidetierhalter schützen.

    GERATI-Einordnung

    Nach den Angaben des Kantons wurde die gesetzliche Schadschwelle deutlich überschritten. Mindestens neun ausreichend geschützte Nutztiere sollen durch Angriffe getötet worden sein. Unter diesen Voraussetzungen ist die Abschussverfügung gegen M574 grundsätzlich nachvollziehbar.

    Die Entscheidung verliert nicht allein deshalb ihre Berechtigung, weil in den öffentlichen Kurzmitteilungen keine vollständigen DNA-Berichte oder Herdenschutzprotokolle veröffentlicht wurden. Maßgeblich ist, ob die zuständigen Fachstellen die Angriffe belastbar zugeordnet und die Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß geprüft haben. Mehr Transparenz wäre dennoch sinnvoll, um Spekulationen und ideologisch geführten Debatten den Boden zu entziehen.

    Der Fall zeigt, dass verantwortungsvolles Wolfsmanagement nicht aus pauschalem Schutz oder pauschalem Abschuss bestehen darf. Einzelne problematische Tiere müssen gezielt entnommen werden können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Weidetierhaltung erhalten will, darf die Folgen wiederholter Wolfsangriffe nicht allein den betroffenen Betrieben überlassen.

    Quellen: