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Schlagwort: Datenauswertung beim BLV

  • Antoine F. Goetschel im NZZ-Interview: Warum er den Tierschutzvollzug stärken will

    Antoine F. Goetschel im NZZ-Interview: Warum er den Tierschutzvollzug stärken will

    Antoine F. Goetschel fordert eine stärkere Vertretung von Tierinteressen und bessere Arbeitsbedingungen für die zuständigen Behörden. In einem Interview der Neuen Zürcher Zeitung vom 22. Oktober 2026 zieht der frühere Zürcher Tieranwalt Bilanz aus vier Jahrzehnten Einsatz für Tiere im Recht. Der Gründer und Präsident von Global Animal Law (GAL) spricht mit der Journalistin Lisa Aeschlimann über seine Erfahrungen und Prioritäten für die Schweiz. Wie seine Organisation das Gespräch zusammenfasst, unterstützt er die Feuerwerksinitiative, hält Verbesserungen bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts aber für dringlicher.

    Zürcher Verfahrenszahlen und die Rolle des Tieranwalts

    Goetschel verweist auf die Entwicklung der Tierquälereiverfahren im Kanton Zürich: Nach seiner Darstellung stieg deren Zahl von rund einem Dutzend 1991 auf etwa 250 jährlich bis 2010. Das entspricht ungefähr dem Zwanzigfachen, bedeutet für ihn aber keine entsprechende Zunahme von Tierquälerei. Er führt die Entwicklung auf ein gewachsenes Bewusstsein und höhere Strafen zurück. Die Unterscheidung ist für die Bewertung dieser Zahlen wichtig: Erfasste Verfahren und das tatsächliche Ausmaß von Tierquälerei sind unterschiedliche Größen.

    Den Nutzen eines Tieranwalts beschreibt Goetschel anhand seiner eigenen Amtszeit. Strafbefehle seien sorgfältiger verfasst worden, weil die Behörden mit einer Anfechtung rechnen mussten. Spezialisierte Stellen in Genf, Luzern und der Waadt begrüßt er; nach seiner Darstellung soll Schwyz folgen. Zugleich betont er deren Grenze: Eine Opferstellung im Verfahren verschafften sie den Tieren nicht. Eine spezialisierte Zuständigkeit ist damit von eigenen Verfahrensrechten der Tiere zu unterscheiden.

    Hundebissmeldungen, Kontrollen und fehlende Auswertungen

    GAL verweist ergänzend auf eine eigene Untersuchung von 2019 zum Vollzug von Tierhalteverboten und Beschlagnahmungen in zehn Kantonen. Als entscheidend nennt die Organisation politische und organisatorische Faktoren. Dazu zählt sie die Trennung des Tierschutzes von der Landwirtschaftsverwaltung, ausreichend Personal und die interne Ausbildung. Auch die Parteistellung des Veterinäramts im Strafverfahren gehöre dazu. Der Blick richtet sich damit auf konkrete Voraussetzungen dafür, dass Behörden Maßnahmen verfolgen und durchsetzen können.

    Goetschel kritisiert insbesondere, dass die Bearbeitung von Hundebissmeldungen die kantonalen Veterinärämter stark beanspruche. Nach seiner Einschätzung fehlen diese Kapazitäten bei Kontrollen und der Früherkennung von Missständen und Tierseuchen. Strafen hält er gemessen am Tierleid häufig für zu gering. Außerdem beanstandet er, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemeldete Fälle aus Ressourcengründen nicht mehr auswerte. Seine Kritik betrifft somit sowohl die verfügbare Arbeitszeit als auch die Daten, mit denen sich die behördliche Arbeit beurteilen lässt.

    Feuerwerksinitiative: Zustimmung mit anderer Priorität

    Einen aktuellen politischen Bezug liefert die Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“, über die die Schweiz am 29. November 2026 abstimmt. Goetschel unterstützt sie mit dem Argument, ein Verbot verringere Angst und Stress bei Tieren. Welche Einschränkungen angemessen sind, beschäftigt auch die deutsche Debatte über Feuerwerksverbote im Umfeld von Tierheimen. Die Schweizer Vorlage betrifft jedoch eine landesweite Regelung: Sie will Verkauf und Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper verbieten. Welche Produkte genau darunter fallen sollen, lässt sie offen.

    Lärmarme Feuerwerkskörper wie herkömmliche Vulkane sollen nach dem Willen der Initianten erlaubt bleiben. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung könnten die Kantone Ausnahmebewilligungen erteilen. Einzelpersonen dürften auch dort keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit; sie verweisen auf bestehende Vorschriften, zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten von Kantonen und Gemeinden sowie die auf wenige Tage begrenzten Belastungen. Das Initiativkomitee wirbt dagegen mit klaren nationalen Regeln zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt.

    Eigene Rechte als Perspektive, Behördenarbeit als unmittelbare Aufgabe

    Bei eigenen Rechten für Tiere formuliert Goetschel eine langfristige Möglichkeit: „Man kann sich vorstellen, dass Tiere in vierzig Jahren Rechte haben.“ Für die nähere Zukunft setzt er auf Tieranwälte, verlässliche Datengrundlagen im Straf- und Verwaltungsrecht sowie Lehrstühle für Tierschutz- und Veterinärrecht. Seine Vorschläge reichen damit von der Vertretung in einzelnen Verfahren bis zur Ausbildung spezialisierter Fachleute. Die Feuerwerksabstimmung entscheidet über eine bestimmte Einschränkung; die von ihm angesprochenen Fragen nach Personal, Auswertung und Verfahrensvertretung bestehen unabhängig von ihrem Ausgang.

    Quellen