Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Crocodylia spp

  • Krokodilkopf im Koffer: Zoll stoppt Reisenden am Flughafen Turin

    Krokodilkopf im Koffer: Zoll stoppt Reisenden am Flughafen Turin

    Am Flughafen Turin-Caselle haben Zollbeamte bei einem 22-jährigen Reisenden einen getrockneten Krokodilkopf entdeckt. Der Mann war aus Miami über Istanbul nach Italien unterwegs. Weil er keine erforderlichen CITES-Dokumente vorlegen konnte, beschlagnahmten die Einsatzkräfte den Fund und leiteten ein Verfahren wegen illegaler Einfuhr ein.

    Krokodilkopf in Packpapier versteckt

    Der Kopf lag nach Angaben italienischer Medien in Packpapier gewickelt und tief im Koffer. Bei der Kontrolle arbeiteten die Guardia di Finanza und die italienische Zollbehörde Agenzia delle Dogane e dei Monopoli zusammen. Der Fund wurde am 8. September am Flughafen „Sandro Pertini“ in Turin gemacht.

    Die Behörden ordnen den Fund der Artengruppe Crocodylia spp. zu. Für die internationale Verbringung geschützter Tierarten und ihrer Körperteile gelten die Regeln des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, bekannt als CITES. Je nach Art und Herkunft sind dafür entsprechende Genehmigungen oder Ursprungsnachweise erforderlich. Der Reisende konnte solche Unterlagen nicht vorlegen.

    Ermittlungen zur Herkunft des Fundes

    Der Mann wurde nicht in Untersuchungshaft genommen. Gegen ihn läuft nach den vorliegenden Angaben ein Strafverfahren wegen der Einfuhr eines Exemplars einer geschützten Art ohne die erforderlichen Dokumente. Über die strafrechtliche Bewertung des Falls ist damit noch nicht entschieden.

    Die Ermittler prüfen außerdem, woher der Krokodilkopf stammt und für welchen Zweck er nach Italien gebracht werden sollte. Ob es sich um ein persönliches Souvenir handelt oder ob der Fund mit einem größeren Handel zusammenhängt, ist derzeit offen. Eine Beteiligung an einem Schmuggelnetzwerk ist damit weder festgestellt noch ausgeschlossen.

    Der Fall zeigt zugleich, warum Körperteile geschützter Tiere bei Grenzkontrollen eine besondere Rolle spielen. Nicht nur lebende Tiere, sondern auch Häute, Schädel und andere Präparate können unter das Artenschutzrecht fallen. Für Reisende bedeutet das: Ein vermeintliches Souvenir darf nicht ohne vorherige Prüfung der Einfuhrregeln im Gepäck landen.

    Der Turiner Fund unterscheidet sich von anderen möglichen Tierfunden durch die Größe des Präparats und den internationalen Reiseweg. Ohne die vorgeschriebenen Nachweise kann selbst ein nicht lebendes Tierpräparat zur beschlagnahmten Ware werden.

    Für die weiteren Ermittlungen sind nun vor allem Herkunft und mögliche Abnehmer des Krokodilkopfes entscheidend. Bis diese Fragen geklärt sind, bleibt der belastbare Kern des Falls die Beschlagnahmung am Flughafen und das Fehlen der erforderlichen CITES-Unterlagen.

    Quellen