Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: 26 gerissene Nutztiere Südtirol

  • Wolfsabschuss Südtirol 2026: Weiterer Wolf nach 26 Nutztierrissen zur Entnahme freigegeben

    Wolfsabschuss Südtirol 2026: Weiterer Wolf nach 26 Nutztierrissen zur Entnahme freigegeben

    In Südtirol ist die Entnahme eines weiteren Wolfes genehmigt worden. Das Dekret betrifft die Gemeindegebiete Ulten und Kastelbell-Tschars und ist die dritte angeordnete Wolfsentnahme des Jahres 2026. Anlass sind insgesamt 26 gerissene Nutztiere auf mehreren Almen: Zwischen dem 15. Juni und dem 8. September wurden 22 Schafe und vier Ziegen getötet. Nach Angaben des Landesforstkorps werden Wölfe für die Risse verantwortlich gemacht.

    26 Nutztierrisse auf fünf Almen

    Betroffen sind die Almen Marschnell, Kuppelwies, Flatschberg, Tufer und Innerfalkomai. Mit der neuen Verfügung steigt die Zahl der 2026 genehmigten Wolfsentnahmen in Südtirol auf drei. Das Landesforstkorps ist mit der Durchführung der aktuellen Maßnahme beauftragt. Die Entscheidung folgt damit auf eine Reihe dokumentierter Wolfsrisse, die sich über mehrere Monate erstreckten.

    Für die betroffenen Almhalter endet das Problem allerdings nicht mit der statistischen Erfassung von 22 getöteten Schafen und vier Ziegen. Jeder Riss bedeutet neben dem Verlust des Tieres zusätzlichen Kontrollaufwand, die Suche nach verletzten oder verschwundenen Tieren und eine weitere Belastung bei der Bewirtschaftung ohnehin anspruchsvoller Weideflächen. Auf großen und teilweise schwer zugänglichen Almen lassen sich Nutztiere zudem nicht rund um die Uhr beobachten. Forderungen nach intensiveren Kontrollen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen müssen deshalb auch berücksichtigen, unter welchen praktischen Bedingungen die Almwirtschaft tatsächlich stattfindet.

    Gerade dieser Punkt geht in der Diskussion um den Wolf häufig unter. Herdenschutz lässt sich auf einer überschaubaren Weide im Tal anders organisieren als auf weitläufigen alpinen Flächen mit schwierigem Gelände und frei weidenden Tieren. Zusätzliche Zäune, häufigere Kontrollen oder eine ständige Behirtung bedeuten erheblichen personellen und finanziellen Aufwand und sind nicht auf jeder Fläche gleichermaßen umsetzbar. Die Entnahmeentscheidung der Landesregierung ist deshalb auch als Reaktion auf einen Konflikt zu verstehen, der sich nicht allein durch theoretische Schutzkonzepte lösen lässt.

    Tierschutzorganisationen wollen gegen die Entnahme vorgehen

    Kritik an der Entscheidung kommt unter anderem von der Lega Anti Vivisezione (LAV). Die Organisation kündigte an, das Verfahren prüfen zu lassen und beanstandet insbesondere, dass das Dekret an einem Freitagnachmittag veröffentlicht wurde. LAV sieht darin eine mögliche Erschwernis einer kurzfristigen gerichtlichen Anfechtung und bringt in diesem Zusammenhang auch die Aarhus-Konvention ins Spiel. Diese regelt unter anderem Informations- und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei Umweltentscheidungen.

    Auch der Verein „Io non ho paura del lupo APS“ kritisiert die Entnahme und fordert genauere Angaben zu den Herdenschutzmaßnahmen auf den betroffenen Almen. Nach Auffassung des Vereins müsse nachvollziehbar sein, welche Schutzvorkehrungen eingesetzt wurden und in welchen Abständen die Tiere kontrolliert wurden. Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Nutztiere überwiegend frei auf den Weideflächen bewegten und keine durchgehende Kontrolle stattfand. Damit rückt erneut die Frage in den Mittelpunkt, welcher Schutzaufwand unter realen alpinen Bedingungen überhaupt praktikabel ist.

    Die Forderung nach detaillierter Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Wolfsriss durch zusätzliche Maßnahmen hätte verhindert werden können. Gerade auf Almen unterscheiden sich Gelände, Größe der Weideflächen, Tierzahlen und Erreichbarkeit erheblich voneinander. Eine Bewertung des Herdenschutzes muss deshalb die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigen und darf nicht allein danach erfolgen, welche Schutzmaßnahmen theoretisch denkbar wären.

    Herdenschutz auf Almen stößt an praktische Grenzen

    Der Konflikt in Südtirol dreht sich damit um weit mehr als die Frage, ob vor einem Wolfsabschuss genügend Zäune aufgestellt wurden. Auf der einen Seite stehen Naturschutz- und Tierrechtsorganisationen, die hohe Anforderungen an den Nachweis ausgeschöpfter Schutzmaßnahmen stellen. Auf der anderen Seite stehen Tierhalter, die ihre Tiere unter Bedingungen schützen sollen, die mit einer vollständig kontrollierten Weidehaltung kaum vergleichbar sind. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob Herdenschutz in der politischen Diskussion als praktisches Instrument oder als theoretische Voraussetzung behandelt wird.

    Die Landesregierung begründet die Entnahme mit den festgestellten Schäden und ihrer Verantwortung gegenüber der Almwirtschaft. Die Serie von Nutztierrissen zeigt zugleich, dass der Konflikt nicht mit einem einzelnen Vorfall begonnen hat. Die offizielle Südtiroler Dokumentation weist für Ulten auch im Sommer 2026 wiederholt Wolfsrisse nach. Damit steht die aktuelle Entscheidung nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund einer über Monate bestehenden Belastung für die Tierhalter.

    Wie umstritten solche Entnahmeentscheidungen sind, zeigte bereits ein früheres Verfahren in Südtirol. Eine Entnahmeermächtigung wurde vom Verwaltungsgericht Bozen nach einer Anfechtung zunächst ausgesetzt. Dieser frühere Fall ist auch für die aktuelle Entscheidung relevant, weil erneut mit rechtlichen Schritten von Tierschutzorganisationen zu rechnen ist. Ob eine solche Anfechtung diesmal Erfolg hätte, hängt jedoch von der konkreten Verfügung und ihrer Begründung ab.

    Wolfsmanagement zwischen Artenschutz und Almwirtschaft

    Der Fall zeigt erneut, wie weit die Positionen beim Umgang mit dem Wolf auseinanderliegen. Für Tierschutzorganisationen steht im Vordergrund, dass eine Entnahme erst dann erfolgen soll, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für betroffene Tierhalter stellt sich dagegen die wesentlich praktischere Frage, wie lange wiederkehrende Verluste hingenommen werden sollen, wenn Schutzmaßnahmen auf alpinen Flächen nur begrenzt umsetzbar sind. Eine Wolfsstrategie muss deshalb beide Seiten der Realität berücksichtigen: den Schutz einer Wildtierart ebenso wie den Erhalt einer funktionierenden Weide- und Almwirtschaft.

    Mit der dritten Entnahmeentscheidung des Jahres setzt Südtirol jedenfalls ein deutliches Signal, dass dokumentierte Nutztierrisse nicht folgenlos bleiben sollen. Entscheidend wird nun sein, ob die Verfügung umgesetzt werden kann und wie sich die Situation auf den betroffenen Almen anschließend entwickelt. Gleichzeitig dürfte der politische und juristische Streit über Wolfsentnahmen damit keineswegs beendet sein. Die 26 gerissenen Schafe und Ziegen zeigen jedoch, dass die Diskussion nicht abstrakt geführt wird, sondern konkrete Folgen für Tierhalter und ihre Tiere hat.

    Quellen