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„Tierversuchsfreien Verfahren gibt es längst“ – kaum eine Forderung wird derzeit im tierschutz- und tierrechtlichen Diskurs so selbstgewiss vorgetragen wie diese. Sie taucht in Pressemitteilungen, Kampagnen und auf Hauptversammlungen auf, zuletzt auch im Zusammenhang mit Siemens Healthineers. Der Vorwurf ist stets derselbe: Unternehmen würden trotz vorhandener Alternativen weiterhin auf tierbasierte Verfahren setzen – nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Bequemlichkeit, Profitinteresse oder mangelnder Verantwortung. Die Botschaft ist klar, emotional aufgeladen und medienwirksam. Doch genau diese Klarheit ist trügerisch.
Denn hinter der scheinbar einfachen Forderung verbirgt sich eine komplexe technische, regulatorische und ökonomische Realität, die in Kampagnen systematisch ausgeblendet wird. Die bloße Existenz tierversuchsfreier Methoden bedeutet weder deren Gleichwertigkeit noch ihre sofortige Einsetzbarkeit in hochsensiblen Bereichen wie der medizinischen Diagnostik. Wer dennoch so argumentiert, ersetzt wissenschaftliche Differenzierung durch moralische Verkürzung. Dieser Artikel setzt genau hier an: Er prüft die Behauptung, tierversuchsfreie Verfahren stünden bereits gleichwertig zur Verfügung, konfrontiert sie mit der tatsächlichen Praxis und zeigt, warum aus politischem Aktivismus allzu oft ein verzerrtes Bild technischer Realität entsteht.
„Tierversuchsfreien Verfahren gibt es längst“ – ein Narrativ mit Schlagkraft
Die Forderung klingt eingängig, moralisch überlegen und eignet sich hervorragend für Hauptversammlungen, Petitionen und mediale Kampagnen: Unternehmen wie Siemens Healthineers sollen endlich vollständig auf tierversuchsfreie Verfahren umstellen, denn diese seien längst verfügbar. Genau mit dieser Behauptung arbeitet aktuell der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, flankiert von Kampagnen der Ärzte gegen Tierversuche und begleitet von Undercover-Material der SOKO Tierschutz.
So eindeutig, wie diese Forderung präsentiert wird, ist die Lage jedoch nicht. Die zentrale Behauptung, tierversuchsfreie Verfahren stünden bereits zur Verfügung und müssten lediglich umgesetzt werden, ist fachlich verkürzt, regulatorisch unvollständig und ökonomisch widersprüchlich. Sie ersetzt eine komplexe technische Realität durch ein politisches Narrativ.
Antikörper sind keine austauschbaren Bauteile
Wer sich mit der Herstellung von Antikörpern für die In-vitro-Diagnostik befasst, weiß, dass es sich dabei nicht um standardisierte Massenware handelt. Antikörper sind hochspezialisierte Reagenzien, deren Eigenschaften – Affinität, Spezifität, Kreuzreaktivität – unmittelbar über die Zuverlässigkeit diagnostischer Tests entscheiden. Bereits geringfügige Änderungen können dazu führen, dass Tests andere Ergebnisse liefern, Referenzbereiche verschoben werden oder falsch-positive beziehungsweise falsch-negative Befunde entstehen.
Gerade deshalb sind bestehende diagnostische Systeme über Jahre hinweg validiert worden, häufig mit exakt definierten Antikörpern, die integraler Bestandteil des jeweiligen Tests sind. Ein Austausch betrifft nicht nur ein einzelnes Reagenz, sondern das gesamte diagnostische System.
Was „tierversuchsfrei“ in der Praxis wirklich bedeutet
Ja, es existieren tierversuchsfreie Technologien zur Herstellung von Antikörpern. Rekombinante Antikörper, synthetische Binder oder in-vitro-Selektionsverfahren sind wissenschaftlich etabliert und werden in bestimmten Bereichen erfolgreich eingesetzt. Was Kampagnen jedoch systematisch ausblenden, ist der Umstand, dass diese Verfahren nicht automatisch funktional gleichwertig sind – insbesondere nicht zu polyklonalen Antikörpern aus Kaninchen, die aufgrund ihrer breiten Epitoperkennung gezielt in bestimmten diagnostischen Anwendungen eingesetzt werden.
Der pauschale Hinweis, tierversuchsfreie Verfahren „stünden zur Verfügung“, verschweigt damit die entscheidende Frage: für welchen konkreten Zweck. Die bloße Existenz einer Methode sagt nichts darüber aus, ob sie in einem bestehenden, regulatorisch zugelassenen Diagnostiksystem ohne Qualitätsverlust eingesetzt werden kann.
Regulierung statt Moralappell
In der In-vitro-Diagnostik bedeutet ein Wechsel des Antikörpers nicht einfach einen Austausch eines Bauteils. Er bedeutet eine vollständige Neuvalidierung des Tests. Dazu gehören analytische Leistungsstudien, klinische Bewertungen und erneute regulatorische Freigaben nach den Vorgaben der EU-IVDR oder der FDA. Dieser Prozess ist aufwendig, teuer und haftungsrelevant. Wer ihn ignoriert oder als bloße Ausrede darstellt, argumentiert nicht technisch, sondern politisch.
Der ökonomische Realitätscheck
Besonders entlarvend ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die ökonomische Realität. Tierversuchsfreie Verfahren sind – sofern sie gleichwertige Ergebnisse liefern – in der Regel kostengünstiger, besser skalierbar, standardisierter und weniger anfällig für Lieferkettenprobleme. Kein international tätiger Medizintechnikkonzern hat ein wirtschaftliches Interesse daran, freiwillig an tierbasierten Verfahren festzuhalten, wenn ein funktionaler Ersatz existiert.
Tierbasierte Verfahren sind teuer, regulatorisch sensibel, reputationsriskant und organisatorisch aufwendig. Allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre es irrational, sie fortzuführen, wenn eine gleichwertige Alternative verfügbar wäre. Dass bestimmte tierische Antikörper weiterhin eingesetzt werden, ist daher kein Beweis für Rückständigkeit, sondern ein starkes Indiz dafür, dass es für diese Anwendungen keine gleichwertige Alternative gibt.
Selektives Zitieren statt wissenschaftlicher Ehrlichkeit
Häufig wird in diesem Kontext auf Empfehlungen wie jene der EURL-ECVAM zu nicht-tierischen Antikörpern verwiesen. Auch hier wird selektiv zitiert. Die Empfehlung fordert die Förderung und Weiterentwicklung tierfreier Technologien, sie postuliert jedoch keine generelle Austauschbarkeit bestehender diagnostischer Systeme. Sie unterscheidet ausdrücklich nach Anwendungsbereichen und bestätigt gerade nicht, dass jede tierbasierte Methode heute ersetzbar wäre.
Aus einer Forschungs- und Entwicklungsagenda wird in der Kampagnenkommunikation eine angebliche Pflicht zur sofortigen Umstellung konstruiert. Das ist kein wissenschaftlicher Befund, sondern ein Kategorienfehler.
Ärzte gegen Tierversuche und das Problem der unbelegten Behauptungen
Besonders kritisch ist die Rolle von Ärzte gegen Tierversuche zu bewerten. Die Organisation tritt regelmäßig mit dem Anspruch auf, wissenschaftlich fundiert zu argumentieren, ist jedoch in der Vergangenheit mehrfach mit unbelegten oder nachweislich falschen Aussagen aufgefallen.
Ein aktuelles Beispiel liefert die Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kampagne „Affenversuche jetzt stoppen“. In dieser öffentlichen Anhörung konnte weder die entsandte Ärztin von Ärzte gegen Tierversuche noch die von PETA geschickte Unterstützerin des Petenten konkrete Zahlen zu Umfang, Alternativen oder belastbaren Vergleichsdaten benennen. Gerade dort, wo wissenschaftliche Präzision zwingend erforderlich gewesen wäre, blieb es bei moralischen Appellen. Für Organisationen, die sich auf Wissenschaft berufen, ist das ein strukturelles Glaubwürdigkeitsproblem.
SOKO Tierschutz: reale Missstände, falsche Schlussfolgerungen
Die von SOKO Tierschutz veröffentlichten Undercover-Aufnahmen zeigen reale Missstände bei einzelnen Zulieferbetrieben. Diese Zustände sind inakzeptabel und müssen Konsequenzen haben. Doch aus dokumentierter Tierquälerei bei einem Betrieb folgt nicht automatisch die Schlussfolgerung, dass die zugrunde liegende Technologie insgesamt ersetzbar wäre.
Die richtige Konsequenz aus solchen Enthüllungen ist die Trennung vom verantwortlichen Zulieferer, die Verschärfung von Kontrollen und die konsequente Durchsetzung bestehender Tierschutzgesetze. Die pauschale Forderung nach einem vollständigen Systemwechsel ersetzt diese notwendige Differenzierung durch Aktivismus.
Das 3R-Prinzip ist keine Wunschliste
Rechtlich wird diese Verkürzung häufig mit dem Verweis auf das 3R-Prinzip legitimiert. Dabei wird regelmäßig unterschlagen, dass „Replace“ ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Möglichkeit steht. Möglichkeit bedeutet wissenschaftliche Gleichwertigkeit, regulatorische Anerkennung und praktische Umsetzbarkeit – nicht moralische Wünschbarkeit.
Das 3R-Prinzip ist ein Abwägungsinstrument, kein politischer Forderungskatalog. Wer daraus eine Pflicht zur sofortigen Ersetzung ableitet, betreibt keine Rechtsauslegung, sondern Kampagnenrhetorik.
Warum das Narrativ trotzdem verfängt
Dass die Forderung dennoch wirkt, liegt an ihrer Einfachheit. Sie reduziert komplexe technische und regulatorische Fragen auf einen moralischen Imperativ und suggeriert klare Schuldverhältnisse. Für Hauptversammlungen, Medienberichte und Social-Media-Kampagnen ist das effektiv. Für eine sachliche Debatte über Tierschutz, Forschung und Medizintechnik ist es ungeeignet.
Fazit: Fortschritt braucht Differenzierung
Tierversuchsfreie Verfahren sind ein wichtiges Entwicklungsziel und werden dort eingesetzt, wo sie gleichwertig sind – nicht aus ethischem Idealismus, sondern weil es wirtschaftlich und regulatorisch sinnvoll ist. Die Behauptung, Unternehmen würden aus mangelnder Verantwortung an Tierversuchen festhalten, ist unbelegt und widerspricht der Realität moderner Industrie.
Wer echten Fortschritt im Tierschutz will, muss zwischen dokumentierten Missständen und systemischen Fragen unterscheiden, wissenschaftliche Evidenz liefern statt Schlagworte zu reproduzieren und akzeptieren, dass nicht jede moralisch aufgeladene Forderung fachlich tragfähig ist. Die aktuelle Kritik an Siemens Healthineers zeigt vor allem eines: wie im Tierrechtsdiskurs technische Realität durch politisches Narrativ ersetzt wird – mit dem Risiko, genau jene Differenzierung zu zerstören, die für wirksamen Tierschutz notwendig wäre.
Quellen:
- Dachverband Kritische Aktionäre – Siemens Healthineers: Kaninchenblut statt Verantwortung – https://www.kritischeaktionaere.de/siemens-healthineers/siemens-healthineers-kaninchenblut-statt-verantwortung/
- GERATI – Ärzte gegen Tierversuche sind das noch Ärzte? – https://gerati.de/2019/01/30/aerzte-gegen-tierversuche-sind-das-noch-aerzte/
In meinem Buch Tierschutz vs. Tierrecht setze ich mich ausführlich mit genau solchen tierrechtlichen Narrativen auseinander. Darin analysiere ich, wie moralisch aufgeladene Forderungen technische und rechtliche Realitäten überlagern, und erläutere detailliert das 3R-Prinzip bei Tierversuchen – nicht als politische Wunschformel, sondern als rechtlich verankertes Abwägungsinstrument zwischen wissenschaftlicher Notwendigkeit, Tierschutz und tatsächlicher Alternativfähigkeit.

