Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die Vergütung für Schweine aus der Initiative Tierwohl (ITW) grundlegend. Die bislang festen Zuschläge für ITW-Ferkel und ITW-Mastschweine fallen weg. Stattdessen sollen Ferkelerzeuger, Mäster, Schlachtunternehmen und weitere Marktpartner künftig selbst darüber verhandeln, wie hoch die Vergütung für zusätzliche Tierwohlleistungen ausfällt. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) will diesen neuen Markt mit wöchentlichen Preisempfehlungen begleiten.
Damit verschiebt sich ein wesentlicher Bestandteil der Initiative Tierwohl von einem festen Zuschlagsmodell hin zu einer stärker marktbasierten Lösung. Entscheidend wird damit nicht nur, welche Anforderungen ein Betrieb erfüllt, sondern auch, welchen wirtschaftlichen Wert Schlachtunternehmen und andere Abnehmer diesen Leistungen tatsächlich beimessen. Gerade daran dürfte sich zeigen, ob das neue Modell für Schweinehalter langfristig attraktiv bleibt.
Feste Zuschläge werden durch Marktmodell ersetzt
Bisher wurden nach den vorliegenden Branchenangaben 4,50 Euro je ITW-Ferkel und 7,50 Euro je ITW-Mastschwein zusätzlich gezahlt. Mit dem neuen ITW-Marktmodell werden diese Beträge ab 2027 nicht mehr automatisch garantiert. Stattdessen sollen die Aufpreise künftig zwischen den jeweiligen Marktpartnern ausgehandelt werden. Angebot, Nachfrage und regionale Marktbedingungen können dadurch einen deutlich stärkeren Einfluss auf die tatsächliche Vergütung erhalten.
Die VEZG plant deshalb separate Preisempfehlungen für ITW-Ferkel und ITW-Schlachtschweine. Nach Angaben von top agrar sollen diese Empfehlungen eine Untergrenze berücksichtigen, die mindestens dem Niveau der bisherigen Zuschläge entspricht. Hintergrund ist, dass unabhängige Beratungsorganisationen die bislang gezahlten Beträge als Ausgleich für die zusätzlichen Kosten der ITW-Teilnahme bestätigt hätten. Aus Sicht der VEZG haben sich diese Größen damit bereits als wirtschaftliche Orientierung etabliert.
Die Preisempfehlungen sollen allerdings keine verbindlichen Mindestpreise darstellen. Sie schaffen zunächst Transparenz und geben Erzeugern eine Grundlage für Verhandlungen. Ob ein Betrieb tatsächlich mindestens die empfohlenen Beträge erhält, hängt davon ab, welche Vereinbarungen er mit seinen Marktpartnern treffen kann. Genau darin liegt zugleich eine Chance und ein Risiko des neuen Systems.
Lückenlose Dokumentation wird wirtschaftlich entscheidend
Mit dem neuen Modell gewinnt außerdem die sogenannte Nämlichkeit deutlich an Bedeutung. Nach Angaben von agrarheute muss ein Tier von Geburt an durchgängig als ITW-Tier dokumentiert sein, wenn es später innerhalb der entsprechenden Tierwohlstufen vermarktet werden soll. Die Zuordnung muss damit über sämtliche relevanten Stationen hinweg nachvollziehbar bleiben – von der Geburt beziehungsweise Aufzucht über den Mastbetrieb bis zur Schlachtung.
Für die Betriebe bedeutet dies, dass nicht mehr allein die tatsächlichen Haltungsbedingungen über die Vermarktungsmöglichkeiten entscheiden. Auch eine lückenlose Dokumentation und ein funktionierender Informationsfluss zwischen Ferkelerzeugern, Mästern, Vermarktern und Schlachtunternehmen werden wirtschaftlich relevant. Fehlen Nachweise oder lässt sich die Herkunft eines Tieres innerhalb der ITW-Kette nicht eindeutig nachvollziehen, kann damit auch der Anspruch auf eine höhere Vergütung verloren gehen.
Das zeigt zugleich, wie stark Tierwohlprogramme inzwischen mit zusätzlichen organisatorischen Anforderungen verbunden sind. Mehr Platz, veränderte Haltungsbedingungen oder zusätzliche Managementmaßnahmen verursachen Kosten, doch auch Dokumentation und Kontrolle sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wer höhere Standards verlangt, muss deshalb auch berücksichtigen, dass diese Anforderungen entlang der gesamten Produktionskette finanziert werden müssen.
VEZG fordert verlässliche Vergütung der Mehrleistungen
VEZG-Vorsitzender Matthias Frieß macht deutlich, dass eine marktwirtschaftliche Lösung nur funktionieren kann, wenn die zusätzlichen Leistungen der Schweinehalter im Markterlös sichtbar werden. Die geplanten Preisempfehlungen sollen deshalb nicht lediglich Zahlen veröffentlichen, sondern eine nachvollziehbare Orientierung für die gesamte Branche schaffen. Tierwohlleistungen sollen nach Vorstellung der VEZG einen klar erkennbaren wirtschaftlichen Wert behalten.
Das ist ein entscheidender Punkt. Zusätzliche Anforderungen an Tierhalter lassen sich dauerhaft nur umsetzen, wenn die damit verbundenen Kosten auch erwirtschaftet werden können. Werden Tierwohlmaßnahmen zwar gesellschaftlich oder politisch eingefordert, am Markt aber nicht ausreichend bezahlt, geraten vor allem jene Betriebe unter Druck, die entsprechende Investitionen bereits vorgenommen haben.
Die wöchentliche Preisempfehlung der VEZG kann dieses Problem nicht allein lösen. Sie kann jedoch sichtbar machen, welchen Aufpreis die Branche für bestimmte Tierwohlleistungen als angemessen betrachtet. Ob daraus tatsächlich eine verlässliche Vergütung entsteht, entscheidet sich anschließend in den Verhandlungen zwischen Erzeugern, Vermarktern und Abnehmern.
ISN fordert mehr als einen reinen Kostenausgleich
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßt die geplanten Preisempfehlungen grundsätzlich. Für Sauenhalter und Mäster entsteht damit zumindest eine Orientierung, wenn die bisher festgelegten ITW-Zuschläge entfallen. Gleichzeitig weist die Organisation darauf hin, dass ein bloßer Ausgleich der zusätzlichen Kosten aus ihrer Sicht nicht ausreichend ist.
Diese Forderung ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann auf Dauer nicht allein davon leben, dass zusätzliche Ausgaben ersetzt werden. Wer höhere Anforderungen erfüllt, investiert Kapital, übernimmt zusätzliche Risiken und muss häufig dauerhaft höhere laufende Kosten tragen. Soll die Teilnahme an Tierwohlprogrammen attraktiv bleiben, muss deshalb auch eine wirtschaftliche Perspektive vorhanden sein.
Genau daran wird sich das neue Marktmodell ab 2027 messen lassen müssen. Gelingt es, Tierwohlleistungen tatsächlich mit einem verlässlichen und wirtschaftlich interessanten Mehrerlös zu verbinden, könnte das System zusätzliche Anreize schaffen. Entwickeln sich die Aufpreise dagegen lediglich zu einem hart umkämpften Kostenausgleich, dürfte die Bereitschaft der Betriebe, weitere Anforderungen zu übernehmen, entsprechend begrenzt bleiben.
Tierwohl lässt sich schließlich nicht allein über Vorgaben organisieren. Wer höhere Standards bei der Tierhaltung fordert, muss auch bereit sein, die dadurch entstehenden Leistungen und Kosten innerhalb der Wertschöpfungskette angemessen zu bezahlen.
Quellen
- agrarheute.com – Transparente Schweinepreise für Tierwohl: VEZG ab Januar mit wöchentlichem ITW-Preis
https://www.agrarheute.com/markt/tiere/transparente-schweinepreise-fuer-tierwohl-vezg-ab-januar-woechentlichem-itw-preis-642341 - top agrar – Neue Preisempfehlungen für die Mindestvergütung von Initiative-Tierwohl-Schweinen
https://www.topagrar.com/schwein/news/vezg-gibt-kunftig-preisempfehlungen-fur-itw-zuschlage-aus-20028272.html - agrarzeitung.de – VEZG: Preisempfehlung für ITW-Schweine
https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/vezg-preisempfehlung-fuer-itw-schweine-158683 - Moderner Landwirt – ITW-Schweine: VEZG will eigene Preisempfehlungen für Tierwohl veröffentlichen
https://moderner-landwirt.de/itw-schweine-vezg-preisempfehlungen-tierwohl-2027 - GERATI – Mehr Schweine in immer größeren Betrieben – Schweinehaltung Bayern Strukturwandel mit Ansage
https://gerati.de/2026/02/27/schweinehaltung-bayern-strukturwandel-g10r/
