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Die illegale Schildkrötenzucht auf Mallorca ist kein Randthema, kein exotischer Einzelfall und schon gar kein bloßes Verwaltungsdelikt. Der seit Januar 2026 vor dem Landgericht in Palma verhandelte Prozess gegen ein deutsches Ehepaar wirft ein grelles Schlaglicht auf den internationalen Wildtierhandel, strukturelle Defizite im Artenschutzvollzug und die Frage, wie konsequent europäische Staaten bereit sind, Umwelt- und Tierschutzrecht tatsächlich durchzusetzen. Was auf den ersten Blick wie ein spektakulärer Kriminalfall wirkt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Lehrstück über organisierte Artenschutzverstöße – mit potenziell drastischen Konsequenzen für die Angeklagten.
Der Fall reicht zurück bis ins Jahr 2018, als Ermittler der spanischen Umweltpolizei Seprona auf der Finca des Ehepaars in Llucmajor eine Zuchtanlage entdeckten, deren Dimensionen alles andere als privat oder zufällig waren. Über tausend beschlagnahmte Tiere, internationale Schmuggelrouten, falsche Papiere und der Vorwurf der Geldwäsche markieren den Rahmen eines Verfahrens, das exemplarisch für die Schattenseite des europäischen Tierhandels steht.
Ein Prozess mit Vorgeschichte
Der Beginn der Ermittlungen
Ausgangspunkt der Ermittlungen war nicht die Finca selbst, sondern der Flughafen von Palma de Mallorca. Dort wurde im Juni 2018 eine Lieferung geschützter Schildkröten mit manipulierten oder falschen Papieren entdeckt. Diese Sendung führte die Behörden direkt zu dem deutschen Ehepaar, das auf Mallorca ein Anwesen betrieb und sich nach außen hin offenbar als Züchter präsentierte.
Was die Ermittler bei der anschließenden Durchsuchung vorfanden, sprengte jedoch den Rahmen dessen, was man unter privater Tierhaltung oder Hobbyzucht verstehen könnte. Auf dem Gelände fanden sich Reihen von Plastikbecken und Terrarien, eigens eingerichtete Brutkästen für Eier sowie Kühlschränke zur Lagerung frisch geschlüpfter Jungtiere. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Anlage mit industriellem Charakter – ein Befund, der den Kern der Anklage prägt.
Umfang und Dimension der Beschlagnahme
Zwischen Ende Juni und Mitte Juli 2018 stellten die Behörden insgesamt 1.063 Schildkröten sicher. Darunter befanden sich Wasser-, Land- und Waldschildkröten, darunter auch besonders geschützte Galápagos-Arten. Nach Einschätzung der Anklagebehörde belief sich der wirtschaftliche Gesamtwert der Tiere – inklusive jener Exemplare, die erst aus beschlagnahmten Eiern schlüpften – auf mehr als 545.000 Euro.
Diese Zahlen sind nicht nur beeindruckend, sondern juristisch hochrelevant. Sie untermauern den Vorwurf, dass es sich nicht um vereinzelte Verstöße handelte, sondern um systematische Artenschutz Verstöße in erheblichem Umfang.
Die Anklage: Schmuggel, Artenschutz und Geldwäsche
Geschützte Arten im Fokus
Zentraler Punkt der Anklage ist der Umgang mit streng geschützten Tierarten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unterliegen genau jene Schildkrötenarten, die auf der Finca gehalten und gezüchtet wurden, internationalen Schutzabkommen. Zucht, Handel und selbst Besitz sind nur unter eng definierten Voraussetzungen erlaubt – etwa mit speziellen Genehmigungen, fachlicher Qualifikation und lückenloser Dokumentation.
Keiner dieser Punkte sei erfüllt gewesen. Die Angeklagten hätten weder über die erforderlichen Genehmigungen verfügt noch über eine rechtlich anerkannte Qualifikation zur Zucht und Vermarktung der Tiere. Zudem sei ihnen der Schutzstatus der Schildkröten bewusst gewesen – unabhängig davon, ob es sich um adulte Tiere, Jungtiere oder Eier handelte.
Der Vorwurf des Wildtier Schmuggels
Besonders schwer wiegt der Vorwurf des Wildtier Schmuggels. Die Ermittlungen gehen davon aus, dass Tiere über Ländergrenzen hinweg transportiert und mit falschen oder manipulierten Papieren versehen wurden, um Kontrollen zu umgehen. Der Flughafenfund von 2018 gilt dabei als Beleg dafür, dass die Aktivitäten nicht auf Mallorca beschränkt waren, sondern Teil eines grenzüberschreitenden Netzwerks.
Dieser Aspekt macht den Fall für Strafverfolgungsbehörden besonders brisant. Schmuggel geschützter Arten zählt international zu den lukrativsten Formen der organisierten Umweltkriminalität – vergleichbar mit illegalem Waffen- oder Drogenhandel, wenn auch oft weniger beachtet.
Geldwäsche als zusätzlicher Straftatbestand
Neben den artenschutzrechtlichen Vorwürfen steht auch der Geldwäsche Vorwurf im Raum. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Erlöse aus dem illegalen Handel mit Schildkröten verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeist wurden. Genau dieser Punkt erklärt, warum der Fall nicht nur als Tierschutz- oder Artenschutzverfahren geführt wird, sondern strafrechtlich deutlich weiter reicht.
Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, drohen den Angeklagten nicht nur Strafen wegen der eigentlichen Vortaten, sondern zusätzliche Haftjahre aufgrund der finanziellen Dimension des Falls.
Die Verteidigung: Angriff auf das Verfahren
Antrag auf Nichtigerklärung
Zum Auftakt des Prozesses beantragte die Verteidigung die Nichtigerklärung zentraler Verfahrensbestandteile. Konkret richtete sich der Antrag gegen Durchsuchungen, Telefonüberwachungen sowie gegen Gutachten und Autopsien der beschlagnahmten Tiere. Nach Ansicht der Anwälte seien diese Maßnahmen rechtswidrig erfolgt und dürften daher nicht verwertet werden.
Ein erfolgreicher Antrag dieser Art könnte das Verfahren erheblich schwächen oder sogar zum Einsturz bringen. Entsprechend scharf wies die Staatsanwaltschaft diese Argumentation zurück.
Berufung auf Genehmigungen aus Deutschland
Ein weiterer Kernpunkt der Verteidigung ist der Hinweis auf angebliche Zuchtgenehmigungen aus Deutschland. Die Angeklagten hätten dort über eine Erlaubnis verfügt und auf Mallorca mehrfach versucht, eine offizielle Genehmigung zu erhalten. Zudem, so die Darstellung, seien die Behörden stets über die Tätigkeit informiert gewesen.
Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Version entschieden. Genehmigungen aus einem anderen EU-Staat seien weder automatisch übertragbar noch geeignet, den Umgang mit geschützten Arten ohne ausdrückliche spanische Erlaubnis zu legitimieren.
Die Rolle der Behörden und die Folgen der Beschlagnahme
Seprona Razzia als Wendepunkt
Die Seprona Razzia im Jahr 2018 markierte den entscheidenden Wendepunkt in diesem Fall. Erst durch das koordinierte Vorgehen der Umweltpolizei und der Inspektoren wurde das volle Ausmaß der Zuchtanlage sichtbar. Für die Ermittler war schnell klar, dass es sich nicht um eine graue Zone, sondern um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht handelte.
Unterbringung im Natura Parc
Nach der Beschlagnahme wurden die Schildkröten in die Obhut der Stiftung Natura Parc überführt. Die Natura Parc Unterbringung erfolgte unter gerichtlicher Aufsicht und stellte die Einrichtungen vor enorme logistische und finanzielle Herausforderungen. Laut Staatsanwaltschaft beliefen sich allein die Versorgungskosten bislang auf über 187.000 Euro – Kosten, die der Staat vorstreckte.
Im Falle einer Verurteilung sollen diese Ausgaben zivilrechtlich von den Angeklagten zurückgefordert werden. Damit droht neben Haftstrafen eine erhebliche finanzielle Belastung.
Weitere Angeklagte und das Netzwerk dahinter
Der Prozess richtet sich nicht nur gegen das deutsche Ehepaar. Mitangeklagt ist auch der Betreiber eines auf Reptilien spezialisierten Zoogeschäfts in L’Hospitalet de Llobregat bei Barcelona. Ihm wird vorgeworfen, zahlreiche Schildkröten von den Hauptangeklagten erworben zu haben. In seinem Geschäft stellten die Ermittler 58 Tiere sicher.
Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren. Dieser Teil des Verfahrens verdeutlicht, dass der Fall nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern Teil eines größeren Netzwerks war, das Angebot und Nachfrage miteinander verband.
Was droht den Angeklagten im Fall eines Urteils?
Strafmaß und rechtliche Konsequenzen
Für das deutsche Ehepaar beantragt die Staatsanwaltschaft jeweils fünfeinhalb Jahre Haft. Grundlage dafür sind mehrere Tatbestände: Schmuggel, Verstöße gegen Tierschutz- und Artenschutzrecht sowie Geldwäsche. Sollte das Gericht der Anklage in allen Punkten folgen, drohen den Angeklagten langjährige Gefängnisstrafen und erhebliche Geldforderungen.
Darüber hinaus könnten Berufsverbote, der dauerhafte Entzug jeglicher Tierhaltungs- oder Zuchtgenehmigungen sowie weitere zivilrechtliche Ansprüche hinzukommen. Auch eine Einziehung mutmaßlich illegal erzielter Gewinne ist denkbar.
Signalwirkung über Mallorca hinaus
Ein Schuldspruch hätte eine erhebliche Signalwirkung. Der Fall zeigt exemplarisch, dass Verstöße gegen Artenschutzrecht kein Kavaliersdelikt sind, sondern strafrechtlich mit voller Härte verfolgt werden können. Gerade im Kontext des internationalen Tierhandels könnte das Urteil als Referenz dienen – nicht nur für Spanien, sondern europaweit.
Fazit: Ein Lehrstück über Artenschutz und Verantwortung
Der Prozess um die illegale Schildkrötenzucht auf Mallorca ist mehr als ein lokales Gerichtsverfahren. Er offenbart die Mechanismen eines Marktes, in dem geschützte Tiere zur Ware werden und rechtliche Grauzonen gezielt ausgenutzt werden. Zugleich zeigt er, wie aufwendig und kostspielig es für den Staat ist, einmal begangenes Unrecht zu korrigieren – von der Unterbringung der Tiere bis zur jahrelangen juristischen Aufarbeitung.
Ob das Gericht letztlich der Anklage oder der Verteidigung folgt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Fall markiert einen Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des europäischen Artenschutzes. Ein mildes Urteil würde Signale der Nachlässigkeit senden, ein konsequenter Schuldspruch hingegen könnte zeigen, dass der Schutz bedrohter Arten mehr ist als ein politisches Lippenbekenntnis.
Quellen:
- Mallorca Magazin – Sie betrieben wohl Europas größte illegale Schildkrötenzucht: Mallorca-Deutsche vor Gericht – https://amp.mallorcamagazin.com/nachrichten/lokales/2026/01/20/147421/sie-betrieben-europas-grosste-illegale-schildkrotenzucht-mallorca-deutsche-vor-gericht.html
- GERATI – Orang-Utan-Babys in Plastikkorb: Tierbabyschmuggel erschüttert Thailand – https://gerati.de/2025/05/16/orang-utan-babys-in-plastikkorb-0d1z/

