Auf dem Gutsbetrieb Chamau haben Zivilschutzangehörige aus Zug und Schwyz die Unterstützung des Veterinärdienstes bei einem simulierten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest geübt. Die Einsatzübung bildete den Abschluss einer Zusatzausbildung zur Tierseuchenbekämpfung Anfang Oktober 2026. Im Mittelpunkt standen der Aufbau einer organisierten Einsatzstelle, abgestimmte Arbeitsabläufe und die Hygiene. Für Schweinehalter hat diese Vorbereitung eine konkrete Bedeutung: Bei einem Seuchenereignis müssen die fachlichen Maßnahmen am Tier und der Schutz vor einer weiteren Verschleppung des Erregers ineinandergreifen.
In Chamau wurde das Zusammenspiel der Einsatzkräfte geübt
Der theoretische Ausbildungsteil behandelte die Grundlagen von Tierseuchen, ihre Übertragungswege und vorbeugende Schutzmaßnahmen. In der praktischen Ausbildung trainierten die Teilnehmenden den Aufbau und Betrieb verschiedener Elemente eines sogenannten Schadenplatzes, also der organisierten Einsatzstelle. Die abschließende Übung auf dem Gutsbetrieb führte diese Aufgaben innerhalb einer gemeinsamen Einsatzorganisation zusammen. Dabei sollten die einzelnen Arbeitsbereiche so zusammenwirken, dass Schutzmaßnahmen und Hygienevorgaben während des Einsatzes eingehalten werden. Die Ausbildung verband damit das Wissen über Ansteckungswege mit den organisatorischen Anforderungen vor Ort.
Ein konkreter Bestandteil war der Aufbau einer Personendekontaminationsstelle. Solche Einrichtungen sollen verhindern helfen, dass Einsatzkräfte Krankheitserreger weitertragen. Dazu gehören die Trennung sauberer und möglicherweise verunreinigter Bereiche, geregelte Wege für das Personal sowie Schutzkleidung und geeignete Reinigungsabläufe. Der praktische Anspruch reicht deshalb über das Aufstellen der Infrastruktur hinaus: Auch ihre Nutzung muss in den Einsatzablauf passen. Hygiene betrifft bereits die Bewegungen zwischen den Arbeitsbereichen und nicht erst das Reinigen nach abgeschlossener Arbeit.
Kantonstierarzt und Metzger als Einsatzpartner
Der Zuger Kantonstierarzt Ramon Bucher und Metzger der Schlachtanlage Walterswil besuchten die Übung. Nach dem kantonalen Ausbildungsbericht übernehmen die Metzger bei einem Seuchenereignis die fachgerechte Tötung der Schweine vor Ort. Der direkte Austausch mit diesen Fachpersonen sollte den Zivilschutzangehörigen verdeutlichen, wie ihre Aufgaben mit denen weiterer Einsatzpartner zusammenhängen. Das Szenario in Chamau war ein angenommener ASP-Ausbruch; die beschriebene Aufgabe der Metzger bezog sich auf den Ernstfall. Damit wurde auch eine mögliche einschneidende Konsequenz für betroffene Schweinebetriebe Teil der Einsatzvorbereitung.
Die Aufgabenverteilung ist für das Verständnis der Übung entscheidend. Der Veterinärdienst ist für die fachlichen Maßnahmen zuständig, während der Zivilschutz beim Aufbau und Betrieb der Einsatzinfrastruktur unterstützen kann. Für einen betroffenen Betrieb bedeutet das, dass unterschiedliche Fachkräfte und Arbeitsbereiche an derselben Einsatzstelle zusammenkommen. Ihre Tätigkeiten müssen organisatorisch aufeinander abgestimmt sein, zugleich dürfen Personal und Arbeitsmittel den Erreger möglichst nicht aus dem betroffenen Bereich weitertragen. Die Zusatzausbildung zielte darauf, diese Unterstützung vorzubereiten.
Menschen können den Erreger weitertragen
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen und endet für erkrankte Tiere meist tödlich. Für Menschen ist sie nicht ansteckend; auch durch den Verzehr von Schweinefleisch können sie sich nicht mit dem Virus infizieren. Menschen können den Erreger aber über verunreinigte Schuhe, Geräte oder Fahrzeuge verschleppen. Diese Unterscheidung erklärt die Bedeutung der Dekontamination beim Tierseucheneinsatz: Die Einsatzkräfte müssen verhindern helfen, selbst zum Transportweg für eine Schweinekrankheit zu werden. Auch außerhalb solcher Einsätze spielt das Reinigen möglicher Übertragungswege eine Rolle: Wie GERATI im Beitrag zum IUCN-Schutzplan für asiatische Wildschweine berichtete, nannte die beteiligte Fachfrau Johanna Rode-White gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger das Säubern von Schuhen und Autoreifen vor dem Betreten von Naturschutzgebieten als Vorsorgemaßnahme.
Zur Vorbeugung gehört außerdem der Umgang mit Fleischabfällen, über die sich Wildschweine anstecken können. Fleisch- und Wurstreste gehören deshalb in geschlossene Abfallbehälter und nicht in die Natur. Für Schweinebetriebe hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zudem Biosicherheitsanforderungen für die sogenannte ASP-Konformität definiert, die frühzeitig umgesetzt werden können. Betriebliche Vorsorge und die Ausbildung in Chamau setzen damit an unterschiedlichen Stellen an: Die einen Maßnahmen dienen der Vorbereitung im Schweinebetrieb, die anderen dem organisierten Handeln bei einem Seuchenereignis. Bei verdächtigen Krankheitsanzeichen müssen Tierhaltende unverzüglich ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt verständigen. Für Halter ist beides praktisch verbunden, weil Seuchenschutz sowohl den Tierbestand als auch die Wege von Menschen, Geräten und Material umfasst.
Quellen
- zg.ch – Seuchenausbildung für Angehörige des Zivilschutzes – https://zg.ch/de/news/2026/October/zivilschutzorganisation-praezise-ortung-unter-schwierigsten-bedingungen3
- polizeinews.ch – Zivilschutz übt Seuchenbekämpfung und den Schutz vor Ansteckung – Polizeinews.ch – https://www.polizeinews.ch/2026/10/25/zivilschutz-uebt-seuchenbekaempfung-und-den-schutz-vor-ansteckung/
- blv.admin.ch – ASP-Konformität: Biosicherheitsanforderungen für Schweinebetriebe sind definiert – https://www.blv.admin.ch/de/asp-konformitaet-biosicherheitsanforderungen-sind-definiert

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