Wolfsmanagement Schleswig-Holstein: Land will auch Nutria-Jagd neu regeln

CDU und Grüne im Schleswig-Holsteinischen Landtag wollen die Regeln für den Umgang mit Wölfen und Nutrias ändern. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf soll die Bejagung beider Tierarten erleichtern, allerdings aus deutlich unterschiedlichen Gründen. Beim Wolf stehen Nutztierrisse, Weidetierhaltung und rechtssichere Eingriffsmöglichkeiten im Mittelpunkt. Bei der Nutria geht es dagegen vor allem um Schäden an Deichen, Ufern, landwirtschaftlichen Flächen und damit teilweise auch um den Hochwasserschutz.

Managementpläne sollen den Umgang mit Wölfen ordnen

Rixa Kleinschmit, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, begründete die geplante Änderung unter anderem mit dem Schutz von Weidetieren. Der Bund habe den Wolf im März in das Bundesjagdrecht aufgenommen, erklärte Kleinschmit. Schleswig-Holstein passe sein Landesrecht nun an diese bundesrechtliche Entwicklung an. Eine pauschale Freigabe der Wolfsjagd ist damit allerdings nicht verbunden, vielmehr sollen Managementpläne festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Abschuss möglich sein kann.

Nach Angaben des NDR sollen diese Managementpläne den konkreten Umgang mit auffälligen Wölfen und wiederholten Nutztierrissen regeln. Gerade für Weidetierhalter ist entscheidend, ob daraus künftig tatsächlich schnellere und nachvollziehbarere Entscheidungen entstehen. In der Vergangenheit kam es in Schleswig-Holstein wiederholt zu Nutztierrissen, während bei einzelnen aktuellen Fällen zunächst noch geklärt werden musste, ob tatsächlich ein Wolf verantwortlich war. DNA-Untersuchungen bleiben deshalb ein wichtiger Bestandteil, wenn die Verursachung eines Risses nicht eindeutig feststeht.

Der politische Handlungsbedarf entsteht damit aus einem bekannten Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht der Schutzstatus des Wolfs, auf der anderen Seite müssen Weidetierhalter mit realen Schäden und teilweise wiederkehrenden Angriffen umgehen. Entscheidend wird daher weniger sein, dass der Wolf formal dem Jagdrecht zugeordnet ist, sondern wie konkret und praktikabel die Managementpläne ausgestaltet werden. Erst im tatsächlichen Vollzug zeigt sich, ob die angekündigte größere Rechtssicherheit auch bei den Betroffenen ankommt.

Nutria-Regelung zielt auf Deiche und Hochwasserschutz

Bei der Nutria verfolgen CDU und Grüne einen deutlich anderen Ansatz. Die Tiere gelten in Schleswig-Holstein als invasive Art und haben sich nach Darstellung des NDR weiter ausgebreitet. Schäden entstehen insbesondere durch Grabtätigkeiten an Ufern und Deichen sowie auf landwirtschaftlichen Flächen. Damit geht es bei der Regulierung nicht allein um Jagdpolitik, sondern auch um den Schutz technischer Infrastruktur und von Anlagen, die für den Hochwasserschutz eine wichtige Rolle spielen.

Der Gesetzentwurf soll deshalb eine ganzjährige Bejagung der Nutria ermöglichen. Damit würde die Bestandsregulierung nicht mehr auf bestimmte Jagdzeiten beschränkt. Schleswig-Holstein hat zusätzlich ein Pilotprojekt zur Nutria-Jagd gestartet und dafür 50.000 Euro bereitgestellt. Nach Angaben des Landesjagdverbands wurden im vergangenen Jahr rund 7.400 Nutrias im Land erlegt.

Gerade bei der Nutria zeigt sich, dass Wildtiermanagement nicht ausschließlich aus einer klassischen Tierschutzperspektive betrachtet werden kann. Wenn invasive Arten Deiche unterhöhlen, Ufer beschädigen oder landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigen, entstehen konkrete Nutzungskonflikte und teilweise auch Sicherheitsfragen. Die geplante ganzjährige Bejagung soll deshalb vor allem ermöglichen, schneller und kontinuierlicher auf wachsende Bestände und auftretende Schäden zu reagieren.

Landesjagdverband unterstützt die geplanten Änderungen

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben. Seine Zustimmung ist vor dem Hintergrund der praktischen Ziele nachvollziehbar, denn sowohl beim Wolfsmanagement als auch bei der Nutria-Regulierung spielen Jäger eine zentrale Rolle im späteren Vollzug. Beim Wolf geht es vor allem darum, klar definierte Voraussetzungen für Eingriffe zu schaffen. Bei der Nutria steht dagegen eine kontinuierliche Bestandsreduzierung zum Schutz von Deichen, Ufern und landwirtschaftlichen Flächen im Vordergrund.

Rechtlich baut die Initiative auf mehreren bereits bestehenden Regelungen auf. Schleswig-Holstein hatte den Wolf bereits 2023 ausdrücklich in sein Landesjagdgesetz aufgenommen, um mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der Tierart zu schaffen. Hinzu kommt nun die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht. Die geplanten Managementpläne sollen diese rechtlichen Grundlagen mit konkreten Vorgaben für den praktischen Umgang verbinden.

Entscheidend ist die Umsetzung in der Praxis

Für Weidetierhalter könnte die Neuregelung vor allem dann einen Fortschritt bringen, wenn bei wiederholten Wolfsrissen schneller klar ist, welche Maßnahmen zulässig sind und welche Nachweise dafür erforderlich werden. Eine gesetzliche Änderung allein löst das Problem noch nicht. Entscheidend wird sein, ob die Managementpläne klare, nachvollziehbare und rechtssichere Abläufe schaffen, die im Ernstfall auch tatsächlich angewendet werden können.

Bei der Nutria ist die Zielrichtung deutlich eindeutiger. Hier geht es um die Begrenzung einer invasiven Art, deren Schäden Deiche, Ufer und landwirtschaftliche Flächen betreffen können. Schleswig-Holstein behandelt damit zwei unterschiedliche Probleme mit jeweils eigenen Instrumenten. Ob das neue Wolfsmanagement in der Praxis tatsächlich für mehr Handlungssicherheit sorgt, wird sich erst an den konkreten Regeln der Managementpläne zeigen.

Quellen

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