Anbindehaltung Bayern: Zwischen „Verbotskeule“ und freiwilligem Auslaufen

Bayern ist Milchland Nummer eins. Rund 22 000 Milchbauern, etwa eine Million Kühe – beeindruckende Zahlen, mit denen der Freistaat seit Jahren auftritt. Doch beim Thema Tierwohl steht Bayern plötzlich im Schatten eines anderen Bundeslandes. Während Niedersachsen ein verbindliches Ende der Anbindehaltung ankündigt, hält München am Prinzip „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ fest.

Im Zentrum der Debatte steht das Fokus-Thema Anbindehaltung Bayern. Und die Zahlen dazu sind eindeutig: Jede fünfte bayerische Kuh – rund 200 000 Tiere – steht in einem Anbindestall. Ein Zustand, der längst nicht mehr nur von Tierschützern kritisiert wird, sondern auch von Tierärzten und Fachleuten als erhebliche Belastung für das Tierwohl beschrieben wird.

Niedersachsen Verbot als politischer Kontrast

Niedersachsen geht nun einen anderen Weg. Agrarministerin Miriam Staudte hat sich mit dem dortigen Bauernverband – dem Landvolk –, mit Tierärzten und Tierschutzorganisationen auf ein endgültiges Verbot verständigt. Ein entsprechender Erlass soll folgen. Spätestens in neun Jahren soll die Anbindehaltung dort Geschichte sein. Übergangsfristen sind eingeplant, das Verfahren soll rechtlich sauber und planbar erfolgen.

Dieses Niedersachsen Verbot wird von vielen als Durchbruch gewertet. Denn die Anbindehaltung gilt zwar weiterhin als legal, wird aber fachlich seit Langem als gravierende Beeinträchtigung des Tierwohl Milchvieh beschrieben. Kühe sind dabei über Ketten oder Riemen fixiert, können sich oft nicht umdrehen, kaum ausstrecken und verbringen große Teile ihres Lebens in engen Boxen. Selbst die sogenannte Kombinationshaltung mit zeitweisem Weidegang ändert nichts an der grundsätzlichen Einschränkung.

Bayern Agrarpolitik: Freiwilligkeit statt Stichtag

In Bayern sieht man das anders. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bezeichnet den niedersächsischen Kurs indirekt als „Verbotskeule“. Statt eines starren Stichtags setze man auf Beratung, Förderung und praxisnahe Weiterentwicklung der Tierhaltung. Die Anbindehaltung sei ein „Auslaufmodell“, das sich über den Generationenwechsel auf den Höfen von selbst erledigen werde.

Die Bayern Agrarpolitik argumentiert dabei mit Strukturfragen. Viele kleinere Betriebe sehen in einem abrupten Verbot eine existenzielle Bedrohung. Der Bauernverband Landvolk in Niedersachsen trägt den Ausstieg mit – in Bayern steht der Bauernverband hingegen klar hinter der bestehenden Praxis, insbesondere wenn Tiere zeitweise Auslauf erhalten.

Doch Zahlen relativieren das Narrativ vom selbstständigen Auslaufen. Laut Modellrechnungen des Thünen Institut Prognose würde es ohne verbindliches Verbot 2032 deutschlandweit noch knapp 9400 Betriebe mit Anbindehaltung geben. Rechnet man diese Entwicklung weiter, verschwände die Praxis erst um 2050 vollständig.

Negativrekord und politische Deutung

Bayern hält damit nicht nur die meisten Milchkühe, sondern auch den Negativrekord bei der Anbindehaltung. Ende 2024 hatten laut Landesanstalt für Landwirtschaft rund 9000 von 22 500 bayerischen Milchbauern entsprechende Ställe. Diese Zahlen bilden den Hintergrund für die zunehmend schärfere politische Debatte.

Während in Niedersachsen das Verbot als „Durchbruch“ gefeiert wird, spricht man in Bayern von realistischen Übergängen und wirtschaftlicher Vernunft. In Tierschutzkreisen dagegen macht sich Zynismus breit. Dort kursiert der Satz, der Fortbestand der Anbindehaltung habe immerhin einen Vorteil: Es würden noch mehr Menschen Veganer.

Das zeigt, wie stark das Thema emotional aufgeladen ist. Zwischen Strukturpolitik, Tierwohl Milchvieh und föderalem Wettbewerb entsteht ein politischer Vergleich, der über Stallgrößen hinausgeht.

Fazit: Föderaler Wettbewerb um Tierwohl

Die Debatte um Anbindehaltung Bayern ist mehr als eine Frage von Stalltechnik. Sie steht exemplarisch für den Gegensatz zwischen ordnungsrechtlichem Eingriff und freiwilliger Selbstregulierung. Niedersachsen setzt auf einen verbindlichen Ausstieg mit Übergangsfristen. Bayern vertraut auf Marktmechanismen, Beratung und langfristigen Strukturwandel.

Ob sich das Konzept der Freiwilligkeit tatsächlich schneller bewährt als ein klares Verbot, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Die Prognosen sprechen eher für eine sehr lange Übergangsphase – mit entsprechend langer Fortdauer der Anbindehaltung.

Fest steht: Der föderale Vergleich ist eröffnet. Und er zwingt Bayern, sich an den eigenen Zahlen messen zu lassen.


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