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Das Verfahren gegen die ehemalige Zirkus-Dompteurin Carmen Zander vor dem Amtsgericht Eilenburg ist beendet – ohne Urteil, ohne Schuldspruch. Gegen eine Zahlung von 1.000 Euro an den Tierschutzverein Wurzen wurde das Verfahren eingestellt. Der Vorwurf lautete, Zander habe Auftritte mit Tigern ohne die erforderliche behördliche Genehmigung durchgeführt. Damit ist sie rechtlich unbehelligt, das Thema Tigerauftritte ohne Genehmigung jedoch bleibt aktuell.
Hintergrund des Falls
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob für öffentliche Vorführungen von besonders geschützten Wildtieren eine Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich ist. Behörden und Staatsanwaltschaft sahen den Tatbestand erfüllt, nachdem es in der Vergangenheit Veranstaltungen mit Tigern gegeben hatte, die ohne entsprechende Freigabe stattgefunden haben sollen. Diese sogenannten Zur-Schau-Stellungen gelten als genehmigungspflichtig, da sie dem Schutz gefährdeter Tierarten und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Zander, die über Jahrzehnte als Dompteurin tätig war, hatte ihre Tiere in Schkeuditz und Dölzig gehalten. Im Umfeld der Auftritte soll es sowohl Spendenaktionen als auch bezahlte Veranstaltungen gegeben haben. Eine formale Genehmigung lag offenbar nicht vor, was letztlich zur Einleitung des Strafverfahrens führte.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Eilenburg entschied sich für eine pragmatische Lösung: Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1.000 Euro gemäß § 153a der Strafprozessordnung. Diese Regelung erlaubt es, Verfahren bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ohne Verurteilung zu beenden. Der Betrag kommt dem örtlichen Tierschutz zugute – ein symbolischer, aber politisch aufgeladener Schritt.
Damit bleibt festzuhalten: Zander gilt als nicht verurteilt. Es erfolgt weder eine Eintragung ins Strafregister noch eine rechtliche Sanktion. Das Verfahren endet – zumindest strafrechtlich – mit einem Kompromiss, der oft bei kleineren Delikten oder unklarer Beweislage angewandt wird.
Verwaltung bleibt am Zug
Auch wenn das Strafverfahren erledigt ist, bedeutet das nicht, dass die rechtlichen Fragen rund um die Haltung und Präsentation von Tigern endgültig geklärt wären. Die Verwaltungsbehörden bleiben zuständig für Auflagen, Kontrollen und mögliche Genehmigungen. Hier geht es um artenschutzrechtliche Fragen, aber auch um Sicherheitsaspekte – gerade wenn große Raubkatzen im privaten Umfeld gehalten oder öffentlich präsentiert werden.
Der Fall verdeutlicht damit den fortbestehenden Konflikt zwischen Tierhaltung, Tierschutz und öffentlichem Sicherheitsinteresse. Während Zander weiterhin mit ihren Tieren arbeitet, fordern Kritiker strengere Regeln und konsequentere Kontrollen bei privaten Wildtierhaltungen.
Einordnung und Bedeutung
Die Einstellung des Verfahrens ist ein Beispiel für gerichtliche Verhältnismäßigkeit. Statt ein Exempel zu statuieren, entschied das Gericht auf Ausgleich – eine Zahlung zugunsten des Tierschutzes, ohne strafrechtliche Folgen für die Beschuldigte. Diese Lösung zeigt, dass Justiz und Verwaltung in solchen Fällen eher auf Deeskalation und Rechtsklarheit setzen als auf harte Strafen.
Gleichzeitig wirft der Fall Fragen auf: Wie weit darf individuelle Tierhaltung gehen? Wann wird ein privater Auftritt zur gewerblichen Vorführung? Und welche Verantwortung tragen Tierhalter, Behörden und Zuschauer gleichermaßen?
Fazit
Das Verfahren um die Tigerauftritte ohne Genehmigung endet glimpflich für Carmen Zander. 1.000 Euro an den Tierschutzverein Wurzen – und die Sache ist erledigt. Juristisch betrachtet ein kleiner Fall, gesellschaftlich jedoch ein Spiegel größerer Debatten: über Tierwohl, Sicherheit und die Rolle von Privatpersonen im Umgang mit Wildtieren.
Carmen Zander bleibt unbehelligt – die Diskussion um den Umgang mit Wildtieren in Privatbesitz dagegen geht weiter.
Quellen:
- MDR – Verfahren gegen Zirkus-Dompteurin Carmen Zander eingestellt – https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/delitzsch-eilenburg-torgau/tiger-zirkus-prozess-haltung-schkeuditz-100.html
- GERATI – PETA unter Druck: Wie Skandale, Falschbehauptungen und Manipulation das Vertrauen verspielen – https://gerati.de/2025/05/18/peta-skandale-falschbehauptungen-v08c/
 
