Berliner Chaoten schienen zu jubeln, als die Berliner Polizei bekannt gab, dass aufgrund der neuen Hundeschutzverordnung, keine Polizeischutzhunde mehr eingesetzt werden können! Der 1. Mai und seine Berliner Randale-Stunden schienen gerettet zu sein!
In diesem Jubel mischte sich auch PETA ein und gab eine Pressemitteilung zu diesem Thema heraus! PETA ahnte wohl bereits, dass diese „Zwangspause“ für polizeiliche Dienstschutzpause in Berlin, nur von kurzer Dauer sein wird!
Und so war es dann auch. Es dauerte keine 24 Stunden, dass der zuständige Berliner Senat, eine Ausnahmegenehmigung für die Berliner Polizeischutzhunde im Einsatz erließ. Diese dürfen nach dem erlassenen Gesetz, mit dieser Ausnahmegenehmigung, jetzt tierquälerisch gehalten und ausgebildet werden! Als Außenstehender, der sich mit dieser Politik beschäftigt, muss ich nur mit dem Kopf schütteln! Wissen Politiker überhaupt, was für Auswirkungen Gesetze haben, oder geben sie nur ihre Stimme ab, um so schnell wie möglich den Sitzungssaal verlassen zu können.
Welches gesetzliche Problem hatte die Berliner Polizei, mit ihren Schutzhunden
Nicht nur das in der Ausbildung der Schutzhunde nach dem Tierschutzgesetz nicht Gesetzes konforme Praktiken und Gegenstände zum Einsatz kommen. Hauptgrund der Polizei, den Einsatz der fast 50 Schutzhunde abzulehnen, lag im Schutz der Straftäter. Um einen Schutzhund, der einen Straftäter niedergeworfen hatte, zum Ablassen aufzufordern, wird ihm kurz durch ein Halsband die Luft genommen. Die Hunde geraten in einen regelrechten Blutrausch und können einen gestellten Straftäter schwer verletzen, wenn dieses nicht mit allen Mittel durch den Polizeihundeführer unterbunden wird.
Stellen eines Straftäters mit allen Mitteln, ja! Ist dieser dann aber überwältigt, oder ergibt sich, muss der Angriff z. B. eines Polizeihundes unverzüglich unterbunden werden! Das ist eine Frage der Menschenwürde. Und wie sich zum Nachteil von PETA und anderen Tierrechtsorganisationen herausstellt, steht das Menschenrecht über dem Tierrecht, wenn es bei staatsrechtlichen Aufgaben geht.
Wie kam es zu dieser politischen Misere in Berlin?
Der rot-rot-grüne Senat, scheint ein wenig eigensinnig zu sein, wenn es um politische Entscheidungen geht, verbunden mit einer Vorabklärung der Umsetzbarkeit bzw. der Rechtsverbindlichkeit, die mit dem Grundgesetz verbunden ist. Würde man auf polizeiliche Schutzhunde verzichten, würde man Polizisten noch ehern dazu zwingen ihre Schusswaffe zu gebrauchen, um eine weitere Gefährdung dritter zu verhindern. Ein polizeilicher Schutzhund kann also Leben retten. Weiterhin können Polizisten, die sich auf einen Diensthund verlassen, aus größerer Entfernung agieren und schützen so gegenüber einem aggressiven und bewaffneten Straftäter ihr eigenes Leben!
Während andere Bundesländer wzB. Brandenburg bereits Ausnahmeregelungen für polizeiliche Diensthunde in das Gesetz aufnahmen, reagierte man von seitens des Berliner Senates überhaupt nicht auf Anfragen aus der Berliner Polizei. Noch besser, der bis 21.12.2021 tätige Justizsenator Dirk Behrendt holte sich PETA ins Boot und ließ sich von diesem radikalen Tierrechtsverein, der Straftaten selbst nicht scheut, beraten. So kann das auch nichts werden! Dirk Behrendt machte natürlich PETA auch politische Geschenke, was den korrupten Status des Berliner Senats aufzeigt! Nicht nur, dass er Berater- und Gutachter-Stellen an PETA Mitarbeiter übergab, so nahm er PETA als verbandklagebefugte Tierschutzorganisation auf und gab PETA sogar zwei Stimmen. Bevor Dirk Behrendt sein Büro verlassen musste, erfolgte das letzte Geschenk an PETA.
Vier Berliner Bezirke sahen die Forderung von PETA, Auskunft zu Bußgeldverfahren aus dem Tierschutz zu erhalten, als überfordert an. PETA klagte in einem Eilverfahren und erhielt erst einmal Recht. In der Urteilsbegründung sagte der Richter aber auch, dass das Berliner Tierschutzgesetz eventuell verfassungswidrig sei, da Tierschutz Bundessache und nicht Ländersache sei. Man empfahlt zur Klärung das Verfassungsgericht anzurufen. Dieses taten die vier Berliner Bezirke auch. Mit seiner letzten Amtshandlung zog der ehemalige Berliner Justizsenator das Beschwerdeverfahren an sich. Dieses ist juristisch möglich, dass ein Land seine Bezirke in einem Verfahren unterstützt. Die vier Berliner Bezirke waren jedoch sehr skeptisch, da dieses im Land Berlin bisher nie vorkam. Und so musste kommen, was für PETA kommen sollte. Dirk Behrendt als scheidender Justizsenator von Berlin zog die Verfassungsbeschwerde zurück und PETA tanzte vor Freude auf den Tischen!
Aber es wird noch besser! Jener PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, der die Klage gegen die vier Berliner Bezirke einreichte, wechselte er die Seiten. Er bekam eine Beraterstelle im Berliner Senat für Justiz angeboten und beriet somit auf einmal den Justizsenator Dirk Behrendt, wie er sich in dem PETA Verfahren verhalten müsse. Wenn das nicht einmal die perfideste Rechtsbeugung im Amt ist, die es in Deutschland je gab. Es ist also nicht verwunderlich der Berliner Senat seine Beschwerde gegen die Klage von PETA, vor dem Verfassungsgericht zurückzog!
Quellen:
- Peta.de – PETA begrüßt „Zwangspause“ für Berliner ‚Polizeihunde‘ wegen Verschärfungen im Tierschutzgesetz und fordert dauerhaften Stopp: „Gute Polizeiarbeit kommt ohne misshandelte Hunde aus“ – https://www.peta.de/presse/peta-begruesst-zwangspause-fuer-berliner-polizeihunde-wegen-verschaerfungen-im-tierschutzgesetz-und-fordert-dauerhaften-stopp-gute-polizeiarbeit-kommt-ohn/
- Tagesspiegel.de – Schutzhunde der Berliner Polizei nun doch wieder im Einsatz – https://www.tagesspiegel.de/berlin/verschaerfte-tierschutzverordnung-schutzhunde-der-berliner-polizei-nun-doch-wieder-im-einsatz/27953976.html
- Tagesspiegel.de – Berliner Polizei setzt Schutzhunde nicht mehr ein – Brandenburg schon – https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-bundesweiter-tierschutz-verordnung-berliner-polizei-setzt-schutzhunde-nicht-mehr-ein-brandenburg-schon/27948540.html
- GERATI.de – Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg? –
http://gerati.de/2022/01/03/hat-peta-noch-ein-anrecht-auf-sitze-im-berliner-tierschutzverbandsklagerecht-nach-der-hoechstrichterlichen-entscheidung-des-bundesverwaltungsgerichtes-in-baden-wuerttemberg/