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Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen

Mittlerweile dürfte jedem Klar sein, das Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, Lügenpropaganda verbreitet und das nur um sein eigenes Ego aufzuputschen.

Friedrich Mülln manipuliert Videomaterial so, dass der tatsächliche Zusammenhang verschleiert wird und das Videomaterial zu seinen Gunsten ausgelegt werden kann. Erstaunlicherweise scheinen insbesondere die öffentlich rechtlichen Fernsehsender, die durch GEZ Gebühren finanziert werden, die Problematik Friedrich Mülln nicht zu erkennen. Gleichzeitig wird vonseiten der öffentlich rechtlichen in keinster Weise das manipulierte Videomaterial überprüft. Selbst die Möglichkeit, das der Beschuldigte auf die Vorwürfe Stellung bezieht, wird nicht von öffentlich rechtlichen Sendern ermöglicht.

Man stellt zwar die Behauptung auf, dass man dem Beschuldigten die Möglichkeit der Stellungnahme geben wollte, zeigt ihm aber gleichzeitig nicht, was man ihm überhaupt vorwirft. Allein eine Überprüfung der Behauptungen von Friedrich Mülln, hätten sofort die Erkenntnisse bringen müssen, dass Mülln hier vorsätzlich, ein falsches Unternehmen der Tierquälerei beschuldigt.

SWR löscht Friedrich Mülln – Lügenpropaganda aus der Mediathek

Mittlerweile scheinen einige öffentlich rechtliche Sender mitzubekommen, dass sie hier ein falsches Unternehmen beschuldigt haben. So löschte bereits der SWR, den Soko Tierschutz – Beitrag, aus seiner Mediathek.

Dem fälschlich öffentlich beschuldigten Unternehmen, ist damit natürlich nicht geholfen. Ohne Prüfung der von Friedrich Mülln, der sich bereits mehrfach vor einem deutschen Gericht verantworten musste, zu prüfen, wird ein Unschuldiger regelrecht vorverurteilt, indem man die Firma öffentlich nennt. Die in Deutschland geltende Unschuldsvermutung wird damit gänzlich verletzt. 

Hätten sich die öffentlich rechtlichen Sender einmal mit Friedrich Mülln und Soko Tierschutz beschäftigt, hätten sie leicht erkennen können, dass seine Behauptung immer wieder, durch Ermittlungsbehörden als Fake und übertriebene Meinungsmacherei herausstellten. Mülln selbst präsentiert sich in einem Militärtarnoutfit und macht auch keinen Hehl daraus, dass er Straftaten begeht. Diese Straftaten bezeichnet er selbst, als zivilen Ungehorsam. 

Wer krankhaft Straftaten begeht, sollte zum Schutz der Zivilgesellschaft, auf den gesunden Menschenverstand überprüft werden. Das letztendlich hier sogar der Staat diese Straftaten mitfinanziert, da man diesem Verein die Gemeinnützigkeit zuspricht, ist nur die Spitze des Eisberges.

Selbst ein Richter, der Friedrich Mülln, nach deutschen Recht verurteilen hätte müssen, jubelte in der Urteilsbegründung und forderte Mülln dazu auf weiterzumachen. Das Verfahren wurde eingestellt gegen die Auflage 1.500 Euro zu zahlen. Welch eine skurrile Justiz ist das, die einem verurteilten Straftäter zujubelt?

Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzes muss sein

Diese darf aber nicht, in Nichtausgebildete und stupidisch, auf Grundlage von eigenen ethischen Grundvoraussetzungen, in Vereinen und Personen gelegt werden. Es müssen mehr Gelder in die zuständigen Behörden fließen, damit diese ihre Aufgaben durchführen können. Gleichzeitig muss die Justiz, gegen Straftäter aus der Tierrechtsszene härter durchgreifen. Wie viele Ställe sollen von den hinter Mülln stehenden Chaoten, sollen noch in Flammen aufgehen? Wer mit, oder von Tieren und deren Produkten lebt, ist kein Verbrecher. Das muss auch durch die Politik und Justiz einmal verdeutlicht werden. 

Hier die Stellungnahme des falsch beschuldigten Unternehmens

Sehr geehrte Frau ***,

bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es um die Schlachthof Biberach GmbH dreht. Wir haben dem SWR und Herr Mülln die Information zukommen lassen, dass die Berichterstattung, in der die Metzgerei Koch, Ihre Gebäude und das Logo, eingeblendet wurde einen falschen Bezug zwischen zwei rechtlich und unternehmerisch getrennte Unternehmen herstellt. Dieser Bezug ist inhaltlich falsch, und wird von zumindest einer Partei vorsätzlich, mindestens aber grob fahrlässig hergestellt.
Wir haben hierzu die Gewissheit, dass der Spezialitäten Metzgerei Koch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, für diesen wir uns Regressforderung offen halten. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das Filmmaterial mittlerweile nicht mehr in der SWR Mediathek angeboten wird. Wir geben Ihnen diese Information, dass Sie entsprechend berichten können, ohne rechtlich angreifbar zu sein.
Des Weiteren denke ich, dass Sie über Ihre Interviewpartner im Voraus gut recherchieren, um Ihre eigene Berichterstattung glaubwürdig erscheinen zu lassen, und die nötige Kompetenz auszustrahlen.
Bestimmt sind Sie dabei auf den Verein GERATI (gerati.de) gestoßen, und haben die dort herausgegebenen Informationen sauber aufgearbeitet.
Sicherlich führten Sie mit Herr Dr. Gero Hocker, Bundestagsabgeordneter FDP, ein informatives Gespräch zu seinen Erfahrungen mit gemeinnützigen Organisationen.
Somit haben wir keine Sorge, dass Sie vorbereitet in die Gespräche gehen, und fachlich-sachlich richtig berichten können.

Mit freundlichem Gruß

Spezialitäten Metzgerei Koch
Bleicherstraße 49
88400 Biberach

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